6 Ergebnisse für „bild googeln link“

Leserforumvon erinika | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 04.07.2008 13:15
Leider kann ich den Link nicht mehr finden. ... Wahrscheinlich ist der Grund, dass man die Bedeutung einer Datei rein rechtlich noch nicht festgelegt hat oder ich kann einfach nicht vernünftig googeln, was gar nicht so unwahrscheinlich ist. ... „Audio- , Bild- oder Videoaufzeichnungen…" gewählt hat?
Leserforumvon Yoshua1969 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 17 Antworten | 18.06.2022 12:08
Nun findet man aber durch Googeln und Recherche durch den eindeutigen Benutzernamen den realen Bezug.
Leserforumvon SnakePT | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 237 Antworten | 05.03.2006 00:49
ich habe ein schweres problem da ich mich ausversehen bei www.lehrstellen-heute.com angemeldet habe. und die agbs so klein war und nicht durchgelesen habe bin ich jetzt nicht gut dran. könnt ihr euch das selbst mal durchlesen oder seit ihr da auch schon darauf reingefallen. bitte helft mir. ich muss sonst 84 euro zahlen. dürfen die agbs so kleingedruckt sein und sowas verlangen. Am 5.3.2006 von guest123-1618 Hallo, die Bedingungen sagen aus, dass Du innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen kannst. Dies kann per Brief, Fax oder E-mail unter support@lehrstellen-heute.com erfolgen.
Leserforumvon kühlschrank | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 185 Antworten | 31.12.2009 01:15
Hallo, Ich hab folgendes Problem: Ich wollte mir gerade ein Freeware-Program runterladen. Durch eingabe des Namens des Programms unter google.de bin ich auf die Seite Top-of-software gestoßen. Da ich dachte es handelt sich um einen kostenlosen Download, bin ich der Forderung einer Registrierung nachgekommen, jedoch mit fiktivem Namen und einer real existierenden Email-Adresse.
Leserforumvon xflowy | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 70 Antworten | 22.01.2008 20:16
3. sie sprechen immer wieder von 14 tagen widerrufsfrist. auf der anmelde-seite steht aber (im entsprechenden text mit den abo-infos, der übrigens als bild eingefügt ist..clever clever..) ... die wissen anscheinend schon gut bescheid, wie die betroffenen auf ihr betrügerisches angebot reagieren. soll ich bei meiner mail anführen, dass sie auf meine punkte net eingegangen sind, und dass ich eben weiß, dass ich über ihre betrügerischen machenschaften bescheid weiß (man muss ja nur mal googeln) und nicht bezahlen werde?
Leserforumvon Perazim | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 304 Antworten | 14.09.2016 17:15
Hier der Link: www.Liquidado.de Woher weiß ich, dass mein Vater einen Account erstellt hat?
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