Sevriens sevriens.net "Tu', was Du kannst und laß das andere dem, der`s kann (...)" ... Habe außerdem feststellen können, dass der Verkäufer einen anderen Namen bei eBay angegeben hat. ... Verkäufer und genannter Auftraggeber im Mahnbescheid stimmen nicht überein ?
Wenn nein, gibt es eine andere Möglichkeit? ... Ein Mahnbescheid taugt nur für verifizierte Ansprüche oder für Schadensersatz. ... Es bleibt lediglich der Schadensersatz zu dem eBay- Kaufvertrag übrig (für den Verkäufer) Dieser ist sehr oft sehr begrenzt zu betrachten!
Aber vom Verkäufer selbst hab ich nichts. ... Evtl. reicht das schon, dass sie selbst die Überweisung veranlassen. ----------------- "" Am 28.1.2013 von Scappler Der andere wird wohl auf deinen Mahnbescheid damals nicht reagiert haben und somit hattest du einen Titel, der dann vollstreckt/gepfändet werden konnte. Wenn der andere aber deinen Mahnbescheid widerspricht, dann wirst du vor Gericht klagen müssen. ----------------- "" Am 28.1.2013 von Wickie1 Ganz herzlichen Dank für die Antwort.
Der Verkäufer teilte uns anschließend das Porto in Höhe von € 99,-- für die Lieferung der Kommode mit. ... Wir haben dem Verkäufer schließlich eine andere (günstigere) Lieferfirma angeboten, doch darauf wollte er nicht eingehen. ... Heute (1,5 Jahre) später haben wir einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten über € 209,-- Hauptforderung (Warenlieferung gem.
Andere Verkäufer machen sich gar nicht erst die Mühe noch irgendwas zu schreiben, sondern dann gibt es nach 14 Tagen eine negative Bewertung. ----------------- "Gruß Campa" Am 6.10.2004 von Mellas Also wenn ich sowas höre / lese geht mir echt die Hutschnur hoch. ... Meine Antwort war folgende : vorsicht vorsicht - ich habe momentan andere wichtige Dinge zu tun, als mich um jede kleinste Überweisung zu kümmern, bei ebay müssen Sie als Verkäufer eben einen längeren Zahlungsfluß hinnehmen ! ... Kunden mit Mahnbescheid, Pfändung, Inkasso gerichtlichen Schritten zu Drohen halte ich für etwas verfehlt !!!
Ich bekam eine andere Adresse, wo ich sie hinschicken sollte, mal ganz davon abgesehen, daß er mit falschen Daten bei Ebay angemeldet war, denn die dort angegebene Adresse existierte gar nicht. ... XXX (Anmerkung: Nicht mein Verkäufer) Bin ich wirklich auf der sicheren Seite, wenn ich darauf bestehe, nur an den Verkäufer persönlich zu verschicken? ... Im Telefonbuch ist er ja nicht zu finden, und eine andere Unterschrift in die E-Mail zu setzen, ist ja auch einfach.
Ich habe innerhalb kurzer Zeit zwei Bestellungen bei dem gleichen Verkäufer aufgegeben, die eine über eBay (insgesamt vier Artikel durch Sofortkauf), die andere direkt über den Onlineshop des Verkäufers (wiederum insgesamt vier Artikel). ... Am 2.8.2007 von normi Du könntest noch einen gerichtlichen Mahnbescheid davorschalten. ... @normi: Muss ich dem VK vor einem gerichtlichen Mahnbescheid noch mal selbst schriftlich anmahnen?
Oder gibt es da andere Meinungen? ... Oder gibt es da andere Meinungen? ... Vorerst ist der Verkäufer als Privatperson zu sehen.
Alles andere kostet Zeit und Ärger und ist zunächst teuer (man muss beispielsweise Gerichte als Kläger vorab bezahlen und wenn der Verkäufer hinterher Hartz4-Empfänger o.ä. ist, bleibt man auf den Kosten sitzen obwohl man gewinnt). ... Du musst nur anfangs nerven per Mail, dann Einschreiben, dann Mahnbescheid und dann über AG klagen. ... Vielleicht hat er an andere Adresse , z.B. an Bekannten das Päckchen verschickt und er sagt , dass er eine Quittung hat.
In diesem Sinne, frohe Weihnachten, daraufhin fragte ich: jetzt hätte ich allerdings doch noch einige fragen. " das paket wurde über eine andere abteilung versendet" ?? sie sind bei ebay als privater verkäufer angemeldet und schließen jegliche gewährleistung aus. darf ich sie nun so verstehen, dass sie als gewerblicher verkäufer agieren? ... Ob der sie rausgerückt hätte, ist eine andere Sache, da scheint es ein bisschen an der Organisation zu mangeln.
Dein Beitrag war alles andere als hilfreich. ... Der Verkäufer hat das Recht die Ware daraufhin zu überprüfen , ob Deine Reklamation gerechtfertigt ist. ... Was willst hier mit nem Mahnbescheid?
Der Mahnbescheid liegt nun vor - Widerspruch geltend machen (Frist 14 Tage einhalten)!!! ... Hast du bereits Post von der Anwaltskanzlei bekommen -> Die Rechnung erstmal anzweifel und Mahnbescheid abwarten. ... Und es liefen noch andere Auktionen wie Sommerreifen ect.
Danach Mahnbescheid, hier im Forum 10000000000000000000 Mal zu lesen!! ... Hast du noch ne andere Seite ? ... Eine andere Seite kann ich leider nicht anbieten, habe jedoch gehört, daß man in solche
Dann brauchst Du dich nur noch rühren, wenn der Mahnbescheid eintrudelt. ... Lediglich bei einem gerichtlichen Mahnbescheid solltest du widersprechen. ... Am 19.8.2007 von normi *was darf ich denn unter einem gerichtlichen Mahnbescheid verstehen?
Ist unter diesen Umständen und Gründen, wie sie mir der Verkäufer schildert , das Recht auf seiner Seite, und ich soll auf die Ware verzichten? ... Wenn der Verkäufer nicht liefert, müsste man ihn schriftlich in Verzug setzen. ... Was mich irritiert, ist folgendes: Hab ich denn den Anspruch nach wie vor auf die Ware , wenn der Verkäufer mir das Geld ohne meine Kenntnis heute zurück überwiesen hat?
Als ich den Artikel erhalten hatte, war dieser unvollständig und ich einigte mich mit dem netten Verkäufer auf Rückerstattung. ... Nach einer Anzeige (die im Sand verlief, wegen anderer Delikte war meine Sache nicht interessant für den Staatsanwalt), schickte ich also einen Mahnbescheid los und habe mittlerweile den Vollstreckungstitel. ... 3. welche andere Optionen sollte ich in Erwägung ziehen?
Verkäufer? ... Und dazu reicht es nicht aus dem Verkäufer die Ware einfach zurück zu senden. ... Meiner Meinung nach hat der Verkäufer zu Recht den Ersatz verweig
Verkäufer bei eBay hat von mir 30 EUR überwiesen bekommen und gibt an, die Ware versandt zu haben diese ist aber nie angekommen. ... Er hat ja schließlich mein Geld und alles andere wäre mein Problem. ... Ich würde ihm noch einen Mahnbescheid anhängen aber zu mehr bin ich bei der geringen Summe auch nicht bereit insbesondere, da ich auch nicht rechtschutzversichert bin.
Kann ich meine Forderung jetzt per Mahnbescheid geltend machen oder ist eine andere Vorgehensweise sinnvoller? ----------------- "" Am 2.1.2013 von mepeisen Mahnbescheid ist die kostengünstigste Variante. ... Dann also Mahnbescheid...... ----------------- ""
Ich glaube, daß ist eine Masche von dem Menschen erst nach 9 Monaten ein Inkasso Büro eimzuschalten, weil man dann ja eigentlich keine Möglichkeit mehr zum negativen bewerten hat um andere Käufer zu warnen. ... Dann werde ich jetzt noch einmal eine Mail an das Inkasso Büro und an den Verkäufer senden.