218 Ergebnisse für „defekt mangel versand“

Leserforumvon Jensi B | Internetauktionen | 4 Antworten | 28.06.2009 18:06
Ich möchte das Gerät aber nicht zurücknehmen da wie gesagt der Defekt vor dem Versand nicht feststellbar war,und ich außerdem das Geld brauche. ... B., wo die Sache dem Versandunternehmen übergeben wurde. ** Letztlich hätte der Käufer zu beweisen, dass dieses Gerät Ionto Comed Therm schon bei Gefahrübergang defekt war, nicht einfach, da es ein technisches Gerät ist, dass jederzeit einen Defekt erleiden kann. ... Er besteht auf Rücknahme,die ich jedoch ablehnte da ich mir sicher bin das das Gerät vor dem Versand keinen Defekt hatte.
Leserforumvon brrrrr | Internetauktionen | 7 Antworten | 11.05.2005 01:07
. - uhr war beim versand funktionstuechtig, - kaeufer bemaengelt, dass die sekundenanzeige nicht funktioniert war privat zu privat. ... Der Käufer muß also grds. beweisen, daß die Uhr schon vor diesem Zeitpunkt defekt war. Wenn Sie unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft haben, muß der Käufer zusätzlich beweisen, daß Sie von diesem Mangel gewußt haben.
Leserforumvon OmasterO | Internetauktionen | 3 Antworten | 22.11.2009 20:32
Der Verkäufer behauptet er sei sich nicht bewusst, das beim Versand Mängel vorhanden gewesen seien und die Bindung wäre von einem Fachmann montiert worden. ... Der Verkäufer gibt wiederum nichts von diesem Mangel, der tatsächlich nich sofort sichbar ist, gewusst zu haben und meint er könnte beim Versand oder beim Verkäufer entstanden sein. ... Mit freundlichen Grüßen OmasterO ----------------- "" Am 22.11.2009 von bogus1 Gerade heute und gestern: http://www.123recht.net/Anbieter-war-Mangel-unbekannt-__f190664.html http://www.123recht.net/PS3-ersteigert-und-defekt.
Leserforumvon robby1970 | Internetauktionen | 4 Antworten | 12.12.2012 22:16
M.W. muss sich der Käufer bei Ihnen melden und IHNEN die Möglichkeit geben einen Mangel beheben zu können. Denn vllt hätten Sie den Mangel ja selbst beheben können oder in einer anderen Werkstatt zu geringerem Preis reparieren können. ... Was war denn laut Angaben des Käufers defekt, was wurde repariert?
Leserforumvon qwertz777 | Internetauktionen | 5 Antworten | 28.05.2014 13:49
Der Käufer behauptet nun ein Defekt läge an der Ware vor. Ich selbst habe diese vor Versand geprüft (Kopfhörer) und konnte keine Mängel feststellen. ... ----------------- "" Am 29.5.2014 von Harry van Sell Der Käufer müsste nachweisen, das ein Mangel vorliegt und der Kopfhörer die Ursache ist. quote:Frage zielt eher darauf ab wer die Nachweispflicht hat, dass der SChaden nicht beim Versand entstanden ist?
Leserforumvon Torsten Jacobs | Internetauktionen | 5 Antworten | 10.08.2002 13:42
Dies kann ich nicht bestätigen, bis zum Versand hat die Festplatte keine auffällig lauten Geräusche produziert. ... Das sehe ich insoweit nicht ein, dass kein Defekt der Festplatte vorlag, als ich das Notebook verschickt habe. ... Zum 'Mangel': Ja, der Käufer hat einen Zeugen.
Leserforumvon Waldschrat | Internetauktionen | 19 Antworten | 09.08.2006 10:32
Gruss Am 9.8.2006 von normi welche Mängel willst du denn beseitigen, wenn es nach deiner meinung keine gibt? ... Laut Käufer scheint's ja Mängel oder einen Defekt zu geben (von dem ich nichts weiss, verlass dich drauf). ... Am 9.8.2006 von normi *Aber wie wir sehen unterstellen Menschen dann sofort und oftmals ganz automatisch.* Sicher Herr Lorenz, wenn er bereitherzig alle Mängel beseitigen wollte, für die er gar nicht haften muß, dann brauch er in einem rechtsforum auch nicht nach der rechtslage zu fragen. warum überweist er dann nicht gleich die geforderten 100€. ist sicher billiger, als rücksendung und dann auf eigene kosten reparieren lassen und nochmals versand!
Leserforumvon schwedenbucht | Internetauktionen | 5 Antworten | 22.12.2009 12:35
Sollte als versicherter Versand rausgehen. Nun kam das Radio an, als unversicherter Versand. ... Beim Testen nach dem Einbau stellte sich dann herraus, das das Radio nicht vollständig funktioniert und wichtige Funktionen defekt sind.
Leserforumvon humelum | Internetauktionen | 15 Antworten | 23.09.2008 11:19
Ich hab beim Versand Hermes nachgefragt, die Nachbarin hat das Paket angenommen, weil er wohl in Urlaub war. ... Entweder ist die Ware in Ordnung oder defekt. ... Es bleibt, der K muss beweisen das die Ware bei der Übergabe defekt war oder Mängel hatte die nicht genant wurden.
Leserforumvon Big_Player | Internetauktionen | 11 Antworten | 11.06.2008 12:17
: Wenn es ein Verkauf von privat unter Ausschluss der Gewährleistung war, müssen Sie nachweisen, dass der Mangel bereits vor Versand vorlag. ... Nachweisen, dass das ganze schon vor dem Versand defekt war, kann man ja nie liefern, wie auch! ... Am 11.6.2008 von DerRitter Hallo Big_Player, wie weiter oben bereits geschrieben steht, Sie sind in der Beweispflicht, daß der Mangel bereits beim Versand (bzw. davor) schon vorlag.
Leserforumvon lukas___ | Internetauktionen | 3 Antworten | 22.04.2018 22:23
Jener verweigert etwaige Rücknahme oder Übernahme der Reparaturkosten und besteht darauf, dass das Smartphone vor Versand einwandfrei funktionierte. ... Ich habe leider kein bestehendes Posting mit der Kombination verschwiegener Defekt + keine Auschlussklausel gefunden. ... Allerdings hast du offenbar keinen wirklichen Beweis dafür, dass der Mangel schon vorhanden war bei Übergabe Zitat:Bisher habe ich einen Tipp erhalten, einen Mahnbescheid über das Gericht verschicken zu lassen.
Leserforumvon schwedenbucht | Internetauktionen | 6 Antworten | 30.03.2008 18:50
Ich weiss aber, dass das vor dem Versand noch funktionierte. ... Der K muß nachweisen, daß die Mängel a) bei Übergabe vorhanden waren und b) der VK von ihnen wußte und sie arglistig verschwiegen hat Am 31.3.2008 von thewooder 'Es war eine Privatauktion ohne Rückgaberecht oder Umtausch.' ... Somit bleibt es bei dem was Mareike sagt: Der Verkäufer muss Ihnen BEWEISEN, dass das Handy bereits bei Ihnen defekt war UND Ihnen der Defekt auch bekannt war.
Leserforumvon Streßlos71 | Internetauktionen | 8 Antworten | 14.11.2017 14:04
Laut Hersteller hat den Mangel der Techniker festgestellt und nach derer Meinung ist die Kamera also auch mit diesem Mangel verschickt worden. ... Verpackung und erst recht nicht den Versand. ... Verpackung und erst recht nicht den Versand.
Leserforumvon figurehead_1 | Internetauktionen | 14 Antworten | 11.02.2013 14:27
Diese Ware ist nun deutlich sichtbar defekt (KEIN Versandschaden!). Der Verkäufer ist ein Fachmann im Bereich der verkauften Ware der den Defekt ebenfalls sofort hätte sehen müssen. ... "ungeprüft" anbietet und die Mängel offensichtlich waren (krumm, gerissen, usw), ist dann nicht davon auszugehen dass sie schon vor dem Versand bestanden?
Leserforumvon herbert1965 | Internetauktionen | 33 Antworten | 02.11.2022 16:07
VK behauptet steif und fest, dass es beim Versand noch funktionierte. ... Das Handy war bei Versand nicht defekt, du hast noch überhaupt nichts erzählt was das Gegenteil auch nur erahnen lässt. ... [/quote] Ja - denn bei einem Privatverkauf müsste der Käufer beweisen, dass das Gerät bereits beim Versand defekt war.
Leserforumvon anno_69 | Internetauktionen | 19 Antworten | 27.11.2004 13:44
Der Käufer will den Mangel beseitigt haben und ein funktionstüchtiges Gerät. ... Als ich es jetzt vor dem Versand noch einmal testete mußte ich feststellen, dass plötzlich mehrere Mängel an dem Camcorder vorhanden" So ähnlich habe ich das dem Käufer per eMail gesendet, da es wirklich so war. ... Wenn das Gerät dann gerade in den zwei Wochen der Auktion von alleine defekt wird wäre ich als Käufer auch mißtrauisch.
Leserforumvon Nanimatti | Internetauktionen | 10 Antworten | 04.10.2012 15:44
Du müsstest halt veweisen, dass der Defekt schon vor Übergabe an das Versandunternehmen bestand. ... Beim privaten VK und Gewährleistungsausschluß reicht es nicht aus, zu beweisen, daß der Mangel bei Übergabe vorlag, dafür ist ja der Gewährleistungsausschluß da. Der K müßte zusätzlich beweisen, daß der VK den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat.
Leserforumvon froitzi | Internetauktionen | 12 Antworten | 24.10.2014 11:40
300,- Du musst beweisen, dass das gerät entweder schon vor Versand kaputt gewesen ist, oder durch eine mangelafte Verpackung beim Versand kaputt gegangen ist, kannst du das nicht, ist es schlicht und einfach dein Pech (Bei Privatverkäufen trägst generell du das Versandrisiko)! ... Oder womit kannst du jetzt bitte beweisen, dass das Gerät nicht auf genau diesem Versand kaputt gegangen ist? ... Wann genau der Mangel eingetreten ist 3.
Leserforumvon Mickey | Internetauktionen | 4 Antworten | 25.11.2003 13:37
Der Verkäufer haftet aber nicht für Mängel, die dem Käufer zum Kaufabschluss bekannt sind. ... Jedoch müsste dann zu beweisen sein, dass der Defekt schon bei Versand vorlag. ... Ein Mangel liegt entweder vor oder nicht.
Leserforumvon Jürgen Kulik | Internetauktionen | 12 Antworten | 11.05.2003 10:16
Wenn der Verstärker vor Versand in ordnung war und demnach beim Versand oder direkt beim Kunden kaputt ging, mußt Du die Ware nicht zurücknehmen und auch keinen Schadensersatz leisten, da der Gefahrenübergang beim Privatkauf mit der Übergabe der Ware an den Transporteur an den Käufer übergeht. ... Du hast Zeugen für die Funktion und für den einwandfreien Versand? ... Das Ergebnis wird vermutlich ein defekt sein den der Käufer vermutlich verursacht hat.. und dann?
123·5·10·11