8 Ergebnisse für „anspruch berliner ehepaar erbanspruch“

Leserforumvon aspergius | Erbrecht | 9 Antworten | 02.02.2017 16:08
Die Ausgangslage ist wieder die gleiche: -Ehepaar in gesetzlicher Gütergemeinschaft, Zugewinn Gemeinschaft, kein Anfangsvermögen -Ein voreheliches Kind (A) des Mannes. ... Seine Frau erbt diese 600.000 € ganz, solange kein Kind den Anspruch auf das Pflichtteil erhebt. ... Zitat:Ist es im Berliner (123recht.net Tipp: Berliner Testament ) Testament zulässig neben dem alleinigen Erbanspruch der Ehefrau zugleich festzulegen, dass das Kind A (leibliche Tochter nur des Verstorbenen) ihr gesetzliches Erbteil = 100.000 € ausgezahlt bekommt, während die anderen Kinder jedoch vorläufig auf ihr gesetzliches Erbe verzichten müssen, falls nicht eines den Pflichtteil fordert.
Leserforumvon sonnentau1508 | Erbrecht | 1 Antwort | 07.12.2022 18:58
Ehepaar hat ein Berliner Testament. ... Frage: Hat die uneheliche Tochter Erbanspruch auf das Haus? Spielt die Zugewinngemeinschaft in den Erbanspruch mit hinein?
Leserforumvon Saale | Erbrecht | 2 Antworten | 09.01.2006 13:09
Ein Ehepaar war 30 Jahre verheiratet. ... Das Ehepaar besitzt ein Berliner Testament. ... Hat die Stieftochter Anspruch auf einen Pflichtanteil?
Leserforumvon gartendj | Erbrecht | 31 Antworten | 12.10.2020 12:23
Angenommen, Ehepaar A und B formulieren ein sog. ... Ein Berliner Testament bedeutet, dass der Überlebende Alleinerbe ist. ... Am 14.10.2020 von Solan196 Formulierungsfehler meinerseits, was wäre mit dem Erbanspruch des TE wenn er Erbe wäre, der Anspruch verjährt in 30 Jahren?
Leserforumvon Snow3456 | Erbrecht | 4 Antworten | 27.08.2019 15:13
Auch im zweiten Fall hat das Testament der Eltern keinen Einfluss auf den Erbanspruch gegenüber dem Großvater. ... Das ist vermutlich ein Berliner Testament. ... Das ist vermutlich ein Berliner Testament.
Leserforumvon Savannah88 | Erbrecht | 7 Antworten | 06.08.2016 11:35
Vorher Berliner Testament. ... Ich versuche mal, es aufzudröseln: Vater A und Mutter B sind Ehepaar, haben Sohn C. A und B haben "Berliner Testament".
Leserforumvon condor1957 | Erbrecht | 6 Antworten | 11.08.2017 13:29
Wenn Du verstirbst, haben Deine Kinder also keinen Erbanspruch auf das Haus Deiner Frau. ... Sollte ein Haus vermietet sein, dann haben sie natürlich Anspruch auf anteilige Mieteinnahmen, müssen sich aber auch anteilig an den Kosten beteiligen. ... Im Regelfall wird so etwas von einem Ehepaar durch das Verfassen eines sogenannten Berliner Testamentes gelöst.
Leserforumvon Grumbler | Erbrecht | 11 Antworten | 02.10.2012 17:29
Die Frage im Betreff ist etwas erklärungsbedürftig - dafür dies Beispiel: Ehepaar erstellt Berliner Testament mit den üblichen Pflichtteilkonsequenzen für Erben bei Erbanspruch im Todesfall des 1. ... Todesfall der Erbanspruch(oder Pflichtteilanspruch) für den 1. ... Todesfall zuerst ihren Erbanspruch für den 1.
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