78 Ergebnisse für „gericht klage zustellung“

Leserforumvon fragenachrat | Verfahrensrecht | 18 Antworten | 09.05.2011 13:54
Jetzt reicht Person K eine Klage gegen Person B ein. Zugestellt wird die Klage an die Adresse der Eltern. ... Alles gut, weil: Die Klage ist völlig haltlos.
Leserforumvon sma24 | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 23.10.2004 21:05
Diesem Antrag gibt das Gericht nicht statt. ... Frist ab Kenntnis des VU, ausgegangen von der postalischen Zustellung an den RA, 12 Tage. ... Laut vorliegender Klage ist es lediglich die Schuldabtretung das A an die Freundin - ist das Beweis genug für ein Gericht?
Leserforumvon Cohen | Verfahrensrecht | 2 Antworten | 17.08.2004 18:33
Folgendes Problem: Klage ist vor dem Arbeitsgericht erhoben worden und zwar am 14.06.04. Bis heute ist vom Gericht keine Benachrichtigung über Zustellung an den Beklagten o.ä. gekommen. ... Muss der Richter nicht in einer bestimmten Zeit die Klage bearbeiten?
Leserforumvon arianna | Verfahrensrecht | 22 Antworten | 04.01.2016 20:37
In dem Fax hat B dem Gericht auch die Frage gestellt, ob wirklich eine Klage unter dem Aktenzeichen vorliegt. ... Das Gericht hat versucht, die Klage an Adresse X in Stadt Y zuzustellen. ... K hat in der E-Mail ja selbst zugegeben, dass die Klage nicht zugestellt werden konnte.
Leserforumvon TheSilence | Verfahrensrecht | 9 Antworten | 12.01.2016 13:02
Falls ja zu (1), kann K das Gericht für evtl. ... Falls ja zu (1), kann K das Gericht für evtl. ... Weiter, bei einem Versäumnisurteil kommt es nicht auf die Zustellung der Klage an, sondern auf die Zustellung der Vorladung zum Verhandlungstermin.
Leserforumvon Qwert123456 | Verfahrensrecht | 14 Antworten | 15.10.2020 22:05
Das war vor Zustellung der Klage beim Gegner und vor Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses. ... Aber zweifach muss es schon sein Sonst wäre das GEricht bei der Papierflut nur noch am kopieren und beglaubigen. ... Die Klage ist noch nicht zugestellt.
Leserforumvon Herzberg87 | Verfahrensrecht | 1 Antwort | 19.03.2014 00:50
Jetzt die Frage: 1) Wäre es verfahrensrechtlicher schlauer in die Klage nur die im Handelsregister angegebene Geschäftsanschrift anzugeben, um eine öffentliche Zustellung zu erwirken und hierdurch ein Versäumnisurteil zu erhalten ? 2) Wieviele Ausfertigungen der Klage muss dem Gericht zugesandt werden ? 3) Muss die Klage/Beweise beglaubigt werden oder genügt eine einfache Kopie ?
Leserforumvon Klaus_66 | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 07.04.2013 14:19
Muß die Klage wegen fehlender Schlüssigkeit jetzt vom Gericht abgewiesen werden? Danke und Grüße, der Klaus Am 8.4.2013 von BuffySlayer Wenn die Klage nicht rechtshängig ist, wieso ist sie dann (noch) vor Gericht? ... "Rechtsanhängig" gibt es nicht. -> Anhängig ist sie mit Eingang der Klage bei Gericht -> Rechtshängig (in aller Regel) ist sie mit Zustellung der Klage an den Gegner, § 261 ZPO Beides ist wohl schon eingetreten, wenn ich sie richtig verstehe?
Leserforumvon HamptieV | Verfahrensrecht | 21 Antworten | 07.09.2015 12:36
(verfrühten) Klage sind noch nicht bezahlt bzw. noch nicht vom Gericht bzw. vom Beklagten gefordert. ... Ist dies vielleicht bereits vor Zustellung geschehen? ... Ist dies vielleicht bereits vor Zustellung geschehen?
Leserforumvon Co.M | Verfahrensrecht | 11 Antworten | 27.04.2018 08:15
Guten Morgen, mal angenommen, eine Klage wird eingereicht. ... Am 27.4.2018 von Tiger123 Zitat (von Co.M):oder geht das auch noch am Tag bei Gericht? ... Am 27.4.2018 von Co.M Termin steht bereits seit Einreichung der Klage fest, bzw. kam nach Einreichung der Klage paar Tage später.
Leserforumvon MikeMaurer | Verfahrensrecht | 14 Antworten | 23.03.2022 13:09
E. nahe, dass die vorgelegte Klage zurückgenommen werden und eine neue Klage erhoben werden sollte. ... [/quote]Vom Gericht und von der Gegenseite aus einer in diesem Stadium (vor Klagezustellung) zurück genommen Klage: Keine Kosten, auch ist nicht der Anspruch dadurch verwirkt oder solcherlei Folgen ... ... [quote=AR377]Vom Gericht und von der Gegenseite aus einer in diesem Stadium (vor Klagezustellung) zurück genommen Klage: Keine Kosten, auch ist nicht der Anspruch dadurch verwirkt oder solcherlei Folgen ...
Leserforumvon silberfisch515 | Verfahrensrecht | 6 Antworten | 16.04.2013 15:43
" Am 16.4.2013 von silberfisch515 das ist ja das komische, was niemand versteht: das gericht hat den beklagten aufgefordert, antrag auf öffentliche zustellung zu stellen! der kläger hat die klage vor ca 2 jahren eingereicht, ist seither mindestens 2x umgezogen und jetzt mehrmals nicht zu ermitteln. das gericht setzt immer mal wieder einen verhandlungstermin fest, der dann abgesagt wird, weil der kläger nicht zu ermitteln ist. nun diese aufforderung an den beklagten, diese öffentliche zustellung zu beantragen. als frage! ... Erscheint er nicht, kann seine Klage durch VU abgewiesen werden.
Leserforumvon Qwert123456 | Verfahrensrecht | 10 Antworten | 23.12.2020 10:42
Also nochmal ne Kopie zum Gericht und Antrag auf Zustellung beim Beklagten und Rubrumsänderung? ... Die Klage gilt mit Abgabe der Akte an das streitige Gericht als rechtshängig. ... Am 28.12.2020 von vundaal76 Zitat: Die Klage gilt mit Abgabe der Akte an das streitige Gericht als rechtshängig.
Leserforumvon go474002-1 | Verfahrensrecht | 7 Antworten | 13.11.2017 03:17
Das angerufene Gericht sieht sich nicht örtlich Zuständig und teilt dies mittels Verfügung mit Zustellung der Klage an die Beklagte mit. ... Mit Zustellung der Klage wurde die Beklagte (wie üblich natürlich aufgefordert die Absicht der Verteidigung anzuzeigen und die Klage zu erwiedern. ... Hat der zuständige Gericht sich gemeldet?
Leserforumvon Walli.O | Verfahrensrecht | 3 Antworten | 12.05.2017 17:55
Allerdings entscheidet darüber nicht das Gericht, sondern die zuständige Gerichtskasse (die Stelle, die als Absender auf der Rechnung steht). Geht es um Vorschüsse (Vorschuss bei Einreichung der Klage, Vorschuss für Sachverständigen, Vorschuss für Zeuge usw.) ist eine Ratenzahlung ausgeschlossen, die beantragte Handlung (Zustellung der Klage, Beauftragung des Sachverständigen usw.) wird erst vorgenommen, wenn der Vorschuss gezahlt ist. ... Geht es um Vorschüsse (Vorschuss bei Einreichung der Klage, Vorschuss für Sachverständigen, Vorschuss für Zeuge usw.) ist eine Ratenzahlung ausgeschlossen, die beantragte Handlung (Zustellung der Klage, Beauftragung des Sachverständigen usw.) wird erst vorgenommen, wenn der Vorschuss gezahlt ist.
Leserforumvon xaoc | Verfahrensrecht | 2 Antworten | 23.04.2018 11:23
Hallo, mal angenommen, ich hätte einen Rechtsstreit mit einem Inkassodienst (Streitwert über 2.000 EUR), in dem der Inkassodienst nun Klage (in Form von Anspruchsbegründung nach widersprochenem gerichtl. ... Was aber, wenn das Gericht dennoch eindeutig formuliert: "Für den Fall, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen, wird Ihnen ferner aufgegeben, innerhalb einer mit der Zustellung der Anspruchsbegründung beginnenden Frist von zwei Wochen auf die Klage zu erwidern". ... Einschlägig dafür wäre m.M.n. doch eigtl §276 ZPO => "Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen; der Kläger ist von der Aufforderung zu unterrichten. 2 Zugleich ist dem Beklagten eine Frist von mindestens zwei weiteren Wochen zur schriftlichen Klageerwiderung zu setzen."
Leserforumvon AR377 | Verfahrensrecht | 24 Antworten | 06.02.2022 21:50
. §93 ZPO weil "der Beklagte nicht durch sein Verhalten Anlass zur Klage gegeben hat")? ... [/quote] Da gibt es für das Gericht kaum einen Ermessensspielraum. ... Für diesen Fall Zeugen, die dem Gericht bestätigen können dass das dem Gericht auf der Fotodokumentation Gezeigte tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Leserforumvon Leopoldt | Verfahrensrecht | 1 Antwort | 21.03.2018 01:35
Das Gericht kann sich den "internen Fehler nicht erklären" und holt die Zustellung nach. ... Denn der Sachverhalt ist der gleiche, wie in der ersten bereits zugestellten Klage. ... (Nachteile durch den Gerichtsirrtum: Kein Urteil, Anwaltskosten, Anfahrt, keine Zustellung der Klageerweiterung durch Fehler des Gerichts / kein Fortführen der Verhandlung trotz Zustellung der ersten Klageschrift VOR der Verjährungsfrist).
Leserforumvon tompetti | Verfahrensrecht | 2 Antworten | 18.03.2008 19:48
Nun macht A Fahrtkosten zum Gericht, Verdienstausfall und eine Auslagenpauschale geltend. ... Der Kläger möchte nun die Fahrtkosten nicht bezahlen, da diese aufgund eines Umzugs vor Zustellung der Klage durch das Amtsgericht A aber nach der Monate früher erfolgten Zustellung des Mahnbescheids vom Amtsgericht B nun recht hoch sind.
Leserforumvon Wickler | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 03.05.2013 10:45
Schon mit der Zustellung dieses Klageantrags oder erst,wenn ich da was vom Gericht selbst bekomme ? ... Die Frist beginnt erst mit der Zustellung der Klage (durch das Gericht) zu laufen. ... Die Klage wird in der Regel mit einem Schreiben versendet das in etwa folgenden Text hat: "Gegen Sie wurde Klage erhoben.
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