Ich bin 20jahre alt und habe bei der Polizei eine falschaussage getätigt die ich zugeben werde . jetzt die fragen. werde ich nach dem Jugendstrafrecht bestraft ? ... Sie erfinden eine Straftat, ohne jemand namentlich zu bezichtigen: Vortäuschen einer Straftat 2. Wie 1., aber mit Namensnennung: Falsche Beschuldigung 3.
Beschuldigt der Vergewaltigung &sexuellen Nötigung
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Darüber hinaus reicht die Beschuldigung alleine nicht aus. ... Wenn man jemanden übrigens absichtlich bei der Polizei fälschlich beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hier wird allerdings Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.
(Jugendstrafrecht). ... Darunter steht noch:'Sie erhalten jedoch Gelegenheit,sich zu der Beschuldigung zu äußern,vorliegende Verdachtsgründe zu beseitigen,Tatsachen zu ihren Gunsten geltend zu machen bzw. entlastende Beweiserhebungen zu beantragen.' ... Was soll ich bei der Polizei sagen?
Ladendiebstahl --> Strafe?!
4 von 5 Sterne
Ich möchte im weiteren meine Vergehen nicht entlasten, da ich weiß, dass ich eine Straftat begangen habe. ... (Ins Führungszeugnis jedoch wohl kaum - das seh ich auch so) Die Möglichkeit des Abarbeitens durch Sozialstunden und keinen Eintrag ins BZR trifft bei Jugendstrafrecht (bis einschl. 17 Jahre) zu. ... Ich würde jedoch an Deiner Stelle nicht vom Jugendstrafrecht ausgehen - dann würdest Du evt nur enttäuscht werde
Die Polizei hat bei mir 2 Festplatten beschlagnahmt, eine aus dem PC und die aus dem alten, diese habe ich 2-3 wochen vorher formatiert, und da kommt meine Frage: Auf der Formatierten Platte sind seehr Persönliche Daten gespeichert gewesen, in wiefern kann man diese wiederherstellen, einsehen??? ... Es geht um den Verdacht des geplanten Amoklaufs, naja -- Editiert von shop99 am 26.02.2008 00:13:17 Am 26.2.2008 von xavienne Wenn ich Polizei wäre und beide Platten mitgenommen hätte, würde ich auch beide untersuchen und ggf. wiederherstellen. ... dieser Mitschüler kennt mich 6 Stunden seines Lebens und meint erzählen zu müssen das ich das wohl hätte, und sie da 13 war obwohl ern ichts von diesem Video weiss Auch diesbezüglich wird sich die Polizei fragen, warum Ihr Mitschüler Sie zu unrecht belasten sollte (was ja immerhin eine Straftat ist, bzw. sein kann) Wo kann das Motiv liegen, wenn er Sie erst 6 Stunden kennt?
Und von der Polizei ist nichts zu hören. ... Und von der Polizei ist nichts zu hören. ... [quote]wir sind nicht bereit, ihr die vorgenannten erheblichen Belastungen aufzubürden, während dem Täter dann, Jugendstrafrecht sei dank, sowieso kaum etwas passiert.
(Das allein wäre schon eine Straftat, eine falsche Aussage vor Gericht von ihr eine zweite). ... Auch das wird man bei der Polizei erkennen und seine Schlüsse daraus ziehen. ... Er hat dann auch bei der Polizei angerufen, kurz erklärt, das ihn ein Mädchen anzeigen wolle, er ihr aber nicht seine Telefonnummer geben will.