8 Ergebnisse für „2x strafbefehl strafe“

Leserforumvon jeannie | Verkehrsrecht | 0 Antworten | 22.01.2003 19:30
bin 2x mit nen roller 50kmh erwischt worden habe eine strafe von knapp 400€ zahlen müssen das aber vor 3monaten und dies war mein strafbefehl nun habe ich heute einen brief bekommen das ich doch noch eien verurteilung zu erwarten habe.was soll ich nun tun ich bin gerade dabei meinen f.schein zu machen.soll ich warten?
Leserforumvon fb460438-51 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 22.02.2017 12:22
Strafe damals 600 euro, Verlängerung der Probezeit und 2 Punkte. ... Als Strafe habe ich jetzt 400 euro bekommen. ... Sie sind 2x mit eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) aufgefallen. §11 Abs. 3 Nr. 5 der Fahrerlaubnisverordnung nennt als Anlass für die Anordnung einer MPU entweder eine erhebliche Straftat (Singular) in Zusammenhang mit Straßenverkehr oder Straftaten (Plural, also mehr als 1) in Zusammenhang mit Straßenverkehr. 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis sind halt zwei Straftaten in Zusammenhang mit Straßenverkehr.
Leserforumvon dak47 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 20.02.2016 20:23
Und wie hoch wird die richterliche Strafe denn ungefähr ausfallen? ... Für sowas gibt es i.d.R. einen Strafbefehl. ... Zitat:Und wie hoch wird die richterliche Strafe denn ungefähr ausfallen?
Leserforumvon dennis huwald | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 17.01.2009 15:27
Die zu erwartende Strafe ist daher empfindlich höher. ... Diese Aufforderung kommt nach Rechtskraft der Entscheidung (Urteil oder Strafbefehl) mit separater Post von der Fahrerlaubnisbehörde. ... Wahrscheinlich erhälst Du zwar einen Strafbefehl, das Ganze könnte aber auch vor Gericht landen.
Leserforumvon botan94 | Verkehrsrecht | 14 Antworten | 16.07.2015 12:55
es zum Fahrverbot kommen sollte, wären es 1-3 Monate Zitat:und mit wie viel Euro Strafe muss man rechnen? ... Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, gibt es eine Gerichtsverhandlung (oder einen Strafbefehl) mit dem Richter, der Sie im Moment für schuldig hält. ... Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, gibt es eine Gerichtsverhandlung (oder einen Strafbefehl) mit dem Richter, der Si
Leserforumvon Claire123 | Verkehrsrecht | 55 Antworten | 02.01.2008 15:21
Du wirst irgendwann einen Strafbefehl erhalten.
Leserforumvon Jonny2 | Verkehrsrecht | 56 Antworten | 13.05.2010 01:09
Der Staatsanwalt entscheidet dann ob er das Verfahren einstellt oder ob er einen Strafbefehl beantragt.
Leserforumvon Dontdrinkanddrive | Verkehrsrecht | 91 Antworten | 01.03.2020 20:24
Ich trinke durchschnittlich an 2x Tagen pro Woche - davon 1x unter der Woche gemütlich und i.d.R 1x am Wochenende in rauen Mengen (dann fahre ich aber nicht.) ... Bei einem Erstäter kommt es, im Falle einer Verurteilung, zu einem Strafbefehl. ... Zur Gerichtsverhandlung kommt es dann erst, wenn man gegen den Strafbefehl Einspruch einle
1