213 Ergebnisse für „kosten vergleich“

Leserforumvon Lechner | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 3 Antworten | 06.08.2004 11:26
Instanz wurde mit der gegnerischen Partei ein Vergleich geschlossen, ich habe dabei meine Klage zurückgezogen, die andere Partei hat zur Zahlung zugestimmt. ... Zur Frage der Kostenerstattung muss es entweder eine Regelung im Vergleich, oder eine gerichtliche Entscheidung geben. ... Dort wurden die Kosten festgesetzt.
Leserforumvon Fat_Tony | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 3 Antworten | 20.07.2012 11:26
Hallo zusammen ;-) Zitat aus Verhandlungsprotokoll (Landgericht): "Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben; die übrigen Kosten tragen die Beklagten." ... Vergleichsgebühr) ----------------- "" Am 30.7.2012 von Kernell Muss bei einem Vergleich der Kläger nicht automatisch auch die Kosten seines Anwalts für außergerichtliche Tätigkeiten übernehmen?
Leserforumvon Namtiger | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 1 Antwort | 18.02.2017 09:06
Hallo, Gerichtsurteil: Vergleich. ... Nun wollte ich wissen, welche Kosten kann ich berechnen?
Leserforumvon lamar_71 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 4 Antworten | 21.09.2004 11:49
Hallo, haben im Bauprozess vor dem LG einen Vergleich geschlossen. ... Hat mein RA noch ein Interesse die ausstehenden Kosten einzufordern, wenn er mein Geld schon hat? ... Daß und ob Sie die Kosten von der Gegenseite erstattet bekommen (entweder über Vergleich oder durch Obsiegen im Prozeß) ist nicht das Problem Ihres Anwalts.
Leserforumvon mauba | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 1 Antwort | 27.09.2017 17:30
Hallo, ich habe einem Vergleich in einem Zivilverfahren zugestimmt und wüßte gerne, erhalte ich noch Geld zurück oder muss ich noch zahlen: die Gegenseite ist bereit, 450 Euro zu zahlen damit alles abgegolten ist, die Gerichtskosten hatte ich als Kläger gezahlt, muss die Gegenseite nun die Hälfte an mich erstatten?
Leserforumvon Gehrechtkeit | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 6 Antworten | 14.06.2022 14:09
Der Anwalt will für jeden Einzelnen die Kosten ermitteln. ... Die anwaltlich vertretene Miterbin befürchtet hohe Kosten und will diese durch einen Vergleich auf die beiden Geschwister mit abwälzen. [editmessage]-- Editiert von Moderator topic am 14.06.2022 16:11[/editmessage] [editmessage]-- Thema wurde verschoben am 14.06.2022 16:11[/editmessage] Am 14.6.2022 von hh [quote=Gehrechtkeit]Der Anwalt will für jeden Einzelnen die Kosten ermitteln.
Leserforumvon ViperMaster | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 3 Antworten | 08.01.2014 18:06
Kammertermin einigen sich die Parteien doch noch auf folgenden Vergleich: 1. ... Für den Kläger fallen keine Kosten an, außer ggf. ... Kann die Beklagte nach Vergleichsabschluss noch irgendwelche Kosten/Forderungen gegenüber dem Kläger geltend machen?
Leserforumvon ratlos44 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 2 Antworten | 17.09.2007 13:35
Aus dem Vergleich sollte A einen Betrag X an B leisten. ... Nun fragt sich der B: Wer übernimmt die Kosten (klar - letztlich der A) aber wer muss nun die Gerichtskosten vorschießen?? ... Am 17.9.2007 von Eidechse Wenn nunmehr aus dem außergerichtlichen Vergleich Zahlung verlangt wird, ist es meines Erachtens eine neue Angelegenheit.
Leserforumvon law_and_order | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 1 Antwort | 13.05.2008 00:04
Partei B - auf einen Vergleich einigen? Muss jeder selber seine Kosten tragen und werden die Gerichtskosten separat aufgeteilt?
Leserforumvon Old Mac Donald | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 15 Antworten | 03.11.2004 14:12
Ich habe in meinem Rechtsstreit vor dem Landgericht einen Vergleich akzeptiert.Durch den Vergleichsmehrwert ist die Forderung meines Anwaltes höher als die Vergleichsquote. ... Am 3.11.2004 von luDa soweit zu es bislang geschildert hast müsste die rechnung folgendermaßen lauten gegenstandswert: 18.347,- außergerichtlich (Regelgebür vorausgesetzt): 0,65 Geschäftsgebühr gem §§ 2II, 13,14 RVG iVm 2400 VV; Vorbem. 3 IV (393,90 EUR) Auslagen 7002 (20,00 EUR) 16 % Mehrwertsteuer (66,22 EUR) Summe (480,10 EUR) gerichtlich 1,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2 II, 13 RVG iVM 3100 VV (787,80 EUR) 1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2 II, 13 RVG iVm 3104 VV (727,20 EUR) 1,0 Vergleichgebühr gem. §§ 2II, 13 RVG iVm 1003 VV RVG (606,00 EUR) Auslagen 7002 (20,00 EUR) 16 % Mehrwertsteuer (342,56 EUR) Summe (2483,56 EUR) Summen insgesamt (2963,66 EUR) Hinzukommen könnten ggfs. noch Fahrt-, Abwesenheits- und Kopiegelder. -- Editiert von luDa am 03.11.2004 16:34:11 Am 3.11.2004 von guest123-321 --- editiert vom Admin Am 3.11.2004 von luDa @dobilein: vergleiche (inbesondere aussgerichtliche) werden zumeist bei kostenaufhebung geschlossen, das heisst jede partei trägt seine kosten selbst. in wie weit dein ra dich evtl. nicht richtig über die gebühren aufgeklärt hat kann in einem forum nicht beantwortet werden. derartige vorwürfe sind aber zumeist nicht beweisbar. um die rechnungen auch nur im ansatz nachvollziehen zu können wäre es gut wenn du beide hier einmal komplett reinstellst - evtl ergeben sich ansätze noch geld zurück zu bekommen. nach deiner schilderung komme ich spontan auf 3190,- eur - was aber je nach tätigkeit durchaus anders sein kann.
Leserforumvon Karlheinz12 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 15 Antworten | 21.08.2021 09:13
[/quote] Das wurde in Vergleich mit keiner Silbe erwähnt? ... Sollte wirklich keine Regelung getroffen worden sein, so trägt jeder seine Kosten selbst. wirdwerden Am 26.8.2021 von Karlheinz12 Der Vergleich wurde bisher nur vom Gericht vorgeschlagen , Anwaltskosten wurden noch nicht besprochen. ... Oder gibts einen Vergleich ohne das Gericht?
Leserforumvon icecycle | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 2 Antworten | 30.04.2008 08:34
Welche Vorteile für wen hat ein Vergleich ? ... Werden die Kosten auch entsprechend unter den Parteien gequotet ? ... Das kann man als Teil des Vergleichs aushandeln; üblich ist aber, daß bei Vergleich jede Seite ihre Kosten trägt und die Gerichtskosten hälftig geteilt werden (egal ob man sich zu 10, 50 oder 90% der Hauptforderung vergleicht).
Leserforumvon Hans im Glück | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 1 Antwort | 24.11.2004 10:51
Der Vergleich umfasst eine Einmalzahlung und danach für immer Unterhaltsverzicht. ... Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder selbst. Mein Anwalt möchte nun 10/10 Prozessgebühr auf E, vV und nU 5/10 Prozessgebühr aus (V minus nU) 10/10 Verhandlungsgebühr auf E , nU und vV 10/10 Beweisgebühr auf E und nU 15/10 auf V kaum Auslagenpauschale Frage: Wenn ein Vergleich für den nachehelichen Unterhalt geschlossen wird, kann dann Prozessgebühr für den nU und für den Vergleich genommen werden?
Leserforumvon josepadilla | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 8 Antworten | 30.09.2011 03:56
Dieser hat natürlich dankend abgelehnt und mich darüber informiert, daß bei einem Vergleich jede Seite ihre Kosten selbst zu tragen hat. ... Ansonsten kann ich auch die Sache selbst erledigen, wenn ich selbst wissen muß, daß die Kosten in den Vergleich mit einbezogen werden konnten. ... Das Gleiche gilt von den Kosten des durch Vergleich erledigten Rechtsstreits, soweit nicht über sie bereits rechtskräftig erkannt ist.
Leserforumvon guest-12324.07.2013 11:31:55 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 1 Antwort | 02.07.2012 21:24
Im vorletzten Jahr hat mein Mann eine einstweilige Verfuegung gegen mich beantragt und bei der Verhandlung wurde ein Streitwert von 1500 Euro angegeben, die Kosten heben sich gegeneinander auf. Daraufhin gab es ein nebenverfahren, auch mit einem Streitwert von 1500 Euro. wir haben uns auf einen Vergleich geeinigt. ... Jetzt wuerde ich gerne wissen, wie hoch ungefaehr die Kosten sind, da wir die PKH wohl zurueck zahlen muessen.
Leserforumvon müllermilch | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 4 Antworten | 04.04.2013 09:47
Nun wollen wir evrl. einen Vergleich abschließen. ... Wandt Bei einem Vergleich kommt es auf die Kostenquote an. ... Die Gegenseite zahlt deren und Sie (PKH) Ihre Kosten.
Leserforumvon Irony | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 3 Antworten | 09.01.2004 12:26
mein fall liegt so, daß ich auf schmerzensgeld sowie entstandene kosten geklagt habe. nun ist es so, daß ich schmerzensgeld zugesprochen bekommen habe, sowie die anwaltskosten. warum werden dann die gerichtskosten dann trotzdem geteilt?! ... auch die kosten für die anreise zum gericht etc. bekomme ich nicht. das andere problem ist, daß ich einen gerichtsvollzieher beauftragen muß, da ich davon ausgehe, daß die person nicht freiwillig zahlen wird. wie kann ich verhindern, daß er seine wertgegenstände nicht vorher bei seinen eltern oder freunden unterbringt? ... Entweder kam ein Vergleich zustande (klingt aber nicht danach) oder Sie haben hinsichtlich des Streitwertes nur zur Hälfte obsiegt und daher auch 50% der Kosten zu tragen.
Leserforumvon Wild | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 3 Antworten | 27.01.2004 15:31
Sämtliche Kosten wurden bislang von der Rechtsschutzvers. übernommen. Vor wenigen Tagen erhalte ich eine Nachricht von meinem Anwalt der schreibt: "in bezeichenter Sache könnte es hilfreich sein, über einen Vergleich zu verhgandeln, der Ihnen zar eine geringere Summe, diese aber kurzfristig zahlbar bringen könnte. Wären Sie u.U. bereit sich auf einen soclhen Vergleich einzulassen?
Leserforumvon Katinkafrech | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 3 Antworten | 10.09.2004 13:31
RA hat einfach aus der RZ einen Betrag von 200 € einbehalten, um weitere RA-Kosten decken zu können (KFB). ... Habe RA aufgefordert, die Sache jetzt ohne weitere Kosten für mich hinzubekommen. ... RA sagt, er wolle den Vergleich wegen Irrtums anfechten.
Leserforumvon fb320019-31 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 2 Antworten | 18.01.2024 21:32
Es wurden bisher keine Kosten vorgestreckt. ... B unterbreitet A einen Vergleich, A's Anwalt reicht diesen bei Gericht ein, B's Anwalt bestätigt dies. Beschluss ergeht, die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
123·5·10·11