149 Ergebnisse für „behauptet defekt gerät käufer“

Leserforumvon Wolftänzer | Internetauktionen | 1 Antwort | 04.06.2010 21:26
guten abend, mal angenommen. verkäufer a verkauft privat (mit hinweis auf nicht gegebene gewährleistung oder garantie) bei ebay ein gebrauchtes voll funktionstüchtiges pc-system an käufer b. nach 3 tagen kommt die e-mail in der b behauptet, dass monitor kein signal bekommt. b lässt dies von einem "experten" c überprüfen. c behauptet, dass arbeitsspeicher und mainboard defekt sei und womöglich noch andere dinge. nun fragt a sich: muss er denn geld zurückerstatten oder ware zurücknehmen, aber dabei hat b bzw c doch den ursprungszustand der ware verändert!
Leserforumvon Devollvo | Internetauktionen | 8 Antworten | 22.06.2020 13:39
Nun behauptet der Käufer die Maschine sei defekt und er stellt Strafanzeige und benachrichtigt seinen Anwalt. ... Am 23.6.2020 von Tapetenkleister Weil bei eBay Betrüger gerne mal so was behauptet, reagiert man da erst mal gar nicht und wartet ab, was für Beweise der Käufer bringt.
Leserforumvon orlandi | Internetauktionen | 12 Antworten | 22.03.2018 21:44
Der Käufer meldet sich Wochen später und behauptet das Gerät würde nicht richtig laufen und ich müsste es zurücknehmen. ... War es Richtig dass er das Gerät was angeblich defekt war, hat reparieren lassen? ... Am 8.4.2018 von Harry van Sell Zitat (von orlandi):War es Richtig dass er das Gerät was angeblich defekt war, hat reparieren lassen?
Leserforumvon caitanyade | Internetauktionen | 7 Antworten | 25.05.2018 00:16
Drei Wochen nach Paketempfang (DHL-Tracking) klagt der Käufer, das Gerät wäre defekt (was meiner Meinung nach überhaupt nicht stimmt, eher Bedienungsfehler aber das tut jetzt nichts zur Sache) 3. ... Können die mich wirklich so unter Druck setzten und wirklich nach vier Tagen(siehe eBay-Schreiben) dem Käufer das Geld überweisen und das Gerät dort lassen. ... Können die mich wirklich so unter Druck setzten und wirklich nach vier Tagen(siehe eBay-Schreiben) dem Käufer das Geld überweisen und das Gerät dort lassen.
Leserforumvon tom77 | Internetauktionen | 3 Antworten | 07.12.2007 16:13
Hallo, habe bei Ebay ein Medion Navi privat versteigert und nun behauptet der Käufer er könnte das Gerät nicht benutzen da im Display ein Sprung ist! ... Gruß Tom Am 7.12.2007 von -Laie- Er soll dir das Navi zusenden, damit du überprüfen kannst 1. ob es defekt ist und 2. ob es überhaupt das von dir gelieferte Gerät ist. Viele Grüße, Michael Am 7.12.2007 von catwelatze wenn du das navi ohne sprung verschickt hast und das gerät ausreichend verpackt war, muss der käufer nachweisen, dass das navi bereis vor versand defekt war. die gefahr geht beim privatverkauf mit übergabe an das transportunternehmen auf den käufer über. vielleicht hast du ja einen zeugen der beim verpacken zugegen war. ich würde fast wetten der käufer hat einen zeugen der beim auspacken dabei war. komischerweise öffnet heutzutage kaum mehr jemand pakete alleine
Leserforumvon stebra | Internetauktionen | 1 Antwort | 30.11.2006 20:35
Heute Abend hat mich der Käufer angerufen und behauptet, der Beamer würde nicht funktionieren und er hätte auch keine Anleitung. ... Also hab ich mir gleich die Anleitung als PDF aus dem Internet geladen und dem Käufer als Mail gesendet. ... Fernbedienung würde nicht gehen und Tasten am Gerät auch nicht.
Leserforumvon guest-12313.02.2012 16:34:56 | Internetauktionen | 4 Antworten | 07.05.2009 09:55
Ich habe das Siegel unbeschädigt wieder angebracht. 5 Tage nach erhalt der Xbox ist diese angeblich defekt. ... Er behauptet, das dies von mir verursacht wurde. ... zu dem Schluss kommt, dass das Gerät schon bei Gefahrenübergang defekt war, wäre der Verkäufer haftbar zu machen.
Leserforumvon khanis | Internetauktionen | 1 Antwort | 26.06.2014 14:38
Jetzt schreibt mir der Käufer das die Grafikkarte defekt wäre und sein Techniker ihm ein Gutachten schreiben würde das dieser Fehler ein schleichender wäre, der schon länger aufgetreten sein muss. ... Der Laptop war aber nicht kaputt als ich ihn hier losgeschickt habe...wenn ich das Gerät jetzt zurück nehme kriege ich also ein defektes Gerät wieder...oder ein Ausgeschlachtetes weil er nur ein Teil brauchte.
Leserforumvon luna76 | Internetauktionen | 8 Antworten | 27.11.2008 23:01
Die Ware sei beschädigt und defekt. ... Der Käufer muss Dir das Gerät (auf seine Kosten vorerst) zur Prüfung zurückschicken. ... Ist es NICHT Dein Gerät ODER hat der Käufer das Gerät geöffnet oder etwas kaputt gemacht, lehnst Du den Anspruch ab.
Leserforumvon Jensi B | Internetauktionen | 4 Antworten | 28.06.2009 18:06
Vor dem Versand war das Gerät OK,jetzt behauptet der Käufer jedoch das eine der Temperaturregelungen der Heizbandagen sich nicht regeln/abschalten ließe. Der Käufer will das Gerät zurückgeben. ... B., wo die Sache dem Versandunternehmen übergeben wurde. ** Letztlich hätte der Käufer zu beweisen, dass dieses Gerät Ionto Comed Therm schon bei Gefahrübergang defekt war, nicht einfach, da es ein technisches Gerät ist, dass jederzeit einen Defekt erleiden kann.
Leserforumvon guest-12313.02.2012 16:34:56 | Internetauktionen | 9 Antworten | 07.05.2009 09:56
So müsste der Käufer beweisen, dass das Gerät schon bei Gefahrübergang defekt war, das wird er nicht können, ob es ein Gutachter könnte, ist höchst zweifelhaft, insbesondere wird kaum jemand bei einem Artikel in dieser Preisklasse das Risiko eingehen, die Sache zivilrechtlich (mit ungewissen Ausgang) zu verfolgen -- Editiert am 07.05.2009 23:12 Am 7.5.2009 von guest-12313.02.2012 16:34:56 ich muss sagen der Käufer macht mich momentan Fertig, nun hat er eine Unstimmigkeit bei eBay eröffnet "Artikel weicht Stark von der Beschreibung ab". ... Keiner hier im Forum weiß, ob das Teil defekt ist und wenn, wann dieser Defekt eingetreten ist. ... Er behauptet, das dies von mir verursacht wurde.
Leserforumvon der_ausbilder | Internetauktionen | 2 Antworten | 15.12.2003 09:45
Nun behauptet der Käufer das die Laufwerke weder wenig genutzt noch in einem guten Zustand seien. ... Und kann er es beweisen das , das Gerät kaputt war . ... Es sei denn er kann esa durch einen netralen Zeugen bezeugen das das Gerät defekt war.
Leserforumvon RATSUCHENDER08 | Internetauktionen | 8 Antworten | 19.04.2008 22:29
Er hat bemängelt, dass eine Navigations-CD fehle, des weiteren behauptet er eine Installation des Gerätes wäre nicht möglich, sprich das Gerät würde keine CDs annehmen. ... Nun Verkäufer X weiß nun nicht was er machen soll, da er wie beschrieben ein EINWANDFREI funktionierendes Gerät an den Käufer gesendet hat, er hat das gerät extra vor Versand noch einmal getestet. ... Zu dem hat er höchstwahrscheinlich mit einem unsachgerechten Anschluss des Gerätes einen Defekt verursacht und das Gerät zerstört.
Leserforumvon figofan | Internetauktionen | 2 Antworten | 03.11.2008 18:07
Der Käufer meldete sich und sagte die Kaffeemaschine sei defekt, da Sie zu wenig Wasser ausgibt (angeblich 50ml)! ... Ich verkaufe gewerblich, habe aber in meinen AGBs geschrieben das bei einem Warenwert unter 40 Euro (war hier der Fall) und bei einer funktionierenden Ware der Käufer die Rückkosten bezahlen muss. Wie sieht das jetzt in diesem Fall aus da der Käufer ja nach wie vor behauptet bei Ihm wäre die Maschine defekt gewesen!
Leserforumvon IceGarcia | Internetauktionen | 4 Antworten | 20.09.2013 21:55
Kurz danach beschloss ich das Gerät zu Verkaufen, da ich es nicht mehr benötigte. ... Nach 4 Wochen meldet sich der Käufer jetzt und behauptet, seine Aufnahmen würden nach 5 Minuten immer mit einem Fehler abbrechen. ... Darauf ging der Käufer jedoch nicht ein, er meinte es müsse ein Fehler des Gerätes sein und er fordere sein Geld zurück um mir danach das Gerät zurück zuschicken.
Leserforumvon go641355-67 | Internetauktionen | 4 Antworten | 14.08.2023 17:20
Ich hatte nie diese Probleme mit dem Gerät und habe es guten Gewissens voll funktionstüchtig verkauft. Ich möchte den Computer nicht zurücknehmen, weil mir das alles sehr komisch vorkommt und ich kein defektes Gerät zurückbekommen möchte, wenn ich ein einwandfreies losgeschickt habe. ... [quote=go641355-67]Das teilte ich dem Käufer mit[/quote] Der Standard Rat in diesem Forum ist in solchen Fällen eigentlich "Kommunikation erst mal einstellen, sein Gerät, sein Problem".
Leserforumvon Astrafahrer | Internetauktionen | 18 Antworten | 15.06.2012 12:21
Vermutlich ist das Display durch den Transport Defekt od. aber auch durch Fremdeinwirkung dritter. ... Für einen Gewährleistungsanspruch (entweder weil nicht ausgeschlossen oder weil arglistiges Verschweigen behauptet wird) müßte der K schon beweisen, daß der Defekt bei Übergabe (!) ... Selbst wenn dieses bei ihm defekt angekommen wäre, dann wäre es auch Pech des K!
Leserforumvon Johnpansen | Internetauktionen | 23 Antworten | 15.12.2013 23:41
Nun behauptet der Käufer, dass bei dem Gerät ein Totalschaden vorliege. ... Wieso soll ich ein Gerät bezahlen, welches bei mir funktioniert hat und angeblich beim Käufer nicht, das ist mir schleierhaft? ... Der defekt kommt nicht vom Display.
Leserforumvon Badewanne | Internetauktionen | 5 Antworten | 06.01.2019 12:49
Verschickt wurde der Artikel versichert mit Sendungsnachweis. 20 Tage nach Erhalt der Ware meldet sich der Käufer und meint, er habe den Artikel nun testen können, dieser sei defekt und weicht somit von der Artikelbeschreibung ab. ... 1. erst mal nicht mit dem Käufer kommunizieren. ... Ein Treiber sei defekt und das Gerät funktioniert deshalb nicht korrekt.
Leserforumvon Blind-Passenger | Internetauktionen | 15 Antworten | 01.03.2006 16:46
Nun war das Gerät angekommen und er behauptete, die Festplatte sei defekt. ... Also wenn ich jetzt mal für mich so zusammenfasse, wie ich das sehe: - als Privatverkäufer kann er mir nichts, da ich das Gerät auch intakt und nicht - wie er behauptet - vorsätzlich defekt verkauft habe - der Defekt kann ja auch von ihm durch unsachgemäße Behandlung aufgetreten sein, der "Fachmann" kann ja ebenfalls dran schuld sein - es ist fragwürdig, ob es einen Defekt überhaupt gibt, es scheint eher, ihm gefällt das Gerät nicht und er will es unter einem Vorwand an mich zurückdrücken# - irgendwelche Anrufe, die nicht dokumentiert sind, Threads in Foren (wo er sicher auch nicht die Wahrheit geschrieben hat und deren Existenz ich anzweifle), sind doch keine Beweise vor Gericht, da lacht sich doch jeder Richter kaputt? ... Übrigens, laut Hermes muß man einen Schaden, der äußerlich nicht erkennbar war, spätestens nach 7 Tagen gemeldet haben, egal ob als Käufer oder Verkäufer.
123·5·8