28 Ergebnisse für „nachbesserung gerät recht herstellergarantie“

Leserforumvon SymbioseFFM | Kaufrecht | 4 Antworten | 02.06.2021 20:21
Dies meldet er auch dem Verkäufer, welcher Ihm einen Reparatur-Auftrag beim Hersteller zusichert, obwohl der Käufer erwähnte, dass laut Gerät keine Herstellergarantie mehr für das Gerät verfügbar sei. ... Darf er sogar auf das Gerät in neu bestehen, welches doppelt so viel kosten würde, da der Verkäufer eine "Volle Herstellergarantie" in seiner Anzeige versprach und diese nur mit einem neuen Gerät umzusetzen ist? ... [quote=SymbioseFFM]obwohl der Käufer erwähnte, dass laut Gerät keine Herstellergarantie mehr für das Gerät verfügbar sei.
Leserforumvon mario-schwab | Kaufrecht | 0 Antworten | 06.01.2011 11:00
Mir wurde das Gerät mit 2 Jahren verkauft, dies ist ja eine falsche Angabe seitens des Händlers gewesen. ... Ich verlange eine Nachbesserung, dass der AXA Brief von 24 Monate auf 48 Herstellergarantie angehoben wird. Bin ich im Recht?
Leserforumvon ferni | Kaufrecht | 6 Antworten | 14.02.2012 12:23
Kann man denn nicht die Herstellergarantie in Anspruch nehmen? ... Jetzt legt sich der VK (ein recht großer Internethändler) aber quer. ... Da Sie Gerät zur Reparatur einschicken, ist der Originalkarton nicht nötig.
Leserforumvon Nico1611 | Kaufrecht | 8 Antworten | 10.03.2021 17:13
Man sollte schlicht dem Händler mitteilen, dass man nicht die Herstellergarantie in Anspruch nehmen, sondern von seinen Rechten aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung gebrauch machen will. Man kann ja anbieten, dass Gerät im Auftrag des Händlers, direkt an der Hersteller zu senden. Ist der Kauf länger als 6 Monate her, würde ich die Herstellergarantie bevorzugen.
Leserforumvon HansK123 | Kaufrecht | 12 Antworten | 20.08.2020 22:46
Die freiwillige Herstellergarantie gilt noch bis Januar 2021 und umfasst eine Reparatur im Ermessen von Asus. ... Die Herstellergarantie nehme ich frühestens nach 6 Monaten in Kauf. ... Die Herstellergarantie nehme ich frühestens nach 6 Monaten in Kauf.
Leserforumvon bagnu | Kaufrecht | 19 Antworten | 06.10.2008 15:41
Gruss Am 6.10.2008 von bagnu Wenn mir doch der Händler eine 3jährige HerstellerGARANTIE anpreist und das doch auf der Rechnung steht, habe ich dann nicht recht auf die Garantiebedingungen die der Hersteller angibt? ... @bagnu Du hast ein Anrecht auf Nachbesserung gemäß den Garantievereinbarungen mit deinem Händler. ... Das Gerät wurde mir bei der Kaufberatung mit 3 Jahren Herstellergarantie "angedreht".
Leserforumvon verklagen? | Kaufrecht | 11 Antworten | 27.03.2005 14:23
Der Händler verweigerte mir den Umtausch mit dem Hinweis auf sein Recht auf Nachbesserung, auch ein Ersatzgerät wurde mir verweigert. ... Ich fürchte, er kommt wieder mit seinem Recht auf Nachbesserung - wie kann ich argumentieren, damit er den Monitor umtauscht? ... Auf dem Gerätepass steht "2 Jahre Herstellergarantie".
Leserforumvon -rose- | Kaufrecht | 9 Antworten | 15.10.2008 17:00
… Der Hersteller nur, wenn er eine Herstellergarantie gegeben hat, der Schaden von der Garantie mit umfasst und innerhalb der Garantiefrist aufgetreten ist. ... Die Geschäfstführung weigert sich, ohne zu wissen wo der Defekt liegt, von vornerein das Gerät anzunehmen. ... Zuvor wäre zu prüfen, ob die gesetzlichen Gewährleistungsrechte vertraglich abgeändert und dadurch die Käuferrechte eingeschränkt worden sind, z.B. immer erst Recht zur Nachbesserung.
Leserforumvon Kshire | Kaufrecht | 15 Antworten | 27.05.2014 19:22
Herstellergarantie: Dies ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, mit der Ihnen ein guter und schneller Service geboten wird. ... Am 18.01.2014 wurde erneut in unserer Werkstatt das Mainboard ausgetauscht und am 05.05.2014 war das Gerät letztmalig bei uns. ... Nun habe ich schon wieder das defekte Gerät hier, braucht eine 4.
Leserforumvon hasenschawanz | Kaufrecht | 7 Antworten | 14.07.2010 00:22
Daneben gibt es eine Herstellergarantie. ... Welche Argumente sprechen für die Nachbesserung über den Verkäfer(= Gewährleistung) und welche sprechen für eine Nachbesserung über den Hersteller (= Garantie) ? ... Bei der Gewährleistung hat man den Vorteil, daß sie ein gesetzliches Recht ist, keine Kosten auftreten können (Garantie kann ja etwa auf Arbeitsstunden beschränkt sein und sich nicht auf Material beziehen) und man in den ersten 6 Monaten nach Kauf auch keine prinzipiellen Probleme hat.
Leserforumvon sappho | Kaufrecht | 9 Antworten | 05.03.2009 07:37
Das Gerät ist immer noch defekt. ... (bin noch in der Herstellergarantie). ... B. auch eine Rolle, wie oft eine Nachbesserung desselben Fehlers zumutbar ist, nämlich (höchstens) 3 mal.
Leserforumvon moryabro | Kaufrecht | 6 Antworten | 07.12.2014 02:29
Meine Frage wäre jetzt, ob wir innerhalb der Grantiezeit den Player zurückgeben können oder, wenn Otto -Nein- sagt, zumindest von ihnen die Nachbesserung verlangen können. ... Poch auf dein Recht, ruf dort an und sag dass die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten greift. ... Wenn Ihr das Gerät zurückbekommt, unbedingt den Reparaturbericht prüfen, damit doch nichts von wegen "repariert auf Herstellergarantie" steht.
Leserforumvon RomanovskiDerErste | Kaufrecht | 14 Antworten | 06.11.2018 16:14
Herstellergarantie entfällt logischerweise, aber H bietet 12 Monate Gewährleistung an. ... Entweder das Gerät funktioniert scheinbar oder nicht... ... Und öffnen darf man das Gerät übrigens durchaus.
Leserforumvon fb414794-98 | Kaufrecht | 5 Antworten | 19.05.2015 15:35
Der VK kann das Gerät durchaus zum Hersteller senden um dies auf Garantie reparieren zu lassen, denn es besteht ja eine Herstellergarantie. ... Ihr habt dem VK gegenüber einen Gewährleistungsanspruch angemeldet und der kümmert sich nun um die Nachbesserung. ... Zitat:ob der Händler das einfach auf Herstellergarantie machen darf?
Leserforumvon SilverShadow | Kaufrecht | 13 Antworten | 29.05.2012 21:20
Was die Herstellergarantie nach § 443 BGB gegen den Hersteller angeht, nur das bleibt dir wohl, musst du in den Bedingungen nachlesen, welche Ansprüche du hast. ... So weit die Garantie aber greift (Nachbesserung/Ersatzlieferung ?) ... Dazu solltest du das Gerät (wieder) konkret in Händen haben, Beweisproblematik.
Leserforumvon Thinesh | Kaufrecht | 17 Antworten | 12.09.2011 18:43
Dieser Rücktritt ist nach erfolgloser Nachbesserung gesondert zu erklären, auch hier wieder per Einschreiben-Rückschein. ... So wie ich es verstanden habe, habe ich das recht mein Geld zurück zubekommen. ... Sonst bist du auf die Herstellergarantie verwiesen.
Defektes Notebook 5 von 5 Sterne
Leserforumvon fb366571-89 | Kaufrecht | 18 Antworten | 22.06.2013 17:01
Das Gerät hat nämlich nur 1 Jahr Herstellergarantie (obwohl es neuware war) und ich hab keine Lust das erste Jahr mit hin und her schicken zu verbringen... ----------------- "" -- Editiert fb366571-89 am 22.06.2013 17:03 Am 23.6.2013 von Harry van Sell Der Schilderung nach vermute ich das Du das Gerät im Rahmen der Herstellergarantie direkt an den Hersteller gesendet hast? ... Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen , wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. ... Wie gesagt, der Verkäufer schuldet das, die Herstellergarantie gibt das meistens nicht her, darauf muss man sich nicht verweisen lassen. ----------------- "" Am 25.6.2013 von MelanieFremdels Hat man nicht dadurch, dass man den Händler Nachbessern lässst sein Recht auf Austausch verwirkt und muss dann noch ein zweites mal nachbessern lassen, bevor man zurücktreten kann?
Leserforumvon jurai | Kaufrecht | 17 Antworten | 28.12.2014 13:17
Nö, es gelten die ganz normalen Gewährleistungsrechte, also erstmal das Recht auf Nacherfüllung. ... Der Kunde hat die Wahl (Nachbesserung oder mangelfreie Ware). ... Bei normaler Handelsware - und erst recht bei einem Gerät wie im Eingangsfall, das nur einige Tage alt ist - sind die Kosten für "Neugerät statt Reparatur" in Relation nicht sehr hoch (wenn eine Reparatur 200 EUR kosten würde und ein Neugerät im Wert von 2000 EUR für das gebrauchte im Wert von 1600 EUR geliefert werden muß, sind eben 400 EUR in Relation zu 200 EUR nicht "unverhältnismäßig").
Leserforumvon Kev1807 | Kaufrecht | 2 Antworten | 16.01.2010 15:12
Ich bekam das Gerät "repariert" zurück, das Display war getauscht, dafür schaltete das Gerät sich nach einigen Minuten immer aus. ... Und jetzt meine Frage: Das Gerät funktionierte ca. 8 Monate tadellos, dann trat der erste Defekt auf (das Display, welches nun funktionsfähig ist) seither war das Gerät mehrmals bei *W* zur Reparatur und ich wollte eine Wandlung beantragen, woraufhin Sparhandy *S* mir mitteilte, dass ein Geräte-Tausch nicht möglich sei (was mit Kaufvertrag § 433 BGB,Beweislastumkehr § 476 BGB,Nacherfüllung § 439 BGB begründet wurde) Hat *S* recht, wenn die Mitarbeiter sagen, dass ich keinerlei Recht auf einen Ersatz habe? ... Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt
Leserforumvon Rihanna | Kaufrecht | 4 Antworten | 10.06.2010 17:07
Ist der Versandhandel im Recht oder nicht ??? ... Das hat zur Folge, dass man bei vielen Internethändlern nach 6 Monaten im Regen steht - kann man den Beweis nicht erbringen, das geht auch in der Regel nur durch ein Gutachter, hat sich die Sache mit der Gewährleistung erledigt, es sei denn, das Gerät hätte jetzt zusätzlich noch eine Herstellergarantie. ... Das Gerät wird ja noch unverändert angeboten, eine Ersatzlieferung wäre möglich, nur will der Händler anscheinend nicht.
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