11 Ergebnisse für „einspruch fahrerlaubnis führerschein parkplatz“

Leserforumvon hawtin. | Verkehrsrecht | 26 Antworten | 22.09.2010 13:33
Hast Du Deinen Führerschein noch, oder wurde er sichergestellt? ... Wegen der Möglichkeit einer Straftat und dem daraus resultierenden Entzug der der Fahrerlaubnis. ... Hallo, ich habe mein Führerschein wiederbekommen.
Leserforumvon Huschang | Verkehrsrecht | 22 Antworten | 26.09.2009 10:57
Aber Ohne Führerschein kein Job! ... Es ist Dein gutes Recht Einspruch einzulegen. ... Die Tat als solche und der Entzug der Fahrerlaubnis werden aber im VZR eingetragen. quote:Muss ich den Führerschein neu machen danach?
Leserforumvon eskannnureinengeben | Verkehrsrecht | 98 Antworten | 01.10.2018 20:01
hallo kurz zu meiner sache ich habe meinen führerschein 1986 erworben 1989 wurde er mir wegen fahren unter alkohol (1,84 promille) entzogen mpu wurde angeordnet die ich natürlich nicht bestanden habe habe dann aufgegeben und war fast 30 jahre aklohol und canabisabhängig habe meine alkoholanhängigkeit dann endlich 2016 aus eigener kraft und ohne therapie oder fremde hilfe in den griff gekriegt und auch absolut kein verlangen mehr nach alkohol brauchte aber noch canabis um von dem alkohol runterzukommen habe dann 2018 einen antrag auf wiedererteilung der fahrerlaubnis gestellt mit dem ergebnis das ich nur eine theoretische und praktische prüfung ablegen mußte habe also nach vier fahrstunden die theoretische prüfung mit 0 fehlern und danach auch die praktische prüfung bestanden und mir geschworen das ich das canabis rauchen wenn ich wieder ein auto habe auch aufgeben werde und mir einen billigen kleinwagen geholt und wie es der zufall so will bin ich direkt an 1. tag kurz nachdem ich mein auto abgeholt hatte von der polizei angehalten wurde diese hat natürlich einen drogen schnelltest gemacht und es wurden reste von thc in meinem urin festgestellt und auf der wache eine blutprobe entnommen habe dann einen monat später eine bildungsmaßnahme zum kraftfahrer begonnen für die ich beim job center schon jahrelang gekänpft hatte und für dessen bewilligung ich meinen führerschein wiedererlangen sollte was ich ja auch hingekriegt habe habe dann also in 2 monaten meine theoretische prüfung ebenfalls wieder mit 0 fehlern bestanden und die beiden praktischen prüfungen c und ce waren für mich auch kein problem und hatte auch nach dem vorfall mit der polizei kein canabis mehr zu mir genommen und auch absolut kein verlangen mehr danach und hatte gedacht für mich beginnt jetzt ein neues leben da ich auch schon seit 16 jahren arbeitslos bin in der zwischenzeit kam dann auch der bußgeldbescheid der erstmal schon ein hammer für mich war und wo ich dachte das sei dann schon genug bestrafung so und jetzt kommt der oberhammer wollte dann letzte woche freitag meine fahrerkarte und meinen führerschein klasse c/ce beim straßenverkehrsamt beantragen wo mir die dame dann eröffnete das sie mir die fahrerlaubnis entziehen werden die dame sagte ich könnte den führerschein direkt da lassen dann würde es nichts kosten ansonsten würde er mir am 4.10. entzogen und es kämen dann noch kosten ihv 150 euro auf mich zu und hat auch meine beiden prüfbescheinigungen für die bestandenen c und ce prüfungen einbehalten war direkt danach beim gericht und habe mir einen beratungsschein geholt und bei einem anwalt einen termin für heute gemacht dieser sagte mir vorhin das ich mit einer klage gegen die entziehung wohl sowieso nicht durchkommen würde und verlangt unter anderem erstmal eine sicherheitsleistung ihv 500 euro habe mir übrigens heute in der apotheke einen drogenschnelltest auf canabis gekauft welcher auch wie zu erwarten nach jetzt über 3 monaten abstinenz negativ ausgefallen ist ich weiß echt nicht mehr was ich jetzt machen soll bin ich wirklich so böse oder was ist hier los in unserem rechtsstaat wenn die mir das antuen war alles was ich die letzten 2 jahre an meinem leben geändert und geleistet habe umsonst und ich kann weiter nichtstuend zuhause rünhängen mal von den kosten die da auf mich zukommen ganz abgesehen und eine große zeitspanne zu reagieren haben sie mir auch nicht gelassen am 28.9. kam das schreiben das sie mir den führerschein entziehen wollen also erst als ich wieder vom strassenverkehrsamt zu hause war und dort wurde es mir ja schon persönlich nahegelegt das sie mir die fahrerlaubnis am 4.10. entziehen werden das kann es doch wohl nicht sein ich bin echt am ende nun meine fragen habe ich überhaup eine chance nochmal glimpflich aus der nummer rauszukommen durfte die dame am strassenverkehrsamt meine prüfbescheinigungen überhaupt einbehalten und gelten diese trotzdem noch wenn mir die fahrerlaubnis die ja zur zeit nur b enthält dann doch entzogen wird habe ich falls ich keinen anwalt hinzuziehen kann eine chance selber einspruch einzulegen was würde überhaupt bei einer entziehung der fahrerlaubnis erwarten Am 1.10.2018 von Harry van Sell Eventuell diese unleserliche Textwand mal etwas renovieren? ... Zitat (von eskannnureinengeben):entziehung der fahrerlaubnis wegen btm (canabis) Wenn Drogen im Straßenverkehr festgestellt wurden, kann das passieren.
Leserforumvon Jamirohead | Verkehrsrecht | 25 Antworten | 25.05.2017 17:22
B saß auf dem Beifahrersitz und aus Angst, er könne aufgrund des dicht geparkten Autos daneben nicht rechtzeitig die Tür öffnen, wollte A einen anderen Parkplatz aufsuchen. ... A schilderte, dass es dem B nachweislich nicht gut ging (konnten die Beamten bestätigen), er lediglich einen anderen Parkplatz aufsuchen wollte. ... (bei dem er nachweislich auf den Führerschein angewiesen ist!
Leserforumvon Dangel13 | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 01.12.2011 21:37
Führerschein wurde direkt einbehalten.. ... Aber kurzfristig wirst Du so oder so nicht fahren dürfen, da im Falle eines Einspruch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im Vollzug bleiben würde. ... Führerschein.
Leserforumvon tjorven6 | Verkehrsrecht | 19 Antworten | 19.04.2009 16:54
An Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen. ... Aber wenn ich den Einspruch zurück ziehen kann und somit Kosten für eine Verhandlung vermeiden kann, werde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen. ... Der Wagen könnte ja auch mit einem Anhänger oder Abschleppwagen an den Parkplatz verbracht worden sein.
Leserforumvon Vedad | Verkehrsrecht | 56 Antworten | 18.10.2013 13:37
So um die 6-9 Monate Entzug der Fahrerlaubnis, sowie eine Geldstrafe um die 30 TS. quote:Wie lässt sich überhaupt beweisen, dass ich vorsätzlich vom Unfallort geflohen bin? ... Währenddessen wurd mir nach § 111a StPO der Führerschein vorzeitig entzogen. ----------------- "" Am 12.12.2013 von drkabo Das ist tendenziell ein schlechtes Zeichen. Eine vorläufige Entziehung nach §111a StPO kommt nämlich nur in Frage, wenn "dringende Gründe für die Annahme vorhanden [sind], daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird ".
Leserforumvon shad112 | Verkehrsrecht | 23 Antworten | 12.05.2022 19:12
Anschließend habe ich Schreiben erhalten das mir der Führerschein entzogen wird. ... Hast Du bereits Einspruch eingelegt? ... Hast Du bereits Einspruch eingelegt?
Leserforumvon mr.sunshine | Verkehrsrecht | 14 Antworten | 05.12.2011 06:24
Danach haben wir uns geeinigt, die Strasse nicht zu blockieren und fuhren kurz an einem Parkplatz. ... Ab einen Schaden von ca. 1300 EUR ist der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. ... Zur Gerichtsverhandlung kommt es erst dann wenn Du gegen den Strafbefehl Einspruch einlegst. quote:-Der Schaden ist max. 150€ hoch nicht mehr.
Leserforumvon Jamirohead | Verkehrsrecht | 30 Antworten | 29.03.2019 02:21
Man sollte sich sowieso absolut gar nichts zu Schulden kommen lassen, nicht nur wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht Am 31.3.2019 von Jamirohead Zitat (von fb367463-2):Zitat (von Jamirohead):Kann es jedoch sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund der schon 4P in Flensburg meint, es müsse dennoch eine MPU angeordnet werden? ... Gab es wgen der Unfallflucht wirklich nur ein Fahrverbot, oder wurde die Fahrerlaubnis damals entzogen? ... Wenn Entzug der Fahrerlaubnis, dann sind zwar die Punkte getilgt, aber die Entziehung der Fahrerlaubnis noch im Fahreignungsregister eingetragen und verwertbar, womit eine MPU sehr wahrscheinlich wäre.
Leserforumvon Dontdrinkanddrive | Verkehrsrecht | 91 Antworten | 01.03.2020 20:24
Gefahr in Verzug: "Vorbereitung der Entziehung der Fahrerlaubnis" Das Fahren von Kfz. aller Art wurde mir ausdrücklich untersagt.) ... Es muss ein Gericht über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis entscheiden (vergl. § 111a StPO). ... Zur Gerichtsverhandlung kommt es dann erst, wenn man gegen den Strafbefehl Einspruch einle
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