17 Ergebnisse für „jugendgerichtshilfe recht urteil verhalten“

Leserforumvon aldex | Strafrecht | 8 Antworten | 23.05.2016 11:56
Die Verhandlung war recht entspannt. ... Ich wartete noch auf ein schriftliches Urteil. ... Fehler Die Ladung kommt immer erst recht kurzfristig.
Leserforumvon Letzter | Strafrecht | 3 Antworten | 28.06.2005 11:50
Kann mir jemand tipps geben wie ich mich verhalten soll? ... Schönen Gruß letzter ----------------- "Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil " Am 28.6.2005 von Letzter Entschuldigt bitte den Doppelpost! ... Danke T'schuldigung Letzter ----------------- "Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil " Am 28.6.2005 von Bernhard Diener Warte doch mal mit den Fragen wegen Strafe und ähnlichem Deinen Termin bei der Jugendgerichtshilfe ab.
Leserforumvon chica21sb | Strafrecht | 36 Antworten | 12.03.2007 16:53
Was können wir gegen das rechtskräftige Urteil noch tun? ... Generell muss man sich vor Gericht das Verhalten seines Verteidigers zurechnen lassen. ... Gleich eine Jugendstrafe von 1,5 Jahren ist für recht hoch, ohne weiteres kann ich mir die auch nicht erklären, aber irgendwas muss die 1.
Leserforumvon erklaerung_ueber | Strafrecht | 27 Antworten | 08.01.2006 16:14
. :-) Zu dem "Zweck" musste ich die Jugendgerichtshilfe besuchen. ... Jedenfalls: So ein Verhalten "kotzt" mich an. ... Gehe ich Recht in der Annahme, dass ich dieses völlig inakzeptable Verhalten der Jugendgerichtshilfe im Verwaltungsverfahren klären kann?
Leserforumvon Holi99 | Strafrecht | 17 Antworten | 30.10.2016 15:36
Ob und wie das strafrechtlich verfolgt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft sowie ggf. in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe das Jugendgericht. -- Editiert von justice005 am 30.10.2016 17:55 Am 30.10.2016 von mgrasek100 (Unfug editiert) -- Editiert von Moderator am 30.10.2016 19:25 Am 30.10.2016 von Harry van Sell Zitat (von AltesHaus):Schon mal daran gedacht, sich für das unangemessene Verhalten zu entschuldigen Es gab der Schilderung nach nur unangemessenes Verhalten von der Verkäuferin und dem Filialleiter. ... Am 30.10.2016 von mgrasek100 wie ich sehe nimmt Harry jetzt dsd selbe Urteil dsd ich zuvor auch erwähnte -- Editiert von mgrasek100 am 30.10.2016 21:15 Am 30.10.2016 von AltesHaus #5 Zitat:Es gab der Schilderung nach nur unangemessenes Verhalten von der Verkäuferin und dem Filialleiter. ... Und dann je nach Situation mein Verhalten ausrichtet.
Leserforumvon Gaetano1985 | Strafrecht | 12 Antworten | 17.10.2007 19:50
Bei der Vorbetraften hängt das stärker vom Richter und dem Verhalten vor Gericht und den Vorstrafen ab, so dass ich keine Prognose wagen würde. ... -Recht gilt das selbe wie für Sie. ... Jede von Ihnen bekommt ein eigenes Urteil.
Leserforumvon Letzter | Strafrecht | 30 Antworten | 08.05.2005 21:31
Oder wie denkt ihr, dass ich mich verhalten sollte? ... PPS: Bin auch für weitere Einschätzungen über das Strafmaß, Eintragung ins BZR und ins FZ, Einfluss auf den Jagdschein usw. dankbar (zur Info ich bin aus Bayern) Ciao letzter ----------------- " Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil ;-)" Am 9.5.2005 von !!... letzter ----------------- " Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil ;-)" Am 9.5.2005 von !!
Leserforumvon Jo_Bill | Strafrecht | 23 Antworten | 24.05.2004 00:59
Habe ein riesiges Problem und grosse Angst vor dem Urteil. ... Das Jugenamt (genauer die JGH) gibt eine Empfehlung ab, welches Recht bei Dir angewendet werden soll. ... Zudem fand der bearbeiter es recht komisch das eine Tankstelle die meine Bankdaten vorliegen hat, direkt eine Strafanzeige stellt.
Leserforumvon tony44 | Strafrecht | 54 Antworten | 11.09.2008 21:53
Du musst aufjedenfall zur Jugendgerichtshilfe. ... Am 17.9.2008 von justice005 zu 1: Ja, Sie müssen alles nochmal erzählen, denn das Urteil muss sich aus der mündlichen Verhandlung ergeben, ungeachtet dessen, was bei der Polizei schon erzählt wurde. Allerdings haben Sie auch das recht zu schweigen.
Leserforumvon wolfbert | Strafrecht | 31 Antworten | 21.11.2003 21:58
Dies wird mit einer Auflage (die die Jugendgerichtshilfe, zu der Du auch noch müssen wirst, dem Gericht empfiehlt) verbunden werden. ... Nun, wenn es bislang noch nicht vorgekommen ist, Sie jedenfalls bislang nicht `erwischt´ worden sind, zudem ein Strafantraf gestellt worden ist, sind die Chancen auf eine Beendigung des Ermittlungsverfahrens ohne Hauptverhandlung recht hoch. ... Bei Ihnen scheint es aber kein Urteil gegeben zu haben.
Leserforumvon GKC-Boss | Strafrecht | 15 Antworten | 29.08.2008 14:58
Am 2.9.2008 von justice005 Und genau auf dieses Gesülz fällt dann so eine Sozial-Pädagogik-Tante von der Jugendgerichtshilfe rein, meint dann in Ihrer Stellungnahme, dass es ja sooo ein lieber Kerl ist,
Leserforumvon Iser | Strafrecht | 45 Antworten | 23.09.2006 18:35
Alle (mein Anwalt, die Jugendgerichtshilfe etc.) waren der Meinung ich komme mit einer Bewährungsstrafe davon. ... Wir wollen für seine ******* die er baut nicht verantwortlich sein" So dann auch das Urteil - Haft! ... Dies ist jedoch vorliegend offenbar nicht der Fall, da die Bilder recht einfach zu sehen waren.
Leserforumvon Do_der_13. | Strafrecht | 117 Antworten | 13.01.2005 23:20
Das Urteil wird wohl auf Sozialstunden lauten. ... Post wird vermutlich von der Polizei, der Jugendgerichtshilfe und vom Amtsgericht kommen, und das steht da auch drauf. ... Das Urteil wird im Erziehungsregister eingetragen, nicht aber im Bundeszentralregister und schon gar nicht im Führungszeugnis.
Leserforumvon Perle123 | Strafrecht | 58 Antworten | 23.08.2013 08:43
----------------- "" Am 27.11.2013 von seidi256 normal ist das nicht, jedoch sind die Auswertungsstellen alle Überlastet so das mansche Dienststellen einfach keine Auswertungsaufträge annehmen und die Rechner einfach irgentwo abgestellt werden bis wieder luft ist. mansche Dienststellen machen auch Sammelaktionen. d.h es werden mehre PC's gesammelt und dann erst zum LKA oder wo auch immer die Auswertung stattfindet gebracht auch das kann manschmal einige zeit dauern. 8 monate dafür sind aber recht lang Am 25.2.2014 von Perle123 Durch gewisse aktuelle Fälle in der Presse scheint offensichtlich zu sein, dass es durchaus auch 3 Jahre dauern kann.
Leserforumvon StR | Strafrecht | 63 Antworten | 30.11.2003 16:02
Kann ich sie hier nicht schon wegen Verleumndung oder übler Nachrede anklagen, da von "Mißbrauch" niemals die Rede war, und erst recht nicht von mir. ... Ob das Verhalten jetzt so schlau war, oder nicht weiß ich nicht, da die ganze Sache jetzt doch auf jeden Fall verfolgt wird, egal ob noch eine Anzeige kommt oder nicht?
Leserforumvon speedyboy | Strafrecht | 46 Antworten | 19.09.2009 17:02
Für dich sollten erstmal die Straftat und dein Opfer im Vordergrund stehen können, wenn Du ggflls noch irgendein relativ mildes Urteil anstrebst. ... Was Du mit solchen Aussagen signalisierst ist lediglich, dass es Dir leid tut, dass Du erwischt wurdest, ... was bei deiner Vorgeschichte vor Gericht totsicher nach hinten losgehen wird, wenn Du dein Verhalten jetzt und in Zukunft, nicht grundliegend änderst.
Leserforumvon Sinan_05 | Strafrecht | 54 Antworten | 26.09.2008 15:29
Hallo 123recht.net-Leute Ich bin 17 Jahre alt. Gehe noch zur Schule und ich brauche dringend eure Hilfe. Mir wurde von der Polizei ein Brief geschickt,es handelt sich um eine Vorladung, dass ich zu einer bestimmten Tatzeit einen Ladendiebstahl begangen habe und geringfügige Sachen geklaut haben soll.
1