Hallo zusammen, mein Vater will mir den aus dem Tod meiner Mutter entstandenen Pflichteil in Form eines Hauses, in dem wir derzeit wohnen, als Schenkung überlassen. Im Falle einer Rückübertragung auf ihn, welche innerhalb von 10 Jahren aus diversen Gründen ja möglich wäre (grober Undank, wirtschaftliche Schwierigkeiten seinerseits, eine Belastung des Hauses durch eine Hypothek usw.) könnte ich jedoch keinerlei Pflichteilsansprüche am Nachlass meiner Mutter mehr stellen, ferner hätte ich alle entstehenden Kosten zu tragen, so steht es ausdrücklich in dem notariellen Vertragsentwurf, den mein Vater machen ließ.
es geht doch nur um den pflichteil,aber selbst das ist wahrscheinlich zuviel!... Im Endeffekt trägt der Verlierer des Prozesses sämtliche Kosten und nachdem das Pflichtteilsrecht hier unstreitig ist, wird dies wohl die Erbin sein. ... da muss man sich als mutter doch wirklich fragen,warum??
er hat nicht wirklich bzw nicht nachweisbar gegen die oben genannten 5 gruende verstossen. wie kann man ihm den pflichteil "sicher" verweigern? ... PS: wieviel würde eine beratung mit einem notar, evtl mit hausbesuch - da meine oma einen besuch beim notar nur schlecht machen kann - ungefähr kosten, mit festlegung eines sicheren testaments? ... E. den Nachteil, dass bei einem Verkauf zu Marktwert, nicht wirklich was gewonnen ist, da dann der verkaufserlös (sofern nicht bis zum Erbfall verbraucht) in den nachlass fällt und davon der Pflichtteil zu zahlen ist. und bei einem Verkauf unter Marktwert u.
Mein Vater hat sich von meiner Mutter scheiden lassen. ... Im Internet habe ich nun schon ein wenig recherchiert und ruasgefunden, dass der Pflichteil die Hälfte vom eigentlichen Erbeteil ist und das der Pflichtteil eigentlich nur verwehrt werden kann, wenn man dem Vererbenden nach dem Leben getrachtet hat. ... Falls noch soviel Nachlass vorhanden ist, um euch auszuzahlen.
Pflichtteil wurde nicht ausgezahlt
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Die Kosten hierfür mindern den Nachlass. ... Am 25.10.2005 von cybill Hallo Friedrich...nochmal einen kurze Frage.Du schreibst Die Kosten dafür mindern den Nachlass??Also ich muss die Kosten für die geldgierigen Verwandten auch noch tragen???
Erbe / Pflichtteil
4,5 von 5 Sterne
Gruß Alex Am 30.12.2017 von cruncc1 Zitat:Heuer ist meine Mutter verstorben War die Mutter in Österreich wohnhaft? ... Muss ich die kosten für das Gutachten tragen, oder wird es geteilt? ... Die Kosten musst Du tragen, jedoch mindern sie den Nachlasswert.
Am 18.3.2017 von Verflxt zu prüfen wäre noch, ob und welche Kosten vom Nachlasswert zur Berechnung des Pflichteils abgezogen werden können. ... Der Pflichtteil berechnet sich aus dem Nachlass, der beim Tod vorhanden ist. ... 1/6 aus dem Wert der Erbmasse (Pflichteil) zzgl. 1/6 aus dem Wert der Schenkung (Pflichtteilergänzungsanspruch).
Ich habe per Anwalt den Pflichteil des Nachlasses meiner Mutter vom Alleinerben meinem Vater gefordert. ... Nun möchte ich schonmal wissenwelche Kosten für den RA auf mich zukommen. ... Mein Anwlat ist wie folgt Tätig geworden: 3 einfache Schreiben an meinen Vater 1 Schreiben an das zuständige Standesamt zwecks Nachlass 2 Beratungstermine Werden die Kosten Pauschal berechnet bzw mit welchen Kosten muß ich in etwa Rechnen.
Noch einmal, Haus läuft auf Ehefrau, die NICHT leibliche Mutter ist ! ... Am 27.11.2005 von Chylla Wenn der Vater stirbt, hat der Sohn das Recht auf den Pflichteil ! ... Der Zugewinn gehört nicht zum Nachlass.
Und das Haus muß zwangsläufig verkauft werden, um die Kosten zu decken. ... Sehen sie nicht nur die Kosten für den Pflichtteilsanspruch. ... 4monate vor seinem tod ist seine mutter gestorben,der vater lebt auch nicht mehr.da k
Mein Vater und meine Mutter hatten ein Berliner Testament verfasst. ... Meine Mutter war Erbin und wir ,2 kinder nacherben ?? im jusristischen Meine Mutter heiratete erneut.
Wenn z.B. die vorhergehende Frau Eures Vaters (wahrscheinlich Eure Mutter) schon verstorben ist und Euren Vater im Wege eines Berliner Testament als Alleinerben eingesetzt hat, dann könntet Ihr jetzt den Pflichtteil vom Nachlass Eurer Mutter gegenüber Eurem Vater geltend machen. ... Nein, es gibt tatsächlich noch eine Steigerung: Geliebte Stiefmutter hat nun die 96-jährige, vermögende Mutter des Verstorbenen (meine Oma) erfolgreich umgarnt und kümmert sich in totaler Aufopferung liebevoll und ohne Unterlass um sie. ... MfG Olaf -- Editiert von OlafS am 07.06.2004 03:19:06 -- Editiert von OlafS am 07.06.2004 04:00:46 -- Editiert von OlafS am 07.06.2004 04:41:01 Am 7.6.2004 von guest123-194 Guten Morgen OlafS, Nehmt mich bitte auf in diesem Club Der Erbschleicher.Seit fast zwei Jahren machen Wir Das gleiche durch,Mein Exmann 2002 verstorben,In Dritter Ehe wieder verheiratet gewesen,hat seine "Letzte Ehefrau laut Testament als Alleinerbin eingesetzt und Unsere Beiden Noch Minderjährigen Kinder somit Enterbt.4Monate Bevor er starb,hat seine Mutter(war zuletzt Pflegefall)das zeitliche gesegenet und auch Ihr Erspartes war angeblich nicht mehr da.Somit hat die ach so liebe Witwe innerhalb 4monaten,alles was eigentlich Familien Erbe war an sich gerissen.seit der Beerdigung wird sich auch nicht um grabpflege gekümmert,Denn wozu auch?