209 Ergebnisse für „haus mutter notar sohn“

Leserforumvon sammes | Erbrecht | 1 Antwort | 16.02.2009 10:43
Dieser Kredit läuft auf Mutter A und Sohn X, das Haus ist somit beliehen. ... Mutter A hat deshalb eine Vorsorgevollmacht beim Notar abgeschlossen. ... Sollte Mutter A Sohn X das Haus lieber verkaufen ?
Leserforumvon thomash2016 | Erbrecht | 8 Antworten | 30.09.2016 11:17
Hallo Wir sind eine Familien WG Mutter, Tochter, Sohn künftig als WG bwzeichnet. ... Im eigenen Haus leben ist nicht Existenz, sondern Luxus, den man sich auch leisten können muss. ... Aber wenn ich ehrlich bin, würde ich mich hier vom Notar beraten lassen, auch was Wohnrechte angeht.
Leserforumvon UweDuke | Erbrecht | 1 Antwort | 27.06.2007 08:00
Wir drei Kinder erben das Haus, mein Vater hat ein Brauchrecht. ... Der Notar meinte nun das es Schwierigkeiten geben könnte, weil beim Tod meiner Mutter mein Vater automatisch 50% vom Haus geerbt hat und darauf schriftlich verzichten hätte müssen,die anderen 50% haben wir Kinder zu je 1/6 geerbt. ... Was kann der Sohn aus im schlimmsten Falle fordern ?
Leserforumvon diadia | Erbrecht | 4 Antworten | 04.10.2012 00:27
Zwischen Sohn und Tochter+Mutter bestehen schon seit rund 20 Jahren deutliche Diskrepanzen. Mutter möchte nicht, dass Sohn von einem eventuellen Erbe etwas bekommt. ... Kredite möglich ist, sollte mit dem Notar geklärt werden. ----------------- " " Am 4.10.2012 von hh quote:Man könnte der Mutter notariell (ist sonst nicht rechtswirksam!)
Leserforumvon Mellamia | Erbrecht | 3 Antworten | 19.05.2005 17:30
Hallo, Meine Oma besitzt ein Haus in dem Sie mit meinem Vater ( adopt.Sohn) und meiner Mutter lebt. ... Deine Mutter bekommt also auch im Falle der Scheidung nichts vom Haus. Ein normales Einfamilienhaus ist bei einer Vererbung an den Sohn erbschaftsteuerfrei.
Leserforumvon Lillika | Erbrecht | 13 Antworten | 01.06.2006 14:46
Wenn ihr das Haus gehörte und sie vor ihrem Tod das Haus komplett an den einen Sohn und dem seine Kinder überschrieben hat (vor einem Notar) wüßte ich nicht, wie dieser Vertrag rückgängig gemacht werden sollte (es sei denn, ihr könnt die Unzurechnungsfähigkeit der Mutter zu diesem Zeitpunkt nachweisen). ... Am 8.6.2006 von sika0304 Überschreiben heißt für mich, die Mutter war mit Sohn/Enkel beim Notar und hat das Grundbuch entsprechend ändern lassen. ... ;-) Am 8.6.2006 von ohje *Überschreiben heißt für mich, die Mutter war mit Sohn/Enkel beim Notar und hat das Grundbuch entsprechend ändern lassen. * Kein Thema.
Leserforumvon tine12 | Erbrecht | 8 Antworten | 17.11.2008 20:27
Weiterhin habe ich mit meiner Mutter zusammen ein Haus gekauft, in dem wir beide wohnen. ... Er ist geschieden und hat 1 Sohn. ... Deine Mutter sollte sich unbedingt bei einem Notar beraten lassen, bei dieser "Konstellation" ist Ärger vorprogrammiert!
Leserforumvon Kurzi | Erbrecht | 6 Antworten | 29.04.2009 17:52
Hallo Mein Lebensgefährte soll später mal ein Haus von seinen Eltern erben. ... Testament beim Notar hinterlegen reicht das??? ... Der Sohn ist Erbe 1.
Leserforumvon fg72 | Erbrecht | 10 Antworten | 23.12.2020 04:52
Den Wert des Hauses hat der Notar/Anwalt anhand den Angaben meiner Mutter geschätzt. ... Der Zitat (von fg72):der Notar/Anwalt wird doch wohl wissen, was er beurkundet hat. ... Der Anwalt/Notar hat nur anhand der Daten meiner Mutter das Haus geschätzt (ohne von den Baumängeln zu wissen).
Leserforumvon kasuseb | Erbrecht | 3 Antworten | 02.01.2005 00:16
Mittwochs sollte er beim Notar unterschreiben, dass die 2. ... Daraufhin rechnet der Vater dem Sohn jede „Gabe“ ( die von der Mutter kamen) vor. ... Der Sohn kann natürlich seinen Anteil am elterlichen Haus an den Vater verkaufen.
Leserforumvon querstromzerspaner | Erbrecht | 2 Antworten | 03.08.2011 21:18
Guten Tag, folgende Situation: Mein Bruder hat sich von unserer Mutter losgesagt... er sag sie kann ihn enterben, er will nichts... glaub ich aber nicht. ... Nun hat sie ein Haus, nach dem Tod unseres Vaters steht sie allein im Grundbuch. ... In jedem Falle möchte ich dass ie lebenslanges Wohnrecht im Haus besitzt!
Leserforumvon MrMcDonald | Erbrecht | 6 Antworten | 05.11.2023 17:48
Nochmal schematisch: Vater A und Mutter haben 3 Söhne. 2 Söhne von Vater A und Mutter A und ein Sohn von Vater B und Mutter A. ... Das bespricht man mit einem Notar. ... Am 5.11.2023 von MrMcDonald Damit soll erreicht werden, dass keiner Steuern zahlt und ebenso, dass im Falle des Ablebens vom Vater der nicht leibliche Sohn weiterhin das Wohnrecht behält, da ihm in dem Fall zunächst keine Ansprüche zustehen und durchaus die Gefahr besteht, dass das Haus von der Mutter veräußert wird oder in anderen Szenarien jemand die anderen Erben auszahlen müsste, was nicht möglich ist und der nichtleibliche Sohn so das Haus aufgeben müsste.
Leserforumvon HanseaticPeace | Erbrecht | 2 Antworten | 10.02.2021 23:37
[b]Angenommen:[/b] Ehepaar bestehend aus [bgcolor=#adff99]V (Vater)[/bgcolor] und [bgcolor=#99f2fe]M (Mutter)[/bgcolor] hinterlassen [bgcolor=#ff99ff]S (Sohn)[/bgcolor] als einzigen Nachkommen. ... Wird ein Notar wegen der Immobilie benötigt?... Wird ein Notar wegen der Immobilie benötigt?
Leserforumvon Myterms | Erbrecht | 11 Antworten | 18.07.2011 17:19
Man möchte sich "einen Schritt" beim Notar ersparen. ... Der Vater könnte ja auch -rein teoretisch- dem Sohn das Haus verkaufen. ... wurde das haus beim Notar denn als verkauft oder verschenkt beurkundet????
Leserforumvon Boos Marion | Erbrecht | 5 Antworten | 04.01.2009 15:27
Meine Tochter (Mutter v. ... Nacherben nach meiner Tochter (Mutter) sind meine Enkelkinder. a.) ... Tochter 2 lebt noch (um diese Person) geht es wie sieht das mit der Erbfolge aus, denn es geht um ein Haus, Tochter 1 wie o.g. war verheiratet und der Mann hat 1 Sohn aus 1.
Leserforumvon provence123 | Erbrecht | 7 Antworten | 09.09.2014 13:58
hallo, ziemlich verzwickt. meine mutter hat in 3. ehe ein gemeinsames haus.sie hat mir gesagt, daß beim notar schriftlich festgehalten wurde, daß wenn sie zuerst verstirbt das vermögen auf die 4 kinder gleich aufgeteilt werden. ich bin aus ihrer 1.ehe. meine beiden halbgeschwister aus der 2. ehe und ehemann nr.3 brachte einen sohn mit in die ehe. sie erzählte mir ich würde automatisch bescheid bekommen. sie haben es so beim notar geändert, daß alle 4 kinder gleich begünstigt werden. nun erzählte mir meine halbschwester das sie ein schreiben vom amtsgericht bekommen hat worin allerdings nur stand, daß meine mutter verstorben ist. ich verstehe mich gut mit meinem stiefvater.möchte nicht unbedingt meinen pflichtteil einklagen.aber was passiert mit dem haus wenn er es z.b. verkauft oder sonst sein leben ändert??... (mh sie hat 2 töchter). sollte mein stiefvater nun das haus verkaufen kann ich dann mein pflichtteil beanztragen? ... Du musst abwägen, ob du jetzt deinen Pflichtteil beanspruchst oder den Erbvertrag und letztendlich auch den letzten Willen deiner Mutter "respektierst".
Leserforumvon gusel1 | Erbrecht | 17 Antworten | 17.10.2012 22:21
Und wem gehört das Elernhaus zurzeitßVater und Mutter oder nur Vater? ... Meine Mutter lebt leider nicht mehr. ... Vor 6 Jahren haben wir das Haus umgebaut und ich lebe mit meiner Frau und meinem Sohn im Obergeschoss; mein Vater im Untergeschoss.
Leserforumvon fritz001 | Erbrecht | 5 Antworten | 05.04.2015 22:31
Sohn A hat keine Frau und keine Kinder, lebt noch in dem Haus und möchte dort auch wohnen bleiben, Sohn B hat Frau und Kinder und wohnt in einem eigenen Haus. ... Angenommen, Sohn A bleibt bis zum Tod ledig und kinderlos, soll Sohn B das Haus und alles andere erben. ... Die Mutter erhält lebenslanges Wohnrecht für das gesamte Haus, Sohn A erhält lebenslanges Wohnrecht für den Anteil von Sohn B.
Leserforumvon Reinersjasmin | Erbrecht | 50 Antworten | 28.10.2007 08:14
Hallo,erst ist mein Vater gestorben und nun ist noch meine Mutter verstorben.Es ist so das der Notar im Krankenhaus war und eine Schenkung vorbereitet hat die auf mich ausgestellt war damit wie meine Mutter geahnt hatte das Haus meines Vaters nicht Verkauft wird.Meine beiden Geschwister wissen das zwar das ich das Haus haben soll aber das Interressiert nun beide nicht mehr da sich jetzt herausgestellt hat das auch ein Bruder von uns verstorben ist und der Pflichtteil höher ausfällt,ich weiss wie sich das anhört aber das ist im moment die Lage.Meine Mutter hat mir vor ihrem Tod eine Generalvollmacht mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ausgestellt damit sie sichergehen konnte das alles geregelt wird aber meine beiden Geschwister wollen nun einfach nur an das Haus um es zu Verkaufen damit ihr Pflichtteil ausgezahlt werden kann.Die haben sogar schon angefangen das Haus leer zu räumen (Schmuck usw.).Der Notar hat mir nun geraten aufgrund meiner Vollmacht mich sofort in das Grundbuch einzutragen und auf dem Rechtsweg zu versuchen das Haus zu retten nur das ich aber ja den Pflichtteil auf jeden Fall zahlen muss dafür müsste ich das aber das Haus beleihen damit die beiden ihr Geld bekommen.Das war nicht der Wunsch meiner Eltern aber meine Mutter war Alleinerbin und hat es nicht mehr geschafft ein Testament zu machen obwohl sogar der Notar für mich aussagen würde,sagte er weil er meine Mutter kannte und meine Schwester leider auch.Ich möchte unbedingt das Haus retten und wollte dann wenn das möglich ist mit meiner Vollmacht meine Frau eintragen lassen dann Geld aufnehmen und die beiden auszahlen.Ist das möglich mit meiner Vollmacht.Ich bedanke mich für jede Hilfe. ... Am 28.10.2007 von sika0304 Hallo Reinersjasmin, es fehlen folgende Punkte für unsere Antworten: Wem gehörte das Haus (also Vater/Mutter zu 50/50-Anteilen). ... Damit wäre der Sohn doch Alleineigentümer und das Haus fällt n i c h t in den Nachlass.
Leserforumvon daramax | Erbrecht | 10 Antworten | 13.10.2020 22:05
September 2020 überschreibt die Mutter (87 Jahre alt) der ÄLTESTEN-TOCHTER das Haus und macht ein neues Testament (Vermögen 50.000 Euro): MUTTER-TESTAMENT: - Hat ÄLTESTE-TOCHTER das Haus überschrieben - SOHN und JÜNGSTE-TOCHTER erhalten je 35.000 Euro nach dem Tod der Mutter (entspricht Pflichtteil des Verkehrswertes). - SOHN erhält alles von der Mutter (= unbebaute Grundstücke) - der JÜNGSTEN-TOCHTER werden 25.000 Euro Überweisung als "vorweggenommenes Erbe" angeboten (also die Hälfte des "Vermögens", nach Abzug des Hauses). ... Der Vater soll (Zeuge Mutter + Sohn) der JÜNGSTEN-TOCHTER ein lebenslanges Wohnrecht im Haus zugedacht haben. ... Zitat:Der Vater soll (Zeuge Mutter + Sohn) der JÜNGSTEN-TOCHTER ein lebenslanges Wohnrecht im Haus zugedacht haben.
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