Nachschauen und auf Fehler prüfen erspart solche Ärgernisse... ... Klar hatte ich Mitschuld, nur trotztdem muß man die Möglichkeit haben vom Angebot zurückzutreten. ... Der Käufer hat keine Chance einen Anspruch durchzusetzen .
Also habe bei eBay einen Artikel verkauft hatte aber einen schwerwiegenden Fehler in der Beschreibung. ... Das sollte es gewesen sein, nach § 122 BGB kann ein Käufer möglicherweise Schadensersatz verlangen (Vertrauensschaden), den hätte er aber zu beweisen. ... Wenn also anhand der Umstände eher davon auszugehen ist, der VK wolle sich bloß nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen (etwa weil er von woanders ein besseres Angebot hat im o.a.
Ich habe das Angebot beendet(es hatten 2 Personen schon geboten gehabt). ... Wenn eien Auktion abgebrochen wird, ist der Höchstbietende auch der Käufer! ... Ich habe das ja auch direkt nach einer Stunde gemerkt den Fehler !
Ich meine jetzt im nachhinein sehe ich ein das ich mich vor dem beenden informieren hätte sollen, aber das Menschen dermaßen auf Fehler andere aus sind hätte ich nicht gedacht. ... Immer auf der Jagd nach dem Fehler anderer, scannen das System rund um die Uhr nach EUR 1,00 Angeboten, meistens wollten die Verkäufer eine Auktion starten, haben aber dummerweise einen Artikel zum Festkaufpreis angeboten. ... Ungeachtet dessen gibt es Käufer, die eben Unmengen von Geboten plazieren auf teure Artikel, alle im Bereich von ein paar Euro, immer in der Hoffnung, dass ein Angebot zurückgezogen wird.
Ob das der tatsächliche Gebrauchtwert ist kann ich nicht sagen, da ich kein vergleichbares Angebot finden konnte; momentaner Neupreis ist ungefähr das doppelte. ... Hat der Käufer in diesem Fall irgendwelche Schadenersatzansprüche? ... Die Sache hat sich mittlerweile geklärt, ich habe es wider Erwarten doch noch geschafft mich mit dem Käufer einvernehmlich zu einigen, er ist jetzt mit meinem Rücktritt vom Kaufvertrag einverstanden.
Nach 5 Tagen habe ich das Angebot frühzeitig beendet (Artikel nicht mehr verfügbar), da ich einen Interessenten hatte. ... Das Prozessrisiko hat gleichermaßen der Käufer. ... Dann springt der nicht-ebayer-Käufer wieder ab, der Artikel wird also nicht verkauft.
Am 1.9.2008 von normi um ein Angebot an Zweitbieter abzugeben reicht einmal klicken nicht. ... Leider kann es bei eBay schnell passieren, daß man 'Angebot an alle unterlegenen Bieter' macht und einem dabei nicht klar ist, daß man ihnen das Angebot automatisch zu ihrem jeweiligen Höchstgebot macht (also demjenigen, der als allererster und nur 1 EUR geboten hat, auch ein Angebot zu 1 EUR macht). ... @Leibgerichtshof Leider kann es bei eBay schnell passieren, daß man 'Angebot an alle unterlegenen Bieter' macht und einem dabei nicht klar ist, daß man ihnen das Angebot automatisch zu ihrem jeweiligen Höchstgebot macht (also demjenigen, der als allererster und nur 1 EUR geboten hat, auch ein Angebot zu 1 EUR macht).
Leider hat sich ein Fehler in die Beschreibung eingeschlichen und ich beendete die Auktion vorzeitig, das war ca. 3 Stunden nachdem die Auktion gestartet wurde. Ich habe das Angebot überarbeitet und wieder eingestellt. ... Außerdem kann der Käufer doch den Artikel nicht mehr aufrufen, da dieser nicht mehr vorhanden ist.
Dort wies ich deutlich (rote, dicke, große Schrift) auf den Fehler hin und stellte die richtige Größe klar. ... Damit ist der Fehler ausgeräumt und genau für solche Fälle ist diese Option ja da. ... Hinweis: Die Funktion "Angebot überarbeiten" dient dazu, Fehler in der Artikelbeschreibung zu beseitigen oder Klarstellungen und Ergänzungen einzufügen.
Nun bekommen ich vom Verkäufer lapidar mitgeteilt, dass ihm in der Beschreibung des Angebots ein Fehler unterlaufen ist und es sich um eine andere viel schlechtere Grafikkarte handelt. ... Am 20.4.2004 von psst Wenn ich das Angebot jetzt richtig verstehe , handelt es sich um eine Powerauktion , bei der Sie einer der beiden Käufer sind , die gekauft haben ., bevor der Verkäufer am 20.04. seine Änderung hinzugefügt hat , um sie dann doch vorzeitig am 20.04 zu beenden. ... Habe allerdings auch dies im Internet gefunden: Internetauktionen sind sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer bindend.
Der Käufer will von mir ein großzügiges Finanzielles Angebot, doch kann ich ihm keins anbieten, da ich selber kein Geld hab (Zivildienstgehalt). ... Ich meine das mit dem §119 Abs. 1 zu §142 wäre doch möglich, da ich eben erst jetzt, nachdem mir so ein Käufer begegnet ist, den Fehler bemerkt habe? ... Am 6.4.2003 von HiMan1000 Hallo, man könnte es doch auch so auslegen: Der Käufer hat vorsätzlich 525 Stück ersteigert, damit er meinen Fehler ausnutzt (wegen Einstellung in falsche Kategorie) und sich somit evtl.
, da ich vergessen hatte, dass das wiedereingestellte Angebot automatisch wieder mit Sofort-Kaufen erscheinen würde. ... Allerdings hatte ich den Fehler erst erkannt, als das Angebot durch Sofort-Kaufen beendet wurde. ... Ich hab dem Käufer sofort geschrieben, dass es ein Versehen war (das Angebot stand gerade mal eine halbe Stunde drin, als er es kaufte, und nicht viel später habe ich den Fehler gesehen).
Insofern handelt es sich hier um ein freiwilliges Angebot. ... Es war nicht meine Absicht den Käufer zu täuschen. ... Aber jetzt weiß ich dass das mein Fehler war.
Wer etwas verkauft, was eine Seriennummer hat, sollte sich diese 100% notieren UND AUCH ins Angebot reinschreiben. ... Wer etwas verkauft, was eine Seriennummer hat, sollte sich diese 100% notieren UND AUCH ins Angebot reinschreiben. ... "Bastlerobjekt" hilft dem VK nicht, da er zwar einen Fehler beschrieben hat, aber "Alle anderen Funktionen wie Radiobetrieb, Speicher, Display, CD-Player arbeiten einwandfrei." beschrieben hat.
Angenommen der Verkäufer beendet das Angebot, weil er den Artikel anderweitig verkauft. ... Im Angebot schreibt er aber, dass der Artikel Privat ohne Garantie verkauft wird. ... Hier kommt noch hinzu, dass der Beklagte, offenbar bevor der Kläger oder andere Bieter Angebote abgegeben hatten, unstreitig von Dritten auf seinen - angeblichen - Fehler aufmerksam gemacht worden war.
Ich beschrieb den Artikel als Sturz frei da er mir das Objektiv nie runter gefallen ist. hatte soweit keine schwerwiegende Fehler nicht mal ein Kratzer an der linse. hatte lediglich nur an Objektivrand an einem Papier/Kunststoff ähnlichen Bändchen eine welle. ... Dies hast du auch in deinem Angebot angegeben, oder hast du es da nicht erwähnt? ... Bis jetzt aber bekam ich keine Mail mehr vom Käufer.
Dann machst Du ein Angebot an den Zweitbieter (legitim bei Ebay, da der erste ja zurückgezogen hat) und verkaufst dem die Sache. ... Sowas unterscheidet nämlich den Spassbieter von einem, der mal einen Fehler macht! ... Selbst wenn man "gewinnt" bleibt man auf seinen eigenen Kosten sitzen, wenn der Käufer nichts besitzt.
Ich hab bei diesem Angebot zugeschalgen. ... Ich habe Ihnen eine Angebot für ein "Sofortkauf" unterbreitet. ... Eventuell habe ich ja dann wirklich einen "Fehler" gemacht.
Des Weiteren muss das Produkt geschickt werden, denn man muss selbst überprüfen, ob die Ware überhaupt diesen Fehler aufweist und auch nicht beschädigt wurde. ... Garantie muss niemand geben, niemand muss dies auch im Angebot schreiben, dies ist nur freiwillig vom VK. ... Der Käufer konnte bei diesem Angebot nicht erkennen, dass das Gerät nur mit Fremdsprachenkenntnissen bedienbar ist.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert " Am 27.1.2004 von mavina 4 monate.. 90 tage.. hmm.. ich rechengenie hab nochmal drüber nachgedacht und mir sind noch ziemlich viele fragen eingefallen, also am besten mal genau auflisten was alles mit der x-box gemacht/verändert wurde und was der käufer behauptet. ... Und wer keine Fehler macht, wird befördert " Am 27.1.2004 von MichiM huch, was ist denn da jetzt passiert... ----------------- "Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler. ... : Warte aber immer noch auf E-mails des verkäufers, auch wegen meinem Angebot!