127 Ergebnisse für „verfahren rechnen strafe arbeitgeber“

Leserforumvon anonym069 | Strafrecht | 11 Antworten | 14.01.2023 13:05
Eine erneute Geldstrafe oder muss ich mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen? ... Falls Sie also im Sommer auf Stellensuche gehen, und potenzielle Arbeitgeber ein sauberes Führungszeugnis erwarten, sollten Sie möglichst noch kurz vor der zweiten Verurteilung ein Führungszeugnis beantragen und/oder ggf. mit anwaltlicher Hilfe das zweite Verfahren in die Länge ziehen, damit das Urteil erst nach erfolgreicher Stellensuche fällt. ... Der TE hat ja selbst bei einer Strafe von 90 TS keine Einsicht gezeigt.
Leserforumvon Jane20 | Strafrecht | 7 Antworten | 24.04.2016 20:59
Da ich auf Bewährung bin (tat jedoch vor Bewährung passiert) - ist das Verfahren eventuell eingestellt worden? ... Dann würde ich mal schlicht mit einer Geldstrafe rechnen. ... Die erste Strafe ist gerechtfertigt, keine Frage.
Leserforumvon wolfbert | Strafrecht | 31 Antworten | 21.11.2003 21:58
- mit was für ner strafe hab ich zu rechnen? ... Mit welcher Strafe hab ich zu rechnen? ... Am 6.6.2006 von thosim quote:Mit welcher Strafe hab ich zu rechnen?
Leserforumvon cookie1312 | Strafrecht | 12 Antworten | 13.01.2006 23:44
Meine Frage: Welche Strafe könnte mich erwarten? ... Aber nur noch ein Hinweis: Im Wiederholungsfall können Sie mit einer Einstellung nicht mehr rechnen. ... Oder wissen die Arbeitgeber schon das ich eine Anzeige habe?
Leserforumvon MissSophie | Strafrecht | 2 Antworten | 14.01.2016 00:40
Ein Verfahren in der Vergangenheit auch wegen Betruges gab es auch, die Strafe wurde beglichen. Muss ich nun mit einer negativen ZUP rechnen? ... Und wird die ZUP mir, oder meinem Arbeitgeber zugesandt?
Leserforumvon Andeteyker | Strafrecht | 26 Antworten | 10.10.2022 20:43
Wenn Sie sich geschickt anstellen, dann wird das Verfahren (gegen Zahlung einer Geldauflage) eingestellt. Dann landet das Verfahren nicht im Bundeszentralregister und erst recht nicht im Führungszeugnis. ... Am 11.10.2022 von Andeteyker Ich weiß es ehrlich gesagt selber nicht genau, ich glaube er hat meinen alten Arbeitgeber kontaktiert.
Leserforumvon Do_der_13. | Strafrecht | 117 Antworten | 13.01.2005 23:20
habe mir bereits viel zu dem thema ladendiebstahl auf dieser page durchgelesen, allerdings bleiben für mich immer noch fragen zu meinem fall offen speziell, was meine strafe angeht bzw. mit was ich rechnen muss... wurde heute bei dem diebstahl mehrer kosmetikartikel ertappt. dachte mir "wenn schon, denn schon...... 3. wie wird die strafe aussehen? ... Die Fangprämie von 50€ werde ich noch heute bezahlen und auch das Hausverbot und die Anzeige gegen mich werde ich als gerechte Strafe akzeptieren und achten.
Leserforumvon Smasher | Strafrecht | 65 Antworten | 16.12.2005 12:59
Hallo Habe bei meinem Arbeitgeber einen Diebstahl begangen und würde mich freuen wenn ihr mir sagen könnt was auf mich zukommt. ... Ist denn mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen ? ... Die Polizei kann Ihnen jedoch hinsichtlich der Strafe keine Auskunft geben, da dies zunächst eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft und -wenn das Verfahren nicht eingestellt wird- des Gerichts ist.
Leserforumvon naym389 | Strafrecht | 13 Antworten | 23.02.2021 21:02
Welche Strafe kann nun auf Ihn zu kommen? ... Übrigens ist im Falle einer Verurteilung vielleicht damit zu rechnen, dass auch Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Verletzung (Nasenbruch) durch den Mann zu bezahlen sind. ... Übrigens ist im Falle einer Verurteilung vielleicht damit zu rechnen, dass auch Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Verletzung (Nasenbruch) durch den Mann zu bezahlen sind.
Leserforumvon Valja89 | Strafrecht | 3 Antworten | 31.08.2006 09:56
Oder wissen die Arbeitgeber schon das ich eine Anzeige habe? ... In solch gelagerten Fällen kannst du unter Umständen mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen, oder mit der Verhängung von Sozialstunden. Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, musst du vor dem Jugendgericht erscheinen.
Leserforumvon Panama | Strafrecht | 3 Antworten | 09.09.2002 22:35
Er tappt völlig im Dunkeln, mit welchen Konsequenzen er zu rechnen hat und was das für eine bald anstehende Suche nach dem ersten Arbeitgeber bedeuten kann, wenn dieser von ihm ein pol. ... entschieden wird, oder muß auch mit einem aufwändigeren gerichtlichen Verfahren gerechnet werden? ... Hast du strafe bekommen und welche strafbefehl.
Leserforumvon guest-12310.09.2009 10:42:48 | Strafrecht | 22 Antworten | 07.09.2009 17:03
Deshalb muss man eben damit rechnen, dass sie nicht die Wahrheit sagen. ... Das ist auch kein Fehler, weil das Rechtssystem davon ausgeht, dass Zeugen die Wahrheit sagen, weil sie sonst bestraft werden, und zwar meistens heftiger als die Strafe im eigentlichen Verfahren. ... Wäre das ein faires Verfahren?
Leserforumvon MarkusFsxDe | Strafrecht | 1 Antwort | 27.12.2017 17:15
Bei den Urkunden handelt es sich um Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen welche ich ausschließlich an meinen Ex-Arbeitgeber per Mail zugesendet habe. ... Ich habe alle Fehler eingesehen und kooperierte in jeden Verfahren bis jetzt offen und ehrlich, brachte auch schon bei der Verurteilung meine Einsicht zum Ausdruck. ... - Mit welcher Strafe kann ich ca. rechnen?
Leserforumvon Peterstaler | Strafrecht | 14 Antworten | 29.09.2015 21:16
Nun würde ich gerne wissen, mit was für einer Strafe ich in etwa zu rechnen habe, bzw ob der spätere Arbeitgeber das nachprüfen kann und ob es ein Eintrag ins Führungszeugnis geben wird? ... Zitat:Nun würde ich gerne wissen, mit was für einer Strafe ich in etwa zu rechnen habe, möglicherweise wenn du glück hast gar keine wenn du pech hast gibt das wieder eine Geldstrafe Zitat: ob der spätere Arbeitgeber das nachprüfen kann in normalfall nein Zitat: ob es ein Eintrag ins Führungszeugnis geben wird? ... Ist es eher wahrscheinlich oder unwahrscheinlich, das das Verfahren eingestellt werden könnte?
Leserforumvon keine-affaere | Strafrecht | 10 Antworten | 14.09.2013 14:16
mit was muß ich rechnen? ... Ob es ihrem Arbeitgeber gemeldet wird hängt davon ab, wie die Gerichtsverhandlung letzten endes ausgeht, aber da sie nun zum zweiten mal straffällig geworden sind wird ihnen diesesmal eine härte Strafe blühen. ... Für die Staatsanwaltschaft ist das erste Verfahren (auch wenn es gegen Geldauflage eingestellt wurde) noch sichtbar.
Leserforumvon Azubi610 | Strafrecht | 5 Antworten | 28.01.2013 18:55
Mit welcher Strafe ist möglicherweise zu rechnen? ... Die StA kann das Verfahren aber dennoch weiter betreiben. ... Und das arbeitsrechtliche Problem könnte darin bestehen, dass der Arbeitgeber Sie vermutlich rausschmeißen kann.
Leserforumvon Der_Depp | Strafrecht | 4 Antworten | 11.02.2011 14:46
Das bedeutet, dass das Verfahren nicht eingestellt wird, sondsern es eine Gerichtsverhandlung geben wird. Dein Arbeitgeber kann auf jeden Fall über die Anklage informiert werden (Nr. 16 Mistra) quote:Soll ich mir einen anwalt nehmen? ... Und als Strafe würde ich mal mit diversen Sozialstunden rechnen, die Du dann am WE ableiten mußt.
Leserforumvon Hoshy | Strafrecht | 17 Antworten | 18.01.2004 10:25
Mich würde jetzt interessieren, ob das Verfahren eingestellt wird oder wie es überhaupt weitergeht. ... Meistens ist erwähnt worden, dass man wohl mit einer Strafe von 40 TS zu rechnen hätte. ... Meistens ist erwähnt worden, dass man wohl mit einer Strafe von 40 TS zu rechnen hätte.
Leserforumvon Dummkopf02 | Strafrecht | 5 Antworten | 17.07.2008 12:28
Mit was für einer Strafe muß ich wohl rechnen?? ... (denn ohne finde ich kein Job) Bin ich verpflichtet bei einem Vorstellungsgespräch von der Tat oder von dem verfahren zu erzählen?? Hat es Sinn oder ist es auch erlaubt das ich meinen alten Arbeitgeber frage ob ich den Schaden schon mal begleichen kann??
Leserforumvon Marei_11 | Strafrecht | 17 Antworten | 25.08.2006 23:06
Bin ich jetzt vorbestraft und muss mit einer höheren Strafe rechnen (bzw. mit einer Verurteilung?). ... Wird eine Verurteilung dem Arbeitgeber mitgeteilt? ... Besteht überhaupt die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird oder muss ich auf jeden Fall mit einer Verurteilung rechnen (wegen des eingstellten Verfahrens vor 2,5 Jahren)?
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