575 Ergebnisse für „kaufpreis mangel“

Leserforumvon fb467584-44 | Kaufrecht | 5 Antworten | 09.06.2017 11:52
Am 9.6.2017 von Droitteur Ob es sich beim Quietschen um einen Mangel handelt, will ich nicht einschätzen. ... Aber das sei mal dahin gestellt: Der neue Kinderwagen ist nun zwei Wochen alt: Was wäre denn hier ein angemessener Kaufpreis, welchen man erstattet bekäme, wenn an dem Kinderwagen sonst keine Mängel sind bei einem Neupreis von 179 EUR? ... Ob es sich wirklich beim Quietschen um einen Mangel handelt und ob er erheblich ist, weiß ich nicht.
Leserforumvon Lilex | Kaufrecht | 16 Antworten | 13.05.2020 11:01
Natürlich hat das Handy einen Mangel. ... Zitat (von hh):Natürlich hat das Handy einen Mangel. ... Natürlich hat das Handy einen Mangel.
Leserforumvon Imolino | Kaufrecht | 2 Antworten | 10.09.2009 17:02
Nach 2-3 Monaten kam dann der erste Mangel : Die Staubfänger an den Schiebetüren des Grossen Schrankes lösten sich ab! ... Wenn du mit du Mangel leben kannst und möchtest, kannst du mindern. § 441 Minderung (1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. ... Formel: geminderter Kaufpreis = Wert der mangelhaften Sache x vereinbarter Kaufpreis : Wert der mangelfreien Sache Die Minderung ist zu erklären.
Leserforumvon MUSA1979 | Kaufrecht | 16 Antworten | 21.11.2010 13:06
Stillschweigen zu Mängeln und vollständige Zahlung des Kaufpreis. ... Aussage vom Händler, der Kaufpreis wurde ohne Beanstandung bezahlt. ... Ich konnte die Mängel nicht vorher sehen bzw.
Leserforumvon Katzenstreu | Kaufrecht | 2 Antworten | 10.01.2007 16:56
(der Mangel betrifft die ganze Serie) Habe ich dann Recht auf Erstattung des vollen Kaufpreises? ... „Anscheinend sagt §§ 437 Nr. 2, 434, 346 I, 323 BGB aus, dass mir der volle Kaufpreis zusteht, da ich das Gerät mehr als zweimal zur Reparatur schicken musste und ich mich innerhalb der zweijährigen Garantiezeit befinde."
Leserforumvon Bibi23 | Kaufrecht | 2 Antworten | 17.05.2010 14:31
Fälligkeit Kaufpreis 1.7., dürfen aber schon renovieren. ... Ist dies ein versteckter Mangel?
Leserforumvon Käufer-PB | Kaufrecht | 3 Antworten | 21.11.2004 15:26
(leider keine schriftlichen Nachweise) Nach der vierten Nachbesserung lag der Mangel unverändert vor, der Händler hat mündlich jedwede Nachbesserung verweigert und mir empfohlen, einen Gutachter zu konsultieren. ... Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. ... Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.
Leserforumvon tweete | Kaufrecht | 6 Antworten | 13.09.2010 13:18
hallo, ich habe ein riesiges problem mit meinem gekauften gebrauchtwagen. es handelt sich um einen skoda fabia, kaufpreis 4000,00 euro. das auto habe ich am do. 02.09.2010 in bar gekauft. es wurden vorher tüv/au und komplette durchsicht ausgeführt. desweiteren wurden vorher angezeigte mängel beseitigt. unter diesen befand sich auch ein mangel, daß beim gasgeben das gas noch einen augenblick anhielt und der motor, während des kuppelns hochheulte. nach autokauf und der heimfahrt viel uns dieses problem erneut auf. wurde also nicht abgestellt. die sitzheizung/fahrerseite war ebenfalls ohne funktion. daraufhin zeigte ich die mängel telefonisch an und bekam einen termin, wo diese behoben werden sollten. zur abholung war die sitzheizung angerichtet.das andere problem wurde mit der aussage abgetan,es wäre alles ok und "normal"bei skoda. daraufhin ging ich in eine freie werkstatt. dort wurde festgestellt, daß das geschwindigkeitssignal nicht ankommt. wahrscheinlich das motorsteuer-, oder abs steuergerät deffekt ist. kostenpunkt ca.500 euro im austausch. dies teilte ich dem verkäufer mit. dieser war überrascht und machte mit mir erneut einen termin zur behebung des mangels. doch am vergangenen wochenende wollte ich den wagen nochmals testen und fuhr eine längere strecke auf der autobahn. plötzlich kam die ölanzeige, kein öl trotz durchsicht. beim betanken des fahrzeuges viel erneut benzingeruch auf, nach geschlossenen tank. das schaute ich, weil wiederholt aufgetreten, zu hause nach und mußte mit entstzen feststellen, daß der tank tropfte. jetzt meine frage. ich bin jetzt knapp 1000 km gefahren und möchte den kauf rückabwickeln, weil diese mängel einfach nicht akzeptabel sind. es sind ab kauf noch keine 2 wochen verstrichen. wie verhält es sich mit meinen kosten im zusammenhang mit dem kauf. zulassung,abmeldung, versicherung, steuern, werkstattbesuch, öl, fahrtkosten etc. dazu muß ich noch sagen, daß ich keine fachspezifische ahnung von autos habe. sich der wagen,trotz seiner 10 jahre in einem optisch sehr guten zustand befindet ich hoffe es kann jemand tips dazu geben.vielen dank! ----------------- "" Am 13.9.2010 von guest-12307.12.2010 09:31:39 --- editiert vom Admin Am 13.9.2010 von guest-12317.09.2010 19:12:35 --- editiert vom Admin Am 13.9.2010 von Dieter25 quote:nach autokauf und der heimfahrt viel uns dieses problem erneut auf. wurde also nicht abgestellt Ein Sachmangel, bei dem die Frage erlaubt sein kann, ob dieser Mangel mit der nötigen Sorgfalt beseitigt worden ist, wenn er kurze Zeit danach erneut wieder auftaucht. ... Der Rat eines Anwalts wäre hier hilfreich. ----------------- "" Am 13.9.2010 von guest-12317.09.2010 19:12:35 --- editiert vom Admin Am 13.9.2010 von tweete vielen dank LiloWanders. wie schon geschrieben bin ich grundsätzlich bereit die mängel beheben zu lassen. die frage ist, wie oft und in welchen umfang ich dies erdulden muß. und S.Buback, ich hatte eher auf konstruktive antworten gehofft. wenn sie leute beleidigen wollen wählen sie bitte eine andere plattform, deren niveau ihnen sicher besser entspricht. ich suche hier nach hilfe!
Leserforumvon Leuchte | Kaufrecht | 15 Antworten | 09.12.2007 19:11
Wir wurden über diese Mängel vor Zeugen (zwei Immobilienmakler) zu keinem Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt. ... Daraufhin müsste ich den vollen Kaufpreis an die Gegenpartei entrichten. Somit wäre ich gezwungen im Nachverfahren zu beweisen, dass die erheblichen verschwiegenen Mängel bei/vor Veräußerung bereits vorhanden waren, um den Kaufpreis nebst Schadenersatz (und Nebenkosten) zurückzufordern.
Leserforumvon Peter bocholt | Kaufrecht | 1 Antwort | 14.08.2018 19:25
Ich war sehr verwundert als er vorbeikam und OHNE Besichtigung nach kurzem Gespräch bei dem genannten Kaufpreis von 180000€ einschlug .Aus meiner Verwunderung herraus fragte ich ihn ob er sich das Gebäude nicht anschauen möchte ,und wir zeigtem ihm das komplette Gebäude . ... Nach dem Kauf fing er ein halbes Jahr später mit der Renovierung an und es kamen wohl angeblich Mängel zum vorschein ,vor der Aussenwand hat man innen wohl vor ca 50 Jahren eine Holzwand aus SPannplatte gesetzt und die Wand sollte feucht und schimmelig gewesen sein ,im Keller wurden wohl vor ca 30 Jahren die Kopfwände auch verkleidet und eine Folie mit eingebracht auch dort angeblich Schimmel.
Leserforumvon Theqwe | Kaufrecht | 4 Antworten | 12.02.2012 14:05
Nun komm ich endlich mal zu meine Frage: Ist es möglich, dass Gerät durch ein neues ersetzen zu lassen oder den Kaufpreis zurück zu erstatten? ... quote:Ist es möglich, dass Gerät durch ein neues ersetzen zu lassen oder den Kaufpreis zurück zu erstatten? ... Ich habe schon öfters Geräte wegen Mängel umgetauscht und es hieß immer wieder "Wir konnten nichts feststellen" und im Nachhinein war das Gerät dann ganz defekt.
Leserforumvon go507084-51 | Kaufrecht | 6 Antworten | 15.01.2019 18:27
Nun ist die Frage, können wir den Kaufpreis mindern, das es sich um einen Mangel handelt der nicht vorher mitgeteilt wurde, jedoch total offensichtlich ist. ... Dort wurden keine Mängel eingetragen. ... Dort wurden keine Mängel eingetragen.
Leserforumvon Jessica90x | Kaufrecht | 4 Antworten | 18.05.2015 11:55
hallo ihr, folgendes problem : ich habe über ebay kleinanzeigen eine ziemlich teure tasche gekauft. laut verkäuferin WIE NEU keine 5x benutzt, keine sichtbaren gebrauchsspuren etc. auch auf den fotos war nichts zu sehen. die tasche kam nun am samstag an. hab sie vor meinem freund + seiner mutter ausgepackt. nun sind aber deutliche gebrauchsspuren/mängel vorhanden. 1. aufgeschürftes leder an mehreren stellen 2. verschlüsse weißen darauf hin, dass die tasche deutlich öfter in benutzung war (das gold der verschlüsse ist an vielen stellen ab) 3. grosse flecken im innenfutter 4. loch/kaputte naht in der innentasche die verkäuferin meinte zuerst, dass das nicht sein kann. nachdem ich ihr fotos davon schickte, und gesagt habe, dass ich zeugen habe und eine preisminderung möchte willigte sie dieser plötzlich ein. sie würde einsehen dass sie mir etwas erstatten muss. bat um bedenkzeit welchen betrag sie für angemessen hält. die bedenkzeit ist nun um, von ihr auf mehrmaliges nachfragen keinerlei antwort mehr. habe fotos von der beschreibung + den mängeln etc. was kann ich nun machen? ich bitte um hilfe mfg jessica Am 18.5.2015 von Harry van Sell Ich würde der Verkäuferin per Einschreiben mitteilen das man bis zum TT.MM.JJJJ (Frist nach Datum, 14 Tage mindestens) A) die Lieferung der vertraglich vereinbarten Tasche erwartet B) eine angemessene Minderung erwartet C) die Rücknahme der Tasche gegen Erstattung von Kaufpreis und allen Versandkosten erwartet.
Leserforumvon stash | Kaufrecht | 6 Antworten | 30.03.2003 17:39
(d) Desweiteren steht Ihnen die Möglichkeit offen, den Kaufpreis entsprechend zu mindern (§ 441 BGB). (4) Mitarbeiter in Kaufläden haben es öfter an sich, erstmal alles abzulehnen, was auf eine Nachbesserung, Wandlung, Rückgabe, oder Schadensersatz zielt. ... Dabei spielt es eine Rolle, dass der Mangel wie im vorliegenden Fall erheblich ist. ... Im übrigen wird bei jedem Mangel, der während der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nach dem Kauf auftritt, vermutet dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war und der Verkäufer damit eine Pflichtverletzung begangen hat.
Leserforumvon lesen-denken-handeln | Kaufrecht | 24 Antworten | 04.08.2016 16:29
Kaufpreis 255Euro und Altteilepfand (100Euro) werden an H gezahlt. ... Hierfür verlangt H 150Euro und zieht diese vom Kaufpreis ab. ... Das heisst, die Pumpe hatte keinen Mangel!?
Leserforumvon Prolife1986 | Kaufrecht | 7 Antworten | 17.05.2008 11:27
nunja, der nächste mangel... ständig bluescreens und beim hochfahren kommt "SMART failure" diagnosetool durchlaufen lassen, aber kein ergebnis (unbekannter fehler) windows hat mir eben auch mitgeteilt, dass die festplate nicht richtig funktioniert und ich doch meine daten sichern soll... werde ihm jetzt noch einmal anbieten den "kaufvertrag" rückgängig zu machen, im prizip ist der vertrag ja schon nichtig wenn falsche angaben (ist ja schon arglistige täuschung)gemacht wurden, oder? ... Das dürfte in diesem Fall der Kaufpreis des Notebooks sein. ... ----------------- " " Am 17.5.2008 von Prolife1986 danke für die nachricht. der kaufpreis betrug 321,- + 7,- versand. ich wohne in einem haushalt mit meinem vater, er hat eine rechtschutzversicherung, ist die auch auf die im haushalt lebenden "kinder" übergreifend?
Leserforumvon anlemadaco | Kaufrecht | 2 Antworten | 10.12.2008 11:10
Hier liegt also ein Mangel vor, der nicht Vertragsgegenstand war, also verschwiegen wurde. ... Darf er darauf bestehen, dass er den Kaufpreis vollständig zurückerhält, wenn andere angebotene Waren nicht in Frage kommen?
Leserforumvon Tommeyg | Kaufrecht | 18 Antworten | 11.08.2010 14:04
Hier werden deine Rechte bei einem Mangel aufgeführt. ... Wenn ja, wäre *jeder* Gebrauchszustand ein Mangel. ... Wenn ja, wäre *jeder* Gebrauchszustand ein Mangel.
Leserforumvon Paddy007 | Kaufrecht | 14 Antworten | 27.06.2019 15:47
Auch diese ist verstrichen, sodass ich den Kaufpreis zurückgebucht habe. Ein Tischler und Zimmermannsmeister haben mir die Mängel an dem Gartenhaus bestätigt. Auch Mängel in der Konstruktion des Hauses.
Leserforumvon DerPilz | Kaufrecht | 18 Antworten | 10.01.2017 22:45
Wenn der Kaufpreis eingefroren wäre, dann wäre das Konto ja nicht im minus weil der Verkäufer den Kaufpreis nicht hätte abheben können? ... Der Kaufvertrag wurde in keiner Weise aufgehoben, weil das Gerät keine Mängel besitzt und die Beschwerde von Hans daher nicht gerechtfertigt war. ... Anders kann er sich nicht erklären weswegen ein nicht vorhandener Mangel reklamiert und dann noch der Kaufpreis zurückgefordert wird.
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