12 Ergebnisse für „löschung belegart jugendstrafe“

Leserforumvon SherlokJones | Strafrecht | 2 Antworten | 04.01.2015 12:27
Hallo, Wie sieht es aus, wenn man zu 3 Jahren und 3 Monaten Jugendstrafe verurteilt wurden ist und man wegen guter Führung vorzeitig nach 2 Jahren und 3 Monaten entlassen wurde mit der Löschung aus dem FZ Belegart 0 aus?
Leserforumvon fb511799-82 | Strafrecht | 5 Antworten | 27.03.2019 17:37
Kann es sein das die Löschung vergessen wurde? ... Und die Bewährung (welches die spätere Verurteilung war) selbst steht nicht drin weil es eine Jugendstrafe zur Bewährung unter einem Jahr ist? ... Wichtig ist noch zu wissen ob in dem FZ Belegart 0 auch nur die Geldstrafe steht und diese dann auch am 01.03.
Leserforumvon AlexTePunkt | Strafrecht | 6 Antworten | 25.11.2020 17:29
Da ich zum angeblichen Tatzeitpunkt 21 Jahre war wurde meine Reife geprüft und es wurde als Jugendstrafe gewertet. ... Ausser es ist das erweiterte für Behörden, Belegart 0E. ... Am 28.11.2020 von Solan196 Muss man die Löschung nicht beantragen?
Leserforumvon Dianda | Strafrecht | 3 Antworten | 17.10.2012 18:14
Ich habe da ein Verständnisproblem mit §34BZRG Gegeben sei der Fall: Verurteilung nach §179 Abs. 1, 6 Monate Freiheitsstrafe bei einer Bewährungsfrist von 2 Jahren + weitere Auflage: Geldbuße von 800€ Beträgt die Frist bis zur Löschung aus dem Führungszeugnis Belegart N nun 5 Jahre + Dauer der Strafe oder 10 Jahre + Dauer der Strafe? ... Zwar ist § 179 StGB einer der qualifizierten Tatbestände, die grds. unter Abs. 1, Nr. 2 (also die 10jährige Frist) fallen, aber im konkreten Fall liegt die Freiheitsstrafe ja nicht höher als 1 Jahr, was weitere Voraussetzung für die Behandlung nach Nr. 2 wäre. quote: 2. zehn Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr , Es gilt daher Abs. 1, Nr. 3 iVm.
Leserforumvon go284010-16 | Strafrecht | 11 Antworten | 08.03.2011 12:28
Mein Auszug ging um die Löschung aus dem Führungszeugnis nach drei Jahren §34 (1)1.b) BZRG. ... Wenn es um Belegart N geht, wird es Ihnen direkt zugeschickt. ... Ich gehe mal davon aus, dass Sie ein deutsches Führungszeugnis , Belegart N, haben möchten?!..
Leserforumvon Felis | Strafrecht | 10 Antworten | 25.11.2007 22:32
Es handelte sich also um eine 6monatige Jugendstrafe. ... Es gibt 2 Arten von Führungszeugnissen (Belegart N = das 'Private' und Belegart 0 = das 'behördliche'). ... Kann man das Datum der Löschung nachfragen bei einer entsprechenden Stelle ?
Leserforumvon Dario1988 | Strafrecht | 8 Antworten | 15.08.2020 17:49
Nur wenn eine davon eine (weitere) Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe wäre, würde sich die Frist dem Gesetz nach in 5 Jahre ändern, bzw. 5 Jahre plus Strafhöhe, also 5 Jahre und 4 Monate, also bis 22.05.2020. ... Jetzt kann mein Leben wieder der Normalität entgegensteuern Eine letzte Frage: Wenn die Sachen aus dem "privaten" Führungszeugnis belegart N draußen sind, sind die dann auch aus dem behördlichen Führungszeugnis belegart 0 draußen? ... Zitat (von Dario1988):Wenn die Sachen aus dem "privaten" Führungszeugnis belegart N draußen sind, sind die dann auch aus dem behördlichen Führungszeugnis belegart 0 draußen?
Leserforumvon schmitz187 | Strafrecht | 9 Antworten | 14.08.2011 14:34
Werden eingestellte Verfahren im Führungszeugnis Belegart N aufgeführt? ... Werden die Vergehen im Führungszeugnis Belegart N (für Arbeitgeber im Bereich der Privatwirtschaft) aufgeführt ? ... Nach meinem bisherigen Wissensstand ist die Tat nach Punkt 3. dann aucht nicht im FZ Belegart O verzeichnet.
Leserforumvon omajohn | Strafrecht | 38 Antworten | 27.01.2020 14:24
Das gilt aber nur, wenn "im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist" - und das kann hier keiner wissen. ... okay sorry vorstrafen: keine jugendstrafe keine haftstrafe vorher es gab 2 straftaten wegen betrug auf bewährung aus dem jahr ~ 2007 würd ich sagen, waren 90 Tagessätze 1200€ und 2015 90 Tagessätze 1000€ b) Verurteilungen zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist, trifft das nicht auf mich zu? ... Am 27.1.2020 von muemmel vorstrafen: keine jugendstrafe keine haftstrafe vorher Auch keine Bewährungsstrafe?
Leserforumvon Matrose | Strafrecht | 26 Antworten | 03.07.2007 13:53
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) : § 34 Länge der Frist (1) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt 1. drei Jahre bei Verurteilungen zu a) Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn die Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 nicht vorliegen, b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist, c) Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, wenn die Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 nicht vorliegen, d) Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenwege erlassen worden ist, e) Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches; 2. zehn Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr, 3. fünf Jahre in den übrigen Fällen. ... Es kann also nicht zum 'vergessen' einer Löschung im FZ kommen (sondern schlechtestenfalls zu einer unberechtigten Aufnahme eines Eintrags der nicht mehr aufzunehmen ist - habe ich jedoch noch nie erlebt). ... Wenn Sie ein FZ (Belegart N) beantragen, bekommen Sie es ja selbst zugeschickt und reichen es dann an Ihren Arbeitgeber weiter.
Leserforumvon Salzflut | Strafrecht | 10 Antworten | 31.10.2013 12:22
Bedeutet dieser Erlass, dass im (normalen) Führungszeugnis dann sofort kein Eintrag mehr vorhanden ist oder kann sich die Löschung noch Monate hinziehen? ... Die Führungszeugnisse sind ja lediglich (je nach Belegart mehr oder weniger) beschränkte Auszüge des BZR. ... Wenn im Register (also dem BZR) neben dieser Verurteilung "nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist" [vgl. § 34(1)1b BZRG] war die Tilgungsfrist im Führungszeugnis hier 3 Jahre.
Leserforumvon suzee | Strafrecht | 39 Antworten | 29.08.2002 13:50
- Hätte ich eine Löschung der Eintragung ggf. selbst beantragen müssen ? - Und vor allem, was steht zu dem aktuellen Urteil im FZ (Belegart O) ? ... Kannst Du mir auch noch sagen was von den "Verwaltungsbehörden" in das Zeugnis (Belegart O) eingetragen wird ?
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