164 Ergebnisse für „polizei staatsanwaltschaft sohn sache“

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Leserforumvon Diplomat777 | Strafrecht | 23 Antworten | 27.12.2007 16:51
Die Polizei will die beiden Jungen vernehmen. ... Er möchte sich halt lieber äußern, bevor die Sache an die Staatsanwaltschaft geht. ... Bitte teilt Ihr mir Eure Meinung dazu mit... oder meint Ihr, die Staatsanwaltschaft wird die Sache wegen Geringfügigkeit einstellen?
Leserforumvon MichaelDonalds | Strafrecht | 9 Antworten | 05.09.2007 20:46
Ich wollte die Sache mit dem Urinieren etwas runterspielen und fragte ob man an Fasching nicht ein Auge zudrücken könnte! ... Wußten die eigentlich den Namen deines Kumpels oder wollte die Staatsanwaltschaft den von dir wissen? ... Man muß als Zeuge selbst vor Gericht (erst recht natürlich bei Polizei und Staatsanwaltschaft) nichts aussagen, wenn man sich durch die Aussage selbst belasten könnte.
Leserforumvon IchKonnteNichtAnders | Strafrecht | 5 Antworten | 24.05.2011 23:43
Am Anfang war noch alles super und auch mein Sohn(7)kam super zurecht.Jedoch hat mein Exfreund nach kurzer zeit sein wahres Gesicht gezeigt.Es wurde gestritten.Letzendlich war es soweit das er mich heimlich bei der Hausverwaltung hat aus dem Mietvertrag streichen lassen (bin mir sicher er hat sie bezahlt denn ich bekam keine Info darüber-aber das ist einen andere Sache)und mit der Polizei mir und meinem Sohn dem Zutritt der GEMEINSAM angemieteten Wohnung verwähren wollte.Ich kam eines Nachmittags mit meinem Sohn von der Kita zurück und da stand die Polizei und wollte mir den Zutritt der Wohnung verwähren.Ich hab natürlich dagegen gehalten das sie das nicht dürften weil ich ja mit im Mietvertrag stehe usw.Da mein Ex aber alle Unterlagen bezgl des Mietvertrages Stromabrechnung (eben alles was darauf hindeutete das ich ebenfalls Mieterin dieser Wohnung war)sehr sorgsam versteckt bzw eintwendet hatte konnte ich nichts vorweisen.Ich durfte aber noch starker Überzeugungskraft meinerseits und auch nach der Begründung das ich eigentlich 600km weiter entfernt herkomme und nicht mal eben woanders mit meinem Sohn übernachten könnte, in der Wohnung bleiben musste aber am nächsten Tag zur Hausverwaltung und eine Kopie des Mietvertrages machen lassen und diesen dann bei der Polizei vorlegen.Als ich bei der Hausverwaltung am nächsten Tag dies verlangte sagte mir die gute Frau das ich nicht mehr im Mietvertrag stehe- denn mein Ex hätte ihn ja umändern lassen.Das ich davon nicht wusste kümmerte Sie überhaupt nicht (daher die Vermutung das sie dafür bezahlt wurde)Sie schob mich also genervt mit den Worten Der Mietvertrag wäre nur ein vorläufiger gewesen aus der Tür raus.Das musste ich der Polizei natürlich mitteilen. was ich auch tat.Sie sagten darauf hin nur reden Sie mit ihren Partner und regeln es ansonsten müssen wir Sie in ein Mutter Kind Heim stecken.Ich wusste aber das ich das nicht mit ihm klären konnte denn wer ist so herzlos und schmeisst eine Mutter mit Kind einfach so vor die Tür wenn er doch genau weiss das Sie keinen in der Umgebung kenntund daher nicht weiss wohin?!... Als ich 9 Stunden Später mitten in der Nacht in meiner "Heimat" ankam war ich überglücklich.Freunde und Verwandten hatten keine Ahnung was los war.Ich war 2 Tage nur am Weinen musste Beruhigungstabletten nehmen.Mein Ex hatte aber die Rechungen gefunden da ein Nachbar ihn angerufen und darüber informiert hat das ich abgeholt und aus der Wohnung sei.Er drohte mir über meine Verwandten.Sie mussten Telefone stumm stellen usw so wütend war er.Irgendwo auch verstädnlich aber mir war es egal.Jedoch hat er das Warenhaus und auch die Polizei darüber informiert das ich die Sachen auf falschen Namen bestellt habe und auch über meinen wahrscheinlich derzeitigen Aufenthalt.Kurz darauf bekam ich 4 Anzeigen wegen Betrugs.Mit einer Ladung zur Polizei wegen Aussage usw.Ich bin natürlich sofort dahin hab alles zugegeben und auch erzält wie die Umstände waren warum ich es gemacht habe und das ich keinen finanziellen Vorteil davon hatte.Ich musste Fingerabdrücke geben und Fotos wurden gemacht.Wochenlang hörte ich nichts!... Sie blieb dabei ich muss bezahlen sie hätte den Auftrag und könnte nichts machen.Ich unterschrieb also eine Eidesstaatliche Verischerung.aber Sie sagte mir wenn er gefunden wird und ich nachweisen könnte das ich wegen der Mietssache beim anwalt war ect wäre ich aus der Sache raus und die EV wir schnelstmöglich gelöscht.Ich gab ihr alle Adressen und Tel Nummer die ich von ihm hatte und hoffte er würde bald gefunden werden.bis zum heutigen Tag ist nichts passiert!
Leserforumvon RadlerVomBerge | Strafrecht | 29 Antworten | 12.05.2023 19:58
Was ist Sache? ... Ursache ist die: Mein Sohn ist in eine, entschuldigung, komplett kranke Mobbing-Sache geraten. ... Dass sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht am laufenden Band, also quasi in Serie in demselben Fall komplett irren, das halte ich für doch recht unwahrscheinlich.
Leserforumvon guest-12324.02.2012 19:24:05 | Strafrecht | 12 Antworten | 01.04.2006 06:12
Am 1.4.2006 von DanielB Das Mitfahren an sich ist nicht strafbar, die Mitfahrer als Zeugen sind zu Angaben zur Sache bei der Polizei nicht verpflichtet (sehr wohl aber bei der Staatsanwaltschaft), wenn sie selbst gefahren sind, anderen dabei geholfen haben (das hat zumindest Ihr Sohn durch Schaffen der Gelegenheit getan) oder sie dazu angestiftet haben, haben sie dazu ein Zeugnisverweigerungsrecht. ... Er hat noch nie was mit der Polizei zu tun gehabt. ... Ich würde der Staatsanwaltschaft schon zutrauen, dass sie diesen Zeugen die Frage stellt, ob sie wüßten, woher Ihr Sohn wußte, wie er das Fahrzeug bewegen kann.
Leserforumvon zorrro2014 | Strafrecht | 4 Antworten | 06.09.2014 14:13
der Polizist macht auf Kumpel und warum weshalb, "droht" mit Staatsanwaltschaft aber siehe oben. ... Bertl hackt die Sache ab, und denkt sich nichts weiter... von Sonntag auf Montag schläft er bei ihr, als sie um 7.30 zur Arbeit raus geht, wartet ein EINZELNER KRIPOBEAMTE der überaus freundlich folgendes sagt: 1. ihr Sohn(der Bertl) solle sich telefonisch bei der Kripo melden 10.00 - 12.00 , es sei seine letzte Chance 5. seine Mutter schrieb sich eine Kripo-Tel.Nr. auf die Handfläche... kein Name, von allen sieben Polizisten nicht, keine Dienststelle, keine Adresse, keine Visitenkarte, keine Vorladung...nix. ... Lägen wirklich hinreichende Beweise vor, erhieltest du von der Staatsanwaltschaft eine Ladung, und würdest nicht von der Trachtentruppe auf "vermutung" hin gestalkt werden.
Leserforumvon Yvonne1 | Strafrecht | 21 Antworten | 12.01.2006 08:57
Die Strafanzeige kannst du auch direkt bei der Staatsanwaltschaft einreichen. ... Soweit du die Kraft dazu hast, kannst du die Sache zusätzlich an die Presse weiter geben. ... Dort wurde der Sohn beschimpft und genötigt eine sofortige Aussage zu machen, dass er es doch gewesen sei, dabei wusste der Sohn noch nicht einmal was denn überhaupt Sache ist.
Leserforumvon Brand1234 | Strafrecht | 21 Antworten | 04.12.2018 12:06
Huhu leute, Leider ist mir am 02.12.2018 die Küche abgebrannt, ich hab etwas Öl im Topf erhitzt und hab das Zimmer Verlassen um kurz mit meinem Sohn zu reden, mein anderer Sohn bemerkte nach kurzer zeit ein Feuer und hat mir und meinem Sohn gesagt wir sollen raus aus der Wohnung dann haben wir alle Nachbarn aus ihren Wohnungen geholt und ein Nachbar konnte das Feuer mit einer Jacke Löschen, Polizei/Feuerwehr/Krankenwagen waren präsent, mussten aber nicht eingreifen oder etwas tun. ... Zunächst mal geht die Sache zur Staatsanwaltschaft. ... Ist halt nur nicht jedermanns Sache ...
Leserforumvon Mama1311 | Strafrecht | 30 Antworten | 08.07.2020 13:32
Polizei hat uns nur gesagt dass er in Haft ist, mehr dürfen sie nicht sagen. ... Den muss der Sohn selbst beantragen. ... Leider hat mein Ex Mann bei der Staatsanwaltschaft niemand erreicht.
Leserforumvon alphaente | Strafrecht | 16 Antworten | 30.10.2017 19:09
Da wäre zu empfehlen, das die Eltern Polizei und Staatsanwaltschaft schriftlich informieren, das sie an einer Verfolgung dieser Sache keinerlei Interesse mehr haben. ... Zitat (von Harry van Sell):Da wäre zu empfehlen, das die Eltern Polizei und Staatsanwaltschaft schriftlich informieren, das sie an einer Verfolgung dieser Sache keinerlei Interesse mehr haben. ... Als der Sohn 2014 die Ladung zur Polizei bekommen hatte, ging es im ebenfalls sehr schlecht.
Leserforumvon Diplomat777 | Strafrecht | 9 Antworten | 02.02.2008 12:41
Mein Sohn hat vor einiger Zeit Mist gebaut. Nun hat er mit Schreiben vom 23.01. die Mitteilung von der Staatsanwaltschaft bekommen, die Sache ist wegen Geringfügigkeit eingestellt. ... Vielleicht ist die Sache über 2 Polizeistationen gelaufen... ich hoffe nur sehr, dass mein Sohn die Sache jetzt eingestellt bekommt und das Gericht jetzt keine Hauptverhandlung eröffnet.
Leserforumvon ludi_milojko | Strafrecht | 6 Antworten | 03.12.2008 12:36
Da die Sache sich bei der Kripo aber noch im Vorverfahren befindet (die Aussage des Verletzten steht noch aus?)... Wenn ihr Sohn nichts mit der Sache zu tun hat, wird sich das mit Sicherheit herausstellen. ... Wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind werden die Akten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Leserforumvon Dasei | Strafrecht | 5 Antworten | 06.11.2007 10:38
Zurückziehen können Sie den Strafantrag, dennoch kann die Staatsanwaltschaft -bei Bedarf- das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung geltend machen und die Sache weiterverfolgen. Am 6.11.2007 von Dasei Es gibt bisher nur ein Protokoll der Polizei mit Kreuz Strafantrag eingeholt. ... Ich fragte nur, weil er im Januar ein 2 Wochenpraktikum bei der Polizei macht und dieses ja wohl hinfällig sein dürfte, wenn der Strafantrag aufrechterhalten bleibt.
Leserforumvon borisjjj | Strafrecht | 4 Antworten | 16.10.2015 17:06
Hier war die Polizei alles andere als "Freund und Helfer". 2) Wie könnte die Sache weitergehen, wenn mein Sohn keine Angaben macht? ... Zitat:2) Wie könnte die Sache weitergehen, wenn mein Sohn keine Angaben macht? ... Zitat: 2) Wie könnte die Sache weitergehen, wenn mein Sohn keine Angaben macht?
Leserforumvon INCA | Strafrecht | 2 Antworten | 08.01.2007 07:39
Guten Tag, Mein Sohn 23 Jahre alt, Auszubildender hat sich in der Silvesternacht, unter erheblichen Einfluss von Alkohol geprügelt. ... Er hat jetzt von der Polizei ein Schreiben bekommen, wo er Angaben zur Person machen soll und zur Tat Stellung nehmen soll. ... Danach wird die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben, welche darüber entscheidet wie weiter vorgegangen wird.
Leserforumvon soulsister61 | Strafrecht | 4 Antworten | 03.01.2015 20:49
Da mein Sohn bei dieser Angelegenheit auch verletzt wurde, wurde auch die Polizei eingeschaltet. ... Wie gesagt, hat die Polizei alles aufgenommen und die Sache ist sowieso bei der Staatsanwaltschaft. ... Wenn sie dann trotzdem Deinen Sohn anzeigt, dann bewegt sie sich zumindest an der Grenze zur falschen Verdächtigung (je nachdem was sie bei der Polizei aussagt). quote:Falls die Polizei wider Erwartung zu dem Ergebnis kommen sollte, dass mein Sohn die Türen zahlen muss Zu dem Ergebnis wird die Polizei nicht kommen.
Leserforumvon Villa123 | Strafrecht | 14 Antworten | 02.04.2011 17:01
Gegen ihren Sohn wird ein Ermittlungsverfahren geführt. ... Es wurde seitens der Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet und jetzt befragt dich die Polizei, was du dazu zu sagen hast. ... Zur Sache mußt du nichts aussagen, darfst aber.
Leserforumvon go551341-38 | Strafrecht | 7 Antworten | 08.07.2020 22:46
Um selber aus der Sache rauszukommen, hat sie bei der Polizei ausgesagt, dass sie davon nichts wusste, und auch ihre Zustimmung nicht gegeben hat. ... Wie kommt die Staatsanwaltschaft auf so eine Aussage? ... Wie kommt die Staatsanwaltschaft auf so eine Aussage?
Leserforumvon Natalia1796 | Strafrecht | 2 Antworten | 05.08.2018 14:27
Ich habe eine ziemlich komplizierte Sache. ... Also bin ich zur Polizei. Vor paar Tagen kam Brief von Staatsanwaltschaft das das Verfahren vorläufig eingestellt worde weil er nicht gefunden worde( wohnt nämlich stets wo anders) gestern kam Brief von Polizei mit vorladung.
Leserforumvon April 9 | Strafrecht | 7 Antworten | 10.04.2005 02:27
Ich möchte nicht, dass mein Sohn mich als Dieb kennen lernt. ... Es geht dabei nicht nur um diese Sache, Mobbing am Arbeitsplatz. Mehr als warten kann ich eh nicht oder kann ich selbst die Sache in die Hand nehmen, d.h. direkt zur Polizei gehen.
123·5·9