35 Ergebnisse für „testament tod pflichtanteil verkaufen“

Leserforumvon KlausGünther123 | Erbrecht | 6 Antworten | 12.05.2011 01:20
Frühestens nach ihrem Tod kann man sich dann übers Erbe, Pflichtteile (im Fall einer Enterbung) und weitere Ausgleichsansprüche unterhalten. ... Stehen Vater und Mutter zu je 50% im Grundbuch, und es gibt kein Testament, dann gehören der Mutter jetzt 3/4 des Hauses, das restliche 1/4 gehört den Kindern. In diesen Fällen kann die Mutter nicht ohne die Kinder das Haus verkaufen.
Leserforumvon holly730 | Erbrecht | 6 Antworten | 10.02.2015 04:25
Meine Mutter glaubte vor ihrer Tod dass wir da kein Pflichtanteil pflichtig sind, da sie 1. all Kinder gleichmasig ausbezahlt hat 2. ihr Vermögen hat sie danach aufgebaut. ... Also nachdem ich Vollmacht und ein Testament für alles habe, kann ich diese Wohnung uberhaupt jezt verkaufen? ... Es reicht dann das Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes. quote:Also nachdem ich Vollmacht und ein Testament für alles habe, kann ich diese Wohnung uberhaupt jezt verkaufen?
Leserforumvon xmatzerx | Erbrecht | 3 Antworten | 25.03.2007 11:44
In diesem Testament stand auch das der letztverbleibende dieses Testament wieder ändern darf. ... Oder gibt es gar keinen Pflichtanteil da er ja als Alleinerbe eingesetzt wurde. ... Die Strafklausel bezieht sich darauf, dass 1 Kind, wenn es beim ersten Tod seinen Erbteil fordert auch nach dem Tod des zweiten nur noch seinen Pflichtteil erhält.
Leserforumvon sphynx79 | Erbrecht | 7 Antworten | 13.04.2008 20:38
Muss Nr. 2 einen Pflichtanteil an die anderen 3 Geschwister zahlen? ... Nach dem Tod des Vaters droht hier ein böse Überraschung, denn nach BGH-Rechtsprechung wird bei Vereinbarung eines Wohnrechts die 10-Jahres-Frist nicht in Gang gesetzt. ... Das Wohnrecht erlischt beim Tod des Vaters.
Leserforumvon Tori123 | Erbrecht | 11 Antworten | 08.11.2018 22:05
Und wenn ja, wie hoch wäre der Pflichtanteil? ... Das würde ja bedeuten, dass der noch lebende Ehegatte das Haus nicht verkaufen kann, bzw. man den Pflichteil von 50 % auszahlen müssen im Fall der Fälle? ... Daher hat das Kind die Wahl den Pflichtteil auf den Tod des Elternteils zu fordern oder ggf. auf den Tod des Überlebenden leer auszugehen.
Leserforumvon lew187 | Erbrecht | 11 Antworten | 25.07.2010 19:12
Jetzt die Frage: Würde mein Stiefvater das Haus verkaufen - steht mir dann ein Pflichtanteil (also Geld) zu? ... es gibt doch den pflichtanteil vom erbe. ... Zunächst einmal solltest Du klären, ob Du im Testament ggf. alsSchlusserbe genannt wirst.Dann würdest Du nach dem Tod Deines Stiefvaters erben.
Leserforumvon KarinPeter | Erbrecht | 4 Antworten | 06.10.2015 08:38
Darf der verbliebene Ehepartner nach dem Tod des Partners bei Bedarf das Haus verkaufen oder beleihen, über das Bargeld frei verfügen? ... Wenn das zutreffen sollte, ist der Begriff "Pflichtanteil" falsch gewählt. ... Zitat:Darf der verbliebene Ehepartner (Berliner Testament ) nach dem Tod des Partners bei Bedarf das Haus verkaufen oder beleihen, über das Bargeld frei verfügen?
Leserforumvon Eltern | Erbrecht | 4 Antworten | 20.12.2005 11:44
B. das Haus zu verkaufen wenn er mal das Geld fürs Altersheim benötigt. ... Bekommen diese dann das gleiche als wir oder muss man im Testament festlegen, dass sie nur den Pflichtanteil bekommen? ... Nach dem Tod des anderen Elternteils hätten sie nämlich keinen Erbanspruch.
Leserforumvon Levando | Erbrecht | 12 Antworten | 26.02.2018 15:06
Mal angenommen, ich würde schon vor meinem Vaters Tod das Haus erben und mein Vater ins Altersheim kommt, wie groß ist das Risiko, dass das Altersheim verlangt, dass das vererbte Haus zu verkaufen, damit das Altersheim finanziert werden kann? ... Eine Erbschaft setzt den Tod des Erblassers voraus. ... Du übersiehst dabei schon so elementare Dinge wie, dass ein Testament erst mit dem Tod des Vaters eröffnet wird.
Leserforumvon hedili | Erbrecht | 7 Antworten | 01.01.2010 16:04
Wenn wir nun das Haus verkaufen und uns von dem Geld eine Eigentumswohnung kaufen, muss ich dann nach dem Tod meines Mannes der Tochter einen Teil ausbezahlen? ... Pflichtanteil wäre damit 37,5%. ... Ohne Testament# Hier gibt es aber ein Testament.
Leserforumvon go529265-82 | Erbrecht | 4 Antworten | 30.11.2019 19:39
Jetzt zu meinem anliegen, mein Großvater ist im September verstorben.Mein Vater und ich sind als Erben im Testament ernannt worden,mein Onkel (der Bruder meines Vaters,und älteste Sohn meines Opas)wird auf den Pflichtteil beschränkt. ... Zitat:Außerdem steht im Testament und ich zitiere wieder "Meine Immobilie in ********* eingetrage im Grundbuch des Amtsgerichts **** von*** Blatt****,soll auf die Dauer von 20 Jahren nach meinem Tod durch die Erbengemeinschaft unauseinandergesetzt gehalten werden.Solange ist der Anspruch des einzelnen Miteerben in Bezug auf die Auseinandersetzung bezüglich des Grundstückes ausgeschlossen.Nur dann,wenn sämtliche Miterben bezüglich einer Auseinandersetzung auch hinsichtlich des Grundbesitzes zustimmen, soll ihnen dies gestattet sein. ... Sagen wir das Haus hat einen Wert von 125000€ und mein Onkel würde 25% als Pflichtteilberechtigen davon zustehen,wir dürften das Haus aber nicht verkaufen weil wir uns nicht einig sind.
Leserforumvon biggi2017 | Erbrecht | 2 Antworten | 15.05.2017 09:49
Sie hat nichts getan, im Gegenteil,sie wollte damals das Haus mit meiner Oma(sie hatte Wohnrecht) verkaufen. ... Als im 2016 meine gute Oma verstarb, hat Oma ein kleines Testament hinterlassen. ... Pflichtanteil steht ihr ja nicht mehr zu?
Leserforumvon Beppi13 | Erbrecht | 27 Antworten | 21.08.2011 10:29
Wenn meine Mutter das Haus wirklich verkauft steht mir dann ein Pflichtanteil vom Verkaufswert zu ? ... #Wenn meine Mutter das Haus wirklich verkauft steht mir dann ein Pflichtanteil vom Verkaufswert zu ?... Aber selbst dann wäre noch ein Berliner Testament* (mit Jastrowscher Formel*) möglich; wir wissen zu wenig.
Leserforumvon timba-bimba | Erbrecht | 3 Antworten | 17.06.2020 20:12
Angenommen mein Partner stirbt und wir haben ein Berliner Testament. Wie können wir verhindern, dass sein Kind seinen Pflichtanteil solange ich lebe, ausgezahlt haben will und ich das Haus deswegen verkaufen müsste? ... Am 18.6.2020 von hh Zitat:Wie können wir verhindern, dass sein Kind seinen Pflichtanteil solange ich lebe, ausgezahlt haben will und ich das Haus deswegen verkaufen müsste?
Leserforumvon 1.lyssa | Erbrecht | 4 Antworten | 09.04.2006 15:05
Eine Schenkung unter Eheleuten ist ja nicht möglich und über die Enterbung wissen wir auch Bescheid, nur wie kann man abwenden, dass ich dann das Haus verkaufen muss, um die Kinder auszubezahlen? ... Ja, wenn es kein Testament gibt, wird die Ehefrau zu 50% und alle 4 Kinder zu je 12,5% zu gesetzlichen Erben und auch entsprechend in das Grundbuch eingetragen. ... In einem Testament sollte auch geregelt werden, wer nach dem Tod beider Ehegatten das Haus erbt, also nur das gemeinsame Kind oder alle Kinder zu gleichen Teilen.
Leserforumvon Larissa2006 | Erbrecht | 8 Antworten | 29.11.2005 10:23
Auch nicht den Pflichtanteil ? ... Ohne so ein Testament sieht die Lage anders aus. ... Es gehören ihm bereits seit dem Tod des Vaters 25% des Nachlasses.
Leserforumvon DerJonk | Erbrecht | 12 Antworten | 03.06.2020 16:29
Pflichtanteil hört sich gut an. ... Da hat Kind 1 dann Pech, denn der Erbe, Kind 2, kann ihm kündigen und/oder die Immobilie verkaufen. ... Am 4.6.2020 von wirdwerden Ich finds immer toll, wenn mögliche Erben meinen, ihre Vorstellungen schon vor dem Tod durchsetzen zu müssen.
Leserforumvon Alex1979 | Erbrecht | 16 Antworten | 11.05.2020 19:09
Erbe bis du "automatisch" mit dem Tod des Elternteils. ... Plötzlich taucht nach 10 Jahren ein Erbe aus dem Nichts auf mit einem Testament, dass dieser das gesamte Erbe bekommt (außer den Pflichtanteil). ... Plötzlich taucht nach 10 Jahren ein Erbe aus dem Nichts auf mit einem Testament, dass dieser das gesamte Erbe bekommt (außer den Pflichtanteil).
Leserforumvon MeisterEder85 | Erbrecht | 17 Antworten | 28.05.2009 14:25
Meine Mutter hat unser Haus nun verlassen und mein Vater ist drauf und dran unser Haus einfach zu verkaufen. ... Ich wollte mich ja nur mal erkundigen, ob es möglich ist das Erbe zu schützen, falls er nicht mehr ganz zurechnungsfähig ist oder geisteskrank, oder so etwas in die Richtung. -- Editiert am 28.05.2009 15:57 Am 28.5.2009 von Boudicca Wie Ali Baba und jau schon schrieben: Der Erbfall tritt erst mit dem Tod deines Vaters ein. ... Selbst wenn irgendwann eine gesetzliche Betreuung für deinen Vater erforderlich werden sollte (und die bloße Absicht, das Haus zu verkaufen, ist dafür sicher kein Indiz), hätte diese zunächst mal keinen Einfluss auf seine Geschäftsfähigkeit.
Leserforumvon Krulik187 | Erbrecht | 17 Antworten | 07.01.2012 08:56
Angenommen er würde jetzt das Haus verkaufen wollen... bekäme ich dann einen Teil des Geldes? ... Angenommen er würde jetzt das Haus verkaufen wollen... bekäme ich dann einen Teil des Geldes? ... Wenn Du nicht volljährig adoptiert wurdest, dann steht Dir mindestens der Pflichtanteil NACH seinem Tode zu.
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