14 Ergebnisse für „bruder erbteil gesetzlich mutter“

Leserforumvon placky | Erbrecht | 4 Antworten | 14.04.2008 19:34
Hallo, im Februar 1988 verstarb meine Mutter. Laut Testament bekommt mein Vater 50%, mein Bruder und ich jeweils 25% des Hauses. ... Der Vater ist gesetzlich nicht verpflichtet, dir dein Erbteil abzukaufen.
Leserforumvon icke__bins | Erbrecht | 6 Antworten | 10.02.2019 00:22
Ordnung mit Ausnahme der Großeltern sind aber nicht gesetzlich erbberechtigt (§ 1931 Abs. 2 BGB) zu B.: Wenn der Bruder seinen Erbteil dann dem Ehemann schenkt, so ist zu beachten, dass es nur einen Freibetrag von 20.000€ gibt. Mutter und Bruder können ihren Erbteil dem Ehemann unentgeltlich überlassen, aber selbst im Grundbuch bleiben. ... Weil das gesetzlich so geregelt ist.
Leserforumvon Erikdwi | Erbrecht | 5 Antworten | 01.06.2023 09:44
Das gesetzliche Erbteil wäre 100 %, da die beiden Kinder gesetzlich Alleinerben sind. ... Mutter 75%. ... Wenn Du und Dein Bruder das Erbe eures Vaters + die euch zustehenden Pflichteile wegen der Enterbung durch die Mutter zusammenrechnet, kommt Ihr gemeinsam wieder auf die 62,5%.
Erbrecht bei Stiefkind 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Micky01_de | Erbrecht | 13 Antworten | 07.11.2010 09:14
Die Mutter meiner Frau, also die Ehefrau hatte dann dieses Haus auf den ältesten Bruder übertragen für ein Lebenslanges Wohnrecht. ... Wenn ja, wie hoch wäre ihr Erbteil gewesen? ... Wie hoch wäre das Erbteil dann von meiner Frau?
Leserforumvon Geschwister2 | Erbrecht | 9 Antworten | 09.10.2006 23:27
Mein Vater hat wieder geheiretet (aus dieser Ehe stamme ich) und meine Mutter hat meinen Bruder großgezogen - aber nie adoptiert. ... Ziel meiner Mutter ist es, daß mein (Halb) Bruder ein Viertel erbt, da er von den Eltern seiner leiblichen Mutter ein Vermögen erben wird - was muß sie beachten/veranlassen? ... Gesetzlich hat Dein Halbbruder gegenüber Deiner Mutter keinen Erbanspruch und somit auch keinen Pflichtteilsanspruch.
Leserforumvon MarkusS | Erbrecht | 8 Antworten | 07.09.2004 20:07
ok, ich versuche, es kurz zu machen. meine grossmutter hat 2 söhne. der ältere ist mein onkel, der jüngere mein vater. der ältere hat schon (noch zu lebzeiten meines grossvaters) ueber die haelfte des grundstücks bekommen. meine grossmutter möchte meinen onkel komplett vom erbe ausschliesen, auch vom pflichtteil. dazu steht im ratgeber: Einem Abkömmling kann der Pflichtteil entzogen werden, wenn : 1. der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten oder einem anderen Abkömmling des Erblassers nach dem Leben trachtet 2. er sich eines schweren, vorsätzlichen Vergehens oder Verbrechens gegen den Erblasser bzw. dessen Ehepartner schuldig gemacht hat 3. er einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung gegen den Erblasser oder dessen Ehegatten schuldig ist - bei Misshandlung des Ehegatten muss der Abkömmling von diesem abstammen 4. der Abkömmling die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt 5. der Abkömmling einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel wider den Willen des Erblassers führt. und da häng ich nun. zu: 1 - nun, er hat noch nicht versucht, seine mutter zu töten. 2 - dazu komme ich gleich, das wäre evtl der ansatztpunkt 3 - er misshandelt seine mutter nicht. er hat seit mehreren jahren nichtmehr mit ihr gesprochen und wird wohl erst durch den anwalt mitkriegen, wenn sie sterben sollte (gott verhüte) 4 - dazu komme ich ebenfalls später 5 - mal abgesehen davon, das er seine mutter eine hure und ähnliches genannt hat, als sie das letzte mal vor 5 jahren (nach dem tot meines grossvaters) gesprochen haben - nein. erweitert zu 2: wie unter 5 erwähnt, hat mein onkel meine oma anlässlich des testaments meines grossvaters in unflätigster weise beleidigt. schon mein opa wollte meinen onkel leer ausgehen lassen, was darin resultierte, das mein vater ihm mehrere ca 15.000 Euro pflichteil zahlen musste (gegenwert unseres hauses - fachwerk, gebaut 1843, schwere sturkturschaeden, dafuer "gute" lage im dorfzentrum - mehr dazu auf anfrage), obwoghl mein opa ausdruecklich seine frau und meinen vater als einzige erben eingesetzt hat. nun ist meine oma schon relativ alt und schwach und erwartet bereits seit einiger zeit ihren tot, will aber nicht aus dem leben scheiden, solange sie sich nicht sicher sein kann, das mein onkel gerichtlich nichts gegen meinen vater ausrichtet kann. zu 4: seit dem es meiner oma zu schlecht geht, um fuer sich selbst zu soregn, wurden saemtliuche versorgunstechnische dinge von meinem vater und mir geregelt. seit anfang dieses jahres kommt zudem essen auf raedern und die mobile altenpflege von der diakonie. mein onkel hat wie gesagt seit 5 jahren kein wort mehr mit ihr gewechselt - mal abgesehen von der klage gegen sie und meinen vater wegen dem pflichteil. fazit: da meine oma momentan kein testament hat, befuerchtet sie - ebenso wie ich - das mein onkel, älter und aggressiver wie er ist, versuchen wird, an grundstueck und immobilien (2 haeuser) zu kommen oder einen zwangsverkauf zu erwirken, um meinen vater und mich auf die strasse zu setzten. das versucht er schon seit ca. 40 jahren ^^ mein vater als jüngerer bruder und von natur aus nicht feindseelig würde nichtmal einen kampf um ein stritieges erbe aufnehmen... also.... wie kann man meinen onkel komplett ausschliessen? ... es muss nach möglichkeit nur zwischen meiner oma und einem RA/notar und mir geregelt werden, da mein vater sofort einen aufstand macht, wenns um konfrontationen mit seinem bruder geht, weil zitat: ich will keinen ärger haben mit dem haben!
Leserforumvon Kittiii | Erbrecht | 13 Antworten | 18.07.2017 18:07
Einer der Brüder kümmert sich um alles. ... Wieso sollte die Schwägerin der Mutter plötzlich deutlich mehr bekommen als die Mutter bekommen hätte, wenn sie noch leben würde (die bekäme natürlich den gleichen Anteil wie ihre Brüder)? ... Der Erbteil der Mutter wäre der gleiche wie der ihrer Brüder (der Onkel), an diesem Anteil ändert sich auch durch ihren Tod nichts.
Leserforumvon Sir_Murphy | Erbrecht | 8 Antworten | 18.02.2020 10:55
Grundbuch gehört" Vater 50 % und Mutter 50 % ? ... Der gesetzliche Pflicht-Erbteil für den Fragesteller ist 1/2 vom gesetzlichen Erbteil = 12.625 Euro!!! ... Denn dann tritt nicht nur die gesetzlich Erbfolge ein sondern es entsteht eine ErbenGEMEINSCHAFT.
Leserforumvon Balschoiw | Erbrecht | 6 Antworten | 14.07.2004 13:48
Meine Mutter vor 3 Jahren. Ich habe gemeinsam mit meinem Bruder das Elternhaus geerbt. ... Moralisch steht man auf der guten Seite, gesetzlich hat man Pech.
Leserforumvon pitterkam | Erbrecht | 9 Antworten | 12.01.2007 17:22
Man unterscheidet zwischen dem Erbteil und dem Pflichtteil. ... Gegenüber Deiner Stiefmutter bist Du übrigens nicht gesetzlich erbberechtigt. ... Dann gehst Du vollkommen leer aus dem erbteil Deines Vaters aus.
Leserforumvon sunseeker123 | Erbrecht | 11 Antworten | 21.03.2012 09:20
----------------- "" Am 21.3.2012 von Gitti33 Hallo sunseeker123, uns (bzw. meinem Mann und dessen Bruder) ging es genauso! ... Inzwischen ist sogar der Bruder meines Mannes verstorben und wir dürfen noch dessen Anteil tragen! ... Wenn alle Kinder ausschlagen, dann wird die Mutter nicht Alleinerbin, sondern ihr Erbteil erhöht sich von 50% auf 75%, d.h sie wird zu 87,5% Eigentümerin des Hauses.
Testament unwirksam? 1 von 5 Sterne
Leserforumvon Endurine | Erbrecht | 14 Antworten | 16.05.2012 12:46
Somit ist mein Vater nach dem Tod meiner Mutter Alleinerbe. ... Meine Mutter war zum Zeitpunkt der Testamenterstellung schon stark dement und an Alzheimer erkrankt. ... Momentan hast du überhaupt keinen Anspruch auf einen "Erbteil".
Leserforumvon BieneM | Erbrecht | 11 Antworten | 26.07.2006 21:13
Danach wŠre nur noch die Linie der Mutter erbberechtigt. ... (die Tochter ist amtl. bestellte Betreuerin für den Bruder.) 4. ... (die Tochter ist amtl. bestellte Betreuerin fŸr den Bruder.) * Sie wollen also einen Betrug begehen?
Leserforumvon roger1111 | Erbrecht | 28 Antworten | 30.03.2014 15:45
Folgender Sachverhalt: - Opa verstirbt 1970 und hinterläßt Frau und Kind - Opas Erbteil wird 50/50 auf Frau und Kind vererbt - Eigentumsverhältnis also 75/25 - Kind fordert die Auszahlung des väterlichen Erbes 1990 - Der Gegenwert der 25% werden von der Mutter ans Kind ausbezahlt - Leider erfolgte weder eine notarielle Offiziellmachung noch eine Änderung im Grundbuch, so dass bis heute Mutter und Tochter als Eigentümer im Grundbuch stehen - 2008 verstirbt de Tochter und hinterläßt ihrem Mann als alleingem Erben alles-Dieser fordert jetzt 2014 sein Erbe von der Mutter ein, da diese die Wohnung ohne sein Einverständnis nicht verkaufen kann Gilt hier nur der Grundbuchauszug als Beweis, oder wäre die damalige Zahlung z.B. durch Zeugen belegbar, die dabei gewesen sind? ... Jetzt stellt sich mir aber eine andere, wichtige Frage: Da nur die Mutter und die Tochter im Grundbuch stehen und der Erbe dort nie eingetragen worden ist, kann man jetzt überhaupt schon verkaufen oder muß zuerst das Grundbuch geändert werden, was ja locker einige Monate dauern könnte. Und diese Monate hat Oma eigentlich nicht. ----------------- "" Am 31.3.2014 von guest-12320.09.2014 20:57:52 quote:Da nur die Mutter und die Tochter im Grundbuch stehen und der Erbe dort nie eingetragen worden ist, kann man jetzt überhaupt schon verkaufen oder muß zuerst das Grundbuch geändert werden, was ja locker einige Monate dauern könnte.
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