Am 10.8.15 war das Pendel defekt. ... Am 30.10 nochmal genau der selbe defekt. 2 Wochen später sagte der Reperaturdienst mir am Telefon, das ein Schreiben rausgegangen ist und der Fernseher nicht mehr repariert werden kann. ... Ich sagte Ihr, dass ich aber keine Interesse an einem neuen Gerät aus diesem Laden habe und den Kaufpreis zurück erstattet haben möchte.
Der Kaufpreis lag bei 900,00 Euro. Der Drucker zeigte vor einigen Wochen einen Defekt und musste dem Verkäufer zurück gesendet werden. ... Können wir unter diesen Umständen den vollen Kaufpreis zurück verlangen?
Diese ist nun 3 Monate alt, war schon einmal defekt und musste ausgetauscht werden. Nun ist sie leider wieder defekt. ... Kann ich das von dem Fachgeschäft verlangen oder vielleicht meinen Kaufpreis erstattet bekommen?
Jetzt, 4 Tage nachdem er die Ware erhalten, konnte er das Gerät ausgiebig testen und siehe da es soll angeblich defekt sein. ... Nun möchte er 50% vom Kaufpreis zurück haben. ... Ich glaube der will nur den Kaufpreis drücken.
Der Händler bietet einen Gutschein über den Kaufpreis an. 4. ... Der Defekt ist wahrscheinlich im elektronischen Bauteil, das natürlich verschweißt ist. ... Zitat:Der Händler bietet einen Gutschein über den Kaufpreis an.
Jetzt ist das Ding defekt (die kleinsten Ritzel am Hinntetrrad kann ich nicht mehr benutzen - also fallen 6 Gänge aus). ... Muss mir Aldi nicht - da Händler - bei Defekt den Kaufbtrag erstatten? ... Auch im Falle einer Wandlung müßten Sie sich den Nutzungsvorteil zurechnen lassen, den Sie an dem Artikel hatten, würden also auf keinen Fall den vollen Kaufpreis zurückerhalten. 3.
Kaufpreis 255Euro und Altteilepfand (100Euro) werden an H gezahlt. ... Hierfür verlangt H 150Euro und zieht diese vom Kaufpreis ab. ... Hierfür verlangt H 150Euro und zieht diese vom Kaufpreis ab.
Dann war das Gerät für 3 Wochen in Gebrauch und ist schon wieder defekt. ... Media-Markt verhält nach meinen Erfahrungen eigentlich ziemlich kulant dem Käufer gegenüber und würde wohl auch schon vorher der Kaufpreis erstatten, wenn man seine Unzufriedenheit darlegt.
Die Reperatur ist ja fast so teuer, wie der Kaufpreis. ... Vorallen das die Masachine kurz nach Ablauf der Garantie defekt ist. ----------------- " " Am 18.4.2012 von Liane46 quote:Vorallen das die Masachine kurz nach Ablauf der Garantie defekt ist.
Kurz nach dem Kauf, hatte einer der Anschlüsse (USB Port) einen Wackelkontakt, Hierfür wurden 10 € von Kaufpreis erstattet. etwas später, lies sich das Tab nicht mehr einschalten, es wurde ein gesendet und ausgetauscht. etwa einen Monat später kam der nächste Fehler, das Gerät lies sich nicht mehr aufladen. hier wurde das Gerät Repariert. Nun hatte das Gerät schon wieder einen Defekt, da der Toutch screen nicht mehr ging. ... Hier muss der Käufer nun beweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf latent bestanden hat.
Gestern war es dann endlich soweit, ich bekam eine Gutschrift über ~35€ (Ursprünglicher Kaufpreis 65€). Der Defekt ist nicht selbstverschuldet (wie soll man so was defekt bekommen? Bin Informatiker und mir wäre nicht bewusst wie man einen solchen Defekt von außern herbeiführen soll.
Hauskauf - Heizung defekt
2 von 5 Sterne
Dabei stellt der Monteur fest, dass die Wasserpumpe defekt ist und ausgetauscht werden muss. ... Der Kaufpreis liegt bei 200-500.000 €(???).
Käufer hat diese an uns zurückgeschickt.Anlage ist defekt,und eine Reperatur unwirtschaftlich. ... Im Klartext: Ihr könnt vom Erstattungsbetrag eine angemessene Nutzungsentschädigung, Gebrauchsvorteile des K, abziehen (Kaufpreis : Lebensdauer x Nutzungszeitraum).
Der Käufer hat per PayPal bezahlt und nach Empfang des Laptops einen Defekt an den Scharnieren angemerkt. Dieser Defekt war mir nicht bewusst und die Funktion wird dadurch nicht eingeschränkt. Jetzt fordert der Käufer über einen "PayPal-Fall" eine Rückzahlung von 30,00€ (bei einem Kaufpreis von 80,00€ ) .
Ich habe im Dezember 2010 ein Handy gekauft welches ich am 12.12.2011 zum ersten mal in Garantie gegeben habe, da es einen komplett Ausfall hatte...als es wiederkam, hatte es den nächsten Defekt...also am 28.12.2011 wieder in die Werkstatt damit... ... Muss der Händler nicht normalerweiße nach dem dritten Nachbesserungsversuch den Kaufpreis zurück erstatten ?
Ein recht teures Fernsehgerät ist innerhalb der Garantie nun das 3te mal defekt. 2 mal wurde bereits repariert nun möchten wir das Gerät gern zurück geben. ... Wenn wir jetzt darauf bestehen unser Geld zurück zu bekommen, wieviel kann dort realistisch vom Kaufpreis für die Nutzung abgezogen werden? ... Beim ersten Defekt am Gerät sagte uns der Versandhandel, wir müssen uns mit Reklamationen direkt an den Hersteller wenden.
Hallo, ich habe Anfang 2004 im Internet einen Mp3-Player gekauft, der nach 2-monatigem Gebrauch einen Defekt hatte. ... Dieser hat nun einen ähnlichen Defekt, woraufhin ich beim Verkäufer angefragt habe, was jetzt mit dem (einfach qualitativ schlechten Player) zu tun sei. Der Internetsupport versicherte mir, dass ich den Kaufpreis erstattet bekäme.
Jetzt gab es einen Defekt mit irgendwelchen Stromleitungen (Kabeln). ... Es ist wohl soweit ich das verstanden habe ein Defekt im Verteilerkasten. ... Der Defekt lag an dem Verteilerkasten.
+ Die Ankündigung wenn das gerät nochmals "OHNE DEFEKT" eingeschickt wird, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 € an ! ... Jedoch lag der Kaufpreis bei 30 € !!!!!!
Die Maschine war von Anfang an defekt. ... Doch das Versandhaus behauptet, es könnte 20% Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abziehen, da die Maschine ja fast 1 Jahr bei mir zu Hause gestanden hätte. ... Ich werde eine Frist von 14 Tagen setzen, in der mir das Versandhaus den vollen Kaufpreis überweisen soll.