Nun hat meine Frau eine Schwester die seit Jahrzehnten den Kontakt zu ihrer Mutter und auch meiner Frau abgebrochen hat. Meine Frau hat ihre Mutter bis zuletzt gerne gepflegt !!! ... Du kannst dir das Geld (bzw. den Anteil) aber von der Schwester zurück holen.
Jetzt ist meine Mutter verstorben und meine Schwester weigert sich die 10.000 € auf das Konto meiner verstorbenen Mutter zu überweisen. ... Der Kommentar von meiner Schwester war, meine Mutter hätte ja genug Geld gehabt um die Beerdigung zu zahlen, was aber nicht richtig ist. ... Muss meine Schwester dieses Geld nicht zurückbezahlen um die Beerdigungskosten zu ersetzen, von dieser Sache wissen auch noch meine zwei anderen Schwestern und eine ist auch Zeugin bei der Geldübergabe gewesen. 2.
Ihr übriges Barvermögen haben sie meiner jünsten Schwester zum Bau eines Hauses, in dem sie jetzt eine Wohnung haben, überlassen. ... Nun teilte mir meine Mutter mit, dass das für die Beerdigung bestimmte Geld von ihr für weitere Baumaßnahmen dieses Hauses benötigt wird und sie es komplett abholt. ... Sollte im Todesfall kein Vermögen mehr da sein, um die Beerdigungskosten zu decken, dann müßt ihr Kinder ran.
Meine Mutter ist gestorben und meine Schwester und ich sind die Erben. Da meine Schwester in der Nähe meiner Mutter wohnte, hat sie die Beerdigung organisiert, ausgerichtet und zunächst auch bezahlt. ... Am 19.1.2008 von sika0304 Ganz ehrlich - wenn du nicht viel Geld hast - dann hättest du von vornherein sagen sollen, dass du das Erbe ausschlägst.
Hallo, ich habe im August 2008 die Kosten für die Beerdigung meiner unverheirateten Mutter bezahlt. ... Meine Schwester hat ihr Drittel an den Kosten bezahlt, mein Bruder weigert sich mit hinhaltendem Widerstand. ... Wenn der Bruder auch ausgeschlagen hat, dann ist gar nicht klar, ob er zur Zahlung von 1/3 der Beerdigungskosten verpflichtet wäre.
Und wie ist es, wenn die Schwester noch 4.500€ Schulden bei der Mutter hatte? ... Vom Wert der Erbmasse sind noch die Beerdigungskosten abzuziehen. ... Dann wäre zum jetzigen Zeitpunkt nur noch so viel Erbmasse da, um die Beerdigungskosten zu decken.
Hier mein Problem: Meine Schwester hat nach dem Tod unseres Vaters (leider mit unserem Einverständnis) alle Geldgeschenke verwaltet und sollte davon die Beerdigungskosten bezahlen. ... Sie will aber das restliche Geld nicht meiner Mutter aushändigen. ... Was will denn eure Schwester mit dem Geld machen?
Von diesem Geld wollte sie mir die Hälfte und meiner Schwester die andere Hälfte vor ihrem Tod schenken. ... Ich denke, dass das Geld über die letzten Jahre zu meiner Schwester "gewandert" ist. ... Wenn Geld auf dem Konto ist, unterschreibt der "Abheber" eine Freihalteerklärung, also falls du mal Geld fordern solltest, wird die Bank ihre Hände in Unschuld waschen und dich an deine Schwester verweisen.
Zuerst der Vater,die Beerdigungskosten hatte die Mutter übernommen. ... Jetzt sollte sie die Beerdigungskosten bezahlen,das Geld hat Sie natürlich auch nicht. ... Soweit so gut.Jetzt bekam Sie ein Schreiben,indem Sie aufgefordert wird,sich die Beerdigungskosten,von den Geschwistern der Mutter zu holen.
Dieses Geld soll für die Beerdigungskosten verwendet werden. Tante (Erblasser, kein Testament) - keine Kinder, kein Ehemann) Schwester (73) meiner Tante (Meine Mutter) – 4 Kinder Bruder meiner Tante – verstorben – 4 Kinder(kein Kontakt) Mutter meiner Tante (meine Oma) – verstorben, Geburtsort in Schlesien Vater meiner Tante (mein Opa) – im Krieg in Georgien gefallen. Geburtsort in Schlesien Wie zu erwarten war, hat man zur Begleichung der Beerdigungskosten, ohne Erbschein keinen Zugriff auf das Konto.
Ich soll nämlich die Hälfte der Beerdigungskosten (die meine Schwester in Auftrag gegeben hat) zahlen. ... Wenn Deine Schwester zu Lebzeiten Deiner Mutter bereits größere Summen erhalten hat, so ist dies bei der Erbauseinandersetzung zu berücksichtigen. ... Wenn Deine Schwester das Erbe nicht ausgeschlagen hat, dann muss sie die Beerdigungskosten alleine tragen.
Erbe und Bestattungskosten
5 von 5 Sterne
Meine Schwester und ich stammen aus der ersten Ehe. ... Jedem gehört das, was er von seinem Geld gekauft hat. ... Wenn sich die beiden Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben, dann ist der Mann jetzt Alleinerbe und muss somit auch die Beerdigungskosten alleine tragen. ----------------- " " Am 8.2.2011 von Pumuckl377 Meine Schwester, meine Tochter und ich sind in dem Testament aufgeführt, dem Mann meiner Mutter würde, wenn ich das richtig sehe, der Pflichtteil zustehen.
Bestattungskosten wer muss hier zahlen
4 von 5 Sterne
Unsere Mutter ist vor 8 Wochen verstorben. ... Hier seid Ihr wohl gleichwertig verpflichtet, aber ich könnte mir vorstellen, dass das Amt nicht einen Cent zahlt, wenn die Schwester genug Geld hat, die Beerdigung allein zu zahlen. ... Falls es null Erbe gibt und Du Geld hast und Deine Schwester nicht.
Eine Schwester möchte sich daran nicht beteiligen, weil sie der Meinung ist, ihr Vater hat im Alter von 73 Jahren noch zu seiner Rente gearbeiten, genauso wie meine Mutter immer noch mit 68 Jahren, um sich ein klein wenig zu gönnen. ... Welche Kosten kämen evtl. auf meine Mutter zu? ... Die Kinder müssen sich also nun nur noch insoweit an den Beerdigungskosten beteiligen, als das dafür aufgewendete Geld nicht mehr zum Nachlass gehört.
Meine Mutter ist auf einen Liebesbetrüger reingefallen und hat mit 75 Jahren Kredite im Wert von 50.000€ aufgenommen. Das Geld ist pfutsch und sie ist noch mind. bis 2027 verschuldet. ... Sollte sie vor Abzahlung der Kredite versterben möchten meine Schwester und ich das Erbe ausschlagen.
Für ein Pflegeheim wird das verbliebene Geld nicht lange reichen. ... Laut Aussage meiner Schwester hat die Mutter so viel Geld verbraucht und dann ging angeblich 2008 noch eine größere Summe an der Börse verloren. ... Zwischen der Mutter und meiner Schwester ist das sicherlich eine ganz einfach Sache.
Nach dem Tod unserer Mutter (wir sind 3 Geschwister) hat mir die Sparkasse geraten eine Erbengemeinschaft zu gründen. ... Da meine Schwester beruflich sehr viel unterwegs ist und auch ca. 300 km entfernt wohnt, haben wir überlegt, ob Sie mir eine Vollmacht erteilt, um in ihrem Namen und handeln. ist dies möglich? ... Nur für die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten und dazu gehören auch die Beerdigungskosten, ist nicht die Zustimmung aller Erben notwendig.
Es sind noch weitere drei Enkel da und zwei davon wären bereits Abkömlinge meiner verstorbenen Schwester (Tochter meiner verstorbenen Mutter). ... Dazu gehören auch die Beerdigungskosten. Geld zu eigenen Zwecken darfst Du mit der Vollmacht nicht abheben.
Schließlich bin ich ja noch durch das Erbe meiner Mutter Miteigentümer. ... Eine Schwester (die ihren Alt-Teil bereits verpfändet hat) würde in das Haus einziehen.Sie ist sich über die Folgekosten sicher nicht im Klaren. ... Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen?
Denn das wären ja wieder lauter Kosten auch einen Vermächtnserfüllungsvertrag zu schließen, Denn es kann nicht sein, dass wir komplett aktuell für das Haus meiner Mutter zahlen (da wir als Erben eingetragen sind) und parallel meine Schwester in diesem Haus wohnt. ... Hat die Schwester denn schon die Annahme des Vermächtnisses erklärt? ... Wie sieht es eigentlich aus mit den Beerdigungskosten?