39 Ergebnisse für „bußgeldbescheid verjährung person“

Leserforumvon Dontdrinkanddrive | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 03.03.2020 21:00
. ------ Im Folgenden führe ich der Einfachheit halber eine chronologische Abfolge auf, die ich mit Hilfe des zuständigen Sachbearbeiters in Erfahrung bringen konnte. 24.05.2019: Tatzeitpunkt der Owi Juni 2019: Zeugenfragebogen an meine Mutter + Hausbesuch 04.06.2019: Abmeldung meiner Person nach unbekannt von Amts wegen 06.08.2019: Verfügung der Anhörung 09.08.2019: erfolgloser Zustellversuch der Anhörung 23.10.2019: Ausstelldatum Bussgeldbescheid 08.11.2019: öffentliches Zustelldatum Bußgeldbescheid (20.02.2020: Zahlungserinnerung) Ordnungswidrigkeiten verjähren grundsätzlich binnen drei Monaten, es sei denn die Verjährung wird unterbrochen. ... Der Bußgeldbescheid wäre damit am 1. ... Ist der Bußgeldbescheid verjährt?
Leserforumvon fb377908-16 | Verkehrsrecht | 13 Antworten | 05.02.2016 11:53
Dann wird erneut nach einem Fahrer gesucht und das erreichen der Verjährung tritt möglicher Weise ein. ... Gibt man den Verstoß, durch alleiniges ausfüllen der Personen-daten zu, oder kann man bei dem Bußgeldbescheid immer noch widersprechen? ... B bekommt dann ja auf jeden Fall ein Bußgeldbescheid zugeschickt.
Leserforumvon McKuenne | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 28.06.2013 10:54
Ist der Bußgeldbescheid verjährt? ... Maßnahmen, die der Ermittlung einer unbekannten Person dienen, führen daher nicht zu einer Verjährungsunterbrechung. ... Der Bußgeldbescheid, da ist die Zustellung nötig, kam hier zwar zu spät.
Leserforumvon Martin-1984 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 05.06.2009 13:25
Wenn es der Bußgeldbescheid war, dann ist der jetzt rechtskräftig. ... (Verjährung meiner 3Monats-Frist wäre erst am 21.06.) zu Punkt1 nämlich: "Angaben zur Person des Betroffenen" MUSS er sich angeblich äußern, sonst drohtnach §111 OWiG ein Bußgeld. (?) Kann er dahin schreiben, dass er die Person auf dem Foto nicht erkennt?
Leserforumvon Engelchen* | Verkehrsrecht | 18 Antworten | 17.03.2005 12:26
Selbst wenn es ein Bußgeldbescheid gewesen wäre, wäre nur die Verjährung gegen die Eltern unterbrochen. ... @releasy Die Verjährungsfrist von 3 Monaten ergibt sich aus § 26 Abs. 3 StVG Die Verfolgung einer falschen Person (die Eltern) unterbricht nicht die Verjährung gegen den tatsächlichen Fahrer. ... Aber da bis zur Verjährung gegen eine andere Person ermittelt wurde ist davon auszugehen, dass nicht gegen Dich ermittelt wurde.
Leserforumvon gabima | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 06.07.2018 08:12
Person B fährt und wird geblitzt. ... Am 6.7.2018 von hh Die Verjährung für Person B tritt am 12.7. ein. ... Das Gleiche gilt für den Bußgeldbescheid.
Leserforumvon carsten84 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 12.03.2010 15:45
Für den Betroffenen, also für Dich, ist die Verjährung mit dem Erlaß des Bußgeldbescheids gehemmt. Für einen etwaigen anderen Fahrer ist die Sache nach 3 Monaten verjährt, sofern innerhalb dieser Zeit keine die Verjährung unterbrechenden Maßnahmen ergriffen wurden. quote:Oder wird gar nicht mehr weiter gegen mich ermittelt wenn die merken, dass eine weibliche Person gefahren ist? ... Der Bußgeldbescheid wird andernfalls 14 Tage nach Zustellung rechtskräftig.
Leserforumvon Humbo | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 24.01.2009 09:54
Dezember steht die Polizei vor der Haustür und fragt mich ob ich der Fahrer des auf dem Bild zu sehnenden Person sei. ... Ist dem so, dann wurde die Verjährung erstmal unterbrochen und die Frist von 3 Monaten begann von Neuem zu laufen, § 33 Abs. 3 OWiG Am 28.1.2009 von Humbo Hallo, Heute kam der Bußgeldbescheid. ... In dem Bescheid steht jedoch nichts von einer Unterbrechung der Verjährung.
Leserforumvon Daniel2884 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 02.04.2018 18:12
Nach dem Erhalt eines Anhörungsbogens gab ich an, keine Angaben zur Sache zu machen, woraufhin ein Bußgeldbescheid erging. ... Dies ist auch plausibel, da die Person auf dem Foto erkennbar keine Frau ist und auch das Alter nicht hinkommt. ... Wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Blitzen der Bußgeldbescheid Rechtskraft erlangt?
Leserforumvon faehre | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 23.02.2007 13:43
Bußgeldbescheid (1 Punkt plus 40 EUR plus Auslagen) bei mir nach dem 2.3.2007 bei mir eingehen, dann sehe ich die OWI als verjährt an. ... Liegt eine Verjährung vor oder hat der Zeugenfragebogen an die Fa. verjährungshemmende Wirkung? ... Im übrigen geht es mir nicht um die mickrigen 40 EUR sondern: 1. um mein Recht 2. den Punkt in Flensburg Viele Grüße faehre ----------------- "faehre" Am 23.2.2007 von guest123-1542 Die Verjährung wird nicht gehemmt, sondern unterbrochen: § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (1) 1Die Verjährung wird unterbrochen durch 1. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe, 2. jede richterliche Vernehmung des Betroffenen oder eines Zeugen oder die Anordnung dieser Vernehmung, 3. jede Beauftragung eines Sachverständigen durch die Verfolgungsbehörde oder den Richter, wenn vorher der Betroffene vernommen oder ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben worden ist, 4. jede Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung der Verfolgungsbehörde oder des Richters und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten, 5. die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen durch die Verfolgungsbehörde oder den Richter sowie jede Anordnung der Verfolgungsbehörde oder des Richters, die nach einer solchen Einstellung des Verfahrens zur Ermittlung des Aufenthalts des Betroffenen oder zur Sicherung von Beweisen ergeht, 6. jedes Ersuchen der Verfolgungsbehörde oder des Richters, eine Untersuchungshandlung im Ausland vorzunehmen, 7. die gesetzlich bestimmte Anhörung einer anderen Behörde durch die Verfolgungsbehörde vor Abschluß der Ermittlungen, 8. die Abgabe der Sache durch die Staatsanwaltschaft an die Verwaltungsbehörde nach § 43, 9. den Erlaß des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung, 10. den Eingang der Akten beim Amtsgericht gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 und die Zurückverweisung der Sache an die Verwaltungsbehörde nach § 69 Abs. 5 Satz 1, 11. jede Anberaumung einer Hauptverhandlung, 12. den Hinweis auf die Möglichkeit, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden (§ 72 Abs. 1 Satz 2), 13. die Erhebung der öffentlichen Klage, 14. die Eröffnung des Hauptverfahrens, 15. den Strafbefehl oder eine andere dem Urteil entsprechende Entscheidung. 2Im selbständigen Verfahren wegen der Anordnung einer Nebenfolge oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung wird dieVerjährung durch die dem Satz 1 entsprechenden Handlungen zur Durchführung des selbständigen Verfahrens unterbrochen. (2) 1Die Verjährung ist bei einer schriftlichen Anordnung oder Entscheidung in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem die Anordnung oder Entscheidung unterzeichnet wird. 2Ist das Schriftstück nicht alsbald nach der Unterzeichnung in den Geschäftsgang gelangt, so ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem es tatsächlich in den Geschäftsgang gegeben worden ist. (3) 1Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. 2Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 31 Abs. 3 bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens jedoch zwei Jahre verstrichen sind. 3Wird jemandem in einem bei Gericht anhängigen Verfahren eine Handlung zur Last gelegt, die gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist, so gilt als gesetzliche Verjährungsfrist im Sinne des Satzes 2 die Frist, die sich aus der Strafdrohung ergibt. 4§ 32 bleibt unberührt. (4) 1Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Handlung bezieht. 2Die Unterbrechung tritt in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7, 11 und 13 bis 15 auch dann ein, wenn die Handlung auf die Verfolgung der Tat als Straftat gerichtet ist Nach § 21 Abs. 2 OWiG verjährt diese Tat nach 6 Monaten. -- Editiert von meri am 23.02.2007 15:26:12 -- Editiert von meri am 23.02.2007 15:28:46 Am 23.2.2007 von barchetta Vielen Dank meri dass du schon den Verweis auf den § 33 OWiG gepostet hat.
Leserforumvon Hanko1234 | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 27.06.2016 11:29
Am 27.6.2016 von Hanko1234 Es ist also nicht so, dass dem Fahrer (also mir) bis zum 10.06.2016 der Anhörungsbogen / Bußgeldbescheid zugestellt werden muss? ... Im Anhörungsbogen muss der Fahrer als konkrete Person benannt werden, sonst gibt es keine Verlängerung." ... Im Anhörungsbogen muss der Fahrer als konkrete Person benannt werden, sonst gibt es keine Verlängerung.
Leserforumvon melmes | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 21.11.2022 19:45
Plötzlich kam fast 3 Monate später (leider noch vor der Verjährung) ein Bußgeldbescheid an mich als Halter, mit dem oben bereits genannten Vorwurf. ... [quote=melmes]Plötzlich kam fast 3 Monate später (leider noch vor der Verjährung) ein Bußgeldbescheid an mich als Halter, mit dem oben bereits genannten Vorwurf.... Denn Vorsatz ist erstmal nur bei der Person gegeben, die die Folie angebracht hat.
Leserforumvon TLo | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 06.10.2009 14:15
Person mit dem auf mich zugelassenen Fzg. geblitzt. ... Somit dürfte es wirklich kein Problem sein, in die Verjährung zu kommen. ... Aber doch mit dem Bußgeldbescheid, oder nicht?
Leserforumvon Novgorod | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 17.02.2024 22:38
Person A hat (noch) nicht geantwortet und einen Bußgeldbescheid gibt es auch noch nicht. ... Ist es ratsam, hier schon die Verjährung zu erwähnen (ohne eine Stellungnahme zum Sachverhalt) oder soll man in jedem Fall erst auf den Bußgeldbescheid warten? ... [quote=Novgorod]Ist es ratsam, hier schon die Verjährung zu erwähnen (ohne eine Stellungnahme zum Sachverhalt) oder soll man in jedem Fall erst auf den Bußgeldbescheid warten?
Leserforumvon jerry006 | Verkehrsrecht | 18 Antworten | 11.03.2005 17:07
hallo, jemand hat gegen ein verwarngeld widerspruch eingelegt. diese person bekam jetzt einen bußgeldbescheid mit dem wortlaut "Ihre Einwendungen halte ich nicht für geeignet, Sie von dem Vorwurf zu entlasten.... Ich hab auch Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt, da ich zum Tatzeitpunkt nicht mit dem besagten PKW unterwegs war. ... Die Verjährung tritt nach meiner Kenntnis ein, wenn ab Erlass des Bußgeldbescheides 6 Monate lang nichts passiert.
Leserforumvon Magnaflow | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 16.10.2019 16:46
Angenommen die betroffene Person würde sich ummelden, was würde sie erwarten? ... Ein Bußgeldbescheid wurde nie zugestellt (Wie auch) Die Frage ist nur, ob es nach dem Einspruch ein Verfahren war und dort andere "Regeln" gelten in Sachen Verjährung. . ... Die Person um die es geht, hat diesen dann wohl nicht bekommen (können).
Leserforumvon pal379819-57 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 07.04.2022 17:59
Wenn bereits ein Bußgeldbescheid ergangen ist beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate. ... Der Bußgeldbescheid ist also von der Behörde gegen die falsche Person erlassen worden. ... [/i] Möglich - es gibt so einiges, was die Verjährung unterbricht.
Leserforumvon hjbartel | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 28.11.2009 10:37
Ich habe mich im Einspruch auch darauf bezogen, dass bei Kennzeichenanzeigen, die von einer juristischen Person (Mietwagenfirma) beantwortet werden, die Verjährung nicht zu Lasten des Betroffenen unterbrochen ist. ... Ich habe erst durch den Bussgeldbescheid des Landkreises von der Sache überhaupt erfahren. Hinzu kommt: Der im Bussgeldbescheid genannte Tatort liegt weder im angegebenen Landkreis, noch im entsprechenden Bundesland, sondern kurz hinter der Landesgrenze.
Leserforumvon Mr.Miyagi | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 18.08.2010 16:40
Für mich ist damit die Verjährung aufgehoben, jedoch läuft die Verjährung für die betroffene Person weiter?! Wie sollte ich bei diesem Anhörungsbogen jetzt fortfahren, lediglich die Angaben zu meiner Person machen und das war es? (betroffene Person) Keine Angaben zum Fahrer, Halter bin ich - ja, Verstoß zugeben -nein.
Leserforumvon PHirschberg | Verkehrsrecht | 23 Antworten | 24.09.2010 22:39
----------------- " " Am 24.9.2010 von hamburger-1910 Vorbemerkung: Nach OWiG müssen Sie Angaben zur Person (nicht zur Sache) machen, ggfs. berichtigen od. vervollständigen, soweit diese unrichtig od. unvollständig sind - sonst droht Geldbuße. ... Ein andrer Fahrer trägt sich in den Anhörungsogen ein, um so dich in die Verjährung zu bringen. ----------------- "" -- Editiert am 25.09.2010 13:23 Am 25.9.2010 von PHirschberg @andreas quote:Sollte bis zu Verjährung ein Bußgeldbescheid gegen dich angeordnet werdem, unterbricht diese erneut die Verjährung, diesemal um 6 Monate, die falsche Abgabe kann man durch einen Einspruch ab helfen, des kommt dann ein neuer Bußgeldbescheid. ja der Bußgeldbescheid unterbricht die Verjährung, sofern dieser nicht unwirksam wird.
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