62 Ergebnisse für „anwalt euro verfahrensgebühr“

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Leserforumvon 69x | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 7 Antworten | 12.10.2011 12:58
Folgendes wird mir nun von meinem Anwalt berechnet: Grundgebühr für Verteidiger §14, Nr. 4100 VV RFG 165,- Euro Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren §14. Nr. 4104 VV RVG 140,- Euro Mitwirkung an nicht nur vorläufiger Einstellung des Verfahrens, Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren Nr. 4141 I 1, 4104 VV RVG 140,- Euro Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,- Euro sonstige Auslagen (Akte) 12,- Euro Macht alles zusammen 565,35 Euro brutto. ... Dafür wird nämlich gemeinhin die doppelte Verfahrensgebühr berechnet. ----------------- " " Am 13.10.2011 von 69x In der Regel bekomme ich immer eine Kopie des Schriftverkehrs von meinem Anwalt.
Leserforumvon fiorellino | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 4 Antworten | 18.07.2010 21:33
Ja, es ist vorgerichtlich eine Besprechung mit der Anwältin erfolgt. ... Januar 2008, Az.: VIII ZB 57/07)" Und Selbiges hat der Anwalt ja getan. ... Wäre der „Fall" normal weitergelaufen, hätte der Anwalt ggf. die RSV verklagt und hätte das Geld abzgl. der hälftigen Verfahrensgebühr bekommen bzw. wir hätten uns über die Differenz geeinigt, die in meinem Fall aber nur ca. 900 € beträgt, verfolgt man die Rechnungen die an die RSV gestellt wurden.Die Rechnung an mich lautet jetzt, aufgrund dessen, dass nur 0,75 in Abzug gebracht werden über 1600 Euro.
Leserforumvon chacoon | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 3 Antworten | 10.11.2010 11:37
Ich bin mit Alkohol auf dem Fahrrad "auffällig" geworden und habe mir daraufhin einen Anwalt genommen. ... Fällt für die alleinige Akteneinsicht schon eine Verfahrensgebühr an? ... 140,- Euro plus MwSt, vergleiche Nr. 4104 der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). ----------------- "justice" Am 10.11.2010 von chacoon Vielen Dank!
Leserforumvon Salzmann | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 5 Antworten | 15.01.2008 10:54
Enthalten sind neben sonstigen Kosten eine 1,3x Verfahrensgebühr. ... Ist es zulässig wenn der Anwalt hier 2 mal abkassieren will? ... Die Stellung dieses Antrages verursacht weitere Rechtsanwaltskosten in Höhe von mehreren Hundert Euro, die der Abgemahnte zusätzlich zu tragen hat."
Leserforumvon indy123 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 1 Antwort | 05.01.2015 16:58
Jetzt habe ich nach Jahren einen Anwalt beauftragt und er hat den Beklagten angeschrieben mit einer Forderungsaufstellung um die 8500 Euro. ... Leider ist der Anwalt gestorben und ich habe eine Rechnung in Höhe von 200 Euro bekommen. Gegenstandswert 8500 Euro 0,3 Verfahrensgebühr gem.
Leserforumvon meier19 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 9 Antworten | 27.08.2023 13:40
Ein Anwalt sagt zu seinem Mandanten, dass er in Berufung gehen kann, obwohl der Streitwert nur bei 450 Euro liegt. ... Der Anwalt sagt, dass zu den 450 Euro noch die Gerichtskosten und Anwaltskosten, die der Mandant tragen muss hinzugerechnet werden müssen. ... Der Anwalt fordert garantiert nicht *Verfahrensgebühr*.
Leserforumvon turple | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 5 Antworten | 17.02.2024 23:10
Hallo ans Forum, Ein Anwalt berechnet mehr als 700 Euro für einen direkt zurückgezogenen Einspruch auf einen Strafbefehl. ... Hier müssten anfallen: - Grundgebühr nach Nr. 4100 VV, Spielraum 44€ bis 396€ - Verfahrensgebühr nach Nr. 4106, Spielraum 44€ bis 319€* - sogenannte "Befriedungsgebühr" nach Nr. 4141, in gleicher Höhe wie die Verfahrensgebühr - 20€ Postpauschale, fix - Kopierauslagen, fix (50ct pro Seite für die ersten 50 Seiten, jede weitere Seite 15ct) Wie Sie sehen, hat der Anwalt bei Grundgebühr und Verfahrensgebühr jeweils die "goldene Mitte" des Spielraums genommen. ... Prinzipiell hätte der Anwalt bei Grundgebühr und Verfahrensgebühr (und damit automatisch auch bei der "Befriedungsgebühr") auch unter der "goldenen" Mitte bleiben können.
Leserforumvon python27 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 10 Antworten | 22.02.2007 15:25
Jetzt schreibt mein Rechtsanwalt, er möchte für die gestellte Strafanzeige 392 Euro berechnen. ... Die neue Rechnung: Grundgebühr für Verteidiger §14 NR.4100 VV RVG Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren §14 NR.4104 VV RVG Nr.7002 VV RVG 20,00€ MwSt. 61,75€ Endbetrag: 386,75€ Das kann doch nicht sein, das er jetzt auf einmal für einen einzigen Brief fast 400 Euro haben möchte? ... Am 22.2.2007 von Rechtsanwalt Marc N.
Leserforumvon amikaa | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 4 Antworten | 13.04.2007 20:39
In der Rechung sind folgende Posten aufgeführt: 0,65 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nm. 3401, 3400 VV i.V.m. ... Nr. 3104 VV (Wert 35.000,00 Euro) 966,00 Euro Post und Telekomunikationspauschale, Nr. 7002 VV 20,00 Euro Umsatzsteuer (MWST), Nr. 7008 VV (19,00%) 342,86 Mein Anwalt hat folgende Kosten berechnet: 1,3 Geschäftsgebühr §§2,13 RVG, Nr. 2300 VV erhöht um 0,3 gem § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV ( Wert: 35.000,00 Euro) 1328,00 Euro 1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV erhöht um 0,3 gem. § 7 RVG i.V.m.
Leserforumvon thecracker | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 6 Antworten | 18.11.2013 11:24
Sein Anwalt hat folgende Kostenrechnung gemacht: Grundgebühr Strafsachen gem. Nr. 4100 VV RVG : 165 Euro Verfahrensgebühr (vorbereitendes Verfahren) gem 4104 VV RVF. Nr. : 140 Euro Auslagenpauschale gem.
Leserforumvon antoaneta | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 14 Antworten | 19.03.2013 13:21
Nun habe ich folgende Rechnung vom Anwalt bekommen: Verfahrensgebühr 487,5 € Terminsgebühr 450 € Einigungsgebühr 375 € Auslagenpauschale 20 € 19% 253,18 € Gesamt: 1585,68 € Ich fühle mich echt verarscht, er hat absolut nix zu der Einigung beigetragen und hat die Frechheit Geld dafür zu verlangen. ... D.h. jeder der Jura studiert hat, kann dann über tausend euro fürs Rumsitzen verlangen? ... Das gehört hier aber nicht her. ----------------- "" Am 4.4.2013 von AltesHaus Gebühren bei einem SW von 3.000 € wären 1,30 Verfahrensgebühr 245,70 Euro 1,20 Terminsgebühr 226,80 Euro 1,00 Einigungsgebühr 189,00 Euro Auslagenpauschale 20,00 Euro 19% Umsatzsteuer 129,49 Euro zzgl.
Leserforumvon sepp22 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 1 Antwort | 21.06.2018 14:06
Der Kontakt zwischen A und B lief immer nur direkt - ohne den Anwalt. ... Der Anwalt von B stellt nun folgendes in Rechnung: - 1,3fache Gerichtsgebühr - 1,3fache Verfahrensgebühr (0,65fach Gerichtsgebühr angerechnet) - 1,0fache Einigungsgebühr - Postkosten (pauschal) 50 Euro - Gerichtskosten 160 Euro Alles jeweils + MwSt. ... Könnten kosten gespart werden, wenn B den Anwalt zurückzieht?
Leserforumvon StephG | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 8 Antworten | 16.09.2009 22:19
Hat der Anwalt aber bereits ein Schreiben ans Gericht geschickt (unwahrscheinlich), dann wäre die Verfahrensgebühr angefallen. ... Und selbst wenn das der Fall gewesen wäre und der Anwalt deshalb tatsächlich einen Anspruch auf eine (ermäßigte) Verfahrensgebühr hätte, dann müsste das Quartalseinkommen der Eheleute über 40.000 Euro betragen, um auf diesen Wert zu kommen. ... Anfall der Verfahrensgebühr: Der Anwalt hat zunächst mal grundsätzlich korrekt die Verfahrensgebühr nicht mit dem üblichen Wert von 1,3 sondern - wegen der vorzeitigen Kündigung - nur mit dem Wert von 0,8 angesetzt.
Leserforumvon manfred100 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 4 Antworten | 17.01.2011 16:36
Die offiziellen Mittelgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG wären: Grundgebühr 165,- (dafür, dass sich der Anwalt überhaupt mit Dir beschäftigt und sich mit Dir über den Fall unterhält. Verfahrensgebühr: 140,- Euro (dafür das er die Einlassung schreibt) nochmal eine Verfahrensgebühr 140,- Euro (dafür, dass das Verfahren am Ende eingestellt wird) dazu kommen Auslagenpauschale und natürlich die MwSt. Wenn ein Anwalt das alles für 150,- Euro anbietet, dann macht der Anwalt - rein betriebswirtschaftlich betrachtet - ein Minusgeschäft. ----------------- "justice" Am 17.1.2011 von guest-12318.01.2011 09:26:52 --- editiert vom Admin Am 17.1.2011 von wirdwerden Die Schutzschrift schreibt der Praktikant, die Besprechung mit dem Anwalt macht nicht der Anwalt, sondern der Praktikant, der Praktikant bezahlt auch das Vorzimmer, die Miete u.s.w.
Leserforumvon caledonian | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 14 Antworten | 22.07.2010 13:52
Die Anwältin meiner geschiedenen Frau teilte mir mit das sie für das gesamte Verfahren im Höchstfall 2.500 Euro berechnen kann. ... Ich frage mich: Wie kann ein Anwalt (meiner, in diesem Fall) für ein Verfahren 6.000 Euro berechnen während eine zweite Anwältin (die meiner geschiedenen Frau) schriftlich bestätigt für das gleiche Verfahren höchstens 2.500 Euro berechnen zu können? ... Das wäre immer noch deutlich über dem, was mir in der Erstberatung gesagt wurde. ----------------- "" Am 22.7.2010 von TrueBlood quote:Wie kann ein Anwalt (meiner, in diesem Fall) für ein Verfahren 6.000 Euro berechnen während eine zweite Anwältin (die meiner geschiedenen Frau) schriftlich bestätigt für das gleiche Verfahren höchstens 2.500 Euro berechnen zu können?
Leserforumvon erfurter41 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 8 Antworten | 27.02.2014 20:57
hallo,heute haben wir post von einen anwalt bekommen der uns geholfen hat aber kaum etwas getan hat.die hilfe war eher ein beratungsgespräch mit einem schreiben.alles was danach kam wurde von mir selber erledigt (anrufe etc.)er bekamm bei unseren einmaligen gespräch gleich 150 euro in bar.dafür hat er uns beraten und ein brief aufgesetzt und jetzt bekommen wir eine rechnung in höhe von 365,00 euro. der anwalt verlangt nun folgendes: grundgebühr §§ 13, 14, 23 rvg, nr. 4100 vv rvg 200.00 eur verfahrensgebühr vv rvg nr.4204 vv rvg rahmen mittelsatz 165,00 eur auslagenpauschale, nr.7008 20,00 eur mehrwertsteuer 19% ,nr.7008 73,15 eur abzüglich anzahlung 150,00 eur erstberatung zum kaufvertrag gegenstandswert 1,00 eur §34 abs.1 rvg erstberatung grundsätzlich 0,75 vom gw 33,75 eur vv 7002 pauschale auslagen 6,75 eur mehrwertsteuer 19% 7,70 eur jetzt frage ich mich ist das alles okay so?... Laut Rechnung aber schon: Eine Strafvollstreckungssache und einen Kaufvertrag über 1 Euro. ... Sobald er in dem Fall etwas "unternimmt" (egal ob 1 Brief, oder 10 oder 100) kommt die Verfahrensgebühr hinzu, hier die 165€ plus MwSt.
Leserforumvon manfred100 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 11 Antworten | 09.02.2011 19:22
Im Falle einer Verfahrenseinstellung: Grundgebühr 165,- Euro Verfahrensgebühr 140,- Euro zusätzliche Verfahrensgebühr 140,- Euro Auslagen 20,- Kopien 20,- MwSt Gesamtsumme Im Falle eines Strafbefehls (ohne Einspruch) Grundgebühr 165,- Euro verfahrensgebühr 140, Auslagen 20,- kopien 20,- MwSt Gesamtsumme Im Falle einer Anklage Grundgebühr 165,- Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren: 140,- Euro Verfahrensgebühr Hauptverfahren: 140,- Terminsgebühr pro Prozesstag: 230,- Euro Auslagen 20,- Kopien 20,- MwSt Gesamtsumme quote:In welchen Fällen wird das RA im Strafverfahren ganz bezahlt? ... Man kann auch selbst einen Anwalt aufsuchen und dieser lässt sich dann bei Gericht beiordnen. ... Meines Wissens bekommt ausschließlich ein bevollmächtigter Anwalt Akteneinsicht.
Leserforumvon Maxelinia | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 9 Antworten | 05.04.2008 13:48
In einem Prtozess hat der Mandant über 5000 Euro an den Rechtsanwalt gezahlt bei einem Streitwert von 10400 Euro (nur 1. ... Rg: 1,8 Verfahrensgebühr und 0,5 Terminsgebühr plus Auslagen 40,-- € 3. ... Nach meiner Berechnung müsste ich aber schon weit über 1000 Euro überzahlt haben.
Leserforumvon guest-12330.08.2015 11:38:25 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 9 Antworten | 13.10.2006 15:57
James)" Am 13.10.2006 von guest123-1062 --- editiert vom Admin Am 13.10.2006 von Rechtsanwalt Marc N. ... Dann lese ich aus der Gebührentabelle eine mittlere Gebühr von 305,- Euro für das außergerichtliche Verfahren sowie eine mittlere Gebühr von ca. 675,- Euro inkl. ... James)" Am 14.10.2006 von Rechtsanwalt Marc N.
Leserforumvon guest-12326.05.2020 10:03:24 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 7 Antworten | 18.07.2009 17:50
verfahrensgebühr, 1.Instanz 250 Pauschale post/Telefon 20 Beschwerdegebühr LSG 87,50 Pauschale post und Telefon 17,50 gesamt dann 375,00 dazu noch mehrwerststeuer 71,25 446, 25 Euro Was nun?? ... Jedenfalls haben Sie den Anwalt beauftragt, und Sie müssen ihn auch bezahlen.. ... Hat den der Anwalt gestellt oder Sie selbst ?
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