Das erste Mal war das Gerät nach einem Jahr und das zweite mal nach fast zwei Jahren defekt. ... Meine Frage ist: Habe ich da rechtlich gesehen irgendwelche Chancen mein Geld für das Gerät zurück zu bekommen oder muss ich auf die Kulanz des Händlers hoffen? ... Nun ist das Gerät schon wieder defekt. ----------------- ""Das Problem ist nicht das Problem.
Mal defekt, der Händler wurde kontaktiert, der mitteilte, dass der Hersteller den Service selbst betreibt, also wurde über die entsprechende Hotline der Automat zur Reparatur gegeben - soweit so gut. von nun an war das Gerät so ziemlich alle 1-2 Monate defekt, zeitlich gesehen, war es mehr in Reparatur als in unserer Nutzung. ... Dem sendest du das Gerät zu und machst Gewährleistung geltend. ... Gerät kaputt, Geld gibt es auch keines mehr, Reparatur muss man selbst zahlen.
verkauftes Gerät jetzt defekt, Geld zurück
4 von 5 Sterne
Am 19.2.2009 von Mr.Cool Keine Gewährleistung mehr auf dem Gerät? ... Ich hatte das Gerät ja selber gebraucht gekauft. ... Ich habe ehrlich gesagt keine Lust einen Kostenvoranschlag zu machen weil das meistens Geld Kostet und das müsste ich dann wiederum tragen.
Mit der Defekten Spielkonsole bin ich zum Händler gegangen und wollte mein Geld zurück verlangen. Er meinte da es um ein gebrauchtes Gerät handelt brauchte er mir das Geld nicht zurückzugeben. ... Da ich nicht wochenlang warten möchte, will ich lieber das Geld zurückhaben.
Hallo, seit einiger Zeit ist bei meinem Handy der Akku defekt. ... Am 7.3.2015 von teador Gerät zurückrooten, falls bei diesem möglich und nochmals einschicken. ... Ein gerootetes Gerät ist Garantiemäßig "verbrannt".
Dieser wies nach zwei Wochen einen Defekt auf. ... Nun ist das Gerät das dritte Mal mit dem selben Fehler defekt. ... Hallo, ich habe dem Markt inzwischen ein Einschreiben geschickt, daß ich vom Kaufvertrag zurücktrete, ich bis gestern mein Geld zurückhaben möchte und das Gerät bei mir abgeholt werden soll (Musterbrief vom Verbraucherschutz).
Also laut meines Monteur ist defekt gekommen. ... Ist der Verkäufer dann verpflichtet mir es umzutauschen oder Geld zuruckzugeben ? ... Entweder du widerrufst, wenn du generell nicht mehr am Gerät interessiert bist, oder du verlangst Nacherfüllung, wenn du das Gerät behalten willst.
Jetzt is das Gerät defekt und fährt nichtmal mehr hoch,(Da ich erfahrung in sowas habe kann ich sagen das definitiv die Festplatte einen totalen defekt hat) ich bin sofort zum Händler hin und habe gesagt ich möchte es umgetauscht haben oder aber wenn sie das selbe gerät nicht mehr haben das Geld zurück. Der Verkäufer sagte mir das dies nicht möglich sei das es das Geld nur zurück gäbe wenn Acer Marktkauf darüber Informiert oder ich ein Schreiben von denen bekäme auf dem das stehen würde, und übergab mir ein Infozettel auf dem drauf steht das ich bei defekt eine teure hotline anrufen und ggfls das Gerät dorthin schicken muss. ... Nun zu meiner Frage: Muss ich das so hin nehmen oder ist der Händler (in diesem Fall Marktkauf) dazu verpflichtet mir das Geld zu erstatten?
Kann ich von MediaMarkt verlangen mir das Geld zurück zu geben oder ein neues Gerät? Ich weiß, dass sie eigentlich 2 mal reparieren können, aber das kann ja nicht sein, dass ein Gerät mit einem neuen Defekt von der Reparatur zurück kommt. Habe auch schon jeweils eine E-Mail inklusive Beschwerde sowohl an MediaMarkt als auch an Acer geschickt. -- Editier von KDW23 am 26.08.2016 09:03 Am 26.8.2016 von Harry van Sell Zitat (von KDW23):Kann ich von MediaMarkt verlangen mir das Geld zurück zu geben oder ein neues Gerät?
Guten Tag, Wir haben uns ein defektes gebrauchtes Android-Gerät gekauft, Verkäufer hatte im Inserat ausdrücklich darauf hingewiesen, Gerät sei defekt. ... Gedacht war das Gerät als Ersatzteilspender. ... [/quote] Ware gegen Geld ist ein Kaufvertrag...es muss nichts schriftliches vereinbart worden sein.
Kunde hat 3 mal das Gerät zu Reparatur geschickt und nun ist es wieder defekt. ... Ein Austausch wäre nicht möglich (Geld für Zeitwert wollte er nicht haben). ... Ist es eine freiwillige Leistung vom Hersteller das Gerät zu Austauschen oder sind die dazu gesetzlich verpflichtet?
Ein recht teures Fernsehgerät ist innerhalb der Garantie nun das 3te mal defekt. 2 mal wurde bereits repariert nun möchten wir das Gerät gern zurück geben. Nun bietet uns der Hersteller an, wir können das Gerät zurück geben, bekommen jedoch nicht unser Geld wieder oder ein neues Gerät, sondern einen TV vom Werkskundendienst. ... Beim ersten Defekt am Gerät sagte uns der Versandhandel, wir müssen uns mit Reklamationen direkt an den Hersteller wenden.
Er kann sich das Gerät morgen gerne ansehen und wird sehen das er defekt ist. Dann kann er das Gerät gerne mitnehmen und mich gleich auch, damit ich endlich mein Geld wieder bekomme! Hat einer eine Idee warum er das Gerät erst mal mitnehmen will; ohne mir mein Geld zu geben?
Defekt dein gutes Recht gewesen. ... Lehnt der "ernsthaft und endgültig" ab, kannst du vom KV nach § 440 BGB zurücktreten, Ware zurück, Geld zurück, Nutzungsentschädigung darf aber abgezogen werden. ... Was war denn der genaue Defekt?
Wenn sie defekt wäre, würde er nicht darauf bestehen, sie zu behalten, bis du das Geld sendest. Klare Ansage: Ware zurück und er bekommt dann sein Geld. ... Sein Gerät, sein Problem.
Gestern meldet er sich und meint, das das Gerät defekt sei. ... Sehe auch nicht ein ein Gerät im Wert von 500 Euro einfach so defekt wieder zurück zu nehmen. ... Und der Käufer kann dann zusehen, wie er sich das Geld zurückholt.
Ich frage mich jetzt, warum man ein Gerät kurz vor Verkauf noch benutzt. ... Wenn es nach mir geht, steht die Maschine morgen vor deren Haustür, und das Geld wandert zurück zu uns. ... Wenn ja, müsstest du beweisen, das der Defekt schon bei der Übergabe bestanden hat und vorallem, dass der Verkäufer von diesem Defekt wusste.
Mittlerweile ist das Gerät 1mal repariert und 3mal, das letzte mal am 13.02.09, gegen andere Geräte ausgetauscht worden, die auch nach geraumer Zeit wieder defekt waren. Das letzte Gerät, was auch wieder im Austausch war, hat auch wieder zwei Defekte. Meine Frage ist, kann ich mein Geld zurückverlangen oder muß ich schon wieder ein angeblich neuwertiges Gerät annehmen.
Mein Vorschlag an den Käufer war nun, dass er mir das Gerät gibt und ich das an eine Werkstatt schicke, die checken, wie der Fehler/ Ausfall / Defekt zustande kam. ... Ich möchte aber nicht ohne vorher geklärt zu haben, wie der Defekt zustande kam, einfach so das Gerät zurücknehmen. ... Zitat:Mein Vorschlag an den Käufer war nun, dass er mir das Gerät gibt und ich das an eine Werkstatt schicke, die checken, wie der Fehler/ Ausfall / Defekt zustande kam.
Wiederum lädt das gerät weiterhin nicht, also wurde das Gerät erneut ein-gesendet. ... + Die Ankündigung wenn das gerät nochmals "OHNE DEFEKT" eingeschickt wird, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 € an ! ... Nun mein Problem ein Gutachter kostet Geld, das ist klar.