79 Ergebnisse für „schaden versicherung gutachten verhalten“

Leserforumvon Hubert123 | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 15.11.2005 10:50
Wie muß ich mich jetzt verhalten ? ... Nun, wie dem auch sei, hier die Fakten: Die Versicherung gibt das Auto nicht frei, weil das Gutachten incl. ... Wenn die Verzögerung aber auf das Verhalten der Versicherung zurückzuführen ist, auch noch darüber hinaus.
Leserforumvon afriend73 | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 30.05.2007 07:47
Nun hat die gegnerische Versicherung mir einen Sachverständigen geschickt, der den Schaden auf ca. 400 Euro + Mwst schätzte. ... Dei 100 Euro sind nicht die Welt aber das Verhalten den Unfallverursachers und der Versicherung geben mir den letzten Kick alles zu bekommen was mir zusteht! ... Was die Gutachten angeht.
Leserforumvon Himbeertoni2020 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 30.09.2020 11:00
Wer zahlt in so einem Fall das Gutachten? Ich denke im Schadensfall die Versicherung des Autohauses, aber was ist, wenn wir mit unserem Verdacht falsch liegen und das Auto keinen Schaden aufweist? ... Und es gibt da noch ein Problem: der Nachweis, wann und wo genau der Schaden entstanden ist.
Leserforumvon dns123 | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 11.07.2017 18:18
Der hat einen Schaden von 1300 Euro festgestellt. ... Die gegnerische Versicherung hat dann aber nochmals die Dekra beauftragt, die lediglich einen Schaden von 250€ festgestellt hat. ... Unser Gutachter sollte aber explizit nur den durch den Unfall verursachten Schaden dokumentieren, was auch so im Gutachten steht.
Leserforumvon Vichy | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 19.11.2016 12:41
Das Gutachten/den Kostenvoranschlag zur Beseitigung der Schäden soll direkt dem Vater des Kindes übermittelt werden. ... Erst dann ist der Vater des Kindes bereit das neue Gutachten/den Kostenvoranschlag der Versicherung weiterzuleiten. ... Und dass er die Versicherungsdaten nicht preisgibt, sodass die Versicherung den Schaden nicht zusätzlich prüfen kann?
Leserforumvon KatOrt | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 31.07.2009 00:26
A beschädigt durch das Öffnen der Tür beim Ein-/Aussteigen das Fahrzeug von B (Schaden ca. 500€) und begibt sich in seine Wohnung/fährt weg. ... Kann B zur Unfallaufnahme die Polizei rufen, oder reicht es ein Gutachten (über den vorhandenen Schaden) erstellen zu lassen und in Kontakt mit A bzw. dessen Versicherung zu treten?
Leserforumvon B.Pfennig | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 09.10.2012 16:02
Daraufhin meldete sie den Schaden bei ihrer Versicherung und wir erhielten eine Schadensnummer. ... Wie muss ich mich jetzt verhalten? ... Ich fuhr bei dem Schaden vielleicht etwas mehr als Schrittgeschwindigkeit.
Leserforumvon Antos | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 05.11.2002 19:34
Jedenfalls weigert er sich jetzt für den Schaden aufzukommen.Ich habe leider keine Rechtsschutz-Versicherung.Jetzt weiss ich nicht wie ich mich weiter verhalten soll. ... Den Schaden immer über die Versicherung klären; dieser kann der Verursacher ja den Schaden ersetzen, wenn er nicht hochgestuft werden will. ... Denn du könntest dir ja, angeregt durch das Verhalten des Gegners, auch einen Anwalt nehmen, der, wenn die Schuldfrage einwandfrei feststeht, auch vom Gegner bzw. seiner Versicherung gezahlt werden müsste.
Leserforumvon iwy | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 09.07.2008 19:31
Wie müssen wir uns jetzt verhalten? ... LG Am 9.7.2008 von Despi Wenn er eindeutig schuld ist, kannst du den Schaden seiner Versicherung melden. ... Kriegst dann das Geld laut gutachten.
Leserforumvon Eine_Frage123mitglied | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 23.04.2022 11:27
Wie würdet ihr euch nun verhalten? ... Erstmal den Schaden bei der gegnerischen Versicherung anzeigen und auf Erstattung des Schadens pochen? ... Erst einmal schauen, wie hoch die Werkstatt den Schaden einschätzt, und ob die Versicherung ein Gutachten haben möchte, oder nicht.
Leserforumvon Nugget | Verkehrsrecht | 28 Antworten | 02.04.2015 08:47
Das Verhalten der Versicherung ist eine Frechheit. ... "Wozu hat man die sonst", na bestimmt nicht dafür, damit die (also meine eigene Versicherung) den Schaden, den andere vorsätzlich verursachen, bezahlt und ich zum Dank dann auch noch hochgestuft werde. ... Kannst du es nicht und so sieht es momentan aus, dann bleibst du auf den Kosten sitzen oder meldest den Schaden deiner eigenen Versicherung.
Leserforumvon go510241-2 | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 06.03.2019 13:25
X hat den Schaden bei der gegnerischen Versicherung gemeldet, nach Aussage eines Mitarbeiters der Versicherung wird X die Gutachtenkosten selbst tragen müssen, wenn das Gutachten den Unfallhergang nicht eindeutig rekonstruiert. Da der Schaden eher gering ist und der Schadenhergang sich kaum beweisen lässt, hat X die Versicherung gebeten, den Fall sofort zu schließen. ... Was wäre in diesem Fall das richtige Verhalten?
Leserforumvon hans05 | Verkehrsrecht | 23 Antworten | 03.04.2023 12:58
Wie würden sich dann meine Anwaltskosten verhalten wenn ich den Händler verklage? ... Schaden lt. Gutachten 13000.
Leserforumvon SteffenH123 | Verkehrsrecht | 12 Antworten | 04.06.2011 18:57
Ursache ist wohl, daß der Unfallgegner den von seinem Sachverständigen ermittelten Schaden nicht voll ersetzt bekommt. ... In der Klageschrift des Anwaltsbüros ist erstens mein Fahrzeugkennzeichen falsch niedergeschrieben, und zweitens jenes falsche Kennzeichen in einem Absatz weiter unten auch noch dem Unfallgegner zugeschrieben worden, dessen KFZ Kennzeichen wird nur , aber richtig im Gutachten des Gutachters erwähnt. ... Wie soll ich mich verhalten?
Leserforumvon electrofaust | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 03.01.2010 15:27
Das Ganze würde ich gerne ohne Versicherung abwickeln, damit mein Vater nicht unnötig hochgestuft wird. ... Wie sollte ich mich also verhalten, wenn er eine zu hohe Summe nennt? ... Ein Gutachten fordern?
Leserforumvon Eddie_110 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 30.07.2006 15:09
Wie soll ich mich gegenüber meiner Versicherung und dem Geschädigten verhalten, da ich den Schaden selber tragen möchte, aber den Kostenvoranschlag zu hoch finde und der Geschädigte auf dem teuren Kostenvoranschlag verhart, bei dem ein manipulierter Schaden begutachtete wurde? ... Es ist Schaden entstanden, ein Gutachten wurde erstellt. Der Verursacher kann natürlich ein Zweitgutachten einholen, WENN jedoch seine Versicherung dieses trägt, ist es eh vorbei mit "ich wollte den Schaden selbst üebrnehmen"
Leserforumvon D0m3 | Verkehrsrecht | 24 Antworten | 10.12.2018 23:02
Seiner Versicherung erst mal den Schaden melden. Dann zum Sachverständigen gehen und den Schaden in ein Gutachten fassen lassen, das dann bei der Versicherung einreichen. ... Ich kann seiner Versicherung keinen Schaden melden, da er mir seine Versicherung und Versicherungsnummer verweigert, da seiner Meinung nach kein Schaden entstanden ist bzw er den einen Defekt vor Ort "beheben" konnte und somit das für Ihn erledigt ist.
Leserforumvon palena | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 26.06.2017 15:02
Ich sagte ihm, das nächsten Tag schon ein Gutachter kommt und ich das Gutachten abwarten werde. 2 tage später lag das Gutachten vor. ... Du solltest Dir also zuerst selbst Klarheit darüber verschaffen, ob es sich so, wie von den Zeugen zugetragen, auch hat verhalten können. ... Es spielt für dich auch keine Rolle ob der Gegner den Schaden der Versicherung gemeldet hat oder nicht.
Leserforumvon kayloo | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 30.11.2015 12:42
Schaden > 4000€. ... Versicherung hat dann Gutachten erstellen lassen von meinem Schaden (s.o.) und dann gewartet, da der gegn. ... Er meint, das wäre fahrlässiges Verhalten.
Leserforumvon Pauline_04 | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 16.04.2011 13:15
Gutachten wurde erstellt. ... Frage hierzu: Wie sollte man sich nun verhalten? ... Was wenn die gegnerische Versicherung abweist, weil evtl die Spuren/Schaden tatsächl. nicht von der Tür sein kann.
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