163 Ergebnisse für „körperverletzung frage person rechnen“

Leserforumvon Hansi38 | Strafrecht | 3 Antworten | 07.05.2009 21:51
Aufjedenfall kommt diese Person dorthin und wird von meinem Freund und seinem Bruder richtig verprügelt was ich auch vollkommen zu Recht finde.. ... Meine Frage ist wieso ich eine Anzeige bekomme und was ich dagegen jetzt machen kann und ob ich was erwarten zu habe danke schonmal im Vorraus Am 7.5.2009 von Bewährungshelfer quote:und wir ca. 10 Personen treffen uns an einem Ort und warten auf diese Person die davor angerufen worden ist dort hinzukommen Und Sie wollten natürlich nur mit ihm reden... ... Soweit ich mich erinnere, können Sie damit rechnen, wegen gefährlicher Körperverletzung (wenn nicht sogar wegen schwerer Körperverletzung) belangt zu werden.
Leserforumvon fb463321-91 | Strafrecht | 7 Antworten | 13.07.2017 18:10
Jetzt die Frage - wer hat Person X beschuldigt ? ... Person X hatte noch keine Vorfälle wegen Körperverletzung. ... Dann noch mal die Frage nach den Folgen Mit was muss man denn rechnen bei einer Anzeige durch die Polizei für Körperverletzung.
Leserforumvon go655821-53 | Strafrecht | 8 Antworten | 22.01.2024 16:48
Person A besitzt einen Oldtimer, der in der Garage des Nachbarn steht. ... Frage: Ist der Tatvorwurf begründet? ... Am 22.1.2024 von Anami Evtl. hat er mit einer Strafe zu rechnen... wenn es zu einer Verurteilung durch ein Gericht kommt.
Leserforumvon Piko | Strafrecht | 7 Antworten | 07.01.2010 08:48
Nun wird gegen person a wegen gefährlicher körperverletzung ermittelt. Meine frage ist nun womit muss person a rechnen ? ... Gruß vom mümmel ----------------- " " Am 8.1.2010 von Piko des wird ja immer besser... langsam glaub ich das es besser wär dazu nichts zu sagen und einen anwalt zu beauftragen. ich kanns echt nicht mehr verstehen, da geht person b auf person a los und person a bekommt die anzeige wegen gefährlicher körperverletzung. wo ist das denn noch gerecht ?
Leserforumvon timberland18 | Strafrecht | 6 Antworten | 01.12.2004 21:52
Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen? ... Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen? ... Warum eigentlich eine gefährliche Körperverletzung und keine "normale" Körperverletzung?
Leserforumvon Hex_Omega | Strafrecht | 3 Antworten | 08.12.2008 16:58
Meine Frage, mit was hat A bzw. B zu rechnen? ... Was B anbelangt, hätten wir wohl Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung.
Leserforumvon guest-12309.08.2010 01:19:41 | Strafrecht | 2 Antworten | 29.12.2008 21:16
hallo, ich habe eine frage zu einem fiktiven beispiel :D. es besteht der vorwurf einer gefährlichen körpererletzung... das ereignis trägt sich wie folgt zu. die personen A (täter) und B (opfer), welche sich beide nicht kennen verbringen einen abend in einer discothek. beide sind mit 2 anderen bekannten dort. während person A bereits 1,36promille alkohol im blut hat ist person B völlig nüchtern. die diskothek besitzt 2stockwerke (EG und 1.Stock), welche mit einer treppe neben der tanzfläche im erdgeschoss miteinander verbunden sind. person A möchte diese treppe hinaufgehen. da die diskothek an diesem abend recht gut besucht ist, ist es sehr schwer die treppe hinaufzukommen. person B befindet sich mit seinen 2freunden auch auf der treppe. als person A an person B vorbeiläuft stolpert person A und verschüttet den inhalt seines glases auf dem oberteil von person B. darauf hin wird person A von person B geschubst und umgekehrt... person B spuckt daraufhin person A ins gesicht und person A reißt daraufhin seinen arm hoch um person B vor den mund zu greifen (ähnlich wie bei einer schneeballschlacht, um den schneeball abzuwehren). bei dieser bewegung hat person A nicht bedacht, dass sie ein glas in der hand hält und verursacht bei person B eine kleine platzwunde oberhalb des rechten auges. aus angst davor noch einen schlag abzubekommen nimmt person B person A in den "schwitzkasten" (mit dem linken arm den hals umgreifend). die zwei freunde von person B greifen unterdessen ein und traktieren person A mit schlägen auf den hinterkopf und den rücken, sodass diese eine leichte gehirnerschütterung, schnittverletzungen am rücken und einige prellungen und hämmatome an schulter und im gesicht erlitt. die begegnung wird anschließend von den sicherheitskräften der diskothek und freunden von person A aufgelöst. beide personen verhalten sich im anschluss daran ruhig und kooperativ. anschließend werden direkt vor ort 6zeugen zu dem vorfall befragt und person B ins krankenhaus eingeliefert. es werden eine platzwunde und 5 weitere verletzungen, wie hämmatome und prellungen aufgrund von äußerlichen einwirkungen festgestellt. person A wird ebenso ins krankenhaus eingeliefert, hat jedoch nach eigenen angaben keine ernsthaften verletzungen (verletzungen werden nicht protokolliert), bis auf einige prellungen, schnitten und hämmatomen (s.o.). person A verbringt die restliche nacht unter arrest und wird am nächsten morgen mit dem vorwurf der gefährlichen körperverletzung entlassen. am abend entscheidet sich person A erneut das krankenhaus aufzusuchen um seine verletzungen protokollieren zu lassen um keine rechtlichen nachteile zu haben. am nächsten tag nimmt person A kontakt mit person B auf und entschuldigt sich bei dieser. person B nimmt die entschuldigung an und beide personen einigen sich darauf sich gegenseitig möglichst nicht zu belasten. meine frage ist folgende. wenn sämtliche zeugen den vorfall genau so schildern, wie oben und sowohl person A, als auch person B dasselbe sagen, mit welchem urteil können dann beide rechnen? ... Am 30.12.2008 von muemmel Hi, tja, Person A nimmt ja offenbar für sich in Anspruch, die gef.
Leserforumvon Tobey | Strafrecht | 4 Antworten | 10.03.2006 17:42
Ich habe Angst, dass er mit keinen bzw. nur geringen Konsequenzen zu rechnen hat und deshalb schnell wieder auf freiem Fuss sein wird! ... Meine Frage ist, wie hoch die Strafe für mich im Falle einer Körperverletzung ausfallen könnte!? ... Am 10.3.2006 von JuR § 223 Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. --- § 224 Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. --- § 226 Schwere Körperverletzung (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Leserforumvon Salnarin | Strafrecht | 8 Antworten | 12.04.2008 14:45
topic_id=107494 Nun habe ich heute einen Brief vom Amtsgericht bekommen in dem steht das ich und die andere Person beide von der Staatsanwaltschaft als beschuldigte wegen Körperverletzung strafverfolgt werden. ... Zitat: Die angeschuldigten werden daher beschuldigt, eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben strafbar als Körperverletzung. ... Körperverletzung gehört nicht dazu.
Leserforumvon NeuHier76 | Strafrecht | 21 Antworten | 22.10.2005 20:40
Sachverhalt: Es kam zu einer Schlägerei zwischen Person X und einem gleichaltrigen Person Y (Geschädigter). ... Am 22.10.2005 von Miad bei einer gefährlichen Körperverletzung? ... Mit einer Einstellung des Verfahrens ist bei der Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung nicht zu rechnen.
Leserforumvon delpher79 | Strafrecht | 1 Antwort | 04.09.2011 16:00
Hallo, Frage zu folgendem Sachverhalt Person A ist mit seiner Freudin im Kino. ... Person A macht die hinterleute auf ihr stören Aufmerksam. ... Person A will nun über seinem Anwalt Schmerzensgeld einfordern mit welcher höhe kann man da Rechnen?
Leserforumvon Sash88 | Strafrecht | 25 Antworten | 18.01.2009 20:04
Ich besuchte die geschädigte Person, sie ist wohlauf, (lediglich) blaue Flecken, ein paar Prellungen und ein Schleudertrauma...Diese Person wird definitiv keinen Antrag auf Anzeige stellen... ... Frage2: Mit welcher Strafe muss ich rechnen? ... Am 20.1.2009 von Sash88 hallo, habe hier von einem fall gelesen wo eine fahrlässige körperverletzung einen eintrag ins führungszeugnis bekommen hat. wann bekommt man ca. post von der polizei. mache mir riesige sorgen, habe mir nie was zu schulden kommen lassen, alle leute die ich frage sagen immer, halb so wild, da kommt nix großartiges auf dich zu. stimmt das?
Leserforumvon Sora561 | Strafrecht | 1 Antwort | 28.04.2014 15:20
Hallo Person A wurde wegen Körperverletzung an einen Taxifahrer angezeigt. Er war auf einem Geburtstag eines Freundes an dem viel Alkohol getrunken wurde und später noch in einer Diskothek in der die Person noch viel mehr getrunken hat. ... Ansonsten die Frage, womit er nun rechnen kann?
Leserforumvon guest123-1195 | Strafrecht | 12 Antworten | 08.10.2007 17:53
Körperverletzung (§ 223 StGB), oder gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)? ... Frage wäre auch noch interessant, welche Verletzungen Y hatte. ... Dann kannst Du mit er Auferlegung von einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit rechnen.
Leserforumvon namenloser123 | Strafrecht | 5 Antworten | 18.11.2012 19:31
Meine Frage: Ich bin noch fast 2 Jahre auf Bewährung, die Person welche im KH liegt ist über 18 Jahre. ... Aber man muss mit allem rechnen... ... quote:Könnte die Person ein Verfahren gegen mich verhindern, Nein.
Leserforumvon tino1989 | Strafrecht | 9 Antworten | 02.11.2009 20:09
Mit was muss ich jetzt rechnen??? ... Danke -- Editiert am 02.11.2009 20:35 Am 2.11.2009 von recht55 Körperverletzung [Bearbeiten] Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert: (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. ... Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich wird die Körperverletzung dann begangen, wenn der Täter am Tatort mit einer weiteren Person zusammenwirkt, die entweder als Mittäter oder Teilnehmer fungiert.
Leserforumvon Kiana12 | Strafrecht | 18 Antworten | 27.07.2007 16:25
Mit welcher Strafe muss ich rechnen? ... (bin ja bereits 19, und wohne demnächst nicht mehr daheim) Am 9.8.2007 von Kiana12 Und noch eine Frage: Wie wahrscheinlich ist es das die Krankenkasse des geschädigten die Krankenhauskosten von mir verlangt? Wie würde diese überhaupt von einer Körperverletzung erfahren?
Leserforumvon Blackval | Strafrecht | 4 Antworten | 03.05.2011 17:36
hallo liebe community, erstmal zu meiner Person. ... Dann wäre die nächste Frage. ... Wegen des Alters ist aber mit Jugendstrafrecht zu rechnen und entsprechend mit einer Strafe ähnlich der von B oder C.
Leserforumvon guest-12306.05.2022 01:10:32 | Strafrecht | 3 Antworten | 06.05.2022 00:17
Ich fasse ihn an der Schulter, frage ihn was der ganze Mist soll und das er mich sowie meine Freundin in Ruhe lassen soll. ... Die Höhe kommt jetzt, offenbar hat er mich nun wegen Körperverletzung angezeigt ^^. ... Zu meiner Person: Ich bin 21, hatte früher schonmal eine Anzeige wegen KPVL als jemand meine Freundin angegriffen hatte.
Leserforumvon helpless1986 | Strafrecht | 5 Antworten | 04.02.2007 14:08
Im Anschluss sagte der Geschädigte zu der anderen Person, dass diese auf der falschen Seite stünde, da ICH etwas mit seiner Freundin gehabt hätte. ... Jetzt meine Frage: Was kann oder muss ich tun VOR der Eröffnung des Hauptverfahrens mit welcher Strafe muss ich rechnen kurz zu meiner Person: ich bin 20Jahre alt, ausgel. ... Deshalb meine Frage, was ich tun kann, soll oder muss.
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