Bei einem Pkw habe ich aber damit Schwierigkeiten. ... Bei dem von mir genannten Unfall ging es um einen PKW der aus der Ausfahrt ausgefahren ist und mit einem Motorrad kollidierte. ... Eine Änderung der Ausfahrt ist bauseitig nicht möglich. 3.
Am 25.2.2016 von teador Ansonsten darfst du auch vor seiner Ausfahrt parken (falls es da erlaubt ist!)... Im Endeffekt könnte man daher nur sagen, ob er genau so wie an dem Abend parken darf oder nicht, der TE möchte aber ein grundsätzliches Verbot (zumindest für gewöhnliche PKW, bei einem Motorrad sähe es wieder anders aus - und wenn man sich mal einen richtigen Nachbarschaftskrieg vorstellt, dann besitzt der gegenüber plötzlich ein Zweirad ). ... Und bei dem Nachbarn kann es sich im Hinblick auf das Parken neben einem Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO (enge Fahrbahnstelle) auch um einen Verstoß gegen § 12 Abs, 3 Nr. 3 StVO (Parken gegenüber Ausfahrt) handeln. -- Editiert von hh am 27.02.2016 22:33 Am 28.2.2016
Ein/Ausfahrt stellen um die schwere Rollis und Paletten abzuladen. ... Zitat (von madlu):Stellt sein Auto direkt neben Rampe Darf er dort parken? ... Zitat (von madlu):Stellt sein Auto direkt neben Rampe Darf er dort parken?
Ich parke meinen Pkw. immer in einem Wohngebiet, welches aber als solches keine verkehrsberuhigte Zone ist (auch keine Spielstraße). ... Ich behindere keine Ausfahrt, stehe nicht auf dem Fußweg und es besteht auch sonst keine Parkverbotsmarkierung, wie Beschilderung oder ähnliches. ... Rein rechtlich dürfte nichts dagegen sprechen dort zu Parken, denn im § 12 StVO hab ich nichts gefunden, was dagegen sprechen könnte...
Parken im Wendehammer!
3 von 5 Sterne
Eher gesagt mit dem Parken im Wendehammer. ... Sie behindern weiterhin die Ein- und Ausfahrt. ... Die Abschleppkosten können vom Fahrer des falsch parkenden PKW zurück gefordert und auch gerichtlich geltend gemacht werden.
Mein PKW stand nicht auf dem Privatgrundstück. ... Ich holte den PKW am nächsten morgen beim Abschleppdienst ab und zahlte stolze 395€. ... Dennoch ist das Parken vor einer Einfahrt verboten.
Wir haben in unserer Nachbarschaft einen LKWfahrer, der mit seinen Firmen LKW(12t) hier immer im Wohngebiet auf gekennzeichten Flächen für PKW´s parkt. Leider ist unsere Querstrasse zur Ausfahrt auf die Hauptstasse schon sehr unübersichtlich, wenn er noch da parkt, sieht man überhaupt nicht mehr, ob ein anderes Fahrzeug kommt. ... Meine Frage ist jetzt eigentlich, ob er hier im Wohngebit parken darf??
Leider gibt es innerhalb des Dorfes keine stelle wo ich parken kann ohne jemand anderen zu stören bzw es nicht mehr zumutbar ist mit zwei Babys und zwei Kleinkindern zum parken zu laufen. ... Da steht nie das dort auch ein LKW, Transporter, oder Pkw mit Anhänger, Wohnwagen raus muß. ----------------- " " Am 9.6.2010 von Salvatori quote:ich finde immer nur das 3m Abstand genug sei gegenüber einer Einfahrt. ... außer man behindert im Einzelfall trotzdem noch jemanden. quote:Da steht nie das dort auch ein LKW, Transporter, oder Pkw mit Anhänger, Wohnwagen raus muß. ... Ihr Nachbar der ein paar cm. in ihrer Einfahrt steht, darf da nicht Parken wenn sie Probleme mit dem ein und ausfahren aus ihrem Grundstück haben.
Guten Abend, ich habe eine Frage zum Thema Parken im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt. ... Allerdings wurden Bauliche veränderungen vorgenommen, die ein benutzen dieser Auffahrt mit einem PKW unmöglich machen.
Denn die parken immer so vor der Ausfahrt daneben. ... Denn die parken immer so vor der Ausfahrt daneben. ... Von deinem PKW?
Und endet die Gültigkeit eines Parkverbots nicht bei einer Ausfahrt?? ... Oder hab ich die Schilder (wie 7 weitere PKW-Fahrer) völlig falsch interpetiert? ... Viele Grüße, Katarina Am 12.1.2005 von Jogibear Ausfahrt?
Weiterhin ist es mir nicht möglich, schwere oder sperrige Gegenstände mit dem Pkw durchs Gartentor zu tragen, weil dieser Durchfahrtsweg ständig blockiert ist. ----------------- "" Am 25.5.2010 von reckoner Hallo Stimus, lies mal StVO §12 Abs.3 , insbesondere Nr.3. ... Während der Nachbar durchaus 5m weiter parken könnte, ist dies meine einzige Zuwegung zur öffentlichen Straße.
Der gelbe PKW blieb da bis 07:40 Uhr so stehen, bis er nicht weg fuhr. ... Erst an genz engen Stellen darf man gegenüber Ausfahrten nicht parken, da hier aber gar keine Ausfahrt gegenüberliegt fällt das flach. ... Fazit: Parken erlaubt.
Er ist jedoch zur Schadensminimierung verpflichet (umsetzen des PKW auf den nächsten freien Stellplatz) kann aber den Aufwand dafür (den Schaden) vom "Störer" zurückverlangen. Er hat auch ein Zurückbehaltungsrecht (für den PKW) bis seine Ansprüche erfüllt sind. 2. WIE man sich Zugang zum Parkplatz verschafft hat ist letztendlich egal, wichtig ist nur ob man dort parken durfte oder nicht.
Ist deine Ausfahrt zu schmal? ... " Am 16.8.2011 von connlon Die Ausfahrt ist ca. 3,5 bis 4 m breit. Mit einem PKW ist es auch gar kein Problem.
Das führt dazu, dass mindestens 2 der 6 PKW, die in der Parkbucht Platz haben, mit den rechten Rädern auf dem breiten Fußweg stehen müssten, um den Parkplatz nutzen zu können. Der hinterste Platz ist ein Behindertenparkplatz, der auch so gekennzeichnet ist, davor ist eine kurze schraffierte Fläche (vermutlich, um den PKW vom Behindertenparkplatz eine relativ bequeme Ausfahrt zu sichern, davor steht das Schild (314-10, Parkplatz Anfang), dann die erst ausreichend breite, dann allmählich schmaler werdende Parkbucht, dann kommt das Schild 314-20 (Parkplatz Ende). ... Man darf eben nicht auf dem Gehweg parken, also auch dort nicht.
Am 24.1.2024 von Graf-Herrenhausen [quote=-Laie-]- es besteht kein Parkverbot durch andere Umstände (abgesenkter Bordstein, Ausfahrt gegenüber, zu geringe Fahrbahnbreite) - man hat platzsparend geparkt - man behindert niemanden in einem nicht hinzunehmenden Maß - Der rechte Fahrbahnrand ist nur dann der "rechte" wenn man in Fahrtrichtung parkt.... [/quote] Durch das Parken am Fahrbahnrand wird in fast allen Situationen der Verkehrsfluss irgendwie behindert. ... [quote=hh]Durch das Parken am Fahrbahnrand wird in fast allen Situationen der Verkehrsfluss irgendwie behindert.
Habe mich dann wie auf dem Bild zu sehen (roter PKW) hingestellt. ... Bitte um Aufklärung, inwiefern mein Parken ein Vergehen ist. ... ----------------- "" Am 9.3.2015 von reckoner Hallo, quote:Bitte um Aufklärung, inwiefern mein Parken ein Vergehen ist.
Das Parken ist vor der eigenen Ausfahrt genauso verboten wie vor fremden Ausfahrten. ... Oder hast Du eine Kristallkugel, die bei einem beliebigen Auto vor einer beliebigen Ausfahrt treffsicher entscheiden kann, ob es zur Ausfahrt gehört oder nicht? ... [quote=Kalanndok]Das Parken ist vor der eigenen Ausfahrt genauso verboten wie vor fremden Ausfahrten.
[/quote]"Hofeinfahrt" widerspricht sich mit "keine Ein- oder Ausfahrt". ... [/quote] gepaart mit der Erfahrung, dass die Umrisse eines fahrbereiten PKW in der Regel nicht an der Kante der Vorderreifen enden, sondern noch so etwas wie Motorhaube (auch wenn manchmal keiner drunter ist) und Stoßfänger "vorgeschaltet" sind. ... [/link] [quote=-Laie-]Der Eigentümer darf lediglich vor der eigenen Ein- und Ausfahrt parken, wenn dies nicht anderweitig verboten ist[/quote]Das ist soweit richtig.