9 Ergebnisse für „ebay webseite händler angebot“

Leserforumvon *_oesi_* | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 30.09.2004 10:56
hallo liebe spezialisten, ich "streite" gerade mit ein paar bekannten und suche nun die lösung für folgendes problem: wenn ich als gewerblicher händler waren auf einer webseite (bzw eBay) anbiete und NICHT ausschliesse, dass ich nur im eigenen land liefere, welche fernabsatzbestimmungen gelten? ich habe einige eu-verordnungen dazu gelesen, die weisen eigentlich immer auf das bestimmungslandprinzip hin. allerdings weisen diese schreiben auch darauf hin, dass der händler nicht die bestimmungen aller länder in seinem angebot haben muss. sollte es so sein, habe ich als österreicher händler z.b. das problem, dass ich keine ordnungsgemäße widerrufsbelehrung für deutsche kunden in meinem angebot habe. für mich persönlich stellt das kein problem da, da ich gebrauchte sammlerwaren verkaufe, da gibts keine rücktritte :-) für einen "normalen" händler könnten da probleme entstehen. habt ihr einen tip dazu, wo ich genaueres finden kann? ... Also wenn Du Waren auf der deutschen Plattform von ebay einstellst, muss z.B. die Wiederrufsfrist von Deutschland gewährt werden.
Leserforumvon Koenig Arthur | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 12 Antworten | 11.01.2016 12:07
Kann ich andernfalls irgendwie fordern, dass der seine Preisgestaltung berichtigt und euf der Webseite und bei ebay Klartext redet ? ... Sollte der Händler aber im Angebot die Selbstabholung verweigern, dann ist "keine Abholung" Bestandteil des geschlossenen Vertrages. Zitat (von Koenig Arthur):Kann ich andernfalls irgendwie fordern, dass der seine Preisgestaltung berichtigt und euf der Webseite und bei ebay Klartext redet ?
Leserforumvon Patrice001 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 07.03.2007 17:34
Ich habe bei eBay/Webseite ein Handyvertrag Angebot gefunden, bei dem ein Sony Ericcsson 750i mit Vertrag: OHNE Simlock, OHNE Branding, OHNE Mindestumsatz und quasi OHNE Grundgebühr (soweit ich das verstanden haben Netto Grundgebühr von 9,95.- sprich 19% MwSt davon also 1,89.- pro Monat) angeboten wird. ... Ich würde prüfen, wie lange der Händler im Geschäft ist und ob es negative Berichte über ihn gibt. ----------------- "#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#" Am 7.3.2007 von keinname123 Mich würde sowas auch interessieren. getmobile z.
Leserforumvon DrUwe | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 9 Antworten | 28.05.2020 11:58
Ich habe doch Angebot und Nachfrage getätigt: soviel kosten für soviel Ware. ... Ja eine deutsdche Webseite mit deutsdchen Standort. ... Das wohl bekannteste Beispiel für einen solchen Shop ist Ebay.
Leserforumvon Catalina | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 07.10.2010 19:47
Alles andere ist eine Geschichte zwischen den Vertragspartnern (Händler und Käufer). ... Jetzt gibt es einen, der aber eingeschränkt ist. quote:13.1 Kauf auf eBay. ... Für andere eBay-Websites können andere Käuferschutzprogramme gelten.
Leserforumvon summo | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 31 Antworten | 08.01.2014 22:55
----------------- "" Am 9.1.2014 von hamburger-1910 I.d.R. erfolgt die Annahme durch den Händler erst durch den Versand der Ware. ... Und damit wurde auch das Angebot des Kunden vom Verkäufer angenommen und ein Kaufvertrag geschlossen. ... Der Händler schickt aber wohl keine Auftrags-, sondern (seines Erachtens) nur eine Bestellbestätigung.
Leserforumvon XxBombermanxX | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 44 Antworten | 05.01.2015 20:48
client=Firefox&hl=de&site=http://web306.server106.greatnet.de/kurios/ ) Als auch meine Firewall melden die Seite als nicht sicher. quote: Zugang zur Webseite ist abgelehnt Sie haben versucht, eine Web-Seite zu öffnen, die gegen die Richtlinien zur Internetnutzung verstösst. URL: web306.server106.greatnet.de/kurios/ Kategorie Sicherheitsrisiko:Schadsoftware Webseiten Um diese Webseite erneut bewertet zu lassen bitte auf nachfolgender Seite eingeben: http://url.fortinet.net/rate/submit.php Alle eingereichten Seiten werden erneut überprüft und ggf. innerhalb von zwei Tagen korrigiert. ----------------- "Ach Horst...." -- Editiert florian3011 am 06.01.2015 07:58 Am 6.1.2015 von XxBombermanxX Das ist ja mal interessant...so eine Meldung bekomme ich nicht.
Leserforumvon Perazim | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 304 Antworten | 14.09.2016 17:15
Die Seite sieht wie ne ultraschlechte Nachmache von Ebay-Kleinanzeigen aus, und ich bezweifle, dass irgendein Inserat auf der Seite echt ist. ... Nachtrag: So wie ich auch alles übrige (Facebook-Auftritt) sehe, soll die Webseite offenbar eine reine Werbeplattform für Großhändler sein.
Leserforumvon Mati_ | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 12 Antworten | 07.08.2010 17:41
Antworten sind in der Regel online auf der Webseite von PayPal oder per E-Mail zu geben. 3.3. ... Wenn die Lieferfrist bei vorbestellten oder erst angefertigten Artikeln davon abweicht, muss der Verkäufer nachweisen, dass er dies in seinem Angebot bzw. den Lieferbedingungen dem Käufer mitgeteilt hat. 4. ... Sie haben das Recht, jede Zahlung, für die Sie eine wirksame Ermächtigung erteilt haben und die durch Sie oder einen Händler ausgelöst wird, vollständig erstattet zu bekommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. als Sie Ermächtigung gegenüber einem Händler abgegeben haben, war der genaue Betrag der Zahlung nicht angegeben; und 2. der gezahlte Betrag überstieg den Betrag, den Sie verständigerweise, unter Beachtung Ihres sonstigen Ausgabeverhaltens und dieser Vereinbarung, erwarten konnten; und 3.
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