39 Ergebnisse für „artikel gebühr gericht“

Leserforumvon targaflorio | Internetauktionen | 61 Antworten | 19.09.2006 13:46
Mal angenommen: Da hat jemand zwei Artikel ersteigert und den Käufer wegen Versand beider Artikel in einem Paket und entsprechender Versandkostenersparniss angefragt. ... Angekommen wären beide Artikel dann in einem Paket für Versandkosten gesamt 6,90 Euro. ... Am 19.9.2006 von catwelatze einen anspruch auf rückerstattung hast du sicherlich nicht. wenn ein vk allerdings so unkulant ist würde ich bei 2 ersteigerten artikeln dann bei einem eine abweichende versandanschrift angeben. dann sind die 2 x versandkosten wenigstens gerechtfertigt. es ist ja ok, wenn er für den 2. artikel eine gewisse gebühr verlangt, aber den kompletten versandpreis ?
Leserforumvon kai20312 | Internetauktionen | 7 Antworten | 26.05.2006 13:01
Wenn er frei ist, kann dir sicher ein Spezialist hier sagen oder wende dich an ein Gericht, die haben auch Rechtsbeistände. ... Hast du schon mal daran gedacht gegen eine kleine Gebühr den Vertrag in gegenseitigem Einverständniss aufzuheben ? Am 28.5.2006 von Teasy1 Was heißt kleine Gebühr?
Leserforumvon Fluxkompensator | Internetauktionen | 10 Antworten | 24.01.2015 12:18
Den Artikel habe ich nach Erhalt der Überweisung 1 Tag später mit der gewünschten Versandart "Warensendung" losgeschickt. Nun behauptet der Käufer, er hätte den Artikel nie erhalten und fordert den kompletten Kaufbetrag zurück. ... Hast du privat verkauft, gibt es zwei Möglichkeiten: 1) DU hast einen Zeugen, der vor Gericht aussagen würde, dass er gesehen hat wie du den Artikel verpackz hast, die korrekte Anschrift notiert hast und die Sendung abgegeben hast (Ein gefälligkeitszeuge würde bei Gericht recht schnell auflaufen, nur mal so erwähnt).
Leserforumvon ink | Internetauktionen | 13 Antworten | 27.05.2004 12:11
Für einen solchen Fall hat ein Gericht schon zugunsten des VK entschieden. ... Sonst hättest du deinen Fernsehen ja auch regulär zu einem Festpreis verkaufen können (geht auch - kostet halt auch mehr Gebühr). Aber erst anbieten, minimal Gebühr zahlen und dann bei angeblich nicht ausreichenden Geboten anschließend zurückziehen ist nicht.
Leserforumvon die_frantzens | Internetauktionen | 9 Antworten | 25.02.2010 07:52
Der Artikel ist für ca. 65 Euro weggegangen. ... Das Gericht schickt eine Gebührenrechnung. ... Schadenersatzforderungen (ebay-Gebühr) sind davon allerdings nicht betroffen.
Leserforumvon basti1588 | Internetauktionen | 48 Antworten | 09.10.2006 10:34
Wahrscheinlich ziehen die auch noch die Gebühr vom Vk ein... ... Ist ja kein Gericht. ... Am 9.10.2006 von normi Also, wenn der VK den Kaufvertrag gerichtlich durchsetzen möchte, dann muß ER die Ansprüche vor Gericht glaubhaft machen.
Leserforumvon Torrente | Internetauktionen | 11 Antworten | 14.09.2009 14:54
Ich handhabe es so, da ich natürlich gerne hätte, dass man einen Artikel schnell kauft, versende ich bei Sofortkauf versandkostenfrei. ... Hier in dieser Konstellation kann es sein, dass ein Gericht per Auslegung dem einen oder anderen Recht geben würde, jedenfalls wird man nicht ohne Weiteres davon ausgehen können, im Recht zu sein. ... Welchen anderen Sinn die zweifach eingeräumte Möglichkeit des Sofortkaufes machen soll, erschließt sich dem Gericht jedenfalls nicht.
Leserforumvon guest-12303.06.2020 11:32:39 | Internetauktionen | 3 Antworten | 15.07.2010 11:45
Sogar die Gebühr musste ich noch zahlen. ... Bei dir lief es so: WOW verkauft, virtueller Artikel. ... PayPal kneift, wenn es vors Gericht gehen soll.
Leserforumvon fb484559-22 | Internetauktionen | 12 Antworten | 19.02.2018 21:16
Der Verkäufer hat PayPal vorgeschlagen und wollte so die Gebühr umgehen, dann habe ich nicht betrogen. ... Würde sich da das Risiko mit Anwalt und Gericht lohnen? ... Würde sich da das Risiko mit Anwalt und Gericht lohnen?
Leserforumvon HornDerOchs | Internetauktionen | 31 Antworten | 30.01.2024 21:53
Folgendes: Verkäufer A hat bei ebay privat einen Artikel als Auktion eingestellt. ... Artikel ist nun während der laufenden Auktion defekt/nicht mehr verkaufbar. ... Es kommt also sehr darauf an, welches Verbraucherleitbild das Gericht anzuwenden gedenkt.
Leserforumvon DeepToneFN | Internetauktionen | 15 Antworten | 19.09.2011 09:24
Dieser schreibt auch als erste E-Mail sofort von der Komplettsumme (Preis + Versand), die er überwiesen haben möchte und sollte dies nicht der fall sein, eine Gebühr für eine Vertragsstrafe vorsieht. ... Sowas kann der Käufer doch überlesen, da er den Artikel sowieso nicht zugesendet haben möchte. ----------------- "" EDIT: Ist vllt auch immer ein wenig Ansichtssache. ... Solche leute gehören da wirklich nich hin, und ich hoffe er wird ausgeschlossen *g* ----------------- "" Am 20.9.2011 von radfahrer999 Ich würde es ganz cool nochmal ersteigern und dann beide Artikel zusammen abholen wollen und vorallem den zweiten artikel bar bei abholung begleichen...
Leserforumvon ebaydirk71 | Internetauktionen | 16 Antworten | 24.02.2005 07:36
Wieviele Artikel haben Sie denn verkauft ohne liefern zu können? ... Ich finde es Hammer, die Kunden haben jetzt weder Geld noch Ware und Du hebst die 3 Finger vor Gericht und kannst leider ohne Freiheitsentzug weiterleben. ... Wenn ich einen Artikel für einen Preis angeboten bekomme, der DEUTLICH unter dem Preis anderer Anbieter liegt ,dann zahle ich nicht Vorkasse und bin zu geizig die Nachnahme Gebühr zu berappen, aber Geiz ist blöd,ach ne,geil.
Leserforumvon quetzalcoatl | Internetauktionen | 7 Antworten | 02.11.2009 21:15
Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. ... D.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. ... Bitte Lesen sie sich die Artikelbeschreibung genau durch Spaßbeiter werden nicht geduldet.Und jeder Spaßbieter der bietet und nicht bezahlt wird zu einer Gebühr von 20% des Kaufpreises schuldig.
Leserforumvon perryle | Internetauktionen | 14 Antworten | 25.04.2011 16:56
Hallo, ich habe bei Ebay folgenden Artikel eingestellt: "wir bieten für den genannten Zeitraum 1 Hotelzimmer im nagelneuen Hotel in New York an. ... Hoffentlich kommt es vor Gericht und er muß "liefern". ----------------- "" Am 26.4.2011 von Snoop Pooper Scoop quote:Der TE ist doch nicht besser wie die Pappenverkäufer. Nein, der TE wollte ja offenbar niemanden betrügen oder sonstwie durch Täuschung dazu bewegen, viel mehr auszugeben als die Ware eigentlich wert ist. quote:Hoffentlich kommt es vor Gericht und er muß "liefern".
Leserforumvon littbarski | Internetauktionen | 31 Antworten | 08.05.2020 09:51
(etwas übertrieben, aber es gibt ja solche Leute - nimmt das Gericht dann so was an?) ... Es kann aber Leute geben, die dies behaupten und dann vor Gericht ziehen. ... Ein Gericht prüft am Anfang nur ob die Klage schlüssig ist.
Leserforumvon EsKa | Internetauktionen | 18 Antworten | 07.03.2005 15:41
Hätte er (da er den Artikel ja zum Fotografieren bereits aus der Verpackung entnommen hatte) den Artikel ohne Probleme vor dem Verkauf auf Funktion testen können (wenn nicht sogar müssen, wenn er sich über den Zustand des Gerätes nicht im klaren war). ... Also letztendlich sehe ich mich voll im Recht (auch wenn ich versäumt habe, den Artikel sofort nach Erhalt auf Funktion zu testen) und würde ihn gerne auf sein Unwissen hinweisen - in der Hoffnung, daß er doch nachgibt und einsieht, daß er rechtlich voll daneben liegt und vor Gericht keinerlei Chance hätte. ... Inwiefern darf man Portokosten und die Gebühr für das Einschreiben zurückfordern?
Leserforumvon Mury | Internetauktionen | 16 Antworten | 26.10.2006 10:52
Habe ich noch nie gehört, daß Paypal bei so einem Sachverhalt vor Gericht zieht. ... An diese Adresse muss der Artikel verschickt werden, nur dann sind Sie auf der sicheren Seite. ... Über meine Rechtsschutzversicherung werde ich einen geeigneten Anwalt finden und wenn es sein muss bis zum Gericht gehen.
Leserforumvon amenimhet | Internetauktionen | 25 Antworten | 03.03.2005 09:05
Einfach mit dem VK klären, der kann den Artikel ja wiedereinstellen... ... So oder so, man muss doch nicht wegen so einer Lapalie vor Gericht gehen. ... Ich würde Ihnen empfehlen, dem Käufer den Rücktritt gegen eine kleine Gebühr anzubieten, andernfalls sollten sie einen Anwalt einschalten.
Leserforumvon Noordlicht | Internetauktionen | 34 Antworten | 01.12.2016 10:21
Sollte sie bis dahin nicht eingegangen sein, würde ich den Artikel anderweitig vergeben. ... Kann also gut sein, das die Originale nicht mehr verfügbar wären, wenn es dann vor Gericht gehen würde. ... Das gilt in einem Forum genauso wie vor Gericht.
Leserforumvon mamaleone | Internetauktionen | 18 Antworten | 29.05.2007 00:00
Viele Grüße, Michael Am 29.5.2007 von guest123-2021 --- editiert vom Admin Am 29.5.2007 von Lifeguard Kannst das ganze gerne vor Gericht ziehen. ... Am 30.5.2007 von guest123-2021 --- editiert vom Admin Am 31.5.2007 von mamaleone Hallo - hier der Artikel #270119460058 Verkäufer bleibt leider beim barschen Ton und prahlt mit seinem Studium...... Sollte ich jetzt mein Geld abzgl der Gebühr bekommen werde ich das ganze wohl auch auf sich beruhen lassen...
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