6 Ergebnisse für „erbschaft schenkung steuer übertragen“

Leserforumvon homehome | Erbrecht | 3 Antworten | 15.07.2006 12:00
Aufgrund der Freibeträge für Kinder dürfte somit dann zum Zeitpunkt der Schenkung keine Steuer anfallen, es sei denn, es wird auch noch weiteres Vermögen übertragen. Würden Sie beide oder einer von Ihnen innerhalb der darauf folgenden 10 Jahre versterben und es würde dann noch weiteres Vermögen vererbt werden, dann würde die Schenkung unter Nießbrauch der dann anstehenden Erbschaft zugeschlagen und die Erben hätten den Freibetrag nur einmal. ... •Würde dieser Vorteil dann mit einer Steuer belastet?
Leserforumvon Schana0811 | Erbrecht | 3 Antworten | 04.04.2015 19:10
Mein „Stiefopa" will mir jetzt sein Grundstück und die beiden Häuser notariell übertragen, da er den Pflichtteil für meinen Vater im Falle einer Erbschaft ausschließen möchte. ... Würden im Falle einer Schenkung eines höheren Geldbetrages irgend welche Steuer und Gebühren fällig? ... Schana Am 4.4.2015 von cruncc1 Zitat:Mein „Stiefopa" will mir jetzt sein Grundstück und die beiden Häuser notariell übertragen, da er den Pflichtteil für meinen Vater im Falle einer Erbschaft ausschließen möchte.
Leserforumvon grisur | Erbrecht | 7 Antworten | 03.09.2019 22:34
Am 4.9.2019 von hh Freibeträge können nicht zwischen Geschwistern übertragen werden. ... Ist eine Schenkung unterhalb des Freibetrages noch für die Steuer relevant, wenn innerhalb 10 Jahren noch ein Erbe unterhalb des Freibetrages erfolgt, aber die Werte zusammen darüber liegen? ... Am 18.9.2019 von hh Zitat:Ist eine Schenkung unterhalb des Freibetrages noch für die Steuer relevant, wenn innerhalb 10 Jahren noch ein Erbe unterhalb des Freibetrages erfolgt, aber die Werte zusammen darüber liegen?
Leserforumvon Sternchen89 | Erbrecht | 15 Antworten | 07.09.2013 12:31
Sondern, dass sie auf diese Weise nicht nur meinen Vater auf extrem hinterhältige Weise um sein Erbe gebracht haben, sondern auch noch geschickt die Steuer auf Erbschaft umgehen. ... Sondern, dass sie auf diese Weise nicht nur meinen Vater auf extrem hinterhältige Weise um sein Erbe gebracht haben, sondern auch noch geschickt die Steuer auf Erbschaft umgehen. ... Ja. ----------------- " " Am 8.9.2013 von Sternchen89 quote:Sondern, dass sie auf diese Weise nicht nur meinen Vater auf extrem hinterhältige Weise um sein Erbe gebracht haben, sondern auch noch geschickt die Steuer auf Erbschaft umgehen.
Leserforumvon Fantastica | Erbrecht | 21 Antworten | 21.08.2023 18:08
Man sollte daher genau darauf achten, aus welchem Rechtsgrund der Hausanteil übertragen wird. ... Man sollte daher genau darauf achten, aus welchem Rechtsgrund der Hausanteil übertragen wird.... Das Job des Finanzamtes ist möglichst viel Steuer einzusammeln und nicht beim Sparen derer zu helfen.
Leserforumvon Methadir | Erbrecht | 11 Antworten | 08.05.2018 19:16
Ein Quellenhinweis wäre nett Am 8.5.2018 von hh Einstufung in Erbschaftsteuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG) Daraus ergibt sich ein Freibetrag in Höhe von 20.000€ (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG) Für die darüber hinausgehende Erbschaft fallen 30% Steuer an (§ 19 Abs. 1 ErbStG) Am 8.5.2018 von Methadir Das heißt der "Lebenspartner" in Klasse I bezieht sich nur auf den eingetragenen (homosexuellen) Lebenspartner? ... Das wäre ja direkt erstmal eher eine Schenkung seinerseits an seinen hinterbliebenen Elternteil mit entsprechenden Freibeträgen. ... Wenn man nicht heiraten möchte, dann könnte man dem Sohn die Immobilie zu Lebzeiten mit Nießbrauchvorbehalt übertragen.
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