98 Ergebnisse für „vertrag zahl“

Leserforumvon Blackstar | Kaufrecht | 6 Antworten | 28.06.2007 15:16
Minderjähriger Jugendlicher geht in einen Shop und macht einen Vertrag obwohl er noch nicht volljährig ist. ... Am 28.6.2007 von Jotrocken Was macht er denn für einen Vertrag? ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon thorak | Kaufrecht | 10 Antworten | 14.10.2008 16:26
Ist der Vertrag dann dennoch rechtens oder anfechtbar? ... Davon gehe ich aber nicht aus. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Bertuz | Kaufrecht | 3 Antworten | 08.05.2008 17:59
Vertrag ist Vertrag. Auf Nachverhandlungen besteht kein Anspruch. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon guest-12327.11.2017 09:42:06 | Kaufrecht | 1 Antwort | 14.07.2005 22:50
Wir wollen am liebsten von diesem Vertrag zurücktreten, worauf können wir uns berufen? Die sagten uns am Telefon, Pech für uns wenn wir nicht ordentlich AGB lesen, nun gilt der Vertrag für 2 Jahre. ... Bitte wer weiß einen Rat, welche § könnten uns aus diesem Vertrag rauszukommen?
Leserforumvon Wollschwein | Kaufrecht | 6 Antworten | 28.04.2007 21:19
Natürlich ist auch ein mündlicher Vertrag bindend. ... Ich schreibe ein Einschreiben und bestehe auf Erfüllung, weise darauf hin, dass ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande gekommen ist, setze Frist (welche???) ... Ich glaube, nach 6 Wochen hat sich das erledigt... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon dannitix1 | Kaufrecht | 4 Antworten | 08.11.2007 19:58
Hi ich habe mal ein Vertrag für meine Mum abgeschlossen. ... MFG DANIEL Am 8.11.2007 von Jotrocken Nein, keine Chance. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Wichtig ist halt, wer den Vertrag als "Vertragspartner" unterschrieben hat.
Leserforumvon Ratsuchender87 | Kaufrecht | 10 Antworten | 13.09.2009 14:48
Viele Grüße ----------------- "" -- Editiert am 13.09.2009 14:50 -- Editiert am 13.09.2009 14:51 Am 13.9.2009 von Jotrocken Ja, spätestens durch die Lieferung hat der Verkäufer das Vertragsangebot (konkludent) angenommen. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... darauf bestehst, dass der Vertrag deiner Ansicht nach nicht zustande gekommen ist, gibst du damit indirekt zu, den ursprünglichen Auftrag erteilt zu haben; dann hat der Händler den Beweis. ... Vertrag anerkennen, also bezahlen. 2.
Leserforumvon Socke-2001 | Kaufrecht | 2 Antworten | 21.01.2008 16:34
Hallo, habe ich die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Mangel erst nach 3maligen Austausch behoben werden konnte? Meine konkrete Frage, muss der Mangel weiterhin vorliegen, um nach BGB 440 vom Vertrag zurückzutreten? ... Mal einen Defekt aufweist. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Erika69 | Kaufrecht | 10 Antworten | 23.04.2009 21:49
Und bei nicht Einhaltung der Abholung vom Vertrag zurücktreten? ... Und bei nicht Einhaltung der Abholung vom Vertrag zurücktreten? ... Wenn im eigentlich geschlossenem vertrag keine Adressbekanntgabe vereinbart wurde, wäre die Adressvergabe ja eine Art Erweiterung, und somit der alte Vertrag hinfällig?!
Leserforumvon MathiasMeyer | Kaufrecht | 5 Antworten | 01.10.2007 18:58
. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Ggf. hättest Du ja noch etwas zur erforderlichen Form eines solchen Vertrages schreiben können MathiasMeyer: Ein solcher Vertrag muss notariell beurkundet werden. -- Editiert von cuno am 01.10.2007 20:41:19 Am 2.10.2007 von micbu MathiasMeyer: Ein solcher Vertrag muss notariell beurkundet werden Warum sollte der Vertrag notariell beurkundet werden MÜSSEN? ... geheilt. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon krümmelsche | Kaufrecht | 6 Antworten | 28.02.2008 20:43
mal angenommen, jemand kauft für 10.000 eur ein auto. es wird ein mehrseitiger kaufvertrag geschlossen, in dem diese summe festgelegt wird. es wird abgemacht, dass die summe bis zum 1.3.2008 gezahlt werden soll. der käufer überweist dem händler rechtzeitig die 10.000 eur. der händler ist nicht zufrieden und sagt, dass die beiden doch 15.000 als kaufpreis abgemacht haben. die sache landet vor gericht. der käufer zeigt seinen vertrag mit den 10.000 eur. der verkäufer hat allerdings einen vertrag, in dem 15.000 eur stehen. er hat den käufer betrogen und die seite aus dem vertrag ausgetauscht, auf der es um den kaufpreis ging. wie kann sich der käufer jetzt wehren und beweisen, dass er betrogen wurde? ... Die Strafanzeige wirkt sich also nur indirekt auf das anhängige Verfahren am Landgericht aus. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon zivi23 | Kaufrecht | 4 Antworten | 17.12.2007 20:44
Am 18.12.2007 von Jotrocken Schriftlich und nachweisbar mahnen, danach vom Vertrag zurücktreten, wenn nix kommt. ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... viel zu stressig, hat doch auch so geklappt Am 19.12.2007 von Jotrocken quote:viel zu stressig, hat doch auch so geklappt ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon pusemuckl | Kaufrecht | 7 Antworten | 11.05.2009 17:45
Dieses Datum steht auch im Vertrag, allerdings weder als "unverbindlich" noch als "verbindlich" gekennzeichnet. ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Am 12.5.2009 von Jotrocken Ja, der Vertrag ist trotzdem gültig - und wenn es nur ein mündlicher Vertrag wäre.
Leserforumvon pupsmariechen | Kaufrecht | 15 Antworten | 03.07.2007 10:53
Probleme zu sparen möchte ich vom Vertrag zurücktreten. ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Unter anderem wiedersprechen die sich selbst im Vertrag...
Leserforumvon scrat25 | Kaufrecht | 5 Antworten | 14.10.2008 12:24
Hier ist aber noch nicht mal ein Vertrag geschlossen worden; Sie haben 'nur' ein Angebot erhalten und nicht direkt zugesgat. ... Selbst wenn ein Vertrag bereits geschlossen worden wäre, müssten Sie selbigen beweisen, falls der Handyanbieter dies bestreitet. ... Im Ergebnis heißt es für Sie also leider, dass Sie Pech gehabt haben. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Ludwig B | Kaufrecht | 11 Antworten | 03.01.2008 11:18
. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Du hast so lange Bedenkzeit wie du willst, und wenn du lange genug überlegt hast schließt du den Vertrag ab...... ... Am 6.1.2008 von Jotrocken Klar, aber nur, wenn man den GEZ-Vertrag online abschließt.
Leserforumvon Socke-2001 | Kaufrecht | 3 Antworten | 11.01.2008 18:00
Gibt es beim Rücktritt vom Vertrag ein Unterschied, ob das Gerät 2x erfolglos versucht worden ist zu reparieren oder, ob es 2x ausgetauscht worden ist? ... Nach 2maliger, erfolgloser Nacherfüllung kann man vom Vertrag zurücktreten. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Reicht es für den Rücktritt vom Vertrag aus, dass ich vorweisen kann, dass das Gerät 3x wegen des selben Mangels ausgetauscht worden ist, oder muss ich zusätzlich beweisen, dass der Mangel weiterhin besteht?
Leserforumvon cschuette | Kaufrecht | 9 Antworten | 28.08.2008 16:32
Wenn der VK diese Nacherfüllung verweigert, können Sie a) entweder vom Vertrag zurücktreten (Geld zurück), oder b) woanders reparieren lassen und die Kosten dafür dem Juwelier als Schadensersatz in Rechnung stellen, oder c) zurücktreten (wie a) und zusätzlich den gleichen Ring woanders kaufen; eventuelle Mehrkosten könnten Sie wiederum als Schadensersatz beim Juwelier geltend machen. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." -- Editiert von jotrocken am 28.08.2008 19:12:09 Am 28.8.2008 von cschuette Vielen Dank! ... Diesen Fall jedoch meinte ich oben unter Buchstabe b. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Die Kosten dafür trägt auch der Juwelier. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Tara123 | Kaufrecht | 4 Antworten | 18.03.2004 13:32
Oder den Vertrag zum laufzeitende im Juli 2005 zu kündigen. ... Die erfüllen den Vertrag schließlich nicht mehr. ... Wenn sie Dir anbieten zu wechseln, mach das und zahl die 25 Euro.
Leserforumvon tsk | Kaufrecht | 5 Antworten | 19.12.2007 10:53
Bei der Gewährleistung kann man nach dr 2. erfolglosen Reparatur vom Vertrag zurücktreten. Die Garantie ist freiwillig und richtet sich nach den Bedingungen des Garantiegebers. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Kann aber sein, dass Sie im Ergebnis jetzt auf dem Mangel sitzen bleiben. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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