324 Ergebnisse für „nießbrauch haus“

Leserforumvon Intenso100 | Erbrecht | 1 Antwort | 01.07.2011 09:30
Hallo, Meine oma ist verstorben und hat ein Haus in dem ich auch schon seit 3 Jahren mit ihr gelebt hab,aber auf dem Haus ist nach dem ableben von ihr ein nießbrauch drauf ist. ... Gibt es einen weg das er das Nießbrauch abgeben muss?? ... Ich würde gern das Haus für mich nehmen und meine Brüder auszahlen, dann ist nur noch das Problem mit dem Nießbrauch hat sowas einen bestimmten wert das ich meinen Vater auch auszahlen konnte??
Leserforumvon FrankK1 | Erbrecht | 9 Antworten | 02.04.2020 12:27
Sie hat für ihren Ehepartner (B) Nießbrauch an diesem Haus im Grundbuch eintragen lassen sowie für den Sohn des Ehepartners (C), der nicht ihr Kind ist, einen aufschiebend bedingten Nießbrauch. ... Würde das nicht bedeuten, dass beim Tod der Person A erstmal der Ehepartner Nießbrauch hat und wenn dieser verstirbt, sein Sohn Nießbrauch bekommt? ... Besteht der Nachlass ausschließlich aus dem Haus?
Leserforumvon KKoenig | Erbrecht | 1 Antwort | 06.01.2009 17:57
Guten Tag, ich habe eine rechtliche Frage bezüglich Nießbrauch und hoffe jemand kann mir weiterhelfen. ... Die PRblematik ist, dass sie zusätzlich noch Nießbrauch hat und jetzt aufgrund verschiedener Reparaturmaßnahmen eine Hypothek oder ein Darlehen aufnehmen möchte und als Sicherheit das Haus hinterlegen will. ... Oder wird das Darelehen zwischen mir und meinem Bruder geteilt auch wenn nur ich dieses Haus erbe und er ein anderes Haus ?
Leserforumvon rose174 | Erbrecht | 1 Antwort | 03.02.2012 14:35
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Niessbrauch, vielleicht kann mir da jemand helfen. Es geht um ein Haus samt Inhalt, die Begünstigte ist jetzt in ein Heim gekommen und hat jemand Fremden zur Bevollmächtigten gemacht und anscheinend auch als Erbin eingesetzt. Jetzt will die Bevollmächtigte den Nießbrauch gegen Summe x löschen lassen.
Leserforumvon tester | Erbrecht | 1 Antwort | 24.11.2014 16:00
Mein Mann soll 1 Haus (In dem wir bereits Wohnen)der Eltern per Nießbrauch nutzen dürfen. ... Da der Freibetrag bei 400.000Eur liegt und er und ich bereits in dem Haus wohnen fallen doch (aus beiden Gründen)auch keine Kosten an wenn mein Mann das Haus später ganz normal erbt. Also macht der Nießbrauch keinen Sinn oder?
Leserforumvon gagusch | Erbrecht | 3 Antworten | 30.05.2011 19:48
Ich habe das Haus schon seit 1995 auf Nießbrauch Basis und nun zockt die Tante verspielt alles. ... Ich will daher das Erbe ablehnen aber was ist mit dem Haus auf Nießbrauch Basis ? ... Danke ----------------- " " Am 30.5.2011 von xxsirodxx Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, wurde das Haus auf Sie im Grundbuch eingetragen, und für Ihre Tante den Nießbrauch??
Leserforumvon Rose8 | Erbrecht | 1 Antwort | 27.10.2006 13:46
hallo folgende situation, meine schwester und ich haben ein haus + 2000m/2 dazugehörigem land je zur 1/2 geerbt. im testtament stehen 4 vermächtnisse die erfüllt werden müssen, 1. vermächtniss, die stiefmutter erhält nießbrauch 2. vermächtniss,geld + wertanlagen je 1/3 ,alle 3 3. -----"----- , steifmutter erhält sämtliches hausinventar 4. das dazu gehörige geschäft bekommt ebenfalls die stiefmutter. meine frage, annehmen oder ablehnen?
Leserforumvon babm2004 | Erbrecht | 1 Antwort | 30.10.2006 13:43
Guten Tag, ich habe eine Frage zu Erbrecht, Pflichtteil, Niessbrauch. ... Das Haus hat einen Wert von ca. 450.000,-€. ... Somit hätte sie ein Haus im Wert von mind. 450.000,- € für 280.000 (130.000 Restschuld, Auszahlung an die beiden Geschwister: 50.000 € und Umbau max. 100.000 €) + Niessbrauch.
Leserforumvon Günter Krämer | Erbrecht | 4 Antworten | 21.10.2003 14:42
Entweder man ist Eigentümer einer ETW oder Immobilie oder man hat den Niessbrauch der ETW oder Immobilie. ... Hat man nur den Niessbrauch einer Wohnung geht dies nicht. ... Ehefrau des verstorbenen Vaters wirklich Nießbrauch auf dem ganzen Haus haben und nicht nur auf der ohnehin von ihr bwohnten Wohnung dann darf sie auch Mieteinnahmen beanspruchen.
Leserforumvon Bodnsay | Erbrecht | 2 Antworten | 14.10.2023 23:46
Meine Eltern wollen mir als Sohn und meinen Kindern als ihre Enkel ihr Haus per Schenkung überschreiben, sich aber den Nießbrauch eintragen lassen. ... Wir wollen nämlich jetzt in das Haus einziehen. ... Das sind nicht gerade viele (sofern nicht gesondert beim Nießbrauch vereinbart).
Leserforumvon Papiertiger68 | Erbrecht | 3 Antworten | 06.07.2019 16:38
Wenn man ein Haus mit Niessbrauch überschrieben bekommt, welcher Wert wirt dann genommen für die Berechnung vom Niessbrauch, der Wert zum Zeitpunkt der Übertragung oder de rWert zum Todesfall?
Nießbrauch 1 3,67 von 5 Sterne
Leserforumvon georg7110 | Erbrecht | 12 Antworten | 02.11.2017 19:50
Hallo, folgender Sachverhalt: Übertragung Haus mit Grundstück 1999 Nießbrauch behält sich der Erblasser auf das ganze vor. ... Haus zum Zeitpunkt des Vertrages günstiger als 2016 dann den Wert 1999 abzüglich Nießbrauch Wert. ... so wie ichs verstanden hab: nein:Zitat:https://dejure.org/gesetze/BGB/1061.html : § 1061 Tod des Nießbrauchers 1Der Nießbrauch erlischt mit dem Tode des Nießbrauchers. 2Steht der Nießbrauch einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so erlischt er mit dieser.
Leserforumvon krautbeere | Erbrecht | 1 Antwort | 22.03.2010 09:20
Hallöchen, habe mal eine Frage zum Nießbrauch im Zusammenhang mit Straßenbaubeiträge. Die Mutter vererbt ihren Enkel ein Haus. ... Der Nießbrauch sagt aus, ich zitiere lt.
Leserforumvon georg7110 | Erbrecht | 7 Antworten | 22.07.2018 12:56
Mann A hat sich ein Nießbrauch einräumen lassen. ... Durch das Nießbrauch läuft die 10 Jahresfrist nicht. ... Wenn der Sohn Sie dann noch nicht einmal mag muss Sie dann wahrscheinlich aus dem Haus ausziehen da für Sie ja kein Wohnrecht bzw. auch kein Nießbrauch Recht besteht?
Leserforumvon Schulz Joerg | Erbrecht | 4 Antworten | 08.12.2003 17:52
Jetzt wurde das Haus notariell auf zwei Töchter zu je 50% übertragen. ... Hier nun meine Frage Wenn das Haus vermietet werden soll, wer bekommt die Mieteinnahmen dieses Besitzes ? ... Am 9.12.2003 von hh Eine Übertragung von Grundbesitz auf Kinder oder Enkel mit Nießbrauch für den Vorbesitzer, hier die Großmutter ist im Hinblick auf die Erbschaftssteuer interessant, für den Fall, dass ansonsten bei einem tatsächlichen Erbe die Freibeträge überschritten würden.
Leserforumvon Inster | Erbrecht | 3 Antworten | 04.02.2009 16:46
Kann er dies auch als Mieter, wenn er nun schon im Haus wohnt? ... Was soll mit dem Nießbrauch bezweckt werden? ... Die Eltern können ihm jetzt schon den Nießbrauch einräumen - ist eigentlich klar, was ein Nießbrauch bedeutet?
Leserforumvon msn514841-60 | Erbrecht | 1 Antwort | 01.11.2019 09:34
Hallo 2 Geschwister habe 1 Haus jeweils zu 50% geschenkt bekommen. Auf dem Haus ist Nießbrauch der Mutter, sie bekommt die Miete der 2 Wohnungen Nun will ein Bruder das Haus kaufen (die 50% vom anderen Bruder). Der Nießbrauch soll nun der Mutter abgekauft werden.
Leserforumvon AW79 | Erbrecht | 7 Antworten | 11.09.2013 18:57
Hallo, habe folgenden Fall: Oma hat Enkelin von Jahren ihr Haus überschrieben (mit Nießbrauch!). ... Am 11.9.2013 von cruncc1 Die Enkelin kann das Haus jederzeit verkaufen - allerdings wird sie keinen Käufer finden, da der Nießbrauch bestehen bleibt. ... Die Kosten beim Nießbrauch trägt übrigens der Besitzer des Hauses, nicht der Besitzer des Rechts... ----------------- "" Am 13.9.2013 von icecycle Ja, das Haus vorläufig, solange Oma in Pflegeheim bleibt, vermieten.
Leserforumvon guest-12330.08.2013 11:58:57 | Erbrecht | 2 Antworten | 26.08.2013 09:48
----------------- "" Am 26.8.2013 von little-beagle Wenn das Haus Deiner Schwester und Dir gehört, lasst doch eher ihr das Haus verkommen. ... Das Haus gehört doch Dir und Deiner Schwester. ... NIESSBRAUCH aber erhalten die Eltern, und auch noch beide - also nicht nur das leibliche Kind, sondern auch dessen Partner; der Erlös des Hauses wird also an die Eltern geleitet, während die Enkel (Besitzer) für den Unterhalt des Hauses sorgen müssen.
Leserforumvon by14 | Erbrecht | 6 Antworten | 27.11.2014 14:05
Hallo, ich habe mal eine Frage bzgl. dem Nießbrauch und Geschwistern etc. Hier der Fall: C haben 2 Kinder A + B und zwei Häuser Haus 1 + Haus 2 sind jeweils auf A + B überschrieben mit Nießbrauchrecht für C Haus 1 wird nun verkauft (A), Nießbrauch an C ausgezahlt, Rest bekommt A Haus 2 wird noch bewohnt von C und voraussichtlich später von B entweder bewohnt, vermietet oder verkauft, wenn C nicht mehr darin wohnen bzw. nicht mehr leben - voraussichtlich erbt B dann das komplette Haus ohne Abzug des Nießbrauchs! Kann man an diesem Nachteil, den ja A durch den vorzeitigen Verkauf von Haus 1 und dem Nießbrauch-Abzug hat, irgend etwas ändern bzw. es so regeln, dass alles gerecht verteilt ist?
123·5·10·15·17