195 Ergebnisse für „gerät nie käufer“

Leserforumvon Dirto554 | Kaufrecht | 8 Antworten | 12.02.2020 23:06
Der Käufer hat mir direkt nach Ankunft gesagt, dass das Gerät defekt wäre bzw kein Strom annimmt. ... Ohne diese wäre die Sache klar: sein Gerät, sein Problem. ... Eine Lösung wäre zum Beispiel: der Käufer repariert den Monitor auf seine Kosten.
Leserforumvon Cassandra_Candyman | Kaufrecht | 7 Antworten | 02.01.2020 12:43
Am 2.1.2020 von Cassandra_Candyman Nein, habe die Maschine immer als Gebrauchtartikel angegeben und nirgends behauptet dass sie makellos gereinigt ist. zum Zustand wollte der Käufer eh nie etwas wissen oder Bilder sehen vor Abschluss des Kaufvertrags/Bezahlung des Artikels, erst jetzt im Nachhinein dreht er total auf damit. ... Der Käufer hat nun wohl veranlasst, dass die Maschine zu mir zurückgeschickt wird. ... Nein, keine Angaben in der Verkaufsanzeige zum Sauberkeitszustand gemacht und es wurde dazu auch nie nachgefragt.
Leserforumvon guest-12310.06.2012 22:47:23 | Kaufrecht | 3 Antworten | 13.09.2011 08:31
Der Verkäufter hätte das Gerät ja nie verkaufen dürfen, oder? Kann dem Käufer dabei etwas passieren? ... Viele Grüße und vielen Dank Andi ----------------- " " -- Editiert andi2000 am 13.09.2011 08:32 Am 13.9.2011 von Lenina Huxley quote:Der Verkäufter hätte das Gerät ja nie verkaufen dürfen, oder?
Leserforumvon Ant123 | Kaufrecht | 5 Antworten | 13.03.2016 21:39
Käufer hat das Laufband vor Ort getestet. ... Dem Verkäufer ist nie aufgefallen, das da ein Teil fehlt, da er diese Neigungsverstellung nie nutzte. ... Der Käufer kann bei einem zerlegten Gerät gar nicht sehen ob da etwas fehlt.
Leserforumvon v1per | Kaufrecht | 6 Antworten | 13.01.2013 19:49
hi ich habe ein handy anfang september letzten jahres verkauft. vorher hatte ich es ca 2 jahre und ich habe es aufgrund eines defekts mal bei einem gewerblichen händler, der sich auf die reparatur bei handys spezialisiert hat, reparieren lassen. nach dem verkauf war alles gut und nun ca 5 monate später meldet sich der käufer weil das handy nicht mehr funktioniert und sagt ich habe arglistig getäuscht weil ich nicht gesagt hatte das das handy mal repariert wurde (es war wohl ein siegel mit datum und namen der firma die es repariert hatte in dem handy drin) er fordert nun nach knapp 5 monaten rücknahme sowie geld zurück und erstattung des kaufpreises. habe ich denn arglistig getäuscht? ... ist eine reperatur an einem gerät ein mangel? ... Reparaturen können sogar Verbesserungen darstellen. ich weiss nicht was genau repariert wurde ich selber habe keine ahnung von technik (habe es ja von einem gewerblichen händler machen lassen also einem profi). jedenfalls hat es nach der reparatur wieder einwandfrei funktioniert. hatte es damals (vor ca 5 monaten) bei ebay verkauft und der käufer sagte auch damals als es ankam dass alles in ordnung ist und er hatte mich auch positiv bewertet. jetzt nach knapp 5 monaten wirft er mir betrug vor. -- Editiert Moderator am 15.01.2013 17:08 Am 14.1.2013 von mepeisen Betrug ist es erst, wenn du es als neuwertig beworben hast oder wenn du ihm gerade hast glauben lassen, dass es nie in Reparatur war.
Leserforumvon Tarlyn | Kaufrecht | 15 Antworten | 12.10.2012 16:11
Person A weigert sich die Kosten zu übernehmen und teilt mit, dass er nie auf die Möglichkeit hingewiesen wurde,dass Kosten entstehen könnten und oder das das Gerät in Einzelteilen wieder ausgehändigt wird. ... Dies wurde von Person A nie wahrgenommen und es wurde durchgängig von der Prüfung ob ein Garantiefall vorliegt oder nicht gesprochen bei Abgabe des Gerâtes. ... Eine Mitteilung, dass der Käufer zur Ermittlung ob ein Garantiefall vorliegt oder nicht, etwaige Kosten zu tragen hat sind weder im mitgegeben Handbuch noch auf der ausgelieferten Rechnung eingetragen oder beim Kauf persönlich mitgeteilt worden.
Leserforumvon DerPilz | Kaufrecht | 25 Antworten | 25.03.2019 19:51
Zitat:Händler im Austausch gegen das NEUE Gerät ein GEBRAUCHTES Gerät überlassen?... Ich will ja kein zweites Gerät kaufen, sondern ein mangelfreies, unbenutztes Gerät im Austausch gegen das mangelhafte Gerät erhalten. Gemäß § 439 BGB habe ich als Käufer auch das Recht zwischen der Beseitigung des Mangels (Reparatur) und der Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch) zu wählen.
Leserforumvon slackman | Kaufrecht | 7 Antworten | 22.07.2021 07:30
Ich habe die Konsole NIE geöffnet, für MICH hat der KÄUFER diese geöffnet. ... Also man verkauft ein Gerät, das wird geöffnet und nun will der Käufer das geöffnete Gerät zurück geben. ... Ich habe die Konsole zuvor selber genutzt und mir ist nie etwas aufgefallen.
Leserforumvon Steve34 | Kaufrecht | 7 Antworten | 24.11.2022 13:15
Mein Gerät hat innerhalb der 7-tägigen Preisbindung den Käufer erreicht. ... Wenn der Käufer dir das Gerät abkaufen würde, dann würde er dir diesen Preis bezahlen. ... Wenn der Käufer dir das Gerät abkaufen würde, dann würde er dir diesen Preis bezahlen.
Leserforumvon czpcologne | Kaufrecht | 4 Antworten | 11.07.2007 17:42
Etwa 3 Tage nach Versand des Gerätes meldete sich der Käufer und bemängelte, die Tastaturbeleuchtung würde nicht funktionieren (hat sie bei mir getan) und das W-LAN würde regelmäßig während der Nutzung abbrechen (habe ich nie ausprobiert). Der Käufer verlangt nun die Rücknahme des Gerätes durch mich und Erstattung des Kaufpreises. ... Muß ich das Gerät zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten?
Leserforumvon guest-12317.09.2015 05:09:58 | Kaufrecht | 18 Antworten | 09.11.2014 13:52
Ich einigte mich mit dem Käufer auf einen Preis von 700€ (ca. 1/3 des Neupreises), und ein Bekannter des Käufers holte das Gerät bei mir ab, und transportierte es irgendwann ca 600Km zum Käufer. ... Der Käufer erwartet nun von mir, dass ich die Ersatzteile bezahle, da das Gerät ja angeblich nicht neu gewesen sei, sondern aus dem Baujahr 2004. ... Ich kann ja allerdings nicht nachvollziehen, was der Käufer im letzten halben Jahr mit dem Gerät getrieben hat, schließlich wurde es weit transportiert, und wurde ja angeblich ein halbes Jahr zwischenelagert.
Leserforumvon macbook123 | Kaufrecht | 5 Antworten | 28.11.2013 21:57
Muss ich als Käufer den Mangel beweisen? ... Am 29.11.2013 von TheCat quote:Muss ich als Käufer den Mangel beweisen? ... Doch, in der Regel halten Geräte länger, die man nie ausschaltet (weil nichts eine so hohe Belastung ist wie die Spannungsspitzen beim Einschalten).
Leserforumvon Tommi060709 | Kaufrecht | 7 Antworten | 15.07.2010 12:46
Da ich immer nur Originalkarten benutze, habe ich um sowas wie Jailbreak nie gekümmert und auch keine Ahnung davon. ... Der VK hat dem Käufer ja durchaus ein "Angebot" gemacht, welches vom KÄUFER abgelehnt wurde. Ich befürchte nun, das bei dem I-Phone der KÄUFER die Software zerschossen hat...Gerät ist(eventuell) Unbrauchbar.
Leserforumvon clel | Kaufrecht | 39 Antworten | 06.03.2015 17:14
Am 7.3.2015 von teador Gerät zurückrooten, falls bei diesem möglich und nochmals einschicken. ... Ein gerootetes Gerät ist Garantiemäßig "verbrannt". ... Habe ich mir nie vorstellen können, dass es da mal zu Problemen kommen könnte. ----------------- "" Am 8.3.2015 von Harry van Sell quote:weil man den Leuten die Freiheit nimmt, die ROM zu installieren, die sie wollen Nö, die Freiheit haben sie doch.
Leserforumvon 123_user | Kaufrecht | 5 Antworten | 14.03.2010 15:55
Der Hersteller verweigerte diese Bitte allerdings, mit dem Hinweis darauf, dass das Gerät erst einmal eingeschickt worden sei. ... Da aber offenbar weder Hersteller noch Händler von der ersten Reparatur Daten haben, soll die Beweislast angeblich nun bei mir liegen, obwohl ich ja mit dem Hersteller ansich nie etwas zu tun gehabt habe. ... Die Nachbesserung soll einen bestimmten Mangel beheben, den der Käufer zudem lediglich nach Symptomen zu beschreiben hat.
Leserforumvon Engraver | Kaufrecht | 1 Antwort | 08.12.2006 12:19
Also hat der Käufer das Gerät selbst getestet und sich dazu entschlossen es zu kaufen. ... Ich denke ja eher nicht da ich nie behauptet habe dass das Gerät richtig mit E-Plus funktioniert, sondern dem Käufer nur die Fakten geschildert habe und seine Kaufentscheidung ja auf das eigenständige überprüfen des Geräts beruht. Der Käufer hat gesagt er will mir das Gerät einfach per Nachnahme zurück schicken.
Leserforumvon Peterrambo | Kaufrecht | 6 Antworten | 17.11.2020 14:22
Mir ist das Gerät aber nie Runter gefallen oder ähnliches. ... Am 18.11.2020 von -Laie- Nö, das Gerät wurde ja wegen genau dieses Defektes vom Käufer abgegeben. Am 19.11.2020 von Harry van Sell Zitat (von -Laie-):das Gerät wurde ja wegen genau dieses Defektes vom Käufer abgegeben.
Leserforumvon krankenschwester18 | Kaufrecht | 9 Antworten | 04.01.2015 17:43
Folgendes: Die Käufer kamen gestern zu mir und haben sich das Gerät vor Ort angeschaut und die Mixer Funktion getestet. Der TM21 ja ebenfalls eine Varoma Funktion, zum kochen, diese Funktion habe ich allerdings nie benutzt, welches ich auch dem Käufer mitgeteilt habe(die Varoma Schüssel war auch komplett unbenutzt, was der käufer auch gesehen und bestätigt hat), jedoch habe ich ihr angeboten mich kurz einzulesen um ihr die Funktion vorzuführen welches sie aber ablehnte da ja der Mixer funktionierte! ... Am 4.1.2015 von krankenschwester18 Als vollfunktionsfähig sehe ich die Eigenschaft an, das ich den Thermomix eingeschaltet habe und den Käufer fragte, nachdem er sah das dieser tadellos funktioniert, ob die Varoma Funktion auch gesehen werden möchte, ich mich dazu aber erst einlesen muss, da ich diese noch nie verwendet habe ( unter Zeugen) Dies wurde verneint, da der Käufer gesehen hat, das die Schüssel und der Deckel noch nie verwendet wurden.
Leserforumvon Swirklich | Kaufrecht | 12 Antworten | 11.12.2020 13:32
Bis zu diesem Fall wurde noch nie ein PayPal-Fall gegen mich eröffnet und man liest überall, das PP gerne im Vorteil des Käufers entscheidet. ... Wohl hat sich der Käufer eine neue Strategie einfallen lassen: jetzt hat er das Gerät scheinbar wohl erhalten, es wäre aber „nicht laut Beschreibung". ... Was mich allerdings wundert: wenn ich etwas verkaufe und der Käufer via PayPal zahlt, dann ist das Geld bei mir im Konto erstmal blockiert, bis der Käufer die Zustellung des Artikels bestätigt.
Leserforumvon hobadoba | Kaufrecht | 3 Antworten | 27.11.2023 13:53
Hallo, vor einigen Tagen habe ich sehr altes mechanisches Gerät auf Kleinanzeigen verkauft. ... Der Käufer behauptet nun das eins der Spiele defekt sei welches vorher aber noch funktioniert hat. ... Aufgrund von ein paar ungereimtheiten in seinen Nachrichten glaube ich mittlerweile sowieso das es sich auch um einen Betrugsversuch handeln könnte und ich nie etwas zurück geschickt bekomme.
123·5·10