111 Ergebnisse für „pflichtteil testament wohnrecht anspruch“

Leserforumvon Savannah88 | Erbrecht | 7 Antworten | 06.08.2016 11:35
Der Sohn hat einen gesetzlichen Anspruch auf das Pflichtteil, das kann auch durch Testament nicht geändert werden. ... Dann hat der Sohn wieder Anspruch auf sein Pflichtteil. ... M.E. kann der Sohn auch auf das Wohnrecht verzichten, dann bekommt er das volle Pflichtteil.
Leserforumvon go556552-73 | Erbrecht | 2 Antworten | 10.11.2021 14:01
Oder wird der Nachlass durch das Wohnrecht nicht gemindert, da das Wohnrecht selbst teil des Nachlasses ist? ... Edit: Habe gelesen wenn jemand ein Erbe ausschlägt, hat er in vielen Fällen auch seinen Anspruch auf den Pflichtteil verwirkt. ... Wie sieht es aus, wenn das Testament Unklarheit lässt, wer Erbe ist?
Leserforumvon Liebling Kreuzberg | Erbrecht | 11 Antworten | 17.02.2009 12:01
Frau X möchte nun den letzten Willen ihres Mannes erfüllen und bedenkt in ihrem Testament Tochter A als Alleinerbin, Tochter B bekommt lebenslanges Wohnrecht im oberen Teil des Hauses (wie vom Vater auch vorgesehen war) und Tochter C erhält einiges an Meissener Porzellan und Goldschmuck. Tochter C ist noch zu Lebzeiten von Frau X mit dem Testament nicht einverstanden und kündigt an, auf ihren Pflichtteil zu bestehen. ... Hier hat C dann einen Anspruch, da "enterbt".
Leserforumvon Brinamd | Erbrecht | 23 Antworten | 22.07.2020 08:22
Dann würde das Wohnrecht nämlich auf den Pflichtteil angerechnet werden. ... Zusätzlich zum Pflichtteil hat der Ehemann aber auch noch Anspruch auf den Zugewinnausgleich, d.h. auf 50% der wertsteigerung. ... Der Pflichtteil ist ein Anspruch in Geld.
Leserforumvon Ahnungslose345 | Erbrecht | 31 Antworten | 07.02.2022 11:05
Jetzt stellt sich die Frage, ob das eingetragene Wohnrecht für Y den Wert des Erbes der T mindert und S daher einen geringeren Pflichtteil bekommen müsste, als wenn die Wohnung nicht durch ein Wohnrecht belastet wäre. ... Oder man geht jetzt zusammen mit X zum Notar und ändert das Testament wieder auf T und S erben je 1/2. ... Anspruch hat.
Leserforumvon Herbert111 | Erbrecht | 4 Antworten | 27.06.2020 00:42
Kurzfassung: Ehepaar macht Berliner Testament, Enkel soll Alleinerbe nach Versterben des letzten Ehepartners werden, Tochter "bekommt den Pflichtteil", Sohn "erhält Wohnrecht auf Lebenszeit". ... Der Anspruch auf das Wohnrecht beginnt doch erst nach Versterben der Mutter. ... Der Anspruch auf das Wohnrecht beginnt doch erst nach Versterben der Mutter.
Leserforumvon Lanni123 | Erbrecht | 1 Antwort | 14.12.2023 05:42
Vater ist verstorben Mutter bekommt 1/4 + Wohnrecht als vorrausvermächtnis laut Testament Kind 1 bekommt 3/4 Kind 2 bekommt Pflichtteil 1/8 da enterbt. ... Muss man der Mutter das Wohnrecht ausbezahlen wenn sie auf das Wohnrecht verzichtet damit der Pflichtteil bezahlt werden kann? ... Oder besteht kein Anspruch auf Auszahlung des wohnrechts wenn das Haus verkauft werden muss um den pflichtteil zu zahlen?
Leserforumvon s-g-e | Erbrecht | 6 Antworten | 10.03.2009 10:04
Kann man das durch ein Testament umgehen? ... Das kannst Du selbst ganz einfach dadurch erreichen, dass Du das Vermächtnis (Anspruch auf Wohnrecht) ausschlägst oder aber einen entsprechenden Vertrag schließt. ... Wenn kein Testament vorhanden ist, dann erhalten die Kinder den gesetzlichen Erbteil.
Leserforumvon Celin | Erbrecht | 8 Antworten | 07.06.2006 19:46
Im Testament steht: In unserem Wohnhaus hat unser Sohn x die obere Wohnung. ... Eine Vermietung ist nicht zulässig. 2) Einen Pflichtteil kann man nur geltend machen, wenn man als gesetzlicher Erbe nicht bedacht wurde oder der Erbteil kleiner wäre als der Pflichtteil. 3) Ein Wohnrecht erlischt übrigens nicht dadurch, daß es nicht ausgeübt wird. ... Es ist dabei jedoch sicherzustellen, dass der Wonrechtinhaber sein Wohnrecht jederzeit in Anspruch nehmen kann.
Leserforumvon mpdwa | Erbrecht | 4 Antworten | 07.12.2005 15:44
Meine Schwester und ich sind laut Testament Erben zu gleiche Teilen. ... Mein Vater verzichtet auf seinen Pflichtteil. ... Hab mich mit dem Plichtteil natuerlich vertan. 250 000 waer ihr normaler Anspruch, also Pflichtteil 125 000. ist aber immer noch ziemlich viel fuer mich.
Leserforumvon fannie | Erbrecht | 6 Antworten | 23.09.2005 19:28
Meine Großeltern haben vor ca.20 Jahren ein " Berliner Testament " aufgesetzt.Meine Oma starb vor 17 Jahren.Meine Mutter ( einziges Kind der beiden ) hat damals auf ihren Pflichtteil verzichtet. ... Wie sieht das rechtlich aus , meine große Schwester und ich haben mit unserer kleinen Halbschwester nicht viel am Hut und finden es nicht richtig , dass das Testament der Großeltern so missachtet wird .Welchen Anspruch hat unsere Mutter oder die Halbschwester ?... Aber Vorsicht: Häufig ist im Berliner Testament geregelt, daß im Fall des Geltendmachens des Pflichtteil auch beim Tod des überlebenden Ehegattens das Kind auch dann nur den Pflichtteil erbt.
Leserforumvon SueCologne | Erbrecht | 6 Antworten | 15.01.2009 11:06
Ist das eingetragene Wohnrecht überhaupt gültig? ... Soviel ich weiss ist der Pflichtteil die Hälfte des "normalen Erbteils", beträgt demnach nicht der Pflichtteil ein Sechstel? ... Die Frau stirbt, der Mann erbt alles, die Kinder erheben keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
Leserforumvon Xantha | Erbrecht | 4 Antworten | 11.06.2014 13:49
Es gab ein handgeschriebenes Testament, in dem sich die beiden gegenseitig zum Alleinerben eingesetzt haben. ... Frage: Wenn er keinen Anspruch geltend macht, wer bekommt dann die 12.500 Euro? ... Zur aktuellen Situation: Es existiert nach wie vor ein Testament, in dem die Tochter von der Mutter zur Alleinerbin eingesetzt wird.
Leserforumvon roadster | Erbrecht | 8 Antworten | 07.02.2003 17:05
Kind Erbe - es sei denn, es wurde durch Testament enterbt, dann bleibt ihm nur sein Anspruch auf den Pflichtteil gegen die anderen Erben. ... Kind keinerlei Anspruch mehr hat, obwohl der Vater bis zuletzt Wohnrecht im Hause hatte und auch dort gewohnt hat. ... Meine Stiefmutter ist Erbe nach Berliner Testament.
Leserforumvon Andrea Krüger | Erbrecht | 7 Antworten | 22.04.2005 12:12
Ist das Testament denn schon eröffnet - Erbscheine verteilt? ... Das Testament wurde nur der Mutter meines Freundes in Anwesenheit eines Notars eröffnet. ... Wenn es keinen Erbverzichtsvertrag gibt, würde ich als Mutter auf jeden Fall auf meinen Pflichtteil Anspruch erheben.
Leserforumvon sibo_nd | Erbrecht | 3 Antworten | 07.10.2015 19:56
Des weiteren hat der zu letzt lebende Elternteil ein Testament verfasst, in dem (B) als Alleinerbe eingesetzt wird. Meine Frage: Haben die Geschwister von B zu recht Ansprüche auf einen Pflichtteil? ... Am 8.10.2015 von hh Ergänzung: Wenn die Eltern in dem überschriebenen Haus ein Wohnrecht hatten, dann kann bezüglich des Hauses ein Pflichtteilergänzungsanspruch bestehen.
Leserforumvon Lanni123 | Erbrecht | 5 Antworten | 11.03.2023 19:44
Hat sie trotzdem einen Pflichtteil Anspruch? ... Hat sie trotzdem einen Pflichtteil Anspruch?... [quote=Panni123]Hat sie trotzdem einen Pflichtteil Anspruch?
Leserforumvon guest-12301.03.2015 13:51:14 | Erbrecht | 2 Antworten | 13.10.2009 19:09
Ich (Schwester) und unsere Mutter haben einen Pflichtteil ausbezahlt bekommen und ein lebenslanges Wohnrecht erhalten, allerdings alle 3 in der Wohnung in diesem Bauernhaus. ... Durch Auszahlung des Pflichtanteils erlischt doch normalerweise jeglicher Anspruch auf das Haus. Wenn das Testament jedoch so gültig ist, wie Sie es oben beschrieben haben, dann, denke ich, ist die Sache klar, dann haben Sie rechtlichen Anspruch, in dem Haus zu wohnen, egal wie viel Ihr Bruder in die Renovierung gesteckt hat.
Leserforumvon go654677-74 | Erbrecht | 11 Antworten | 10.01.2024 15:20
[/quote] Sorry ich habe den ersten Satz zum Wohnrecht im Testament unterschlagen. ... [/quote] Interpretieren würde ich das als schuldrechtliches Wohnrecht, d.h. es besteht kein Anspruch auf Eintragung in das Grundbuch. ... Aber: Ich lese da etwas von einem Berliner Testament (das regelt eigentlich, dass die Kinder sofern sie auf den Pflichtteil verzichten vom Ehepartner erben) mit der zweiten Frau.
Haus und Pflichtteil 5 von 5 Sterne
Leserforumvon AnnMcCat | Erbrecht | 9 Antworten | 24.03.2016 15:45
*Für den Fall das es überschrieben wurde, hab ich dann noch Anspruch auf Auszahlung in Bezug auf meinen Pflichtteil? ... Am 24.3.2016 von JogyB Zitat (von AnnMcCat):*Für den Fall das es überschrieben wurde, hab ich dann noch Anspruch auf Auszahlung in Bezug auf meinen Pflichtteil? ... Bestand Wohnrecht für den Vater?)
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