111 Ergebnisse für „pflichtteil pflichtteilsanspruch schwester vater“

Leserforumvon LarryK | Erbrecht | 14 Antworten | 06.12.2009 16:59
Die Schwester hat keinen Pflichtteilsanspruch. ... und den lebenden vater über, oder . obwohl sie ein berliner testament haben, müsste doch die lebende schwester somit den anteil als pflichtteil der vorverstorbenen mutter bekommen? ... und den lebenden vater über, oder . obwohl sie ein berliner testament haben, müsste doch die lebende schwester somit den anteil als pflichtteil der vorverstorbenen mutter bekommen?
Leserforumvon Ronald123 | Erbrecht | 3 Antworten | 22.03.2012 10:51
Vater ist lt. Testament Vorerbe, meine Schwester und ich Nacherben. Ich verlange nichts, meine Schwester war bisher auch "ruhig".
Leserforumvon AnnMcCat | Erbrecht | 2 Antworten | 04.07.2010 16:50
Ich habe noch einen Bruder und dessen Frau Mein Vater hat noch eine lebende Schwester. ... Meine Frage: Wenn mein Vater stirbt, wie hoch ist mein Pflichtteil in % wenn er kein Testament macht. ... # Wenn dein Vater dich durch Testament "enterbt" (egal wen er als Erbe einsetzt), hast du einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (also 1/4) in bar.
Leserforumvon bettina hamburg | Erbrecht | 2 Antworten | 21.08.2004 18:24
Einen schönen Tag, mein Vater schenkte meiner Schwester vor 12 Jahren seine Wohnung, im Grundbuch ist ein Niesbrauchsrecht eingetragen. Bekomme ich von dieser Wohnung meinen Pflichtteil? Es gibt auch noch einen Bausparvertrag "Vertrag zu gunsten Dritter" in dem meine Schwester eingetragen ist.
Leserforumvon s-g-e | Erbrecht | 6 Antworten | 10.03.2009 10:04
Guten Morgen, mein Vater ist vor einem Monat verstorben und er hat meiner Schwester sein Haus vererbt.In diesem Haus sollte ich die Wohnung des Vaters als Nutzer übernehmen und wurde mit einem lebenslangen,mietfreien Wohnrecht bedacht.Dieses sollte mein angedachter Erbpflichtteil sein. ... LG Lore Am 10.3.2009 von hh Natürlich kannst Du Dich mit Deiner Schwester darüber einigen, dass Du anstelle des Wohnrechtes den Pflichtteil ausbezahlt bekommst. ... Dann haben die Kinder einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Leserforumvon Jokel123123 | Erbrecht | 6 Antworten | 04.04.2016 18:44
Mein Vater verstarb im März 2014.Nach 2 Jahren stellt meine Schwester nun Pflichtteilsansprüche auf das Haus. ... Der Pflichtteilsanspruch ist in Geld zu befriedigen, auf eine Eintragung ins Grundbuch hat sie keinen Anspruch. ... Du hast also durch die Überschreibung doppelt profitiert: Deine Schwester wurde de facto enterbt (d.h., auf ihren Pflichtteil reduziert, anstatt die Hälfte des Erbes zu erhalten) UND 10% des Hauswertes gehen überhaupt nicht mehr ins Erbe ein, so dass Deine Schwester noch schlechter dasteht.
Leserforumvon Sabine Burns | Erbrecht | 4 Antworten | 09.11.2002 00:24
-Schwester) nichts an mir liegt. ... Ehe, wenn der Vater wieder geheiratet hat und ein Kind in 2. ... Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Erbteils, also 3/16. elmer Am 30.11.2002 von elmer zu beachten ist freilich, ob die ehefrau mit dem vater in einer zugewinngemeinschaft gelebt hat oder nicht-dann verändern sich auch die quoten der kinder, da der erbteil der frau pauschal um 1/4 auf 1/2 steigt. ist sie nicht erbe oder vermächtnisnehmer geworden, so hat sie auch einen pflichtteilsanspruch: 1/8 + Zugewinnausgleich (bei zugewinngemeinschaft) elmer
Leserforumvon v70 | Erbrecht | 8 Antworten | 11.10.2006 17:16
Ich habe noch eine Schwester aus gleicher Ehe. ... Dein Pflichtteilsanspruch beträgt also 12,5% des Nachlasses Deiner Mutter. ... Die Frage ist, ob Du gegenüber Deinem Vater zu 50% erbst oder nur den Pflichtteil in Höhe von 25% erhälst.
Leserforumvon Josielein | Erbrecht | 5 Antworten | 06.03.2005 00:51
Dadurch konnten sie sich ein Doppelhaus bauen, wobei die eine Schwester meines Mannes die eine Hälfte bekommen hat (auch schon im Grundbuch eingetragen) und die andere Schwester hat 40.000 DM in bar erhalten. ... Du kannst also keinen Pflichtteilsanspruch im Namen Deiner Kinder gegen Deine Schwiegereltern geltend machen, wenn diese noch leben. ... Die Frage nach dem Pflichtteil stellt sich dann gar nicht.
Leserforumvon ulriketwins | Erbrecht | 7 Antworten | 04.05.2010 13:02
Besteht jetzt ein Anspruch auf einen Pflichtteil des Vermögens? ... Hat Dein Vater einen Scheidungsantrag gestellt? ... Einen Pflichtteilsanspruch hat nur, wer per Testament "enterbt" wurde. ----------------- " " Am 5.5.2010 von ulriketwins Doch, er hat ein Testament aufgesetzt, dort sind meine Schwester und ich als Erben bestimmt. ----------------- "" Am 5.5.2010 von hh Bei Gütertrennung und zwei Kindern beträgt der Pflichtteil 1/6. ----------------- " " Am 5.5.2010 von cruncc1 Liebe Ulrike, es wäre sinnvoll, gleich alle Fakten zu schreiben bzw. alle gestellten Fragen zu beantworten. ----------------- " "
Leserforumvon go639056-1 | Erbrecht | 9 Antworten | 18.07.2023 10:31
Unser Vater hat Aktien, ETFs usw. ... [/quote] Der Vater kann euch nicht zwingen auf euren Erb-/Pflichtteilsanspruch zu verzichten. ... Am 18.7.2023 von go639056-1 [quote=cruncc1]Der Vater kann euch nicht zwingen auf euren Erb-/Pflichtteilsanspruch zu verzichten.
Leserforumvon francesca | Erbrecht | 8 Antworten | 17.02.2004 13:17
Steht meiner Schwester und mir aus dem Erbe unseres Vaters und unserer Mutter ein Pflichtteil zu, auch wenn diese ihr Erbe an ihre beiden letzten Kinder überschrieben und verschenkt haben? ... Es ist also eurem Pflichtteilsanspruch nicht entzogen. ... Meine Anmerkung bezog sich nur generell auf den Pflichtteilsanspruch.
Leserforumvon MatthiasL | Erbrecht | 2 Antworten | 13.12.2008 22:28
Mein Vater nahm sich vor knapp 20 Jahren das Leben - Stellvertretend für Ihn müssten also meine Schwester und ich in der Erbfolge erscheinen. 3 Kinder -> Pflichtteil 1/6... 1/6 von 200.000 euro (Haus) sind ca 33.000 euro. ... Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. ... Der Pflichtteilsanspruch beträgt somit je 1/16 gesamte Nachlasses.
Leserforumvon Chrisss | Erbrecht | 2 Antworten | 21.10.2003 13:34
Das Haus wurde per Testament meinem Vater vererbt. ... Davon die Hälfte = Pflichtteilsanspruch. ... Die Nichte beansprucht nun ihr Pflichtteil.
Leserforumvon Lotrecht | Erbrecht | 2 Antworten | 29.03.2012 17:56
Habe eine Frage bezüglich Fristablauf beim Pflichtteil. Mein Vater ist ungefähr vor 3 Jahren gestorben und es sind keine Pflichtteilsansprüche von mir und meiner Schwester gestellt worden. ... Jetzt hat meine Schwester aber doch angedeutet, dass sie "etwas haben will".
Leserforumvon holly53 | Erbrecht | 6 Antworten | 24.02.2007 13:35
Vater ist vor Kurzem verstorben, Mutter, Pfegefall, lebt noch und wohnt im eigenen Haus,weiterhin wohnen eine Schwester sowie ein Mieter im Haus, mit heutigem Tage erhielten wir (Geschwister) ein Schreiben des Antsgerichtes mit der Kopie eines Erbvetrags, den Vater u. ... Die anderen Geschwister haben einen Pflichtteilsanspruch. ... Der Pflichtteil sollte sofort eingefordert werden.
Leserforumvon Andrea Krüger | Erbrecht | 7 Antworten | 22.04.2005 12:12
Aber die Töchter haben auf jeden Fall einen Pflichtteilsanspruch, es sei denn, es gibt im Gegenzug zu Nießrecht/Wohnrecht-Erhalt einen Erbverzichtsvertrag der beiden (Vater : Kinder). ... Nach deinen Schilderungen wird es ihre Schwester sicherlich auch machen. ... Der Pflichtteilsanspruch verjährt erst in 3 Jahren.
Leserforumvon syes | Erbrecht | 9 Antworten | 17.10.2006 10:05
Mein Bruder war immer als Haupterbe vorgesehen, meine Schwester und ich sollten den Pflichtteil erhalten - damit sollte mein Bruder besonders abgesichert werden. ... Und wenn die Eltern noch mehr als 10 Jahre nach der Schenkug leben, dann besteht gar kein Anspruch auf einen Pflichtteil. zu 3.: Frühestens zum zeitpunkt des todes eines Elternteils zu 4.: Dein Vater ist verheiratet und hat 3 Kinder. Dann beträgt der Pflichtteilsanspruch für jedes Kind 1/12 seines Nachlasses. zu 5.: An den Beschenkten, da Voraussetzung für den Pflichtteilsanspruch der Tod des Schenkers ist. zu 6.: Eine Erbanspruch aus Schenkungen hat man sowieso nicht.
Leserforumvon xxcodexx | Erbrecht | 10 Antworten | 25.05.2008 18:47
Meine Mutter verwaltet bzw. sitzt auf diesen sachen und will nun alles meiner Schwester vermachen. Gibt es einen Pflichtteil der mir zu steht oder habe ich keinerlei anspruch? ... Das bedeutet, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht besteht; nur Enterbte haben einen Pflichtteilsanspruch.
Leserforumvon khaleesi1209 | Erbrecht | 4 Antworten | 24.03.2019 21:11
Damals hat alles seine ältere Schwester geerbt (mein Vater und seine jüngere Schwester rein gar nichts). ... Hat mein Vater (Schwager des Erblassers) nun Anspruch auf einen Pflichtteil ? ... Zitat:Hat mein Vater (Schwager des Erblassers) nun Anspruch auf einen Pflichtteil ?
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