Hallo, ich bin am 01.09.2010 mit einem Roller vor der Polizei geflüchtet und die Fahrt endete mit einem Unfall. ... Habe die Sache schon an die Versicherung weitergegeben, allerdings meinte ein Mitarbeiter, dass die Sache geprüft wird. Ob wirklich ein Schaden entstanden ist oder ich Unfallflucht begangen habe.
Nach kurzer Betrachtung war klar, dass kein Schaden entstanden war, bis auf eine winzige Delle in ihrem Nummernschild. ... Die Polizei wurde auch nicht gerufen und jetzt habe ich Angst, dass ich in ein paar Tagen Post kriege und sie mir unterstellt, ich hätte ihr Auto beschädigt. ... Den Schaden der Versicherung melden oder abwarten, ob ich Post bekomme?
Sie bestand aber darauf die Polizei zu rufen. Die Polizei konnte auch nix feststellen und hat nur einen Personalienaustausch vorgenommen. ... Wieder ein paar Monate später erhielt ich wieder Post von meiner Versicherung das der Schaden (etwas mehr als 500€) reguliert wurde und das ich die möglichkeit hätte dies zu bezahlen um nicht mein Bonus zu verlieren!!
Danach hat die Polizei mit der Unfallverursacherin Kontakt aufgenommen. ... Ich habe Sie häufiger gebeten, den Schaden der Versicherung zu melden. ... Ich habe bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft angerufen und gefragt, ob ich weitere Informationen über die Frau bzw. ihre Versicherung bekommen könnte.
Wobei es auch sein kann das die Versicherung einfach reguliert, weil der Schaden im Bagatellbereich liegt (ca. 500-700 EUR) und eine weitere Erforschung nicht wirtschaftlich ist. ... Wenn ich der Versicherung jetzt mitteile, dass ich begründete Zweifel habe, dass der genannte Schaden von mir kommt, habt ihr da Erfahrungswerte, wie die das handhaben? ... Trotzdem möchte ich nicht, dass meine Versicherung oder im Endeffekt ich für einen Schaden zahlen, der mutmaßlich nicht von mir kommt.
Nun meine Frage, sollte ich den Schaden morgen der Polizei melden um zum einen die Fahrerflucht zu melden und um die Versicherung des Fahrers ausfindig zu machen & den Schaden ersetzt zu bekommen oder würde dies sowieso eingestellt werden, da ich nicht legitim geparkt habe? ... Zitat:und um die Versicherung des Fahrers ausfindig zu machen Das macht die Polizei aber nicht für Dich. ... Zitat:den Schaden ersetzt zu bekommen oder Das erledigt die Polizei auch nicht.
Das und die beiden Zeuginnen habe ich der Versicherung und Polizei mitgeteilt mit Strafanzeige wegen Fahrerflucht. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen und die Versicherung bekam von uns noch alle Angaben zu meinem Auto. ... Die Polizei habe keine korrespondieren Schäden festgestellt.
Hallo, wie verhält man sich als Geschädigter, wenn der Unfallgegner den Schaden noch nicht der Versicherung gemeldet hat. ... Versicherung schiebt aber alles auf den noch nicht gemeldeten Schaden seitens Versicherungsnehmer. ... Gibt es eine Unfallaufnahme von der Polizei?
Auf die Antwort von X, dass die Polizei keinen ausgestellt habe, war: Die Aussage des Monteurs: Die Polizei ist verpflichtet, bei einem Unfall, egal ob optisch ein Schäden erkennbar ist oder nicht, eine Unfallmitteilung auszustellen. ... Sollte die gegnerische Versicherung also nicht regulieren wollen, bin ich unter diesen Voraussetzungen nicht bereit, das Prozessrisiko zu tragen, da der Schaden eben relativ gering ist. ... Ob, und wenn ja wie, die Versicherung den Schaden reguliert bleibt abzuwarten.
Nachdem der Fahrer nicht auffindbar war, rief ich die Polizei. Die nahm den Schaden auf machte Fotos, etc. ... Der Fahrer des anderen Fahrzeuges wurde von der Polizei ermittelt.
Wir hatte uns beide geeinigt, dass wir keine Polizei rufen. ... Der Unfallverursacher hatte den Schaden seiner Versicherung nicht gemeldet. ... Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Versicherung den Schaden nicht regulieren, da es kein Schuldeingeständnis vom Unfallverursacher gibt und der Unfall auch nicht von der Polizei aufgenommen wurde.
Hätte man die Polizei einschalten müssen? ... Aber bei einem Schaden von, ca. 150 Euro zahlt doch keine Versicherung etwas? ... Am 21.4.2018 von hh Zitat:Hätte man die Polizei einschalten müssen?
Sie schlug mir dann vor, es ohne Polizei zu regeln und forderte 200€, setzte mich auch unter Druck und betonte die ganze Zeit, wie sehr sie durch ihren Auffahrunfall in der Versicherung hochgestuft wurde. Nach einem Telefonat mit meiner Mutter entschied ich mich dann doch, die Polizei einzuschalten. ... Genau das ist der wichtigste Grund, weshalb die TS den Schaden ihrer Versicherung melden soll und auch die Unfallgegnerin an die Versicherung verweisen soll.
Weder die Polizei noch der Meister der Werkstatt noch der Fahrer des gegnerischen Autos oder wir haben einen Schaden feststellen können. ... Problem für Dich: Du musst den Schaden Deiner Haftpflicht melden, die wiederum wird wahrscheinlich Rückstellungen für den möglichen Leistungsfall bilden, somit wird der Versicherungsvertrag im nächsten Jahr in eine schlechtere SF-Klasse eingestuft werden - egal, ob Deine Versicherung zahlt oder nicht. -- Editiert von KleinerSpinner am 27.12.2008 18:31 Am 28.12.2008 von madness666 "Weder die Polizei noch der Meister der Werkstatt noch der Fahrer des gegnerischen Autos oder wir haben einen Schaden feststellen können. ... Hat die Polizei denn kein Unfallprotokoll erstellt?
Guten Abend, ich habe folgendes Problem: Dienstag d. 22.08. kam es zu einem Autounfall mit kleinem Schaden. ... Die U.V. wollte aus Zeitgründen keine Polizei und den Schaden an meinem Auto selbst bezahlen und es nicht über die Versicherung laufen lassen. Der Schaden belief sich auf 170 Euro.
Am 30.5.2018 von MaHo20 Den Schaden habe ich meiner Versicherung gemeldet, allerdings verlangt der Unfallpartner von mir Versicherungsschein-Nr und Schadens-Nr. ... Jetzt droht dieser mit Rechtsanwalt und Polizei. ... Mit dem Kennzeichen kann übrigens JEDER Deine Versicherung kontaktieren und einen Schaden melden.
Der Fahrer meldet den Schaden seiner Versicherung. ... Fazit Versicherung will nicht zahlen. ... Was für Versicherung hätte denn den Schaden an deinem PKW regulieren sollen?
Am Unfalltag hätte man so oder so keinen erreicht bei der Versicherung und der Fuhrpark, der die Schäden bearbeitet, wusste ebenfalls direkt bescheid. ... Polizei gerufen, Unfall eingeräumt und den Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt. ... Hätte man erst Stunden später die Polizei gerufen, alles abgestritten oder nichts getan, okay.
Jetzt bekomme ich aber von der gegnerischen Versicherung die Meldung dass die Schuld allein bei mir läge und ich meinen Schaden überhaupt nicht erstattet bekomme. ... Jetzt behauptet die gegnerische Versicherung, ich hätte von der Polizei eine "mündliche Verwarnung" bekommen. ... Es gab ein Gutachten in Auftrag der gegnerischen Versicherung.
Die Polizei meinte: Wir beide seien Schuld. ... Die Fremdversicherung weigert sich jedoch meinen Schaden(2000Euro) zu zahlen. ... Meine Fragen: Muß die Versicherung meinen Schaden zahlen?