453 Ergebnisse für „testament eltern erbe geld“

Leserforumvon Eltern | Erbrecht | 4 Antworten | 20.12.2005 11:44
Leider wollen meine Eltern nicht zu einem Notar gehen, da ihnen das zu viel Geld ist. ... Deine Eltern können natürlich ein Testament machen und sich gegenseitig zu Erben einsetzen. ... Zunächst einmal müssensich Deine Eltern selbst darüber im Klaren werden, wer nach dem Tod von beiden wieviel vom Erbe bekommen soll.
Leserforumvon September1 | Erbrecht | 7 Antworten | 24.10.2006 18:47
Muß die Ehefrau/Ehemann das Geld dann auszahlen, oder kann man das doch im Testament regeln. ... Wie sieht es denn aus wenn nur von einem Ehepartner die Eltern noch leben, das Erbe auf den anderen zu überschreiben, der keine Eltern mehr hat? ... Am 25.10.2006 von September1 Gut, ich wußte nicht das Eltern dann ohne Testament 50% erben.
Leserforumvon die erben | Erbrecht | 9 Antworten | 30.11.2007 13:56
Grüsse unsere Eltern haben sich gegenseitig als Erben im Testament eingesetzt und mein Bruder und ich sind Nacherben. ... Unsere Beziehung ist gespann und sie tut alles, um unser Erbe zu reduzieren. ... Die (nicht)Erben Am 30.11.2007 von hh Haben Deine Eltern Euch bereits in ihrem Testament als Schluss- oder Nacherben eingesetzt?
Leserforumvon Babsy | Erbrecht | 6 Antworten | 21.09.2004 00:56
Wenn ich sterbe, haben dann Eltern und Geschwister Recht auf einen Pflichtteil oder kann ich per Testament meinen Lebensgefährten als Alleinerbe einsetzen? ... Du kannst in einem Testament natürlich Deinen Lebensgefährten als Alleinerben einsetzen. ... Der Pflichtteilsanspruch ist au eine Zahlung in Geld gerichtet.
Leserforumvon Savannah88 | Erbrecht | 7 Antworten | 06.08.2016 11:35
Damit will man erreichen, daß die Kinder zunächst mal dem überlebenden Elternteil das ganze Erbe überlassen und mit dem erben warten, bis beide Eltern tot sind. ... Hier scheint es etwas anders zu sein: die Eltern A und B haben im Testament eine der beiden Enkelinnen als Alleinerbin eingesetzt. ... Und das wiederum in Geld.
Leserforumvon Peer123 | Erbrecht | 4 Antworten | 11.07.2012 13:48
Hallo Angenommener Fall: Zu einem Erbe gibt es kein Testament, keine schriftlichen Verfügungen des Verstorbenen o.Ä. ... Haben hier die Eltern das Sagen, was mit dem Geld passiert, solange die Kinder noch nicht alt genug sind? ... Es geht mir darum, dass ich das Geld von meinem Erbanteil gerne für die Kinder -auch ohne Testament- gegeben habe, doch um irgendwelche teuren Anschaffungen der Eltern zu finanzieren, die sie sich ohne dieses Geld nie angeschafft hätten, das sehe ich nicht ein und war auch sicher nicht der Wunsch des Verstorbenen. ----------------- ""
Leserforumvon Hawaii501 | Erbrecht | 2 Antworten | 15.05.2006 08:12
Nun wurde mir vom Nachlassgericht mitgeteilt das ich laut gesetzlicher Aktenkunde zu 1/4 Anteil Miterbe bin.Ich habe das Erbe (auch mit der Gefahr hin das Ich Schulden erbe) angenommen. ... Nun meine Fragen : 1.Kann im nachhinein meine Mutter sagen das ich kein Erbe erhalte bzw.kann im Erbverrag oder Testament meiner Großeltern noch aufgeführt sein das ich nach der langen Abwesenheit doch enteerbt wurde ? ... Wenn das Erbe aus Geld besteht, ist die Aufteilung unkompliziert, wenn Eigentum existiert, seid ihr tatsächlich eine Erbengemeinschaft, die nur einstimmig über das Eigentum (Miete, wer dort wohnt, Verkauf) entscheiden kann.
Leserforumvon fb567001-41 | Erbrecht | 6 Antworten | 23.12.2020 14:00
Guten Tag ich Ronald allein erbe, Adoptivkind. meine Frage meine Eltern haben ein Berliner testament gemacht, es ist ein Haus mit Grundstück vorhanden. das möchten sie meinem Sohn geben und mir was an geld da ist, aber das ist erheblich weniger. ich soll meinen Pflichtanteil nehmen und gut. was kann ich tun, um das Erbe also Haus nicht wegnehmen zu lassen? ... Wenn der TE jetzt einen Streit vom Zaun bricht und enterbt wird, besteht die Möglichkeit (seine Eltern leben ja noch) dass das `Erbe` zu Lebzeiten noch einen anderen Weg findet. ... Das kann man auch einfach im Testament so festlegen.
Leserforumvon Heiko87 | Erbrecht | 8 Antworten | 09.04.2008 20:02
Am 9.4.2008 von nataly Das Nachlassgericht rechnet nicht aus,wieviel ein Erbe bekommt. ... Oder hat er in einem Testament explizit euch eingesetzt? ... Ich gehe mal davon aus, dass dein Onkel unverheiratet war und seine Eltern nicht mehr leben, es kein Testament gibt und ihr daher davon ausgeht, dass die zwei Geschwister des Verstorbenen die gesetzliche Erbreihenfolge sind.
Leserforumvon natividad1234 | Erbrecht | 10 Antworten | 29.07.2016 14:34
Habe auch bis Dato das Testament das meine Eltern verfasten, nicht gesehen! ... Mir wurde auch kein Testament zugeschickt in dem ich heimlich von meinen Eltern enterbt wurde. ... Ende Februar bekam er das Geld für das Haus.
Leserforumvon Anna100 | Erbrecht | 3 Antworten | 20.12.2014 14:47
hallo, mein vater ist gestorben. ich hatte schon lange keinen kontakt zu ihm, da er in der ehe mit meiner mutter alkohol abhängig war. ich habe noch zwei schwestern. eine wurde zur alleinerbin von ihm bestimmt. sie war in den letzten tagen vor seinem tod bei ihm. sie hat schon mehrer geldbeträge von meinen eltern erhalten, wo sie finanzielle probleme hatte. ich konnte aus dem schreiben vom Amtsgericht erkennen, das eine befreundete Notarin meiner schwester (sie arbeitet als haushalshilfe bei ihr und die tochter machte eine ausbildung in der kanzlei) fünf tage vor seinem Tod das Testament aufgesetzt hat. wenn die Alleinerbin in engem verhältniss zur notarin steht, darf sie das Testament aufsetzten?... Dieser dürfte 1/6 des Erbes betragen. ich weiss nicht, ob sie da Geld von ihm bekommen hat. ... Siehe hier: http://www.erbrecht-mangold.de/rechtsanwalt-erbrecht-koeln/pflichtteil-erbe/pflichtteilsergaenzungsanspruch/ ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon nunu66 | Erbrecht | 9 Antworten | 12.04.2010 11:07
mein eltern haben einen erbvertrag (berliner testament) verfasst in dem sie sich gegenseitig als alleinige erben eingesetzt haben. weitere bestimmungen haben sie nicht getroffen, auch nicht nach den tot des zweitversterbenden. mein vater ist 2001 verstorben, mein bruder und ich haben den pflichtteil nicht in anspruch geneommen. da ich hartz 4 beziehe ist meine frage folgende: kann meine mutter frei über das gesamte erbe verfügen und ein neues testament verfassen, z.b. wieder ein berliner testament oder ähnliches damit mein erbteil für mich und meine kinder (3) sicher ist? ... ----------------- "" Am 12.4.2010 von hh Deine Mutter darf keine testamentarischen Verfügungen machen, die dem gemeinsamen testament Deiner Eltern widersprechen. ... Richtigstellung: Streiche "Vater", setze "Mutter". ----------------- "Lukas 7,23" Am 16.4.2010 von nunu66 ich verstehe das so: 1. meine mutter kann also ein neues testament machen. da sie alles alleine geerbt hat (durch die nicht inanspruchnahme des pflichtteils durch meinen bruder und mir) kann sie frei über den gesamten besitz vervügen. 2.kann sie auch somit z.b. einen vor und nacherben einsetzen, das wäre vielleicht eine möglichkeit (siehe: http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/gut-beraten-erbe-und-hartz-iv_583312_685676.html) wer weiß dazu etwas?
Leserforumvon lupogene | Erbrecht | 0 Antworten | 07.07.2005 11:09
Ich bin auf das Testament meiner Eltern gestoßen. ... Es steht darin auch, dass nach dem Tode die Kinder zu gleichen Teilen das gemeinsame Erbe erhalten sollen. ... Sicher sind einige Erbstücke auch Geld wert, viel höher wiegt für uns Kinder aber der Erinnerungswert, an das verstorbene Elternteil, an die Großeltern, an die Kindheit an sich.
Leserforumvon IchFrage123 | Erbrecht | 8 Antworten | 12.05.2018 09:29
Von dem Geld haben sich meine Eltern nun ein neues Haus gekauft (~265.000 Euro). ... Meine Eltern möchten nun ein Testament machen indem beide Geschwister grundsätzlich das Gleiche erhalten. ... Die Eltern können ihr Testament gestalten wie sie wollen.
Leserforumvon sonnenschein54 | Erbrecht | 4 Antworten | 06.02.2006 12:45
Ein anderes Haus wird verkauft- und das Geld soll unter den 4 Kindern aufgeteilt werden. Die Frau ist verstorben- der Mann ist jetzt der Erbe. ... Das mietfreie wohnen wird nicht angerechnet auf den Erbteil (hätte theoretisch ja auch bei den Eltern wohnen können).
Leserforumvon Alfred Ahnungslos | Erbrecht | 9 Antworten | 20.07.2012 22:48
Ich war verwitwet, habe 1 Bruder, 1 Schwester, 6 Nichten + Neffen, keine Eltern, 2 Neffen = Kinder meines verstorbenen Bruders). ... Uns schwebt vor: Solange einer von uns lebt, minimum Erbe für alle anderen Erbberechtigten. ... Im Detail: Ich habe 30 Jahre mein Geld damit verdient, dass ich x-mal mit einem nicht ganz unbekannten deutschen Kranich um die ganze Welt geflogen bin.
Leserforumvon claudinchen123 | Erbrecht | 4 Antworten | 22.07.2021 19:38
Meine Eltern, ich bin das einzige Kind, leben in NRW und haben mir vor 2 Jahren mitgeteilt, das sie ein Berliner Testament gemacht haben und mich somit enterbt haben, falls einer von ihnen stirbt. ... So hatten meine Eltern beispielsweise ein Schließfach in dem Geld war, dieses hat meine Mutter gemeinsam mit ihrer Freundin aufgelöst und das Geld hätte sie angeblich versteckt. ... Die Eltern setzen sich gegenseitig zu Alleinererben ein und das Kind wird Erbe des Überlebenden.
Leserforumvon luhmann | Erbrecht | 10 Antworten | 09.06.2013 20:29
begründung wäre, das bei kinderlosen paaren, geschwister vom erbe einen pflichtanteil bekommen. ----------------- "" Am 9.6.2013 von luhmann also wenn ich mich im netz umschaue, komme ich auf folgende beantwortung meiner frage oben: mein partner bekommt 50 % vom erbe plus, da wir in zugewinngemeinschaft sind, weitere 25 %. insgesamt bekommt mein partner 75 % vom erbe und meinem bruder muss ich 25 % aus meinem erbe geben. richtig ? ... Am 10.6.2013 von guest-12320.09.2014 20:57:52 quote:insgesamt bekommt mein partner 75 % vom erbe und meinem bruder muss ich 25 % aus meinem erbe geben. richtig ? ... seine beiden söhne haben selber eigentum, geld und ihre arbeitsplätze. mein bruder hat ebenfalls genug. ich fände es nicht gerecht, wenn ich gezwungen wäre, 25 % meines vermögens, meinem bruder zu geben. vermögen, was ich mir selbst aufgebaut habe und was jetzt nicht zb von unseren gemeinsamen eltern kommt. kinder habe ich nicht. meine verwandten kümmern bzw. haben sich auch in der vergangenheit nicht sonderlich um mich gekümmert. der mensch, der mir am meisten etwas bedeutet und der immer für mich da war und da ist, dem möchte ich, auch aus dankbarkeit, mein erbe geben und zwar alles. eure quelle schaue ich mir jetzt auch an. ----------------- "" Am 10.6.2013 von luhmann http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Pflichtteil-der-Geschwister.html eure quelle ist ja toll: sehr aktuell ( vom 9.5. 2013 ) und alles gut zusammengefasst. habe auch bis zu ende gelesen. es ist der letzte satz, der meine frage beantwortet hat. ich bedanke mich bei euch beiden. ----------------- "" Am 10.6.2013 von TiA2010 Und noch ein kleiner Hinweis, du gibst keinem was von deinem Erbe, denn dann wärest du tot.
Leserforumvon kathi 1904 | Erbrecht | 8 Antworten | 22.10.2018 13:33
Der Anspruch ist ein Anspruch auf Geld. ... Das müssen ihr die 3 Kinder in Geld auszahlen. Dasselbe gilt für die Kinder, wenn die durch Testament vom Erbe ausgeschlossen werden.
Leserforumvon suedwind60 | Erbrecht | 9 Antworten | 24.02.2009 13:54
Frech wenn Eltern ihr Geld selber ausgeben wollen K. ----------------- " Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab" Am 24.2.2009 von suedwind60 Es geht nicht darum, daß Eltern das eigene Geld nicht ausgeben dürfen. ... Den Pflichtteil des "ersten" Erbe hat er bekommen, beim zweiten Erbe muss er warten was übrig bleibt. Egals was da im Testament steht wird der Erbe (Vater) nun entscheiden was passiert.
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