Daraufhin wurde der Stornierung widersprochen, und die Lieferung für die nächsten 1 oder 2 Tage in Aussicht gestellt. ... Es ist mir zwar klar, daß ein gesetzliches Widerrufsrecht nur dem privaten Käufer zusteht, und wir als gewerblicher Käufer also kein gesetzliches Widerrufsrecht haben. ... Auch hier wird das Widerrufsrecht bedingungslos dem Käufer eingeräumt.
Muss der Shopbetreiber in irgendeiner Art den Käufer auf der Website darauf hinweisen das es keine generelle 30 Tage Geld zurück Garantie ist sondern nur bestimmte Artikel mit der Garantie angeboten werden? Der Käufer wird aus meiner Sicht hier getäuscht. ... Da die 30 Tage Geld zurück Garantie auf der Seite sp platziert ist Zitat (von Harry van Sell):Zitat (von plastic030):Muss der Shopbetreiber in irgendeiner Art den Käufer auf der Website darauf hinweisen das es keine generelle 30 Tage Geld zurück Garantie ist Ja, muss er.
Käufer überweist 200€ mit der Mitteilung, dass das restliche Geld ein paar Tage später überwiesen wird. ... Was der Käufer tun könnte, wäre als erstes mal eine gerichtsfeste Frist (Frist nach Datum, 14 Tage mindestens,mit Zustellnachweis) zu setzen. ... Zitat (von pg86):Warum setzt der Käufer eine Frist?
Der Höchstbietende zahlte 10 Tage lang nicht, versicherte mir aber überwiesen zu haben. ... Nun gibt der Käufer an, ausversehen die Kontodaten vertauscht zu haben und Geld sei zurück gekommen. ... Hat der ursprüngliche Käufer nun einen Anspruch auf den Artikel, auch wenn er so spät gezahlt hat, bzw. dieses Missverständnis auf kam ?
Nun ist aber 10 Tage später immer noch nichts angekommen. ... Also lügt der Käufer schonmal. ... Sollte er es nicht bestätigen, wird es dir zwei Tage später automatisch gut geschrieben laut der dort angezeigten Infos.
Anfallende Gerichtskosten werden vom Käufer getragen.) ... Ich wurde telefonisch vom Käufer kontaktiert. ... Einfach klar formulieren, was man will. 10-12 Tage Frist setzen.
Frage:Habe bei ebay eine Stoßstange angeboten (Kaufpreis 1.50€),in der zeit wo die Auktion noch aktiv war habe ich sie privat verkauft (sofort bar bezahlt)da ich aber auf Montage arbeite hatte ich keine Möglichkeit das ich die Auktion vorzeitig beende(laut ebay möglich)Habe Käufer sofort informiert als ich wieder online war(3 Tage nach ende der Auktion)habe den Käufer geschildert warum ich nicht mehr liefern kann.Habe das Geld sofort wieder zurück überwiesen.Käufer sieht das leider nicht ein und fordert Schadenersatz,habe ihn eine gebrauchte Stoßstange angeboten und das ich die Versandkosten tragen würde .da ich aber nichts in der hand habe schrieb ich eine Rücktrittserklärung die der Käufer unterschrieben zurücksenden soll-Stoßstange wird ab erhallt der Rükt.verschickt! Käufer unterschreibt leider nicht, will zuerst die Stoßstange.Nun schrieb er bei der letzten mail das er vor gericht geht!... *der Käufer hat noch nichts bezahlt.* Da hat der Fragesteller aber etwas anderes geschrieben.
Bei Ebay kann ich Ihn auch nicht mehr melden, da die 32 tage-frist rum ist. möchet den artikel ungern erneut einstellen... wer garantiert mir, das ich wieder so viel geld bekommen würde -- Editiert am 15.07.2011 09:20 Am 15.7.2011 von lesen-denken-handeln Hallo, sende deinem Verkäufer ein Eischreiben in dem du eine bestimmte Frist zur Abholung setzt. ... Allerdings müsstest du dann dafür auch erstmal die Kosten vorstrecken, kannst sie aber vom Käufer zurückholen, soweit dieser zahlungsfähig ist. ... Solltest du anderweitig verkaufen wollen, schreib dem Käufer ebenso ein Einschreiben in dem du erneut eine Frist setzt, wenn diese verstreicht erklärst du den KV als aufgelöst... ----------------- ""
Es waren erst 4 Tage nach dem Kauf vergangen und eine Rückgabe sollte kein Problem sein, dachte ich. ... Grundkenntnisse in Käufer- und Verkäuferpflichten aneignen, bevor irgendwas gekauft wird. ... Tatsächlich meine ich "14 Tage Widerrifsrecht".
Aber damit ist der Käufer noch nicht in Verzug gesetzt. ... Denke mal, dass eine Zahlungsfrist von 8 - 10 Tagen üblich ist, hier sind jetzt 10 Tage vergangen. ... Machst du das vorher, kann der Käufer Schadensersatz von dir verlangen, er könnte sich z.
Käufer machte dementsprechend Druck. ... Tage später immer noch keine Sendung erhalten, daraufhin die Nachforschung beantragt...Ergebnis, Paket hängt im Verteilerzentrum. ... Wieder ein paar Tage später, tat sich dann was, die Sendungsverfolgung wurde mit kuriosen Angaben aktualisiert, aber es tat sich endlich was.
Käufer machte dementsprechend Druck. ... Tage später immer noch keine Sendung erhalten, daraufhin die Nachforschung beantragt...Ergebnis, Paket hängt im Verteilerzentrum. ... Wieder ein paar Tage später, tat sich dann was, die Sendungsverfolgung wurde mit kuriosen Angaben aktualisiert, aber es tat sich endlich was.
Als die Uhr beim Käufer ankam, meldete er sich und sagte, dass die Uhr da ist. Zwei Tage später, schrieb er mir und sagte, dass er nach EInsatz einer neuen Batterie feststellen musste, dass die Uhr nicht funktioniert und er sein Geld zurückhaben will. ... Wenn ja, dann müsste der Käufer dir nachweisen, dass du den Defekt arglistig verschwiegen hast.
Käufer: Prima. ... "4 Tage Später." ... Zitat (von Hubenschiss):"4 Tage Später."
Guten Tag, ich habe über eine Internet Forum ein gebrauchtes, funktionstüchtiges Objektiv an einen Käufer verkauft. 5 Tage nach Ankunft, teilte mir der Käufer mit, dass das Objektiv kaputt sei (Kamera zeigt Fehlermeldung) und ich solle es auf meine Kosten zurücknehmen. ... Jedenfalls hat der Käufer (!) ... Denn für den - streitigen - Inhalt der Beschaffenheitsvereinbarung, aus dem der Käufer einen Sachmangel herleiten will, trägt der Käufer vor wie nach der Annahme des Kaufgegenstandes immer die Darlegungs- und Beweislast.
Was mich stört ist die Tatsache, das der Käufer erst 3 Tage später kommt. ... Und sind wir doch mal ehrlich, 3 Tage sind bei so ner verbogenen Rueckenlehne ja auch nicht gerade eine Ewigkeit. ... Vom Käufer weiß ich nichts außer dem Nachnamen und den ungefähren Wohnort.
Ist die Bevorratung kürzer als zwei Tage, obliegt es dem Unternehmer, die Angemessenheit nachzuweisen" Wer also damit wirbt "Mo-Mi Waschmaschinen für 99 EUR" und dadurch, daß er schon am Freitag Waschmaschinen für 99 EUR in Massen verkauft und deswegen Montag mittag schon keine mehr hat, eben effektiv gegen o.a. ... Nur wie gesagt, davon hat der Käufer nichts, denn grundsätzlich muß dir ein VK auch dann nichts verkaufen, wenn er es noch vorrätig hat.
Nun sagt der Käufer, dass er das nicht gelesen habe, will zurück treten und sein Geld wieder haben. ... Ich möchte den Kaufvertrag nicht widerrufen, der Käufer schon. ... Zumindest müßte er dir aber beweisbar eine Frist setzen, ob er das vor Ablauf der 30 Tage noch hinbekommt (zumal eine "angemessene" Frist sicherlich 14 Tage sind, sodaß er das innert 16 Tagen nach Auktionsende schaffen müßte), ist fraglich.
Als einige Tage später wiederum kein Geld da war, teilte ich ihm mit das er Artikel anderweitig verkauft wird. ... Heute wurde mir vom säumigen Käufer das Geld überwiesen. ... Dazu waren die Fristen viel zu kurz (14 Tage sind in der Regel angemessen) und die Erklärung des Rücktrittes ist auch nicht erfolgt.
Der Käufer aus Frankreich hat eine sehr lange Probefahrt gemacht und das Fahrzeug auch kontrolliert. ... Aber der Schaden war einfach nicht da und ich finde es komisch das er nach einer 450km langen rückreise in dem Kfz und 3 Tage später jetzt auf einmal ankommt. ... Ist ihm der Käufer abgesprungen Vllt?