30 Ergebnisse für „verkäufer mahnung mahnbescheid verzug“

Leserforumvon Gullveigs | Kaufrecht | 6 Antworten | 06.03.2013 13:40
Einige Wochen später bekam ich eine Mahnung. ... Nach einiger Zeit erhielt ich eine Mahnung bereits vom Anwalt. ... Widerspreche ich dem Mahnbescheid?
Leserforumvon tirol | Kaufrecht | 22 Antworten | 04.11.2008 13:05
Du bist aber noch nicht einmal in Verzug gesetzt worden. ... Ernst würde es, wenn Du einen Mahnbescheid bekommen hättest. ... Du hast vorher durch Deinen Umzug bedingt weder eine Rechnung, noch eine Mahnung erhalten, also bist Du nicht in Verzug gesetzt worden.
Leserforumvon Christina Müller | Kaufrecht | 10 Antworten | 05.01.2010 14:57
Zwar befand sich der Verkäufer mit der Nichtlieferung in Verzug, jedoch hört sich der "wochenlange E-Mail Schriftverkehr" nicht danach an, als ob der Verkäufer gemahnt wurde. Wenn keine Mahnung seitens des Käufers erfolgt ist, so ergibt sich aus dem alleinigen Verzug des Käufers noch kein Rücktrittsrecht. ... Wenn sich der Verkäufer in Verzug befindet, bedarf es keiner weiteren "Mahnung", die ja nur den Verzug begründet, der schon begründet war.
Leserforumvon Linshim | Kaufrecht | 4 Antworten | 07.05.2010 14:03
Nach 30 Tagen kommt der Verkäufer automatisch mit der Rückzahlung in Verzug. ... Gib deine Kontonummer an, füge hinzu, dass du nach Ablauf der Frist unverzüglich einen Mahnbescheid beantragst. ... LG, Lin ----------------- "" Am 18.6.2015 von mariachidepy Also das heißt, wenn man was zurück schickt muss der verkäufer innerhalb 30 Tage zahlen sonst ist er in Verzug ja?
Leserforumvon 1gustel1 | Kaufrecht | 6 Antworten | 02.11.2009 21:55
Hättest du keine Frist gesetzt, wäre der Verkäufer automatisch nach 30 Tagen in Verzug gekommen (§ 286. Abs. 3 S. 1 BGB). § 286 BGB Verzug des Schuldners (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. ... Also entweder durch Mahnung kommt ein Händler mit der Rückzahlung in Verzug oder automatisch nach 30 Tagen.
Leserforumvon guest-12314.11.2019 11:42:31 | Kaufrecht | 60 Antworten | 11.01.2012 19:43
Leider sehe auch ich eher den Verkäufer im Recht. ... Es ist ein gewerblicher Verkäufer. ... Leider antwortet der Verkäufer immer sehr zögerlich.
Leserforumvon guenter234 | Kaufrecht | 10 Antworten | 17.11.2003 08:59
Frage: Muß der Verkäufer erst mit einer Mahnung in Verzug gesetzt werden, bevor sie vom Vertrag zurücktritt und den Kaufpreis zurückfordert? ... Sie können sofort schriftlich widerrufen, wenn nach einer Woche keine Reaktion von dem Verkäufer kommt, dann in Lieferverzug setzen per Mahnbescheid. ... Außer, Sie wollen das Gerät behalten, gezahlt ist es schon, dann Verkäufer Informieren!
Leserforumvon Phace | Kaufrecht | 12 Antworten | 03.12.2011 17:32
Wieso Mahnbescheid? ... Es gilt Abs. 1: Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. ... Laut § 286 III BGB (Abs.1): Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug.
Leserforumvon Johannes94 | Kaufrecht | 19 Antworten | 18.07.2012 18:59
Ist der Verkäufer nachweislich in Verzug, sind Sie dazu berechtigt, Verzugszinsen i. ... Durch Ihre Mahnung ist der Schuldner in Verzug. ... Ich glaube der Betreiebr geht davon aus, dass ich sowieso keine weiteren Schritte einleiten werde. ----------------- "" Am 29.7.2012 von Harry van Sell Gut, wenn der Verkäufer die Rückforderung mit der Zahlfrist hat bestätigt hat, dann wäre er nach Ablauf dieser in Verzug.
Leserforumvon flashy2014 | Kaufrecht | 13 Antworten | 02.04.2014 16:45
V = Verkäufer (Privatperson) H = Händler (Unternehmen) K = Käufer (Privatperson) V hat im Dezember 2013 H damit beauftragt eine Ware zu reparieren. ... Deshalb erst mal die Mahnung. ----------------- "" Am 6.4.2014 von flashy2014 Super, vielen Dank! ... Die Frist in der Mahnung lief am 22.04.2014 ab.
Leserforumvon KöPi | Kaufrecht | 27 Antworten | 02.08.2006 23:45
Für alle anderen Geldforderungen ist eine Mahnung grundsätzlich nötig, um den Schuldner in Verzug zu setzen. ... Die Mahnung ist mithin entbehrlich. ... Dieses hat der Verkäufer laut Sachverhalt getan.
Leserforumvon FabianB | Kaufrecht | 10 Antworten | 12.11.2008 11:33
Am 28.10.2009 von bogus1 § 286 Verzug des Schuldners (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. ... [/quote) Nein, er ist mit Ablauf der Frist (wobei es auf den Zugang der Mahnung ankommt) in Verzug). ... Bzw. kann der Verkäufer die Kosten der Rechtsverfolgung (Anwalt, Mahnbescheid, Gerichtskosten) ablehnen, da die Forderung schlicht noch nicht fällig war, die Mahnung somit unberechtigt?
Leserforumvon tuete25 | Kaufrecht | 14 Antworten | 22.10.2004 20:52
Wenn ein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt, wovon ich ausgehe, dann empfiehlt sich der Weg über Mahnung - Mahnbescheid - Vollstreckung. ... Der Schuldner ist also schon im Verzug, wenn Du einen genauen termin für die Raten festgelegt hast, z.B. ... Evtl. tut sich auf die Mahnung hin ja etwas.
Leserforumvon Tiescher | Kaufrecht | 16 Antworten | 04.01.2009 14:12
Nach über einem Monat ohne Geldeingang fragte ich beim Verkäufer nach. ... Würde den Verkäufer per Einschreiben - Rückschein -> angemessene Frist setzen (10 Tage per Datum bestimmen) - zur Rückzahlung auffordern, kommt das Geld nicht, befindet er sich im Verzug -> gerichtlichen Mahnbescheid erwirken oder Rechtsanwalt zu Hilfe nehmen. -- Editiert von bogus1 am 04.01.2009 17:57 Am 7.1.2009 von Tiescher Hallo Bogus1, vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. ... Der Verkäufer hat dem Käufer auch die Vertragskosten zu ersetzen, z.
Leserforumvon Neers | Kaufrecht | 27 Antworten | 14.07.2009 19:09
Am 14.7.2009 von bogus1 Es scheint tatsächlich einer der Verkäufer der unangenehmen Art zu sein. ... Ist die Frist verstrichen, befindet sich der Verkäufer in Verzug, man könnte einen RA beauftragen oder einen Mahnbescheid beantragen. ... was ist wenn der verkäufer nicht zahlt?
Leserforumvon electrofaust | Kaufrecht | 17 Antworten | 24.11.2009 23:57
Der Verkäufer hat das Recht auf eine 2. ... Es ist deine Sache, dich gegenüber dem Verkäufer eindeutig zu äußern. ... Verkäufer: Schicken Sie die Ware zurück, wir erstatten Ihnen den Kaufpreis.
Leserforumvon Sommerherz | Kaufrecht | 10 Antworten | 21.02.2009 19:04
Der Verkäufer befindet sich mit der Rückzahlung nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, man könnte auch sofort einen Rechtsanwalt beauftragen. ... geht schneller und ist günstiger als ein mahnbescheid vor allem haben die bei sowas mehr schiss als bei nem mahnbescheid dem man widersprechen kann" Kann mir jemand dazu vielleicht was sagen, ob das wirklich besser ist? ... geht schneller und ist günstiger als ein mahnbescheid" ***** Das ist ziemlicher Unsinn.
Leserforumvon peter.schmidt | Kaufrecht | 6 Antworten | 27.09.2012 01:59
Meine Frage ist nun, ob K dem H eine Mahnung mit Fristsetzung schicken muss oder ob H gemäß §286 II Var. 2 BGB schon in Verzug geraten ist. Welche Kosten kann K bei bereits begonnenen Verzug geltend machen? ... Wie viele Werktage sind als Fristzeitraum bei einer Mahnung angemessen, bevor ein Mahnbescheid beantragt werden könnte?
Leserforumvon eisenfuss | Kaufrecht | 12 Antworten | 25.08.2009 15:02
Der Händler ist mit seiner Zahlung auch längst in Verzug; wie er zumindest teilweise richtig bemerkt hat, gibt es eine 30-Tagesgrenze (§ 286 Abs. 3 BGB), die aber eine Höchstgrenze darstellt und somit verzugsbegründend ist, diese Frist hätte der Käufer jederzeit auf wenige Tage verkürzen können. § 286 BGB Verzug des Schuldners (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. ... Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. ***** Es braucht also keine weitere Mahnung ausgesprochen werden, man kann sofort den Mahnbescheid beantragen. Der Mahnbescheid geht über den restlichen Kaufpreis EUR 83,10 + Rücksendekosten EUR 6,95.
Leserforumvon nutzer111 | Kaufrecht | 8 Antworten | 03.05.2012 21:57
Jetzt zum Thema, angenommen der Käufer ist unbekannt Verzogen und es entstehen für die Mitteilung des Rücktritts vom Kaufvertrag und der Geltendmachung sowie Durchsetzung des Strafbetrages Kosten für: Adressfindung, Porto, gerichtlicher Mahnbescheid, Anwalt eventuelle Gerichtskosten usw. ... Das wird regelmässig § 286 BGB sein, Verzug, wenn die Voraussetzungen vorliegen (fixer Zahlungstermin verpasst oder Mahnung). § 91 ZPO passt hier gar nicht, der befasst sich nur und ausschliesslich mit der Prozesskostenerstattung. ... Ich bilde mal einen Fall: Vertragsstrafe ist verwirkt, K zahlt nicht, du setzt ihn in Verzug, Anwalt, MB, Gericht.
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