2.671 Ergebnisse für „jahr strafe“

Leserforumvon veve | Strafrecht | 14 Antworten | 21.03.2013 12:09
Das gibt eine Einheitsjugend(freiheits)strafe. Schätzungsweise 1 Jahr + x Monate. ... Schätzungsweise 1 Jahr + x Monate.
Leserforumvon go462908-89 | Strafrecht | 2 Antworten | 23.11.2021 20:45
Wenn das ganze jetzt zur Anzeige gebracht wird, könnte das nun schlimmer ausgehen, weil ich ja dieses jahr deswegen schon verurteilt wurde, oder wird da etwas "milder" geahndet weil es schon davor war. Mit Milder meine ich, keine höhere Strafe, als die jetzige.. z.b Freiheitsstrafe oder Bewährung.
Leserforumvon Domi123 | Strafrecht | 5 Antworten | 26.02.2011 16:59
Hallo, Udn zwar hab ich vor fast einen Jahr eine Körpervereltzung und eine Beleidung begangen. Ich hab es auchb zu gegeben jetzt wollte ich mal wissen weil ich bei diesen zeit punkt 17 Jahre alt war wollte ich wissen was mich für eine Strafe trifft?? Mfg DOmi ----------------- "" Am 26.2.2011 von Mogeltom Wenn davor noch nie was war und die Körperverletzung nicht besonders schlimm war, dann wird das wohl mit ein paar Sozialstunden abgehen. ----------------- "" Am 27.2.2011 von Domi123 es war davor noch nix udn es war ja ne leichte schelle aus eifersucht. ----------------- "" Am 27.2.2011 von Meridol Es ist eine Körperverletzung und dafür gibt es eine Strafe, wenn man angezeigt worden ist ----------------- " Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal" Am 28.2.2011 von Domi123 JA aber welche??
Leserforumvon David30 | Strafrecht | 3 Antworten | 12.04.2009 12:52
Ich habe Folgende Fragen Ich hatte Letzte Woche eine Gerichts Vehandlung wegen 40€ da ich was Beauftragt habe und nicht bezahlt habe.Was ich aber auch Bezahlt hatte laut kontoauszug was ich auch der Richtierin gezeigt hatte sie wahr die Meinung sie könne nicht darus erkennen das der Betrag bezahlt währe da dort keine Kunden nummer Steht Somit hat sie Gedrägt das ich es zugebe habe es dan auch mir Blib ja nichts andere übrig, so nun habe ich 7 Alte Vorstrafen 6 wegen Betrugs klein Beträge da ich auch schulden habe und 1 Fahren ohne Fahrelaubnis vom Jahr 2000 Führschein habe ich natürlich wieder , Nun habe Ich 3Monate Haftstrafe auf Bewährung 3 Jahre bekommen + 90 Tagessätze und meine Frau hat eine Strafe von 900€ bekommen? Nun komme ich damit Überhaubt nicht klar solch eine hohe Strafe , währe diese Strafe normal , Wie gesagt da ich schulden habe könnte es ja immer noch passieren das eine gegen mich eine anzeige macht zb aus dem jahr 2005 würde meine Bewährung aus dem 2009 sofort Wiederrufen und das ich den ins Gefägnis muss ein Bewährungshelfer wurde mir noch nicht zugeteilt mfg david Am 12.4.2009 von Bewährungshelfer Sofern Sie schon älter als 27 Jahre alt sind, ist es auch nicht zwingend, daß Sie einen Bewährungshelfer bekommen.
Leserforumvon Jenny_13061108 | Strafrecht | 3 Antworten | 13.12.2023 09:58
Ich habe letztes Jahr schon 2 oder 3 Geldstrafen bekommen diese ist auch schon vollständig abbezahlt! Ich habe mir nicht einmal einen Anwalt genommen...Nun habe ich Angst das ich eine Gefängnis Strafe bekomme und ich meine tochter 2 Jahre verlassen muss ... Natürlich is das blöd … ist halt vieles in den Hintergrund gefallen weil ich auch so extrem viele Schulden hatte die Anzeigen sind noch aus dem letzten Jahr .. bin nun wegen dem finanziellen seit September in Privatinsolvenz & seit letzter Woche auch endlich in Therapie damit ich bald auch endlich wieder arbeiten kann … also ich tu alles damit ich ein straffreies und vorallem geregeltes Leben für meine Tochter und mich führen kann Auf jeden Fall ich hab so Angst und bin so nervös … Ich hab Angst dort vor Gericht in Tränen auszubrechen Am 13.12.2023 von Anami [quote=Jenny_13061108]das ich eine Gefängnis Strafe bekomme und ich meine tochter 2 Jahre verlassen muss ...
Leserforumvon United28 | Strafrecht | 2 Antworten | 09.11.2007 09:16
Meine Fragen sind nun folgende: Habe ich einen Anspruch auf Gerichtskosten-Beihilfe und was könnte mir in diesem Falle als Strafe blühen. ... Nach § 140(2) StPO käme die Beiordnung in Frage, wenn eine FS von mehr als 1 Jahr wahrscheinlich ist. ... Bei 4 Einzeltaten kann man da schon über 1 Jahr kommen.
Leserforumvon Melina1812 | Strafrecht | 4 Antworten | 22.06.2015 16:48
Weil man muss nach der Verhandlung ja nicht direkt die Strafe antreten oder? Man hat doch meistens noch ein halbes Jahr Zeit bis man die Strafe antreten muss. ... Zitat:Weil man muss nach der Verhandlung ja nicht direkt die Strafe antreten oder?
Leserforumvon Salzflut | Strafrecht | 10 Antworten | 31.10.2013 12:22
StGB, 53, 74 StGB zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung verurteilt. ... Es gibt keinen "Erlass der Strafe". ... Im BZR beträgt die Frist (unter den selben Voraussetzungen wie o.g.) 10 Jahre + 1 Jahr Überliegefrist. quote:Habe nach zwei Wochen vom Gericht noch keine Antwort.
Leserforumvon XoXo87 | Strafrecht | 1 Antwort | 28.10.2012 16:27
Hallo, Welche Strafe ist zu erwarten wenn jemand eine Morddrohung per Facebook sendet, wenn er bereits wegen Drohung, Nachstellung und Belästigung fast 2 Jahre im Gefängnis gesessen hat? ... Vor ca 1 jahr wurde er entlassen. ... Welche Strafe ist zu erwarten, da er ja schonmal wegen ähnlichen Dingen im Gefängnis saß?
Leserforumvon gtr1000 | Strafrecht | 2 Antworten | 17.02.2009 22:22
Wenn jemand in einem Jahr insgesamt 3 Verfahren wegen §§ 263 und 242 Stgb hatte, welche sowohl ohne, als auch 1x mit Auflage eingestellt wurden und nun noch ein weiteres Verfahren wegen § 306 d Stgb läuft, können sich bei der zu erwartenden Strafe die eingestellten Verfahren negativ auswirken, da man auffällig war, oder würde nur aufgrund der laufenden Sache entschieden? ... quote:können sich bei der zu erwartenden Strafe die eingestellten Verfahren negativ auswirken, da man auffällig war, Ja
Leserforumvon Marv861 | Strafrecht | 14 Antworten | 16.12.2023 13:06
Welche Strafe wird mich jetzt wohl noch erreichen?? ... Dann würde ich so gerade noch zu einer bewährungsfähigen FS tendieren, bestenfalls zu 1 Jahr auf 3 Jahre. ... Dann würde ich so gerade noch zu einer bewährungsfähigen FS tendieren, bestenfalls zu 1 Jahr auf 3 Jahre[/quote] Ja vollständig.
Leserforumvon strafrecht2016 | Strafrecht | 6 Antworten | 05.03.2016 11:32
Verjährung tritt daher im Jahr 2023 ein. ... Verjährung tritt daher im Jahr 2023 ein. ... Am 5.3.2016 von muemmel Verjährung tritt daher im Jahr 2023 ein.
Leserforumvon lilia04 | Strafrecht | 1 Antwort | 29.03.2006 10:01
hallo, habe morgen einen termin bei gericht als Zeugin/opfer gegen meinen Noch-Ehemann, da er mir vor einem halben jahr geschlagen hat. ich habe ihn angezeigt. es gab keine zeugen, lediglich einen erste hilfe schein nun habe ich ziemliche angst vor der aussage, warum weiß ich garnicht genau. ich könnte theoretisch die aussage auch verweigern, oder und wenn ich aussage, besteht dann überhaupt die möglichkeit dass er verurteilt wir und wenn wie hoch ist die strafe in etwa er ist nie strafrechtlich in erscheinung getreten und es war auch nur ein einziges mal. ich willihm auch irgendwie auch nicht das leben versauen, wenn er dann vorbestraft ist. wahrscheinlich kommt es auch ziemlich blöd, wenn ich erst anzeige erstatte und dann nicht aussage. ich wünschte mir, ich hätte sie nicht gestellt
Leserforumvon Tigeribraam | Strafrecht | 4 Antworten | 29.12.2020 12:11
Nun wann verhährt der Rest von diser Strafe? ... Aber Strafmass dazu gerechnet wird also 20+6,5 = 26 Jahre 6 Monate Verjährungszeit ab dem Datum des Rechtskräftigen Urteils 2000 März also dann müsste im Jahr 2026 Mätz die Vollstreckung von der Strafe verjährt sein nach obiger Rechnung. ... Und die Strafe ist NICHT auf die 20 Jahre draufzuschlagen. 04/22 ist insofern völlig korrekt.
Leserforumvon verfügbar | Strafrecht | 5 Antworten | 13.07.2012 22:04
Welche Strafe bekommt Person Y, der noch nie mit der Polizei was zu tun hatte. ... Am 13.7.2012 von justice005 Schauen wir mal ins Gesetz, und zwar in § 226 StGB. (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,[...] so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Leserforumvon fb512374-73 | Strafrecht | 3 Antworten | 04.04.2019 09:31
Dann würde nochmal eine Mindesverbüßungsfrist von 6 Monaten fällig von 1 Jahr der StA Essen! ... Meine Frage : Muss ich den Antrag auf 1/2 Strafe stellen oder kommen die Automatische auf mich zu!? ... Hat die verurteilte Person mindestens ein Jahr ihrer Strafe verbüßt, bevor deren Rest zur Bewährung ausgesetzt wird, unterstellt sie das Gericht in der Regel für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers. (4) Soweit eine Freiheitsstrafe durch Anrechnung erledigt ist, gilt sie als verbüßte Strafe im Sinne der Absätze 1 bis 3. (5) Die §§ 56f und 56g gelten entsprechend.
Leserforumvon Jane20 | Strafrecht | 7 Antworten | 24.04.2016 20:59
D.h., ich habe Sozialstunden bekommen und falls ich mir nichts Neues zu Schulden kommen lasse, wird die Strafe nach dem Jahr getilgt, somit auch keine Eintragungen. ... Am 25.4.2016 von muemmel Sie muß sich ein Jahr lang bewähren - das ist also nicht die Strafe, sondern die Frist. ... Zitat (von muemmel):Sie muß sich ein Jahr lang bewähren - das ist also nicht die Strafe, sondern die Frist Du weißt doch, wie oft das verwechselt wird Aber es hat sich ja mittlerweile geklärt.
Leserforumvon didi22 | Strafrecht | 3 Antworten | 15.04.2016 20:02
Hallo, was bedeuted die Bewährungszeit beträgt 1 Jahr? ... Das bedeutet, dass wenn innerhalb dieses Jahres eine Straftat begangen wird die zur Bewährung ausgesetzte Strafe mglw. verbüßt werden muß, da die Aussetzung zur Bewährung mglw. widerrufen wird >>> § 56f, Abs. 1 StGB Eine Bewährungszeit von nur 1 Jahr gibt es jedoch nicht, jedenfalls nicht bei verhängten Freiheitsstrafen. ... "Vorbehalt der Verhängung einer Jugendstrafe" nach § 27 JGG kann die Bewährungszeit auch 1 Jahr betragen. -- Editiert von !!
Leserforumvon Dantius0099 | Strafrecht | 7 Antworten | 02.04.2014 11:47
Das Gericht kann aber immer noch den Straferlaß widerrufen innerhalb von einem Jahr nach Ende der Bewährungszeit vgl. § 56g, Abs. 2 StGB Das bedeutet, wenn Sie eine Straftat innerhalb der Bewährungszeit begangen haben, diese jedoch erst innerhalb von einem Jahr nach Ende der Bewährungszeit abgeurteilt wird und die Strafe mindestens einer Freheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr entspricht kann der Straferlaß und damit auch die Bewährung noch widerrufen werden. ... Ablauf der Bewährungszeit und dem Beschluß liegen, der Beschluß folgendermaßen verfasst ist: quote:Die Strafe wird mit Wirkung vom 01.04. erlassen. ... Daran ändert auch der erst spätere Erlass der Strafe nichts.
Leserforumvon Jeta | Strafrecht | 14 Antworten | 06.10.2006 23:25
Meine erste Frage: ist die Strafe nicht deutlich zu hoch? ... Ein Pflichtverteidiger wird immer beigeordnet, wenn zu erwarten ist, daß die Strafe über einem Jahr Freiheitsentzug liegt. ... Denkt ihr, wir haben keine Chance irgendwie mit Hilfe eines Anwaltes oder so einen Straferlass von wenigstens einem Jahr oder so zu erwirken?
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