281 Ergebnisse für „betrag bgb kauf“

Leserforumvon ya387527-8 | Internetauktionen | 1 Antwort | 10.04.2014 21:22
Der kauf wurde Widerrufen und die Ware wurde zurück geschickt. B erstattete den Betrag an A zurück. ... A weigert sich und möchte nun einmal eine andere Meinung bzw einen Tipp bekommen wo man im BGB nachschauen kann damit B ruhe gibt -- Editiert ya387527-8 am 10.04.2014 21:24
Leserforumvon saxbayer | Internetauktionen | 7 Antworten | 25.09.2003 14:56
Kann ich von dem Kauf zurücktreten? ... Beispiel: Der Gebrauchtwagenhändler G verschweigt beim Kauf eines Gebrauchtwagens trotz konkreter Nachfragen seitens des Käufers K einen Unfall, bei dem der Rahmen des PKW verzogen wurde. ... Dieser sagt nun jedoch, dass er mir nicht den gesamten Betrag zurücküberweisen möchte, da er durch die Öffnung der Orginalverpackung eine Wertminderung des Produktes hinnehmen muss.
Leserforumvon Köskü | Internetauktionen | 8 Antworten | 28.06.2011 20:31
Es handelt sich um einen Betrag von rund 350 Euro! ... Siehe § 110 BGB. ----------------- "Iudex non calculat!" ... Siehe § 110 BGB.
Leserforumvon Jetzinger | Internetauktionen | 3 Antworten | 16.07.2017 10:18
Ohne einer weiteren Absprache überweist K den Betrag der neuen Rechnung inkl. entsprechenden Verweis. M setzt sich mit K in Verbindung und bedankt sich für die Überweisung, allerdings teilt er Ihm mit, dass der Betrag der 1. ... Andererseits §366 BGB Was würdet Ihr tun, bzw. vorgehen?
Leserforumvon andreas124 | Internetauktionen | 5 Antworten | 20.10.2014 19:14
Als ich die Sendung bekam, fiel mit der Unterschied anhand der Rechnung auf, daraufhin teilte ich der Firma mit, das ich aus diesen Grund vom Kauf zurück trete und da der Fehler auf Seiten der Firma liegt, mir bitte Retourenaufkleber zur Verfügung zu stellen. ... Die Sendung besteht aus Großen Paketen, die weiniges an Versand kosten. ----------------- "" Am 20.10.2014 von lesen-denken-handeln Hallo, wenn du vom Kauf zurücktrittst, dann musst du in die AGB des Händlers schauen. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon Mufti1000 | Internetauktionen | 3 Antworten | 21.09.2011 16:55
Der Käufer verlangt jedoch vor der Rücksendung der Ware den gezahlten Betrag für die Ware erstattet zu bekommen. ... Danke ----------------- "" Am 21.9.2011 von guest-12305.09.2012 14:45:22 Die Rückabwicklung erfolgt normalerweise Zug um Zug, d.h. zunächst sendet der Käufer den Artikel zurück und dann erstattet der Verkäufer den Betrag. ----------------- "" Am 21.9.2011 von guest-12322.08.2012 17:44:40 quote:Die Rückabwicklung erfolgt normalerweise Zug um Zug, d.h. zunächst sendet der Käufer den Artikel zurück und dann erstattet der Verkäufer den Betrag. Beim Rücktritt ist der Leistungsort am Wohnsitz des K, dort wo sich die Sache vertragsgemäss befindet. etwas anderes hat der BGH, abhängig vom Einzelfall, nur für die Nacherfüllung entschieden, ausdrücklich nicht für den Rücktritt, siehe VIII ZR 220/10, dort Ziff. 33: Schließlich lassen sich die zum Erfüllungsort der Rückgewähransprüche nach erfolgtem Rücktritt gemäß § 437 Nr. 2, §§ 440, 346 BGB, der vielfach an dem Ort angesiedelt wird, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet, entwickelten Grundsätze nicht auf die Nacherfüllung nach § 439 BGB übertragen.
Leserforumvon JKnoche | Internetauktionen | 30 Antworten | 20.06.2005 13:59
Ihr WiderrufsRECHT beginnt mit Kauf des Artikels. ... DAS HABEN SIE NICHT GETAN sondern Sie sind von Kauf direkt zurückgetreten. ... BGB sollte das Zug um Zug, jedoch innerhalb 30 Tagen passieren. ebay erstattet auch Top Angebot Einstellgebühren.
Leserforumvon Stefanie91 | Internetauktionen | 16 Antworten | 26.09.2014 19:15
Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon kalukos | Internetauktionen | 8 Antworten | 13.12.2013 21:09
Hallo und Guten Abend, viele (wahrscheinlich) immer wiederholte Fragen beim Ebay-Kauf. ... Das heisst: ich soll/darf die Jacke zurücksenden und erhalte Dank Paypal-Zahlung meinen gezahlten Betrag + Nebenkosten zurück. ... Falle: § 437 Ziff. 3 BGB Im 2.
Leserforumvon guest-12309.12.2016 10:23:30 | Internetauktionen | 13 Antworten | 03.02.2009 13:30
Es handelt sich um einen Betrag von 500€ Ich bin 19 Jahre alt und es war ein Privatverkäufer. ... Wie ich schon erwähnt hatte, bin ich Anwalt, und kann mein Recht auch gerne vor dem Amtsgericht nach § 288 BGB + Verzugszinsen nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB einklagen. Für jeden Tag, den Sie nicht zahlen kommen also nach § 286 BGB Zinsen hinzu!
Leserforumvon as5791 | Internetauktionen | 13 Antworten | 26.07.2006 08:29
Am 26.7.2006 von normi Der VK kann nach §119 BGB wegen Irrtums den Vertrag anfechten. ... Von einem Irrtum ist erst dann die Rede als der Betrag von 591,90 Euro erstmalig reklamiert wird. ... Aber ich war ja auch nicht der einzige Käufer der diesen Kauf abgeschlossen hat.
Leserforumvon kingkollo | Internetauktionen | 13 Antworten | 06.01.2004 19:58
Greift denn §355 des BGB bei Ebay-Auktionen? ... Also greift § 355 BGb..... ... Habe dem VK heute Mitgeteilt das ich mich auf §355 berufe und vom Kauf zurücktrete.
Leserforumvon Filgopi | Internetauktionen | 7 Antworten | 10.08.2015 23:47
Sie haben nun zwei Möglichkeiten: 1) Die Bestellung wird storniert und wir übersenden Ihnen den Betrag per PayPal zurück... 2) Sie überweisen den Restbetrag von 46,50 Euro auf folgendes Konto:" Wie ich feststellen musste ist der Artikel weiterhin zum "falschen" Preis kaufbar und ich habe bereits bezahlt und eine Bewertung erhalten. ... Den Kunden zu verärgern, damit er dann ganz vielleicht doch den höheren Preis zahlt (aber bestimmt nie wieder da kauft), gehört sicherlich nicht zu gutem Marketing. 1. ist das wohl doch nicht so ungewöhnlich : http://www.123recht.net/Ebay-Verkaeufer-will-Kauf-wegen-(WIEDERHOLT)-falschem-Sofortkaufpreis-stornieren-__f490443.html 2. würde ich das höflichere "Sie" vorziehen. ... Denn wenn er glaubhaft machen kann, dass er sich wirklich vertippt hat, dann ist das ganz eindeutig ein Fall von Irrtum (BGB §119).
Leserforumvon joyjoy | Internetauktionen | 13 Antworten | 03.01.2005 15:33
Zu denken ist hier tatsächlich an eine Anfechtung wegen Irrtums nach § 119 BGB. ... Weder die Begründung des missverständlich formulierten Angebots noch des Vertauschens von Startpreis und Sofort-Kauf-Preis beeindruckte das Gericht. ... Natürlich hat er auch schon den Betrag überwiesen.
Leserforumvon afab | Internetauktionen | 19 Antworten | 06.01.2010 10:45
PayPal hat mir recht gegeben und den Betrag zurück erstattet, welcher auf dem Konto zur Verfügung stand. ... doch, es handelt sich um eBay-Kauf: Ich bin der Käufer. ... PayPal-Käuferschutz 13.1 Kauf auf eBay.
Leserforumvon Somar0709 | Internetauktionen | 7 Antworten | 07.06.2011 10:09
Da es dafür, wenn der K seine Ware erhalten hat, aber keinen sachlichen Grund gibt, greift §226 BGB und der Anspruch des K ist nicht durchsetzbar. ... quote:Wenn der K dann noch §447 II BGB ziehen will, soll er mal darlegen, welcher Schaden ihm entstanden ist. ... Dazu den bereits erhaltenen Betrag zurücküberweisen und dem Käufer später die Rechnung (Zuschlag vom Verkauf des Artikes).
Leserforumvon airobelix | Internetauktionen | 25 Antworten | 28.04.2003 16:11
Es handelt sich hierbei meiner Meinung nach ja nicht um einen kleinen Betrag, und für meinen Sohn erst recht nicht da hat er sehr lange für gespart. ... Dort wird die Angelegenheit geprüft, der VK ggfs. ausgeschlossen und Du bekommst Dein Geld wieder bis auf 25 Euro Eigenanteil (das lohnt sich bei dem hohen Betrag auf jeden Fall).
Leserforumvon tommmax | Internetauktionen | 4 Antworten | 20.04.2004 13:52
Der Verkäufer beruft sich auf einen Erklärungsirrtum nach 119 BGB , der ihm aber aufgrund der Umstände - Confirmationpage beim Einstellen - kaum durchgehen wird : Es liegt ein Fall v. ... Denn eine Willenserklärung (§§ 145ff BGB) kann durch Mausklick abgegeben werden. Dies bedeutet, dass ein wirksamer Kaufvertrag gemäß § 433 ff BGB mit allen Rechten und Pflichten zu Stande kommt.
Leserforumvon Funkybull | Internetauktionen | 10 Antworten | 11.03.2011 22:46
Das BGB gilt schon mal gar nicht in den USA. ... Gruß, Werner ----------------- " " Am 12.3.2011 von Funkybull quote:Das BGB gilt schon mal gar nicht in den USA. ... Aber auch die Frage, welches Recht denn nun bei diesem Kauf, ist derzeit noch unbeantwortet.
Leserforumvon Gerd-Bodo | Internetauktionen | 27 Antworten | 26.09.2004 15:25
. „Bitte teilen Sie uns mit ,ob Sie die Wartezeit in Kauf nehmen wollen und dann eine werksgeprüfte Kamera erhalten.“ Ich stimmte leider zu. ... Da alle Schreiben keinen Sinn haben, werden Sie Ihren Verkäufer auf den Betrag hin verklagen müssen. ... Oder Sie versuchen mittels Anwalt oder gerichtliches Verfahren den Betrag zurückzufordern Jetzt bin ich so schlau wie vorher, habe ich eine Chanche zu gewinnen oder zahle ich noch mehr Lehrgeld?
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