Der hat einen Schaden von 1300 Euro festgestellt. ... Die gegnerische Versicherung hat dann aber nochmals die Dekra beauftragt, die lediglich einen Schaden von 250€ festgestellt hat. ... Unser Gutachter sollte aber explizit nur den durch den Unfall verursachten Schaden dokumentieren, was auch so im Gutachten steht.
Das erste Gutachten hat sich mit der Höhe des Schadens befasst, d.h. es ging darum welchen Schaden die Versicherung zu ersetzen hat. ... Wie hoch der Schaden ist interessiert ihn dabei nicht. ... Daher ist jetzt ein zweites Gutachten notwendig.
Nun würde mich interessieren: Wenn ich den Schaden beheben lasse, muss dann vorher ein Gutachten erstellt werden? ... In meiner Versicherung ist eine Klausel, dass bei einem Schaden die Versicherung die Werkstatt aussuchen darf. ... Aber bei Fahrerflucht zahlen die bestimmt nicht?
Hast du das Gutachten jedoch gesehen? ... Der eigenen sowie der gegnerischen Versicherung den Schaden melden und fertig. ... Den Schaden kann man dann allenfalls auch von der Versicherung zurückkaufen.
Das und die beiden Zeuginnen habe ich der Versicherung und Polizei mitgeteilt mit Strafanzeige wegen Fahrerflucht. ... Falls sie die Fahrerflucht doch bestätigen, lenkt die Versicherung vielleicht ja noch ein, oder? ... Zitat (von newklear):Falls sie die Fahrerflucht doch bestätigen, lenkt die Versicherung vielleicht ja noch ein, oder?
Mein Versicherung hat das dann sofort der gegnerischen Versicherung gemeldet und die sagten sie brauchen ein Gutachten!! Die Worte der Spurensicherung waren, dass ein Gutachten angefertigt werden soll! ... Zitat (von tho.laz):die sagten sie brauchen ein Gutachten!!
Der Schaden belief sich, lt. Gutachten, auf € 6.000. Meine Vollkasko hat den Schaden übernommen, aber natürlich bin ich in der Schadensfreiheitsklasse gestiegen und habe somit mehr Versicherung zahlen müssen obwohl ich unschuldig war.
Hallo zusammen, heute stand die Polizei vor meiner Tür, Vorwurf Fahrerflucht. ... Deiner Versicherung sagst. ... Wenn Schnee lag und Radio etc. voll an, kann man es nicht gemerkt haben - wenn der Staatsanwalt ein Gutachten will, wird es halt richtig teuer.
Hallo zusammen, Mein Auto wurde angefahren und dabei stark beschädigt, die Verursacherin hat danach Fahrerflucht begangen. ... Jetzt habe ich durch hören und sagen gehört, das es sein kann das die gegnerische Versicherung den schaden nicht bezahlen wird, solange die Verursacherin den Schaden bzw. die Tat nicht zugibt. ... Zum einen ist der gemeine Sachverständige für `Schäden und Bewertung` in der Regel nicht in der Lage, ein unfallanalytisches Gutachten zu erstellen.
Mich würde interessieren, ob das so üblich ist, dass wenn Fahrerflucht im Raum steht, der Schaden ohne richtiges Gutachten einfach behoben wird? ... Wurde so auch von der Versicherung akzeptiert weil sonst noch ein Gutachten zu zahlen gewesen wäre! ... Und die Versicherung wird sicher nicht einfach einen schon reparierten Schaden regulieren, insbesondere wenn zweifelhaft ist, ob der Versicherungsnehmer überhaupt am Unfall beteiligt war (der Fahrer bestreitet das ja).
Laut Aussage des Beamten wird eine Anzeige wegen Fahrerflucht eingeleitet. ... Ich habe den Schaden auch bereits der Versicherung des aufgenommenen höchts verdächtigen Fahrzeugs über die zentrale Rufnummer gemeldet. ... (Außer der Staatsanwalt ist so freundlich und ermittelt das im Rahmen der Strafanzeige selbst.) quote:die sicherlich teurer sind, als eine neue Heckschürze und Lackierung Wenn das Gutachten eine Schuld ergibt, hätten wir ja einen Erstattungsanspruch seitens des Halters. ----------------- ""
Natürlich wird sich ihre Versicherung für den Fall interessieren - aber strafrechtlich sollte das Thema -für sie- durch sein.... ... Warum ist das dann Fahrerflucht? ... Gibt genug Gutachten, ob der Fahrer das überhaupt hören konnte.....
Mein Nachbar sagte das er keine Anzeige gegen mich erstellen wollte aber die Polizei sagte es geht nicht mehr wir sind hier das ist Fahrerflucht. ... Er hat unter seine Anhöhrung geschrieben das er den Tatbestand der Fahrerflucht nicht sieht da er meiner Aussage glaubt. ... Gutachten oder Rechnung und entziehen reflexartig die Fahrerlaubnis, wenn der Betrag über 1.300 € liegt.
Am 2.7.2008 von Jasel ja das ist ja das er knapp seit ne woche führerschein hat, und aus panik geflüchtet ist. und es wurde schon bereits eine anzeige mit sicherheit eingeführt sein. also wäre da fahrerflucht und ein schaden von 2 türen. er darf ja keine punkte kassieren, weil er ja noch in der probezeit ist, kann denn seine strafe wegen der fahrerflucht gemildert werden, wenn er ja noch richtiger frichling im verkehr ist?! ... Am 2.7.2008 von Jasel kann so eine anzeige gegen fahrerflucht zurückgezogen werden, wenn man den schaden mit dem besitzer von geschädigten fahrzeug abspricht??... Wenn er falsche Gutachten erstellt ist er diesen Titel sehr schnell los. 2.)
Ich habe diesen Schaden gleich am Montag meiner Versicherung gemeldet und gefragt was ich jetzt tun soll. ... Ich rief darauf am Mittwoch den 12.03 bei meiner Versicherung an fragte ob das Gutachten da sei. ... Ich möchte auch hinzufügen dass ich seit fast 6 Jahren bei der Versicherung Kunde bin und noch nie irgendeine Art von Schaden geltend gemacht habe.
Ich hoffe nun, dass man das Gutachten zum Schaden über 5200€ anfechten kann und den Schaden eventuell auf 1800€ runter kriegen könnte. 1. ... [quote=itok]Ich hoffe nun, dass man das Gutachten zum Schaden über 5200€ anfechten kann und den Schaden eventuell auf 1800€ runter kriegen könnte.... Nur das meine Versicherung den Schaden nicht angezweifelt hat, zeugt höchstwahrscheinlich doch von einer angemessener Höhe des Schadens... das stimmt.
Ansonsten wäre noch zu überprüfen, ob nicht doch eine Versicherung ganz oder teilweise für den Schaden am Mietwagen aufkommt. ... Wenn aber eine Versicherung ganz oder teilweise für den Schaden aufkommt / aufkommen muss, dann hat die Mietwagenfirma natürlich keinen Anspruch auf doppelten Schadenersatz. ... [/quote] Bei 19k€ Schaden muss es ja nicht ein hochwertiges Fahrzeug sein.
Wenn ich nicht Fahrerflucht für eine der vermeidbarsten Straftaten halten würde, könnte mir der Kerl fast leid tun. ... Habe den Schaden dann gerade der Versicherung des Unfallgegners gemeldet. ... Wie hoch ist denn der Schaden nun wirklich?
Man wird halt nur nachweisen müssen, das der Schaden vom Verursacher ist und wie hoch der Schaden war. Das ist das gute Recht der Versicherung. ... Wenn Sie kein Gutachten haben, tut es wahrscheinlich auch die Werkstattrechnung.
Sollte mir dann die Schuld zugesprochen werden, so hätte ich mich ja automatisch der Fahrerflucht schuldig gemacht. ... Und in diesem Verfahren lohnt es sich durchaus ein Gutachten zu erstellen. ... Ich weiss jetzt nicht wie es sich mit den zwei Zeugen verhält, wenn das Gutachten nichts finden kann.