10 Ergebnisse für „handwerkerrechnung rechnung verjährung“

Leserforumvon alma | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 13.03.2005 23:24
Ich habe ein Problem mit einer Handwerkerrechnung. Die Rechnung wurde im Januar 2002 erstellt, ist aber bis letzte Woche nicht bei mir angekommen. ... Vielen Dank für Ihre Hilfe, Alma Am 17.3.2005 von ikarus02 Nein, die Verjährung tritt erst am 31.12.2005 ein, siehe § 195 BGB.
Leserforumvon GEZ | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 9 Antworten | 24.11.2007 15:40
Ist die REchnung nicht längst verjährt ?? ... Verjährung 31.12.2006. ... Eine Rechnung muss prüffähig sein.
Leserforumvon Sassi_braucht_Hilfe | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 4 Antworten | 26.03.2022 12:27
Hallo, wir bräuchten mal eure Hilfe bei unserem Problem mit einer Handwerkerrechnung. ... Jetzt ist doch somit die Verjährung eingetreten und wir müssten die Rechnungen nicht mehr bezahlen? ... Die Verjährung könnte damit wirksam unterbrochen worden sein.
Leserforumvon Hohlfeld | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 6 Antworten | 04.01.2004 18:10
Ende Dezember 2003 rief mich die Firma an und sagte, das die Rechnung noch nicht bezahlt sei. ... Vergessen Sie bitte dann auf keinen Fall auch Ihren Trick eine Rechnung nur deswegen nicht bezahlen zu wollen weil Sie selbst es an Hand von fehlenden Kontoauszügen nicht mehtr belegen können auch bereits schon bezahlt zu haben.
Leserforumvon Heidi | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 09.01.2002 09:56
Können wir davon ausgehen, dass die Rechnung verjährt ist? ... Die Verjährung beginnt daher am 31.12.1999. ... Die Rechnung reicht nicht für eine Unterbrechung der Verjährung - der Handwerker hätte Ihnen schon einen Mahnbescheid schicken müssen oder Klage einreichen müssen.
Leserforumvon britta_f@hotmail.com | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 4 Antworten | 29.03.2004 17:48
Mal angesehen von den Gründen warum diese Rechnung nicht beglichen wurde, sollte sie doch mittlerweile verjährt sein. ... Die Verjährung wird auch durch eine Schuldanerkenntnis unterbrochen (altes Recht) bzw. beginnt neu (neues Recht). ... Daraus schließe ich, das außer deiner Ignoranz, der legitimen Rechnung nichts entgegen stand.
Leserforumvon biromier | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 1 Antwort | 23.01.2004 11:11
Erst am 1. 12. 2003 erhielten wir eine Rechnung über diese Leistung. Müssen wir diese rechnung bezahlen, oder ist der Vorgang verjährt?
Leserforumvon bruvet | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 28.03.2003 20:08
Sie war adressiert an die falsche Person und enthielt lediglich den Satz "Schlussrechnung zur Rechnung vom 20.4.2000" ohne genauere Aufschlüsselung. ... Muss diese Rechnung noch bezahlt werden ? ... Am 7.4.2004 von weis wann verjährt eine handwerkerrechnung?
Leserforumvon Bierfahrer | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 1 Antwort | 02.02.2004 16:43
Juli 2001 flatterte eine Mahnung über eine Rechnung vom 21.12.2000 ins Haus, die wir nie erhalten hatte.
Leserforumvon kieseltina | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 30 Antworten | 02.08.2017 14:22
Man könnte die Einrede der Verjährung prüfen, dabei dann den Charakter der ersten Rechnung beachten. ... Bei Eigentumsvorbehalt, was bei 99 % aller Handwerkerrechnung steht, kann der Handwerker, sofern die Rechnung nicht vollständig bezahlt wurde, alles abbauen und sogar eine Nutzungsentschädigung verlangen. ... Wenn 2009 oder 2010 bereits eine Rechnung gestellt wurde kann man sich auf die Verjährung berufen.
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