46 Ergebnisse für „kind stiefkind“

Leserforumvon arte | Erbrecht | 6 Antworten | 10.12.2007 17:17
Ein Kind bin ich allerdings schon lange nicht mehr...ich werde nächstes Jahr 50. ... Nur noch mal zur Sicherheit: Stiefkind bin ich in dem Moment, in dem meine Mutter einen anderen, als meinen leiblichen Vater heiratet. ... Am 17.12.2007 von hh @Joker21 Ein Stiefkind hat keinen gesetzlichen Erbanspruch.
Leserforumvon trainmen | Erbrecht | 3 Antworten | 03.06.2016 21:18
Darauf heiratet Ehegatte B erneut den Ehegatte C mit Kind(nach Heirat Stiefkind von Ehegatte B). ... Wer ist der Erbe das eigene Kind von Ehegatte A und Ehegatte B oder das Kind von Ehegatte C? ... Zitat:Wer ist der Erbe das eigene Kind von Ehegatte A und Ehegatte B oder das Kind von Ehegatte C?
Leserforumvon Jura-Interessent | Erbrecht | 8 Antworten | 23.09.2020 15:18
Der Mann hätte den Sohn adoptieren können, dann wäre es sein Kind, aber so nur das Stiefkind. ... Sohn ein Stiefkind im Sinne des Erbrechts ist. ... Ein Stiefkind ist ein Kindes des Ehegatten.
Leserforumvon pc-mw | Erbrecht | 3 Antworten | 17.11.2017 10:04
Aber wird er im Fall von Schenkungen oder auch testamentarischen Vererbungen wie ein eigenes Kind behandelt in Bezug auf den Steuerfreibetrag? ... LG Wagner Am 17.11.2017 von hh Zitat:Aber wird er im Fall von Schenkungen oder auch testamentarischen Vererbungen wie ein eigenes Kind behandelt in Bezug auf den Steuerfreibetrag? ... Ja --> Hat das Stiefkind einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft also nur einen Freibetrag von 20.000 EUR?
Leserforumvon kuebi100 | Erbrecht | 5 Antworten | 22.08.2010 14:33
. ----------------- "" Am 22.8.2010 von Eugenie doch, wenn Ihr Vvater mit ihr verheiratet war, waren und bleiben sie Ihr Stiefkind und erben wie ein Kind - jedenfalls Freibetrag bei der Erbschaftsteuer wie leibliches Kind.
Leserforumvon Eujay | Erbrecht | 4 Antworten | 03.03.2010 02:11
Stiefkind und Erbe Kann jemand weiterhelfen?????. ... Zugewinnausgleich zu 3.: wie ein leibliches Kind zu 4.: Nein ----------------- " " Am 3.3.2010 von Arcturus Wenn es sich um ein, wie von hh angenommen, gemeinschaftliches Testament gehandelt hat, ist Dein Stiefvater daran gebunden.
Leserforumvon hanserb | Erbrecht | 2 Antworten | 12.07.2009 18:01
hallo habe eine frage bezüglich des erbrechts. erbt ein kind aus erster ehe wenn die zweite ehefrau stirbt?der vater und gleichzeitig der ehegatte der zweiten frau ist schon lange tod,die zweite ehefrau des mannes ist jetzt gestorben-hat das kind aus erster ehe anspruch auf ein erbe oder tritt die normale erbfolge in kraft? ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt:-) vielen dank im voraus und herzliche grüße von hans Am 12.7.2009 von cruncc1 Das Stiefkind hat keinen gesetzlichen Erb- oder Pflichtteilsanspruch und erbt nur, wenn dies in einem Testaments bestimmt wurde.
Leserforumvon franzensbad | Erbrecht | 4 Antworten | 14.04.2017 21:48
Er heiratet eine Frau mit Kind (Stiefkind). ... Die Frau stirbt; Erben sind der Mann und das Stiefkind. ... Das Kind der Frau ist deren Alleinerbe.
Leserforumvon mk6 | Erbrecht | 4 Antworten | 09.01.2015 11:10
Müsste ich demzufolge sein "Kind/Stiefkind(?)" ... Der Unterschied von Stiefkind und leiblichem Kind wäre nur für den Fall von Pflichtteilsforderungen von Interesse - aber hier wie gesagt irrelevant, da du rechtlich Kind des Verstorbenen bist. -- Editiert quiddje am 09.01.2015 12:26 Am 9.1.2015 von mk6 Hallo, so dachte ich es mir auch. ... Selbst, wenn die rechtliche Vaterschaft angefochten worden wäre und somit Dein leiblicher Vater auch Dein rechtlicher Vater ist, so bist Du zum Ehemann Deiner Mutter in jedem Fall Stiefkind.
Leserforumvon beate123 | Erbrecht | 17 Antworten | 13.05.2009 12:43
Am 14.5.2009 von cruncc1 #Stirbt die Mutter dann Erben von Ihren 50 000€ (Gesamtwert 100 000€) Papa 30 000 Kind 15 000 Stiefkind 15 000# ??? ... Also Papa 30 000 Kind 10 000 Stiefkind 10 000 sind 50 000 Kind erbt gesamt 85 000 Stiefkind 10 000 So? ... #Kind erbt gesamt 85 000 Stiefkind 10 000# Wo bleiben die restlichen 5.000?
Stiefkinderbe 5 von 5 Sterne
Leserforumvon go476204-20 | Erbrecht | 3 Antworten | 11.10.2017 11:08
Aus geschiedener Ehe hatte A noch ein Stiefkind, welches nach der Scheidung den Kontakt wie ein Eltern-Kind-Verhältnis aufrecht erhalten hat. ... Ist das dann trotzdem ein Erbe im Stiefkind-Sinne und somit mit gewissen Freigrenzen versehen? Oder gilt das als Schenkung der leiblichen Kinder an das Stiefkind?
Leserforumvon guest-12315.09.2023 08:23:49 | Erbrecht | 6 Antworten | 28.08.2023 13:53
[/quote] Das Kind ist kein leibliches Kind der zuletzt verstorbenen Mutter. ... [/quote] Nur für mich zum Verständnis: Das Stiefkind wird laut Testament zum Alleinerben. Falls es kein Testament gäbe, würde das Stiefkind leer ausgehen.
Leserforumvon powerrn12 | Erbrecht | 1 Antwort | 02.07.2015 13:19
Zu diesem Zeitpunkt war ich 22 Ich bin das leibliche Kind 37 meiner Mutter . Demzufolge müsste ich ja das Stiefkind des Mannes meiner Mutter sein und so in den erhöten Freibetrag in Höhe von 400000 euro kommen , wenn der Mann meiner Mutter mir eine Schenkung zukommen lässt .? ... Wenn ich das nicht adoptierte Stiefkind bin ( leibliche Kind meiner Mutter), dann müsste meine Tochter dann die Stiefenkelin sein ?
Leserforumvon hedili | Erbrecht | 7 Antworten | 01.01.2010 16:04
Ohne Testament Anspruch der Ehefrau: Wohnung - 125.000 Euro Vermögen - 125.000 Euro Anspruch des Kindes: Wohnung - 75.000 Euro Vermögen - 75.000 Euro Testament wie beschrieben Anspruch der Ehefrau: Wohnung - 200.000 Euro Vermögen - 200.000 Euro Kind bis zum Ableben des verbliebenen Ehepartner Wohnung - 0 Euro Vermögen - 0 Euro Kind will Pflichtanteil: Wohnung 0 Euro Vermögen 37.500 Euro Nach Auszahlung des Pflichtanteils hat es dann Anspruch auf NICHTS mehr. ----------------- "Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat." ... #Testament wie beschrieben Anspruch der Ehefrau: Wohnung - 200.000 Euro Vermögen - 200.000 Euro Kind bis zum Ableben des verbliebenen Ehepartner Wohnung - 0 Euro Vermögen - 0 Euro Kind will Pflichtanteil: Wohnung 0 Euro Vermögen 37.500 Euro# Diese Berechnung ist falsch.
Leserforumvon Renrew | Erbrecht | 9 Antworten | 24.10.2023 13:36
[/quote] Ein Stiefkind ist nicht pflichtteilsberechtigt. ... F ist kein leibliches Kind, sondern wurde von A adoptiert. ... Aber im Erstbeitrag schrieben Sie "Stiefkind".
Leserforumvon snoo | Erbrecht | 2 Antworten | 29.03.2006 11:28
.: als Kind oder als "sonstige Person" vielen Dank Am 29.3.2006 von sika0304 Du wärest bei deinem leiblichem Vater erbberechtigt. ... Wenn ihr das umgehen wollt, kann dich dein Stiefvater immer noch adoptieren, dann gilst du als leibliches Kind.
Leserforumvon Monika080199 | Erbrecht | 2 Antworten | 24.11.2017 13:59
Hallo und Guten Tag, ich weiss, dass ich hier keine detaillierte Beratung bekomme, habe aber zur Erbfolge eine Frage: Vater hat 1 leiblichen Sohn (erwachsen) Mutter vom Vater lebt noch, erste Ehefrau ist nach Scheidung verstorben. zweite Ehefrau mit Kind(erwachsen) (bei Eheschliessung nicht adoptiert worden) keinen Ehevertrag, keine Gütertrennung wie ist die Erbfolge?
Leserforumvon Efendiii | Erbrecht | 3 Antworten | 23.01.2017 16:41
Ich habe kein besonders gutes Verhältnis zu meinem leiblichen Vater (auch schon als Kind nicht). ... Im übrigen ist der Steuerfreibetrag gegenüber dem Stiefkind genauso hoch, wie bei einem leiblichen Kind. ... Im übrigen ist der Steuerfreibetrag gegenüber dem Stiefkind genauso hoch, wie bei einem leiblichen Kind.
Leserforumvon Lipi | Erbrecht | 3 Antworten | 09.03.2005 18:38
Grüße Lipi Am 10.3.2005 von sika0304 Adoption ist sinnvoller, denn der Steuerbetrag ist dann geringer (leibliches Kind). ... Als Stiefkind hat es keinen Pflichtteilsanspruch. ... Dein Stiefkind müsste z.B.
Leserforumvon newday | Erbrecht | 5 Antworten | 10.11.2010 11:50
Dieses Haus ist das "Zuhause" unserer Tochter, sie ist dort groß geworden...daher wäre mir jetzt daran gelegen, dass unsere Tochter den gleichen Teil bekommt, wie ihre eventuellen zukünftigen Geschwister, dass also das Haus im Todesfall glatt durch (3) geteilt wird und jedes Kind das Gleiche bekommt.
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