10 Ergebnisse für „anspruch domain gmbh“

Leserforumvon mattes123 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 05.10.2003 16:41
Hallo, die Firma "123 4 GmbH" (nach der 3 ein Leerzeichen) hat sich die beiden Domains 1234.de und 123-4.de registrieren lassen. Meine Firma "123-4 GmbH" (wurde später gegründet), Beide Firmen sind etwa gleich groß, gehören zwar zur gleichen Branche (EDV) bieten aber eindeutig unterschiedliche Dienstleistungen an (also keine Konkurrenz). Ich weiß, das allgemein ein Leerzeichen im Firmennamen für die Domain durch einen Bindestrich ersetzt werden kann und "first come = first served" gilt, Frage: besteht für mich ein Anspruch auf die Domain "123-4.de", denn meine Firmierung wäre mit dieser Domain ja absolut identisch?
Leserforumvon Kai | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 19.02.2002 20:44
Eine GmbH deren Name z.B. lauten könnte "Besenbinder GmbH" erhebt Anspruch auf die Domain "besenbinder.de". ... Ist es dann möglich, die Internet-Domain für diese GmbH zu beanspruchen? ... Etwas ganz anderes ist aber der Anspruch auf Zustimmung der Übertragung der Domain.
Leserforumvon martin2020 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 10 Antworten | 16.12.2019 15:26
Dieser NN ist auch gleich unser Firmenname GmbH & Co KG. ... Dieser NN ist auch gleich unser Firmenname GmbH & Co KG. ... Markenrechte können einen Anspruch auf eine Domain begründen, aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Leserforumvon taurus | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 13 Antworten | 12.04.2004 19:44
(Beispiel: Mettmann GmbH will "mettmann.de" haben) Aber: eine Privatperson, die zwar nicht so heisst, verwendet bereits die Domain. ... Kann hier das Unternehmen (hier Mettmann GmbH) prinzipiell die Herausgabe seiner Namens- Domain von der Privatperson verlangen? ... Aber echten Anspruch auf die Domain hat da keiner Gruss MichiM ----------------- "So dumm wie ich bin, sehe ich noch lange nicht aus " Am 16.4.2004 von Dominik Boecker @MichiM: Die Firma hat es deswegen leichter, weil der Firmenname als Unternehmenskennzeichen Schutz genießt.
Leserforumvon zmaster17de | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 31.01.2004 23:54
Es handelt sich hier um eine GmbH. ... Da muss man recherchieren, was sehr viel zeit in Anspruch nehmen kann. Mit viel Phantasie findet man immer eine gute Domain.
Leserforumvon guest-12327.04.2011 00:19:59 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 8 Antworten | 19.03.2011 13:28
Hat eine GmbH etwa andere Auflage? ... Und ein Konkurrent könnte die DE-Domain erfolgreich angreifen. Denn da der deutsche Kundenkreis nicht bedient wird, besteht kein Anspruch an der DE Domain und dürfte eine unzulässige Behinderung darstellen. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon berlin2510 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 8 Antworten | 03.01.2012 13:48
Da Sie Ihr zwei wöchiges Widerrufsrecht nicht in Anspruch genommen haben, erheben wir für die Bereitstellung und Einrichtung Ihrer eigenen Model.de - Sedcard gemäß §6, §7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Jahresbeitrag in Höhe von 60 Euro. ... Vertragspartner des Models ist die IAM Model.de GmbH, Lüneburg (im folgenden: Model.de). ... Das Model erhält als besonderen Service eine E-Mail-Adresse mit der Domain Model.de.
Leserforumvon Slick01 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 28 Antworten | 16.02.2005 18:24
Andererseits hast Du ja eine Leistung in Anspruch genommen und bist auch einen Vertrag eingegangen (habs mir gerad mal angeschaut). ... Ich hab nie wieder was von denen gehört und Geld haben sie auch nicht abgebucht. chandel Am 18.2.2005 von andrew_vd Nur zur Information: domain: millionengewinner.net status: lock organization: Premia Win GmbH owner: Timo Richert Richert email: joker-robot@work.de address: Leopoldstrasse 38 city: Braunschweig state: -- postal-code: 38100 country: DE Ganz schön schlau gemacht, die Seite. ... Paymasol GmbH dahinter, denn die haben mir auch eine Rechnung geschickt ( nach Hause, woher haben die meine Daten?)
Leserforumvon Perazim | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 304 Antworten | 14.09.2016 17:15
Da sich der Shop eindeutigst an deutsche Verbraucher wendet (siehe alleine schon de-Domain) gilt deutsches Recht. ... Da sich der Shop eindeutigst an deutsche Verbraucher wendet (siehe alleine schon de-Domain) gilt deutsches Recht.
Leserforumvon guest-12303.12.2023 06:48:38 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 195 Antworten | 21.11.2012 16:16
Domain-Infos sind absichtlich verschlüsselt über WhoisGuard. ... C) Die Whois-Abfrage, die gleichfalls über Whoisguard anonymisiert ist http://www.heise.de/netze/tools/whois/ (dort socialeyeplayer.com eintippen) Ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Die Domain wurde erst Anfang Mai erstellt. Es könnte sein, dass diese Domain nur zum Zweck des Verfolgens falscher Vorwürfe zu Urheberrechtsverstößen erstellt wurde.
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