10 Ergebnisse für „angebot eigentum gerät käufer“

Leserforumvon Metallicpail | Kaufrecht | 8 Antworten | 21.01.2015 12:58
In der Regel stellst du die Anfrage nach einer Reparatur, der Händler macht dir das Angebot es für X € zu reparieren und die defekten Teile gehen in dessen Eigentum über. Dieses Angebot kannst du annehmen oder dem Händler ein neues Angebot machen, in welchem du ihm anbietest für X € reparieren zu lassen, wenn die Teile in deinem Eigentum bleiben. ... Wenn das Angebot also ist: "Austausch der Platine", dann ist die defekte Platine danach nicht mehr dein Eigentum.
Leserforumvon guest-12330.10.2010 22:46:49 | Kaufrecht | 13 Antworten | 23.06.2005 00:31
Das sich der Verkäufer an dem Verlust des Paketes mit dem Eigentum des Käufers bereichert ist zwar verlockend, meiner Ansicht aber nicht richtig. ... Übersenden Sie aber auf jedenfall den Nachforschungsauftrag als Kopie) oder sie beschaffen ein gleichwertiges Gerät welches die Beschaffenheit vorweist wie der von ihnen verkaufte Laptop. Machen Sie dem Käufer ein Angebot ob er das Geld oder ein gleichwertiges Gerät wünscht.
Leserforumvon Kabelbrand | Kaufrecht | 22 Antworten | 06.06.2013 13:47
Der Kauf ist wirksam, das Eigentum wurde nach § 932 BGB gutgläubig erworben. ... Das Eigentum wurde mit Sicherheit gutgläubig erworben. ... Wenn der das Gerät geliehen, aber als Eigentum verkauft hat, käme da sogar eine arglistige Täuschung in Betracht, Anfechtung, voller Schadensersatz.
Leserforumvon sturm-lp | Kaufrecht | 7 Antworten | 23.10.2009 15:18
Das Unternehmen, bei dem ich angestellt bin, hat ein Gerät gakauft. ... Besser, es ist sogar in 'euer' Eigentum übergegangen. quote:Letztlich frage ich mich nur, ob es eine gesetzliche Regelung hierfür gibt, Nicht das es mir bekannt wäre. quote:und ob jemand sich durch so einen Satz im Angebot einfach darüber hinwegsetzen kann. ... Dann gibt man ein rechtlich gesehen ein neues Angebot ab.
Leserforumvon Ziggy83 | Kaufrecht | 22 Antworten | 30.11.2010 16:14
Der Händler soll dir ein neues Gerät geben. ... Der VK wird ein repariertes neuwertiges Gerät vom Hersteller bekommen. Dieses wird in dessen Eigentum übergehen, wenn er dir ein neues Gerät aushändigt.
Leserforumvon cailana | Kaufrecht | 1 Antwort | 18.03.2019 18:54
.:************* Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zp24 für Käufer 1. ... Vertragsschluss Das Einstellen des jeweiligen Produkts in den Onlineshop stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages von Zp24 an den Käufer dar. ... Nach der Wahl der Versandart und des gewünschten Bezahlverfahrens, sowie dem Akzeptieren dieser AGB, sendet er sein verbindliches Angebot mit Klick auf den Button „Jetzt kaufen" ab.
Leserforumvon Micha_1973 | Kaufrecht | 13 Antworten | 22.03.2007 17:49
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk wenn im schriftlichen Angebot nicht anders vermerkt. ... Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. ... Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
Leserforumvon TimmyLu | Kaufrecht | 27 Antworten | 25.10.2023 13:36
[/i] Dann wurde das Gerät geliefert... ... Der Netto Onlineshop hat aktuell von dieser Firma auch noch Kühlschränke im Angebot, aber dort sehe ich keinen Hinweis, dass es sich um einen anderen Vertragspartner als Netto handeln könnte. ... Ersetzte Teilc odcr ausgetauschte Geräte gehen in unser Eigentum über.
Leserforumvon Milkreis | Kaufrecht | 48 Antworten | 08.12.2014 16:14
Nun war der Fehler nach einer Stunde wieder weg aber mein günstiges Angebot noch im Warenkorb. ... Der Verkäufer hat ein Angebot gemacht (Server für 1500€), der Kunde hat angenommen. ... Im Allgemeinen sollte sich ein Käufer aber darauf verlassen können, dass ein Kaufvertrag gültig ist. ----------------- "Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
Leserforumvon apfelschorle | Kaufrecht | 37 Antworten | 11.01.2007 10:06
Hallo ihr lieben meine Eltern haben sich online eine Digitalcamera gekauft und sich per nachnahme zuschicken lassen. die ware kam dann endlich mal nach 10 tagen an weil das erste paket von dhl verbusselt wurde. naja also meine eltern freuen sich machen die verpackung auf , und natürlich auch die folien die um kamera und zubehör gewickelt sind und machen ein paar testfotos. nach 5 minuten fällt meiner mutter auf das sie eine falsche kamera in der hand hat und schaut genauer auf die bezeichnung. naja ältere leute und internet sie hat die falsche bestellt ( die aber genauso aussah wie die kamera die sie eigentlcih haben wollte. ) also das gerät wieder eingepackt auch die aufgerissenen plastetüten und das ganze zurück geschickt. da die kamera die sie eigentlich haben wollte nicht mehr lieferbar war hat man ihr gesagt sie bekommt den kaufpreis als scheck zurück. ja der scheck kam dann gestern aber statt 249 euro nur noch 199 euro. und 50 euro als Abschlag wegen Wertminderung da der Artikel nicht mehr als neuware verkauft werden kann !! ... Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. ... Am 14.1.2007 von sweeney Nuja, es steht aber auch im Wiederrufsrecht, daß man die Ware nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nehmen soll.
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