13 Ergebnisse für „antrag verjährung zustellung“

Leserforumvon Michael_72 | Verfahrensrecht | 17 Antworten | 21.08.2015 08:34
Dies ist hier die Zustellung des Widerspruchs." ... Ja und Nein. §204 BGB Absatz 1 Ziffer 3 spricht zunächst eindeutig von der Zustellung! ... Dazu passend beispielsweise BGH, Urteil vom 26. 2. 2010 - V ZR 98/09 oder auch folgender Link: http://www.juraexamen.info/bgh-vii-zr-18507ruckwirkung-der-zustellung-%C2%A7-167-zpo-demnachst/ Es bleibt bei meiner Grundsatzaussage: Zunächst gilt immer die Zustellung des Mahnbescheides beim Schuldner und da gibt es nur das Aber, wenn der Antrag bis zu 14 Tage davor (oder länger, wenn der Gläubiger die Verzögerung nicht zu vertreten hat) bei Gericht einging.
Leserforumvon mirko82 | Verfahrensrecht | 5 Antworten | 04.04.2005 21:30
im sommer 2002 habe ich einen anwalt nutzen müssen bei den eine pauschale von 150,- selbst zu tragen war. nun habe ich im märz 2005 einen vollstreckungsbescheid über die 150,- plus gebühren erhalten, so das sich die kosten auf über 200,- erstrecken. nun meine frage: verjährt so ein antrag? ... Mit freundlichen Grüßen, - Roenner - Am 5.4.2005 von Mahnman Ergänzend zu Bobos Ausführung darf ich noch den § 212 BGB hinzufügen, den ich aus Bequemlichkeit einfach hierher kopiere: § 212 Neubeginn der Verjährung (1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn 1. der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder 2. eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. ----------------- "Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben." ... Am 5.4.2005 von Mahnman Der Gläubiger kann frühestens 2 Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides den VB beantragen, spätestens 6 Monate später. ----------------- "Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Leserforumvon tiby | Verfahrensrecht | 30 Antworten | 19.08.2013 13:47
" D.h. nach §204 II BGB endet die Hemmung 6 Monate nach Zustellung des Mahnbescheides (und beginnt mit seiner Zustellung). ... Dasselbe gilt, wenn der Vollstreckungsbescheid rechtzeitig beantragt ist, der Antrag aber zurückgewiesen wird. ----------------- "" Am 19.8.2013 von tiby Also ein Titel ist es mit Sicherheit nicht. ... PS. von letzen Antwort verstehe ich allerdings dass die 6 Monaten ab der zustellung des Mahnbescheides gelten und nicht ab 31.12.
Leserforumvon arianna | Verfahrensrecht | 22 Antworten | 04.01.2016 20:37
Ab wann kann B nunmehr (erfolgsversprechend) die Einrede auf Verjährung stellen? ... Zitat:Ab wann kann B nunmehr (erfolgsversprechend) die Einrede auf Verjährung stellen? ... B möchte frühzeitig keine schlafenden Hunde wecken, ohne eine Möglichkeit zu haben, Diese wieder zum Schlafen zu kriegen (Einrede auf Verjährung).
Leserforumvon Qwert123456 | Verfahrensrecht | 10 Antworten | 23.12.2020 10:42
BGB § 204 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (1) Die Verjährung wird gehemmt durch 3. die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren oder des Europäischen Zahlungsbefehls im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. ... Also nochmal ne Kopie zum Gericht und Antrag auf Zustellung beim Beklagten und Rubrumsänderung? ... Wenn dieser Antrag aber erst in 2021 gestellt wird, dann ist die Forderung verjährt.
Leserforumvon Fragman | Verfahrensrecht | 2 Antworten | 06.01.2004 10:51
Hallo, Frage: Kann ein Antrag eines Mahnbescheides (MB), der zur Fristwahrung (Verjährung einer Werklohnforderung) am letzten Tag, z. ... Schriftverkehr, bei den Eltern) bekannte Post-Anschrift auf dem Antrag angegeben, jedoch, einmal mit unrichtiger Namensschreibung, z. ... Der Einreichungstermin ist aber nicht Zustellungstermin. §167 ZPO sagt dazu: "Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt. " Ob bei mehrmonatiger Verzögerung "demnächst" zugestellt wurde, weiß ich nicht (denke eher nicht).
Leserforumvon Firepower | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 13.07.2012 23:20
Der Antragsteller hätte nun die Möglichkeit gehabt, durch einen entsprechenden Antrag und Zahlung des Gerichtskostenvorschusses, das Verfahren in ein streitiges (wie Klage) überzuleiten. ... Die Hemmung der Verjährung richtet sich nach § 204 BGB. ... Im Ergebnis also: Lag die Forderung vor dem 31.12.2008, könntest Du Dich auf Verjährung berufen.
Leserforumvon Krio88 | Verfahrensrecht | 1 Antwort | 21.07.2018 17:44
Zum Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids Ende 2014 ist Person X aber bereits an eine andere Adresse umgezogen - der Mahnbescheid und auch der Vollstreckungsbescheid kamen nie bei Person X an. ... Und was wäre, wenn sich der Schuldner X gleich nach dem Antrag auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf die Verjährung nach BGB beruft? Durch Aufhebung des VB würde ja die hemmende Wirkung auf die Verjährung entfallen, so dass die Forderung inzwischen mit Ende 2017 verjährt wäre.
Leserforumvon Wolle9 | Verfahrensrecht | 6 Antworten | 10.07.2018 15:00
Der Antrag kann aber jederzeit gestellt werden, eine Ausschlussfrist besteht nicht. ... Auch wäre bei Rechtshängigkeit die Verjährung für die Dauer der Rechtshängigkeit und den weiteren sechsmonatigen Zeitraum nach § 204 Abs. 2 BGB gehemmt. ... Daran sollte es in Ihrem Falle bereits scheitern, sodass eine Rückbeziehung der Rechtshängigkeit auf den Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids folglich nicht mehr in Frage kommt.
Leserforumvon parsons | Verfahrensrecht | 12 Antworten | 26.06.2004 22:17
Die Frage ist, ob zwischenzeitlich Verjährung eingetreten ist. ... Wenn der Gläubiger heute auf die Idee käme, das Verfahren fortsetzen zu wollen, müsste das Gericht seinem Antrag entsprechen und die Sache an das Prozessgericht weiterleiten. ... Durch das bisherige Nichtbetreiben des Verfahrens ist die Hemmung der Verjährung, die durch Zustellung des Mahnbescheids erreicht wurde, wieder aufgehoben.
Leserforumvon icecycle | Verfahrensrecht | 9 Antworten | 09.02.2010 12:39
Dafür gilt ja nun die übliche Verjährung. ... Tun Sie das nicht, könnte dieser Termin bis zum Eingang auch auf Antrag des Antragsgegners bestimmt werden. ... -Der Widerspruch braucht nicht begründet zu werden -Die Begründung könnte durch eine Erwiderung auf die Anspruchsbegründung nachgeholt werden -Da ein Teil der Schuld beglichen wurde, ist eine Klageänderung mit Zustimmung des Beklagten nach Eintritt der Rechtshängigkeit möglich (tritt ein mit Zustellung des Mahnbescheids, wenn unmittelb.
Leserforumvon matsch511 | Verfahrensrecht | 13 Antworten | 17.10.2016 12:35
Weiterhin steht darin "1.1 Sie hat die Absicht der Verteidigung binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich anzuzeigen". "1.2 Sie hat auf das Klagevorbringen inerhalb von zwei WOchen ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will." ... Nur die nachfolgende Frist kann auf Antrag mit Begründung verlängert werden. ... Warum mit diesen überzogenen Forderungen nun doch noch kurz vor der Verjährung eine, der wohl sehr seltenen, Klagen angestrebt wird ist unklar.
Leserforumvon go644485-89 | Verfahrensrecht | 23 Antworten | 17.09.2023 11:51
Am 17.07.2023 wurde ihr die fristlose Kündigung mit Zustellung am 24.07.2023 ausgesprochen. ... Angemerkt: Wer hat denn bloß diesen Antrag geschrieben oder dich beraten, so zu schreiben. ... Haben Sie wirklich hier den vollständigen Antrag wiedergegeben oder fehlt der Antrag zu 2.
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