Die Kosten für einen Notar trägt in der Regel der Käufer der Immobilie. ... Gruß Am 5.5.2015 von nobi2015 Mein Bruder will nicht ausscheren, er will allein ins Grundbuch um das Haus zu übernehmen und dann die Miterben auszahlen durch Bankkredit. ... Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen." http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html Am 5.5.2015 von Rechtsanwalt Lars Winkler Den Absatz kannte ich schon. ;-) Außerdem soll ja nicht der Bruder ausscheiden, sondern alle anderen Erben.
Sollte mein Vater sterben, wird mein Bruder für alle Kosten aufkommen, inkl. ... Mein Vater würde es zwar tun, ist aber nicht bereit weitere Kosten die damit verbunden wären, zu übernehmen und mein Bruder scheint nicht in der Lage, dies zu bezahlen. ... Da im notariellen Vertrag festgelegt wurde, dass Dein Bruder den Pflichtteil ausbezahlen muss, wird er darum nicht herumkommen.
Die testamentarische Teilungsanordnung, die das Grundstück Deinem Bruder zuweist, wird erst dann wirksam, wenn Du mit Deinem Bruder einen Erbauseinandersetzungsvertrag abgeschlossen hast. ... Die einzigen Exemplare sind nämlich an meinen Bruder gegangen, ich habe nur Kopien von ihm erhalten. ... Das ist so nicht möglich, das geht nur mit einem notariellen Vertrag unter Mitwirkung aller Erben.
Mein Bruder starb im Frühjahr hinterließ eine Frau und ein Haus, die Frau steht nicht im Grundbuch und ein Testament ist auch nicht vorhanden. ... Euer Bruder ist im Grundbuch eingetragen als alleiniger Eigentümer. ... Wenn man das ändern will, muss man einen notariellen Vertrag schließen.
An wen halten sich die Institutionen für die Kosten? ... Wenn er nichts festgelegt hat, dann fallen die Kosten rund um den Sterbefall dem Erbe zur Last, also alles zusammen gerechnet - Kosten = zu verteilendes Erbe. ... Zitat:An wen halten sich die Institutionen für die Kosten?
Und ich soll alles Kosten dafür tragen. ... Anscheinend bist du ja noch als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen, dann solltest du den Vertrag problemlos beim Grundbuchamt anfordern können. Selbst wenn die Übertragung an den Bruder dem Veräußerungsverbot unterliegen sollte, ist damit noch lange nicht gesagt, dass du für irgendwelche Kosten aufkommen musst.
Guten Tag, Folgende Situation liegt vor: 2008 wurde mit meinen Eltern, meinem Bruder und mir folgender Vertrag geschlossen: 1.) ... Meine Eltern haben sich ein lebenslanges Nießbrauchrecht für die Wohnung ins Grundbuch eintragen lassen (Jahreswert des Nießbrauchs laut Vertrag: 5,200 Euro). 2.) Mein Bruder erhielt eine Zahlung von mir über 90,000 Euro.
Der Vertrag war eigentlich auch soweit fertig. ... Der Vertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. ... [quote=-Laie-]Das Haus gehörte also vollumfänglich deinem Vater und er stand auch alleine im Grundbuch?
Bis zu dem Datum waren alle Kosten euer Problem, danach aus meiner Sicht sein Problem (wenn nicht was anderes im Vertrag steht). ... Wer Steht im Grundbuch? ... Ich gehe mal davon aus, dass mittlerweile nur noch dein Bruder im Grundbuch eingetragen ist.
Der Notar sagte damals, es sei Aufgabe des Verkäufers (das war ja mein Bruder), das Grundbuch zu bereinigen. ... Mein Bruder hat das Haus geerbt, er bekommt den gesamten Erlös und ich darf nachher noch die Kosten tragen? ... Danke für Eure Tipps. ----------------- "" Am 12.2.2015 von hh Die Kosten sollte Dein Bruder tragen.
Der Bruder soll das bekommen was ihm zusteht. ... Mit wem hat dieses einen Vertrag geschlossen? ... Diese Kosten können eingeklagt werden.
Vorerbe, Nacherbe, Ersatzerbe, immobilienverkauf
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Die Brüder haben einen Schenkungsvertrag aufgesetzt und gemeinsam mit der Mutter unterschrieben, der allerdings nicht notariell beurkundet wurde (wohl um die Kosten zu sparen). ... Wäre die Aufnahme der Schenkung in den Vertrag eine Möglichkeit den Kaufvertrag "durchzusetzen"?. ... Die Eintragung im Grundbuch?
Im Rahmen des Erbes, wurden nun mein Bruder und ich ins Grundbuch des Grundstücks mit je 1/2 des Anteils meiner Mutter eingetragen. ... Dazu müsstest Du einen notariellen Vertrag mit Deinem Bruder und Deinem Stiefvater abschließen. ... Es muss ein notarieller Vertrag beurkundet werden.
Die zusätzlichen Kosten ... okay aber es geht ja auch um die laufenden Kosten des gesamten Hauses. Wie kann solch ein notarieller Vertrag aussehen, damit nicht das Arbeitsamt auf Veräußerung besteht? ... Für die andere Gestaltung nehmt den Notar in die Pflicht, das er euch einen vernünftigen Vertrag erstellt.
Wer steht wie im Grundbuch? ... Die Aufteilung des Eigentums meiner Großmutter auf Ihre Söhne, wurde notariell festgelegt, wie dieser Vertrag genau aussieht weiß ich allerdings nicht, müsste ich raussuchen. Im Grundbuch wird glaube ich das gesamte Grundstück beschrieben, da ist meines Wissens nach mein Vater als Eigentümer von 75% und der Bruder zu 25% eingetragen.
Im Erbfall wirst Du als Mitglied der Erbengemeinschaft in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen. ... Er MUSS Dich nicht abfinden,sondern Ihr seid erstmal gemeinsam im Grundbuch Eigentümer. ... Du musst die Hälfte der Kosten tragen und Dir stehen die Hälfte der Einnahmen zu (bei Vermietung der zweiten Wohnung).
Ich konnte ihn sodann dazu Ùberreden mir eine Vollmacht zu erteilen Einblick ins Grundbuch zu erhalten. ... Dabei hat er zum Beispiel das Treppenhaus seines zukÙnftigen BÙros als Allgemeineigentum festgelegt, an dessen Kosten sich alle TeileigentÙmer beteiligen sollen. ... Die Frage ist, ob in diesem Fall der Vertrag ungŸltig ist oder unsittlich.
Wohnrecht auf Lebenszeit ... was ist mit Nebenkosten?
5 von 5 Sterne
Sohn 1 zahlt alle Kosten wie Strom, Wasser, Gas, Müllabfuhr usw., - auch für seinen Bruder - Sohn 2. ... Im Grundbuch? ... Kosten, wäscht sogar für Sohn 2 die Wäsche unentgeltl. mit!
Bei der Überlassung wurde wie gesagt ein lebenslanges Wohnungrecht für meine Eltern ins Grundbuch eingetragen. ... Mein Bruder ist ein Impfschaden und geistig schwerstbehindert, die Haftung hat der Staat, welcher auch alle Kosten für den Heimaufenthalt trägt. ... Eintragung ins Grundbuch zu Grunde gelegt, da ja niemand wissen konnte, wer wann versterben wird?
Außerdem fällt mir auf dass, hier vom Grundbuch gesprochen wird, ist hier der Eintrag gemeint, den mein Bruder übernehmen wird?) ... Dieser ist Vertrag entspricht den "Wünschen" Deines Bruders. ... Wenn Du den Vertrag so nicht unterschreibst und Dein Bruder mit den Änderungen nicht einverstanden ist, dann kommt der Vertrag eben nicht zustande.